Liebe Genossinnen und Genossen,

heute starten wir in den Plenarabschnitt November 2019.

Mit der Regierungserklärung zum Thema „Windenergie ausbauen, Klimaschutz vorantreiben“ wollen wir den angekündigten Stellenabbau bei Enercon thematisieren. Die Situation bei Enercon ist ein schwerer Schlag für Niedersachsen und vor allem für die Region Ostfriesland. Wenn wir weiterhin Windenergieland Nr. 1 bleiben möchten und die Energiewende meistern wollen, müssen wir massiv den Ausbau von Windkraftanalagen wieder hochfahren und die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene dahingehend ändern, dass die Bremsen des Ausbaues gelöst werden. Auch Enercon muss seiner unternehmerischen Pflicht nachkommen und für sozialverträgliche Lösungen beim Stellenabbau sorgen. Dies muss gemeinsam mit den Beschäftigten, den Betriebsräten, den Gewerkschaften, der Unternehmensführung und der Politik geschehen, damit den betroffenen Menschen neue berufliche Perspektiven aufgezeigt bekommen und familiäre Existenzen gesichert werden.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Keine Zeit verlieren - unbegleitete minderjährige Flüchtlinge schützen: Schnelle Hilfe für die betroffenen Kinder in Griechenland noch vor dem Winter!“ möchten wir ein klares Bekennen zur Humanitären Unterbringung von geflüchteten Menschen setzen. Unter den rund 14.000 Geflüchteten auf Lesbos sind auch hunderte unbegleitete minderjährige Schutzsuchende. Sie überleben auf den griechischen Inseln im ständigen humanitären Ausnahmezustand. Im Zuge des nahenden Winters ist der Vorschlag einer „Koalition der Hilfsbereiten“ aus Europa und Deutschland eine gute Möglichkeit, Sonderkontingente zu schaffen, mit deren Hilfe es machbar ist schnellstmöglich Kinder und Jugendliche aufzunehmen. So können wir diesen Kindern und Jugendlichen in verschiedenen europäischen Ländern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Zu den Gesetzen der Landesregierung

TOP 5 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung

(Drs. 18/3693; Abschließende Beratung)

Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) in der seit dem 1. Januar 2017

geltenden Fassung soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Die hier vorliegende Gesetzesänderung ist eine Anpassung an geändertes Bundesrecht, eine Harmonisierung der Landesvergabevorschriften für Zuwendungsempfänger (z.B. Sportvereine und Privatpersonen) mit den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen sowie eine Entlastung der Kommunen durch die Anhebung des Eingangsschwellenwertes. Das Gesetz gilt nun für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und für Rahmenvereinbarungen ab einem geschätzten Auftragswert von 25 000 Euro.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 6 Einhaltung von Tariftreue- und Vergaberichtlinien - Kontrollen intensivieren

(Drs. 18/5078; Erste Beratung)

Flankierend zur Gesetzesänderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung begrüßt der Landtag das Bestreben des Bundes, durch die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Kontrolle des Mindestlohns für Gerechtigkeit und Ordnung am Arbeitsmarkt zu sorgen. Des Weiteren hält der Landtag jedoch auch die vertragliche Kontrolle bei der Ausführung öffentlicher Aufträge für geboten. Aufgrund dessen fordert der Landtag die Landesregierung auf, die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Kontrollen durch die Vergabestellen des Landes mit dem Ziel zu überprüfen, den hohen Kontrollerfordernissen stärker gerecht zu werden sowie sich mit der Bitte an den Bund zu wenden, die Kontrolle von Mindestentgelten insbesondere auf niedersächsischen Baustellen weiter zu intensivieren.

