Wenn sie bereits einen Antrag auf die bisher gültige Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und eine Bewilligung der NBank erhalten haben:

Sie können nun zusätzlich einen Antrag auf die Bundesförderung unter www.soforthilfe.nbank.destellen.

Prüfen Sie, ob Sie unter den neuen Voraussetzungen antragsberechtigt sind. Zusammen mit dem bereits erhaltenen Zuschuss darf keine Überkompensation entstehen, das heißt, die Zuschüsse dürfen die zu deckenden Kosten nicht übersteigen.

Sie haben mit Stichtag 31.03. (vor Freischaltung der neuen Förderrichtlinien) einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe gestellt und noch keine Bewilligung erhalten:

Wenn der NBank ein korrekt ausgefüllter, vollständiger Antrag vorliegt und Sie zudem antragsberechtigt sind, wird dieser weiter unter den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona bearbeitet. Sie erhalten dann eine Bewilligung der NBank.

Unabhängig davon können Sie unter den Bedingungen der Bundesförderung, sobald dieser zur Verfügung steht, einen zusätzlichen Antrag stellen. Sie müssen dazu nicht auf die Bewilligung der NBank warten.

Sie haben bisher keinen Antrag auf Soforthilfe des Landes gestellt:

Zum Start der Bundesförderung haben sich die Förderbedingungen der Landesrichtlinie geändert. Über die bisherige Landesrichtlinie können Sie ab der Umstellung der Förderung keinen Antrag mehr stellen!

Prüfen Sie gründlich, ob Sie unter den neuen Fördervoraussetzungen antragsberechtigt sind. Dann können Sie einen Antrag auf die Corona-Soforthilfe stellen.

Hinweis zu Förderbedingungen:
Eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten ist nicht Bestandteil der Förderung.

In diesem Falle weist das Bundeswirtschaftsministerium darauf hin, dass der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht wird.

Alle notwendigen Antragsunterlagen und Informationen finden Sie ab 23.59 Uhr auf der Website www.soforthilfe.nbank.de

Die Anträge können nur an die Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de geschickt werden!

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund des absehbar extrem hohen Antragsaufkommens und der Dringlichkeit des Bedarfs aller Antragstellenden bittet die NBank um Verständnis dafür, dass ausschließlich Anträge im Originalformat (pdf) berücksichtigt werden können, die in vollständiger Form und mit allen benötigten Anlagen vorgelegt werden. Die NBank verfährt so, weil sie im Interesse aller von der Corona-Krise Betroffenen schnellstmöglich und effektiv die vom Bund und vom Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfen auszahlen möchte. Dies ist nur über maschinell einlesbare Antragsdokumente zu erzielen. Daher kann die NBank in der Zuschussbearbeitung aktuell keine individuellen Rückfragen oder Unterlagennachreichungen durchführen.

Die Anträge können nur als Mail mit allen notwendigen Anlagen an die Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de geschickt werden!

Konrtakt:

Bei wirklich dringlichen Fragen kontaktieren Sie die NBank bitte ausschließlich über beratung@nbank.de oder die Hotline 0511 30031-333.