Liebe Genossinnen und Genossen,

heute starten wir in den Plenarabschnitt Januar 2020.

Das neue Jahr 2020 ist für viele ereignisreich gestartet und hat sicherlich noch einige wichtige sowie spannende Momente zu bieten. Gerade für die Sozialdemokratie ist es in diesen Tagen besonders wichtig, dass wir im fairen Umgang miteinander um die besten Lösungen für die Zukunft des Landes kämpfen und diese auch geschlossen kommunizieren.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Demokratie und Ehrenamt schützen und stärken – entschlossen eintreten gegen Hass und Hetze!“ möchten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein deutliches Zeichen für einen toleranten und respektvollen Umgang miteinander setzen. Wir lassen es nicht zu, dass sich Hass und Hetze gegen ehrenamtlich Tätige als Normalität etabliert - hier zeigen wir klare Kante! Ehrenamtlich Engagierte müssen in ihrem Handeln nicht nur weiter gestärkt, sondern leider auch wieder geschützt werden, da sie vermehrt Angriffsziel einer kleinen, lauten und hetzenden Minderheit werden. Hier müssen wir als Vertreterinnen und Vertreter einer Wehrhaften Demokratie vorangehen und die große schweigende Masse aktivieren, sich der tobenden Minderheit in den Weg zu stellen. Dabei nehmen die Strukturen des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements tragende Rollen ein, um unseren sozialen gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 5 b) Ambulante Pflege sichern - Tarifvertrag Soziales zügig realisieren

(Drs. 18/3663; Abschließende Beratung)

Durch den demografischen Wandel innerhalb der Gesellschaft wird der Bedarf an „Pflege“ perspektivisch steigen. Deswegen muss die pflegerische Versorgung langfristig sichergestellt werden. Der Pflegeberuf muss attraktiver werden, was sowohl die finanzielle Ausstattung als auch die gesellschaftliche Anerkennung und insbesondere gute Arbeitsbedingungen beinhaltet.

Die zentrale Forderung ist hierbei, dass die Arbeitnehmervertretungen, die privaten, kommunalen und freigemeinnützigen Pflegeanbietern sowie die Sozialhilfeträger gemeinsam in einen erneuten Dialog treten und auf eine schnelle Realisierung eines Tarifvertrages Soziales in der Altenpflege in Niedersachsen hinwirken. Der Bund wird des Weiteren aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, um eine auskömmliche Finanzierung der Wegpauschalen durch die Pflegekassen umzusetzen. Nach Abschluss des Tarifvertrags Soziales soll gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung hingewirkt werden.

TOP 6 Hochschulen im Sinne der „Third Mission“ weiterentwickeln: Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Gesellschaft/Wirtschaft fördern

(Drs. 18/3939; Abschließende Beratung)

Unter der Third Mission wird laut Definition der Europäischen Kommission das „Wissensdreieck zwischen Bildung, Forschung und Innovation“ verstanden. Durch die wechselseitige Vernetzung von Hochschulen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden der Wissenstransfer, die Weiterbildung und das gesellschaftliche Engagement gefördert und die Innovationskraft der Region maßgeblich gesteigert. Um im internationalen Wettbewerb dauerhaft bestehen zu können, ist es für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Niedersachsen immer wichtiger, das Know-how der Hochschulen schneller für die Gesellschaft und die Wirtschaft nutzbar zu machen. Ein zügiger Transfer von technischen und kulturellen Innovationen (Third Mission) ist daher von maßgeblicher Bedeutung für die regionale Industrie, Kreativ- und Kulturwirtschaft sowie gesellschaftliche Veränderungsprozesse im Zuge des demografischen und digitalen Wandels. Der Landtag bittet aufgrund dessen, unter Einbindung von Kammern, Verbänden und Expertise aus Wissenschaft und Forschung die bisherigen Aktivitäten im Rahmen von Third Mission zu intensivieren und eine ressortübergreifende Landestransferstrategie zu entwickeln, auf der Förderschwerpunkte aufgebaut werden können.