TOP 13 a) Wegwerfprodukte aus Plastik reduzieren - Land und Meer schützen

(Drs. 18/2035; Abschließende Beratung)

Die Konsequenzen eines unachtsamen und nachlässigen Umgangs mit Einwegkunststoffen sind sowohl an Land als auch in den Ozeanen deutlich zu erkennen. Laut der Europäischen Kommission bestehen mehr als 80 % der Abfälle in den Meeren aus Plastik. Infolge des langsamen Zersetzungsprozesses und der damit einhergehenden Fragmentierung des Plastikmülls steigt der Anteil in den Meeren weiterhin stark an und belastet die weltweiten Küstenregionen. Wirksame Maßnahmen könnten in erster Linie die Umsetzung der EU-Vorschriften sein, die sich mit den zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegkunststoffprodukten befassen sowie mit verloren gegangenen Fischfanggeräten. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich diesbezüglich auf europäischer Ebene einzusetzen und auch hier vor Ort die Nutzung von Plastikprodukten in Landesbehörden und in der Landesverwaltung konsequent zu reduzieren.

TOP 15 Versorgung von Demenzkranken verbessern – Careteams im Krankenhaus einsetzen

(Drs. 18/3928; Abschließende Beratung)

Demenz ist ein Teil des Alterns und deshalb ist es von hoher Bedeutung, dass Menschen mit Demenz ihren Platz in unserer Gesellschaft haben. Neben dem ambulanten Versorgungsbereich betrifft dieses auch den stationären Krankenhaussektor. Die medizinische Betreuung von Menschen mit Demenz hat andere Bedarfe und erfordert besondere Aufmerksamkeit. Die meisten Krankenhäuser sind bisher nicht auf Demenzkranke eingestellt. Dies darf nach unserer Auffassung nicht so bleiben. Wir fordern unter anderem den Aufbau von mobilen Careteams für die Unterstützung und Sensibilisierung in den Krankenhäusern vor Ort. Diese Teams sollen z. B. mit Beratung von Pflegefachkräften, als Orientierungshilfe für Erkrankte oder auch bei baulichen Fragen begleitend zur Seite stehen. Bei Um- und Neubauten sollen die besonderen Bedarfe von Demenzerkrankten mit in die baufachliche Prüfung des Landes einbezogen und dabei insbesondere die Themen Orientierungshilfen, Beschäftigungsangebote und Raumgestaltung berücksichtigt werden. Ebenfalls sollen Schulungs- und Weiterbildungsangebote für Fachkräfte und Angehörige gemeinsam mit den zuständigen Kammern angeregt und dabei die Alzheimergesellschaft eingebunden werden.

TOP 16 Vielfalt des kulturellen Lebens in Niedersachsen fördern

(Drs. 18/2899; Abschließende Beratung)

Kunst und Kultur prägen unsere Heimat. Viele Menschen engagieren sich haupt- und ehrenamtlich in den Kultureinrichtungen und -initiativen Niedersachsens. Sie sorgen für kulturelle Vielfalt, kulturelle Bildung, kulturelle Teilhabe und stellen sich dabei neuen Herausforderungen wie der Digitalisierung und der Integration. Diesen Einsatz unterstützt das Land. Die Programme müssen weiterentwickelt werden, damit sie neuen Herausforderungen gerecht werden und so zu einer Verbesserung der Qualität beitragen. Der Landtag bittet deswegen die Landesregierung unter Anderem, die Verfahren zur Förderung unbürokratischer zu gestalten, die Erstellung eines digitalen Atlasses für alle Denkmäler in Niedersachen, die Soziokultur im Zusammenspiel mit den anderen Kulturakteuren und -sparten an den unterschiedlichen Orten weiterzuentwickeln und zu fördern sowie die Förderung von Musikfestivals zu verbessern.

TOP 18 Fake-Shops bekämpfen und nationales IT-Gütesiegel etablieren - digitale Sicherheitslücken schließen

(Drs. 18/4488; Abschließende Beratung)

In den vergangenen Jahren sind sogenannte Fake-Shops, gefälschte Internetseiten angeblicher Versandhändler, professioneller und authentischer geworden. Verbraucher beschweren sich zunehmend, dass diese Fake-Shops bei flüchtiger Betrachtung nur schwer erkennbar sind und die Identifizierung gefälschter Seiten zum Teil mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist. Teilweise sind sie exakte Kopien real existierender Websites. Sie wirken auf den ersten Blick seriös und lassen daher beim Käufer selten Zweifel an ihrer Authentizität aufkommen. Auf ein Gütesiegel wie z. B. „Trusted Shops“ kann die Verbraucherin oder der Verbraucher ebenfalls nicht vertrauen, da Fake-Shops die entsprechenden Logos widerrechtlich kopieren und diese auf der gefälschten Seite platzieren können.

