„Mit der Überbrückungshilfe hilft der Staat Unternehmen in existenzieller Not. Das ist ein starkes Signal und so werden viele Arbeitsplätze und Unternehmen vor der Insolvenz gerettet. Ich begrüße, dass nun auch mittlere Unternehmen Liquiditätshilfe vom Bund erhalten und dass die durch die Pandemie besonders in Mitleidenschaft gezogene Reisebürobranche dadurch, dass Provisionen, die Reisebüros den Reiseveranstaltern zurückgezahlt haben, wie Fixkosten behandelt werden, gezielt von der Überbrückungshilfe profitiert. Dennoch bleiben Probleme ungelöst: Nicht wenige Einzelhändler, die von massiven Umsatzeinbußen betroffen sind, erreichen trotz eines Rückgangs von z.B. 30 Prozent des Vorjahresumsatzes nicht die notwendigen Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe. Die sehr personalintensive Veranstaltungsbranche wird ebenso wie der Messebau über den August hinaus Unterstützung benötigen, weil Veranstaltungen und Messen größtenteils nicht stattfinden. Dadurch kommen Gastronomiebetriebe, die ihren Umsatz mit größeren Veranstaltungen erzielen, nicht aus der existenziellen Krise, in die sie coronabedingt und unverschuldet geraten sind. Deshalb ist absehbar, dass wir in Bund und Ländern in den nächsten Wochen und Monaten weiter im Krisenmodus arbeiten und unsere Programme ständig anpassen müssen, damit nicht weitere, unter anderen Umständen gesunde Unternehmen der Krise zum Opfer fallen. Die SPD-geführte Landesregierung arbeitet in Niedersachsen parallel mit Hochdruck daran, zeitnah attraktive, unbürokratische Investitionsprogramme bereitzustellen, um den konjunkturellen Neustart für die niedersächsische Wirtschaft zu unterstützen.“

Voraussetzung für eine Förderung durch die Überbrückungshilfe ist ein Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten. Erstattet werden dann je nach Höhe des Umsatzausfalles 40-80 Prozent der betrieblichen Fixkosten. Für Unternehmen bis fünf Beschäftigte können maximal 9.000 EUR, für Unternehmen bis 10 Beschäftigte maximal 15.000 EUR gewährt werden. Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 150.000 Euro.

Informationen zum Programm Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.