TOP 8 Fake-Shops bekämpfen und nationales IT-Gütesiegel etablieren - digitale Sicherheitslücken schließen

(Drs. 18/4488; Abschließende Beratung)

In den vergangenen Jahren sind sogenannte Fake-Shops, gefälschte Internetseiten angeblicher Versandhändler, professioneller und authentischer geworden. Verbraucher beschweren sich zunehmend, dass diese Fake-Shops bei flüchtiger Betrachtung nur schwer erkennbar sind und die Identifizierung gefälschter Seiten zum Teil mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist. Teilweise sind sie exakte Kopien real existierender Websites. Sie wirken auf den ersten Blick seriös und lassen daher beim Käufer selten Zweifel an ihrer Authentizität aufkommen. Auf ein Gütesiegel wie z. B. „Trusted Shops“ kann die Verbraucherin oder der Verbraucher ebenfalls nicht vertrauen, da Fake-Shops die entsprechenden Logos widerrechtlich kopieren und diese auf der gefälschten Seite platzieren können.

Die Landesregierung soll sich im Bund dafür einsetzen, dass Bildungsangebote für digitale Aufklärung ausgebaut und erweitert werden. Es soll eine zentrale Ansprechstelle etabliert werden, an die sich Geschädigte sowie auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) wenden können, um gezielt gegen die Fake-Shops vorzugehen. Des Weiteren sollen die bereits existierenden Gütesiegel durch ein Verfahren ergänzt werden, mit welchem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher leicht die Rechtmäßigkeit des Siegels prüfen kann.

TOP 12 b) Hebammenversorgung in Niedersachsen flächendeckend sichern

(Drs. 18/4815; Abschließende Beratung)

Seit 2010 sind in Niedersachsen steigende Geburtenraten zu verzeichnen. Die Sicherstellung der geburtshilflichen Versorgung rückt zunehmend in den Fokus der politischen und gesellschaftlichen Debatten, da in bestimmten Regionen Versorgungsengpässe drohen. Einer möglichen Unterversorgung von Frauen in dieser Lebensphase muss entgegengewirkt und eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Hebammenversorgung sichergestellt werden.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, die (Wieder-)Aufnahme einer Meldepflicht der Kommunen gegenüber dem Land über die bei ihnen gemeldeten Hebammen differenziert nach Alter und Tätigkeitsbereichen umzusetzen. Des Weiteren wird die Landesregierung aufgefordert, die Einrichtung von Hebammenzentralen zu unterstützen, welche derzeit vom „Runden Tisch Hebammenversorgung“ als Modell evaluiert werden sowie sich auf Bundesebene für eine längere Übergangszeit bei der Akademisierung einzusetzen, um erstens durch Maßnahmen zur Kompetenzsicherung zu gewährleisten, dass das Fachwissen aus den Hebammenschulen bei der Einrichtung der Hochschulausbildungen nicht verloren geht, und zweitens Übergangsregelungen für Auszubildende der Hebammenschulen zu schaffen, z. B. durch ein Aufbaustudium, das in Niedersachsen so lange angeboten werden soll, wie eine entsprechende Nachfrage zur Weiterqualifizierung besteht.

TOP 13 c) Berufliche Bildung in Niedersachsen stärken – Sofortmaßnahmen für eine bessere Unterrichtsversorgung auf den Weg bringen

(Drs. 18/3930; Abschließende Beratung)

Eine zentrale Säule für eine starke Berufliche Bildung in Niedersachsen ist die Lehrkräfte- und Unterrichtsversorgung. Die Unterrichtsversorgung an den Berufsbildenden Schulen hat sich im laufenden Schuljahr um 1,3 Prozentpunkte auf durchschnittlich 90,7 % erhöht. Dieses ist zwar eine positive Entwicklung, aber noch nicht zufriedenstellend. Wie auch an anderen Schulformen besteht im berufsbildenden Bereich akuter Fachkräftebedarf. Um hierauf individueller reagieren und eine gute Unterrichtsversorgung sicherstellen zu können, müssen die Berufsschulen bei der Personalplanung flexibel agieren können und die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen. Zudem brauchen wir in Niedersachsen mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen, wozu es eines deutlichen Ausbaus an Studienkapazitäten bedarf. Forderungen sind unter anderem ein Konzept zur Attraktivitätssteigerung der Aufnahme einer Lehrtätigkeit an Berufsbildenden Schulen zu erarbeiten. Hierbei geht es insbesondere darum, den Seiten- und Quereinstieg zu erleichtern, die Einstellungsverfahren zu evaluieren und die Zugangsvoraussetzungen transparent zu gestalten. Ebenfalls soll die Kapazitätsplanung des Lehrkräftebedarfs in enger Abstimmung zwischen Kultusministerium und Wissenschaftsministerium optimiert werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Vorbereitungsplätzen und Studienplätzen für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen vorzuhalten.