Die Landesregierung soll sich im Bund dafür einsetzen, dass Bildungsangebote für digitale Aufklärung ausgebaut und erweitert werden. Es soll eine zentrale Ansprechstelle etabliert werden, an die sich Geschädigte sowie auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) wenden können, um gezielt gegen die Fake-Shops vorzugehen. Des Weiteren sollen die bereits existierenden Gütesiegel durch ein Verfahren ergänzt werden, mit welchem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher leicht die Rechtmäßigkeit des Siegels prüfen kann.

TOP 25 Baukindergeld auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen öffnen

(Drs. 18/5072; Erste Beratung)

Mit dem Baukindergeld fördert der Bund Familien mit Kindern beim Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Damit sollen Familien beim Erwerb von bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden. Bislang ist es jedoch für Familien nicht möglich, die Förderung durch das Baukindergeld mit der Beteiligung an genossenschaftlichen Wohnprojekten zu verbinden, da der Erwerb von Genossenschaftsanteilen nicht durch das Baukindergeld gefördert wird.

Der Landtag begrüßt und unterstützt die auf Bundesebene beschlossene Öffnung des Baukindergeldes für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Der Landtag bittet die Landesregierung, nun bei der Bundesregierung auf eine schnelle Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages hinzuwirken.

TOP 27 Netzbau-Offensiver für ländliche Räume starten und Mobilfunkförderung vorantreiben, damit alle Niedersachsen in gleicher Weise von der Digitalisierung profitieren können

(Drs. 18/5077; Erste Beratung)

Zwischen den Regionen und Kommunen in Niedersachsen bestehen viele Unterschiede. Während es Gebiete gibt, die sich im Umfeld großer Städte oder Industriezentren sehr positiv entwickeln, bedürfen entlegene, strukturschwache und durch den demografischen Wandel benachteiligte Regionen stärkerer politischer Unterstützung. Als Garant für die Zukunfts- und Wirtschaftsfähigkeit ländlicher Räume dient der Ausbau einer flächendeckenden Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur. Für die ländlichen Regionen und gerade in dünn besiedelten Gebieten muss der Ausbau mit breitbandiger Infrastruktur weiter zügig vorangetrieben werden. Hierbei sind Kooperationen beim Netzausbau von zentraler Bedeutung. Der Landtag bittet aufgrund dessen die Landesregierung, sich bei der Bundesregierung und der europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Einhaltung der Versorgungsauflagen der Frequenzversteigerung 2019 entsprechend den festgeschriebenen Zwischenschritten sichergestellt und der Nichteinhalt hart sanktioniert wird, jeder Diskriminierung von Marktteilnehmern durch finanzielle Sanktionen begegnet werden kann. Des Weiteren soll unter Beteiligung der Bundesnetzagentur bis Ende des Jahres 2019 ein Gesamtkonzept zum Mobilfunknetzausbau erarbeitet und dabei ein Entwicklungspfad deutlich gemacht werden, wie der Netzausbau gerade für die ländlichen Regionen weiter ausgestaltet und ein wirksames und dauerhaftes Monitoring realisiert werden kann.

TOP 31 a) Bildung in der digitalisierten Welt

(Drs. 18/2898; Abschließende Beratung)

Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft verändert alle Lebensbereiche. Digitale Systeme und Werkzeuge durchdringen die Gesellschaft. Die Arbeitswelt verändert sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung. Viele nutzen selbstverständlich digitale Angebote, häufig ohne die dahinterstehenden Algorithmen und Geschäftsmodelle zu verstehen.

