Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Anträge zu der neuen Corona-Überbrückungshilfe können bundesweit über eine neue Antragsplattform gestellt werden. Bewilligungen werden von der NBank durchgeführt.

Die Antragstellung muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, die sich ab heute registrieren können, erfolgen. Das Verfahren läuft erstmals vollständig digitalisiert ab.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gesunken ist.

Tool der Datev zur Berechnung

Das Excel-Tool von DATEV kann Ihnen vor Beauftragung eines externen Dritten helfen, die Antragsvoraussetzungen zu prüfen.

https://www.datev.de/web/de/service/software-auslieferung/download-bereich/betriebliches-rechnungswesen/corona-ueberbrueckungshilfe-excel-tool/
Um das Excel-Tool nutzen zu können, müssen Sie Microsoft Excel im Einsatz haben.

Sie haben bisher noch keinen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer?

Steuerberater-Suchdienst
Berufsregister für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerverbandes e.V. (DStV)


Weitere Hinweise sowie den Antrag finden Sie hier: https://www.nbank.de/Blickpunk...