Ich möchte Sie an dieser Stelle über meine Einkünfte als Landtagsabgeordnete informieren.

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten die Abgeordneten eine steuerpflichtige Grundentschädigung von 7.635,19 Euro und eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 1.635,88 Euro. Ab dem 1. Juli 2024 beträgt die Grundentschädigung der Abgeordneten 8.108,57 Euro und die Aufwandsentschädigung 1.717,67 Euro.

Die steuerfreie Aufwandsentschädigung wird von mir ausschließlich im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit verwendet. Davon begleiche ich beispielsweise Kosten für Büromaterial, Telefon- und Portokosten, Aufwendungen für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit und weiteres. Außerdem beteilige ich mich hiermit an der Miete und den laufenden Kosten für das Büro in Holzminden.

Als Abgeordnete bekomme ich zudem ein Büro im Niedersächsischen Landtags in Hannover zur Verfügung gestellt. Die Grundausstattung mit Schreibtisch und Stühlen, Telefon und ein Laptop mit Internetzugang werden den Abgeordneten vom Niedersächsischen Landtag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt.

Für meine Teilnahme an den Sitzungen des Landtags, der Fraktion und den Ausschusssitzungen erhalte ich ein Tagegeld in Höhe von 15 Euro. Bei mehrtägigen auswärtigen Sitzungen mit Übernachtung wird ein Tagegeld in Höhe von 23 Euro gezahlt. Bei einer digitalen Teilnahme an Sitzungen wird kein Tagegeld gezahlt.

 

Für Dienstreisen stellt mir der Niedersächsische Landtag eine Netzkarte der Deutschen Bahn (Erste Klasse) für Fahrten in Niedersachsen und nach Berlin zur Verfügung.

Zudem stehen mir aktuell 60 Wochenstunden auf Basis der Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags der Länder (TV-L) für die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Werden höher qualifizierte Bürokräfte in höheren Entgeltgruppen eingestellt, verringert sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wochenstunden entsprechend. Das Personalbudget wird von der Landtagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Monatsende.