TOP 15 Junge Menschen fit machen für Europa! Europabildung in Niedersachsens Schulen stärken

(Drs. 18/3668; Abschließende Beratung)

Die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union spielt für Deutschland eine bedeutende Rolle und ist insbesondere für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen von existentieller Bedeutung. Damit bereits junge Menschen von den Vorteilen der europäischen Integration profitieren und sie als Mehrwert schätzen lernen, sollten junge Menschen so früh wie möglich an Europabildung teilhaben, internationale Erfahrung sammeln, eine Idee für den europäischen Einigungsprozess entwickeln und sich reflektiert mit ihm auseinandersetzen. So erfahren sie selbst, was die europäische Zusammenarbeit so besonders macht. Internationale Erfahrungen sollten allen jungen Menschen offenstehen, unabhängig von Schulform, Bildungshintergrund, individuellen Fähigkeiten oder ökonomischen Voraussetzungen. Um Europa zu erfahren, verdienen junge Menschen Unterstützung und Beratung bei der Bewältigung des finanziellen oder organisatorischen Aufwands.

Der Landtag bittet deswegen die Landesregierung, die Verbreitung des EU-Programms eTwinning, der Gemeinschaft für Schulen in Europa, zu fördern, indem Schulen verstärkt über die Möglichkeiten einer Teilnahme an virtuellen europäischen Schulpartnerschaften informiert und bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden. eTwinning ist Teil des umfassenden EU-Programms „Erasmus+“, bei dessen Nutzung Schulen insgesamt stärker unterstützt werden sollen. Das Programm „Europa macht Schule“ soll stärker an allen Schulen im Land beworben werden, um Menschen im Sinne des europäischen Gedankens zusammen zu bringen sowie Schulen aller Schulformen dazu zu ermutigen, sich zur Europaschule weiterzuentwickeln.

TOP 23 Vorfahrt für grünen Wasserstoff - Regulatorische Hemmnisse beseitigen

(Drs. 18/5638; Erste Beratung)

Die Energiewende ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein Ziel von herausragender Bedeutung. Um dieses Ziel umzusetzen und den Übergang zu beschleunigen, ist eine sektorübergreifende Verknüpfung der Infrastrukturen Gas, Strom, Wärme, Industrie und Verkehr notwendig. Eine Technologie, welche über bedeutendes Potenzial im Bereich der Sektorenkopplung verfügt und den Gassektor mit den übrigen Sektoren verknüpfen kann, ist Power-to-Gas (PtG). Mit PtG ergeben sich neue Ausbau- bzw. Speichermöglichkeiten durch die Umwandlung von regenerativem Strom in synthetisches Methan bzw. „grünen“ Wasserstoff.

Der Landtag bitter daher die Landesregierung, über den Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Abgaben- und Umlagensystematik auf eine sektorübergreifende Betrachtung ausgerichtet wird. Dies kann durch die Senkung der Abgaben und Umlagen (z. B. EEG-Umlage) auf den eingesetzten Strom und die Einführung einer CO2-Bepreisung zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen über alle Sektoren erfolgen. Des Weiteren soll der Ausbau eines Wasserstofftankstellennetzes inklusive vorgelagerter Infrastruktur durch eine flankierende Förderkulisse vorangetrieben sowie der Anteil von „grünem“ Wasserstoff und daraus erzeugter synthetischer Kraftstoffe im Kraftstoffmix erhöht werden.

