Meine heutige Rede zur 'Aktuellen Stunde' der Grünen zum Nachlesen.

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst einmal herzlichen Dank an die Grünen, dass sie diese aktuelle Stunde beantragt haben. Bevor ich auf den Entwurf zum Gesetz zur Straßenverkehrsordnung von Bundesverkehrsminister Scheuer eingehe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, ein paar Dinge über die Fortschritte der Mobilitätswende in Niedersachsen zu berichten. Der in dieser Woche vorgelegte Haushalt zeigt einmal mehr auf, dass die Regierungsfraktionen die Verkehrswende umsetzen. Uns ist an einem guten Miteinander aller Verkehrsteilnehmer gelegen. Wir werden für eine Verkehrsgerechtigkeit sorgen, die den Radfahrer, Fußgänger und den Kraftfahrer zu gleichberechtigten Verkehrsteilnehmern machen. Dafür benötigen wir eine zielgerichtete Förderung der Verkehrsinfrastruktur.

Im gerade behandelten Haushalt 2020 wird nun mit 110 Millionen Euro für Investitionen in Landesstraßen und Radwege eine historische Rekordsumme veranschlagt, die wichtige Infrastrukturmaßnahmen voranbringt und den Straßenverkehr in Niedersachsen für alle Teilnehmer gerechter werden lässt. Zudem werden wir allein 10 Millionen Euro in den Aus- und Neubau von Radwegen investieren. Der Radverkehr ist und bleibt neben einem starken ÖPNV ein elementares Element bei der Umsetzung der Mobilitätswende. Für eine Erhöhung der Anteile des Radverkehrs im Mobilitätsmix haben wir uns von der SPD Fraktion schon immer eingesetzt. Die Investitionen in Radverkehr und Infrastruktur sind deshalb auch die (materielle) Konsequenz des Fortbestands der Idee von einer nachhaltigen Mobilität (in der Stadt und auf dem Land).

Kommen wir jetzt zu dem Gesetzentwurf zur StVO von Bundesminister Scheuer. Ein Vorstoß wie er aus dem Bundesministerium zu hören ist, die deutschen und damit selbstverständlich auch die niedersächsischen Straßen „sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ zu machen, ist an sich begrüßenswert. Sehen wir uns die Statistiken für die niedersächsischen Straßen an, wird schnell deutlich, dass es hier zu einem Ungleichgewicht der Gefahrenlage für Verkehrsteilnehmer kommt. Insgesamt nimmt die Zahl der Verkehrstoten ab, aber die Zahl der verunglückten Radfahrer in der Verkehrsunfallstatistik von 2018 ist mit insgesamt 60 um 25 % deutlich gestiegen.[1] Dieser Trend muss gestoppt werden. Jeder Verkehrstote ist einer zu viel. Allerdings enthält der Entwurf von Minister Scheuer keine Ausrichtung an der „Vision Zero“[2] als Leitgedanke eines mittelfristig zu realisierenden Verkehrssystems ohne Verkehrstote und Schwerverletzte. Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion wird dieses Ziel jetzt nachträglich in der StVO-Novellierung aufgenommen.

Zu begrüßen ist die Festschreibung des Mindestabstands von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen von Fußgängern, Fahrradfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen. Auch das Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen durchzusetzen und die Bußgelder fürs Halten in zweiter Reihe sowie fürs verbotswidrige Parken auf Geh und Radwegen zu erhöhen, begrüße ich.

Allerdings muss man schauen, wie man die Bußgelder in der Praxis umsetzt. In vielen Großstädten ist es unmöglich für ältere, oder mobilitätseingeschränkte Menschen, sich an die Regeln zu halten, die sie womöglich massivst in ihrer Mobilität einschränken. Kurz gesagt: solange keine infrastrukturell bedingten Möglichkeiten geschaffen werden, mobilitätsgerechte und altersgerechte Einkäufe auszuladen, aus Taxis vor der Haustür auszusteigen etc. muss hier von den Behörden ein fairer Umgang mit den mobilitätseingeschränkten Menschen in der Gesellschaft geschaffen werden.

Neben der Verkehrssicherheit durch strengere Gesetze müssen aber auch die Klima- und Umweltschutzziele realisiert werden. Der Klimaschutz in den Städten ist auch Gesundheitsschutz und ein besseres Klima hat selbstverständlich eine Verbesserung der Lebensqualität in den Kommunen zur Folge. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb zu Recht, diesen Punkt in die gesetzlichen Regelwerke mit aufzunehmen.

Um Klima- und Infrastrukturziele im Zuge der Mobilitätswende zu erreichen, brauchen Kommunen und Städte allerdings mehr Freiheiten. Die Kommunen werden auf dem Weg zur Eigenständigkeit für zukunftsfähigen Verkehr konsequent ausgebremst. Wenn Städte zur Fahrradstadt oder fußverkehrsfreundlichen Stadt werden wollen, gestaltet sich das durch die Bürokratie auf Bundesebene sehr schwierig. Städte, die beispielsweise einen Zebrastreifen oder eine Tempo 30 Zone einrichten wollen, müssen zunächst einmal aufwendig den Bedarf dafür nachweisen. Auch wenn eine Stadt einen Fahrstreifen in eine Bus- oder Fahrradspur umwandeln möchte, muss das ausführlich und mit Zahlen zu Rad- bzw. Busaufkommen begründet werden.

Dass es den Kommunen so schwer gemacht wird, Fahrstreifen dem Autoverkehr zu entziehen, zeigt ein Problem auf, dass angegangen werden muss. Wir haben uns daher auf Bundesebene dafür stark gemacht, dass die Kommunen vor Ort mehr Freiheiten erhalten, Neues zu auszuprobieren. Wir wollen, dass die Innovationsklausel der Straßenverkehrsordnung so geändert wird, dass neue Regeln oder Verkehrsmaßnahmen unabhängig von bestehenden Gefahrenlagen getestet werden können.

Sie sehen also, mit der SPD im Bund sind die Interessen des Radverkehrs sehr gut berücksichtigt. Damit Radfahren nicht nur sicherer, sondern auch attraktiver wird, müssen aus Städten für Autos Städte für alle werden.Ich denke, die Regierungsfraktionen im Bund, setzen die Straßenverkehrsordnung selbstbewusst um. Für eine gleichberechtigte Teilnahme aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.

Ende.


[1] Bundesweit verzeichnet sich ein Anstieg von 13 % oder von 382 auf 432 Verkehrstote.

[2] Auch der ADFC bemängelt diesen fehlenden Leitgedanken an der ‚Vision Zero‘.