zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit der morgen in Kraft tretenden Verordnung stellt es sich so dar, dass die Blumenläden grundsätzlich geschlossen werden und keine Kunden mehr in die Geschäfte dürfen. Der kontaktlose Verkauf von Waren wird auf Vorbestellung aber erlaubt bleiben und auch die kontaktlose Auslieferung ist möglich. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Aussage erst einmal weitergeholfen zu haben. Bei weiteren Fragen oder Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sabine Tippelt