„Ich begrüße mit der zukünftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eine sehr wichtige Neuerung hinsichtlich des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Mit dieser wird das Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte zukünftig sehr fair geregelt. Insbesondere die Herausnahme von Aufträgen unterhalb der jeweiligen EU-Schwellenwerte von Zuwendungsempfängern wie beispielsweise bei Vereinen begrüße ich in diesem Zusammenhang sehr. Vereine müssen sich zukünftig nur an die zuwendungsrechtlichen Vorgaben halten, was ich für ein sehr positives Zeichen für die ehrenamtliche Arbeit in Vereinen halte. Mit der Anhebung des Eingangsschwellenwertes von 10.000 auf 20.000 Euro werden vor allem Kommunen entlastet.

Außerdem begrüße ich, dass wir die Einhaltung von Mindestlöhnen auf dem Arbeitsmarkt zukünftig noch schärfer kontrollieren. Zugleich müssen aber auch die Kontrollen hinsichtlich der öffentlichen Aufträge ausgeweitet werden. Ferner befürworte ich ausdrücklich die Bestrebungen auf Bundesebene, engagiert gegen Schwarzarbeit vorzugehen.“