Mit dem zweiten Nachtragshaushalt, den der Landtag diese Woche beschlossen hat, wurde auch ein Förderprogramm für Sportvereine auf den Weg gebracht, um zusätzliche Hilfen für den Sport in Zeiten der Corona-Pandemie bereitzustellen. Viele Vereine sind aufgrund der wirtschaftlichen Lage in ihrer Existenz bedroht. Eine Umfrage des Landessportbundes ergab, dass alleine im Monat April ein geschätzter finanzieller Schaden von 6,6 Millionen Euro entstanden sei. Für die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt (SPD) ist das Sonderprogramm für Sportvereine ein wichtiger Schritt, die Folgen der Pandemie einzudämmen: „Es fehlen den Vereinen Eintrittsgelder und Nutzungsgebühren, aber auch geminderte Kursgebühren spielen eine maßgebliche Rolle, warum die Hilfen unbedingt gebraucht werden. Das Förderprogramm reagiert auf die coronabedingt angespannte Lage bei Vereinen. Durch die notwendigen Beschränkungen sozialer Kontakte in den letzten Monaten kam auch der Sport in Niedersachsen zum Erliegen. Nicht nur der Trainings- und Wettkampfbetrieb, sondern auch Fort- und Weiterbildungen waren nicht mehr möglich.“

Die SPD-Politikerin hebt in diesem Zusammenhang die gesellschaftliche Bedeutung des Sports für den Zusammenhalt, aber auch für die Inklusion und Integration in Niedersachsen hervor: „Sport verbindet uns und schafft Strukturen. Dass lange Zeit keine Aktivitäten im Vereinssport möglich gewesen sind, hat nicht nur die Familien und Kinder vor eine große Belastungsprobe, sondern auch die Vereine vor große finanzielle Probleme gestellt.“

Mit dem Förderprogramm der Landesregierung für Sportvereine wird den Betroffenen finanziell unter die Arme gegriffen, auch wenn durch weitere Corona-Lockerungsschritte sich die angespannte Situation zusätzlich verbessern dürfte. „Geplant ist, dass Vereine eine Einmalzahlung in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch bis 50.000 Euro erhalten können. Die konkrete Einmalzahlung soll sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei aufeinanderfolgende Monate orientieren. Dieser wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichen aus den fortlaufenden Ausgaben zu zahlen,“ so Tippelt.