TOP 26 Standortsuche ergebnisoffen durchführen - Geologiedatengesetz anpassen

(Drs. 18/5639; Erste Beratung)

Geologische Fakten und Daten spielen eine Schlüsselrolle bei der aktuellen Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle. Das Standortauswahlgesetz (StandAG), das die gesetzliche Grundlage bildet, sieht vor, dass die Endlagerung tief unter der Erde, in sogenannten tiefen geologischen Formationen erfolgen soll. Die Frage nach einem Atommüllendlager darf nicht politisch, sondern muss wissenschaftlich entschieden werden. Die größtmögliche Sicherheit muss an oberster Stelle stehen. Daher ist die Haltung von Bayern und Sachsen unverständlich, sich per politischem Beschluss der Endlagersuche zu entziehen. Für ein ergebnisoffenes Standortauswahlverfahren muss in allen Ländern eine vergleichbare Datengrundlage und Transparenz hergestellt werden. Die geologischen Daten sind eine entscheidende Grundlage für die Bewertung potenzieller Endlagerstandorte.

Der Landtag bittet deshalb die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, im Geologiedatengesetz eine rechtliche Grundlage für die pauschale Anerkennung aller Daten im Rahmen der Standortsuche zugunsten einer Datenveröffentlichung und -nutzung zu verankern sowie im Geologiedatengesetz festzulegen, welche Güte der Daten mindestens erreicht werden müssen. Sollten die erhobenen Daten in den Ländern nicht ausreichend sein, müssen diese über Untersuchungen der Geologie die Datenlücken schließen. Des Weiteren ist die mit dem Standortauswahlgesetz geforderte Transparenz der Daten für die Akzeptanz des Suchprozesses aufrecht zu erhalten sowie, dass ungeachtet der politischen Beschlüsse die Bundesländer Sachsen und Bayern weiter als Optionsländer als Standort für ein Endlager infrage kommen.

TOP 35 Gewalt gegen Kinder: Kinderschutz weiterentwickeln - Beratung stärken!

(Drs. 18/5640; Erste Beratung)

Der Kinderschutz steht in Deutschland derzeit vor großen Herausforderungen. Zahlreiche Fälle von gravierender sexueller Gewalt gegen Kinder haben aktuell in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Gesellschaft und die Politik gleichermaßen entsetzt. Die Jugendämter sehen sich vor riesigen Problemen bei der Bewältigung dieser Fälle und müssen häufig intensiv mit Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden auch in anderen Bundesländern zusammenarbeiten. Aufgrund der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung und vor dem Hintergrund des Bundeskinderschutzgesetzes besteht die gemeinsame Herausforderung darin, den Kinderschutz konsequent aus Sicht der Kinder zu denken. Unter dieser Prämisse ist das Kinder- und Jugendhilfesystem in Niedersachsen hinsichtlich Organisation und Wirkung grundsätzlich zu überprüfen und entsprechend neu auszurichten.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, eine kritische Analyse der Schnittstellen vorzunehmen und dabei auch zu prüfen, wie die unterschiedlichen Zuständigkeiten für alle Kinder und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren optimiert werden können und eine verpflichtende Zusammenarbeit geregelt werden kann. Weiter soll zusammen mit den freien Trägern der Jugendhilfe, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesjugendamt und dem Landesjugendhilfeausschuss ein integratives Gesamtkonzept für die künftige Kinder- und Jugendhilfe entwickelt und dabei insbesondere Schutzkonzepte gegen sexuellen Kindesmissbrauch in Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen und Verbänden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sowie in Einrichtungen der Flüchtlingshilfe und der Behindertenhilfe etabliert werden. Das vielfältige, aber auch derzeit unübersichtliche Angebot von Anlauf- und Beratungsstellen soll im Land systematisch gebündelt und bekannt gemacht werden, damit für die Hilfesuchenden eine niederschwellige Inanspruchnahme ermöglicht wird. Des Weiteren soll eine Vereinheitlichung von Prozessen und Abläufen zwischen den Jugendämtern auch länderübergreifend angestrebt und dabei die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter (AGJÄ) konsequent einbezogen werden. Ebenfalls soll sich auf der Bundesebene für eine Änderung des SGB VIII eingesetzt werden, die die Schaffung einheitlicher Standards bei Dokumentations- und Informationspflichten, insbesondere auch zum Austausch zwischen den Bundesländern vorsieht und die anlassbezogenen Kontrollmöglichkeiten in Einrichtungen der Jugendhilfe ermöglicht bzw. optimiert.