Der Erwerb grundlegender digitaler Kompetenzen muss daher im Bildungsauftrag der Schule eine zentrale Rolle spielen. In Zusammenarbeit mit der Landesregierung möchten wir als Schwerpunkte in unserer Strategie eine Definition einer langfristigen Vision von Bildung in der digitalisierten Welt setzen. Dies wäre die Fortschreibung einer einheitlichen Strategie zur Umsetzung dieser Vision u.a. im Rahmen von Bildung 2040 sowie die kurzfristige Vorbereitung unserer Schulen auf die (digitale) Zukunft, sodass sich die Qualität der Bildung besser an die raschen Veränderungen anpassen kann. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung auf, die Lehrkräfteaus-, -fort und -weiterbildung so anzupassen, dass die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen in der digitalisierten Welt fester Bestandteil der Lehrkräftebildung sind sowie sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, den länderübergreifenden Austausch zur erfolgreichen Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ und der Arbeit mit digitalen Medien in der Schule zu intensivieren.

TOP 32 „Häuser des Jugendrechts“ sind schon jetzt ein Erfolgsmodell!

(Drs. 18/4487; Abschließende Beratung)

Die Errichtung von „Häusern des Jugendrechts“ ist ein wichtiges justizpolitisches Vorhaben. An den Projektstandorten sollen gleichberechtigte Kooperationsgemeinschaften von Staatsanwaltschaften, Polizei, Jugendgerichtshilfen, Jugendämtern und Amtsgerichten entstehen.

Der Landtag begrüßt die Umsetzung des Modellprojekts „Haus des Jugendrechts“. Bereits jetzt sind Kooperationsverträge in dieser Sache geschlossen worden für die Standorte Göttingen, Salzgitter und Osnabrück. Des Weiteren soll die Landesregierung die Einrichtung von „Häusern des Jugendrechtes“ fortsetzen, eine Matrix für die fachliche Bewertung der Arbeit der „Häuser des Jugendrechtes“ im laufenden Betrieb erarbeiten sowie mit der fachlichen Beurteilung der Arbeit der „Häuser des Jugendrechtes“ ein Jahr nach der Arbeitsaufnahme aller Modellprojekte beginnen.

TOP 40 Wiedereinführung der Meisterpflicht – ein starkes Signal für Niedersachsen, Deutschland und Europa

(Drs. 18/5076; Erste Beratung)

Das Handwerk in Niedersachsen bildet mit 43 877 Auszubildenden mehr junge Menschen aus als irgendein anderer Wirtschaftsbereich in Niedersachsen. Insgesamt umfasst das Handwerk 127 verschiedene Ausbildungsberufe. Dieses macht die Vielfalt dieses Wirtschaftsbereiches deutlich. Das deutsche Handwerk verfügt mit der Meisterpflicht über ein Instrument für mehr Ausbildung, weniger Jugendarbeitslosigkeit, höhere Wettbewerbsfähigkeit und Qualitätssicherung. Die Meister-verpflichtung ist wichtige Grundlage zur Stärkung der qualifizierten Ausbildung der Jugendlichen im dualen System. Der Meisterbrief ist darüber hinaus die ideale Basis für ein nachhaltiges und erfolgreiches Unternehmertum und gelebten Verbraucherschutz.

Aufgrund dessen begrüßt der Landtag, den Beschluss des Bundeskabinetts vom 9. Oktober 2019 zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf aktuell zulassungsfreien Handwerken. Des Weiteren ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit ihrer Initiative die vorhandenen Spielräume zur Erweiterung und Anwendung der bestehenden Schutzzielbestimmungen ausnutzt und damit ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk setzt. Der Landtag bittet die Landesregierung, weitere Chancen zu nutzen, die akademische und berufliche Bildung als gleichwertige Berufsperspektiven gesellschaftlich anzuerkennen und als gleichwertig darzustellen, sowie sich dafür stark zu machen, dass die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehören die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option, spätestens mit der vorgesehenen Evaluierung der Gesetzesänderung in fünf Jahren gegebenenfalls auch eine Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk zu erfahren.