Die Bundesregierung und die Länder haben beschlossen, 500 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ohne Geräte bereitzustellen. Mit der jetzigen Veröffentlichung der entsprechenden „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder“ können die Schulträger ab sofort die Mittel für die schulgebundenen mobilen Endgeräte beantragen. „Die Schulen in Niedersachsen werden über das Sofortausstattungsprogramm kurzfristig in die Lage versetzt, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern digitalen Unterricht, unterstützt mit mobilen Endgeräten, zu ermöglichen. Damit sorgen wir dafür, dass kein Kind und kein Jugendlicher abgehängt wird. Das ist ein wichtiger Schritt hin zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte und zu mehr Bildungsgerechtigkeit“, betont Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Die Richtlinie haben wir eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Herausgekommen ist ein schlankes, zweiseitiges Antragsverfahren, damit die Schulträger schnell die zur Verfügung stehenden Mittel abrufen können“, so der Minister. Auch die heimische Abgeordnete Sabine Tippelt (SPD) begrüßt die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen: „Das ist ein wichtiges und richtiges Signal in Richtung einer Bildungsgerechtigkeit in Niedersachsen. Auch die heimischen Schülerinnen und Schüler können von den jetzt zu beantragenden Mitteln profitieren.“

Förderfähig sind u. a. schulgebundene, mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks, keine Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme sowie die technische Ausstattung für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote für den digitalen Unterricht. Den Schulträgern steht dabei eine Fördersumme zu, die sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie einem sozialen Faktor berechnet.

Die Umsetzung vor Ort übernehmen die Schulträger und Schulen in Kooperation und weitgehender Eigenverantwortung. Die Schule entscheidet in eigener Verantwortung vor Ort, wer die mobilen Endgeräte entleihen kann. Prioritär sind Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, die zuhause über keine ausreichend gebrauchstauglichen Geräte verfügen und von der Zahlung des Entgeltes bei der Lernmittelausleihe befreit sind. Die Schule erhebt den Bedarf an mobilen Endgeräten und teilt diesen dem Schulträger mit. Die Endgeräte sind schulgebunden und werden von den Schülerinnen und Schülern nach Ablauf der Leihdauer zurückgegeben. Später sollen die mobilen digitalen Endgeräte in die Infrastruktur der Schule nach Möglichkeit mit eingebunden werden.

Der Koalitionsausschuss des Bundes hat am 22. April beschlossen, Schülerinnen und Schüler mit 500 Millionen Euro beim digitalen Lernen zu unterstützen. Das „Sofortausstattungsprogramm“ für mobile Endgeräte ist eine Ergänzung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Die Finanzmittel werden nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Niedersachsen erhält danach rund 47 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Eigenanteil von 10 Prozent. Dieser Anteil beträgt für das Land rund 4,7 Millionen Euro, so dass für Investitionsmaßnahmen in Niedersachsen ein Gesamtfördervolumen in Höhe von rund 52 Millionen Euro zur Verfügung stehen wird. Förderfähig sind alle entsprechenden Anschaffungen frühestens seit Beginn der Schulschließungen am 16. März 2020 und die spätestens bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 31.8.2020 möglich. Ein Antragsformular ist auf den Internetseiten der NLSchB und unter digitaleschule.niedersachsen.de zu finden.