Liebe Genossinnen und Genossen,

heute starten wir in den Plenarabschnitt Dezember 2019.

Das Dezember-Plenum steht traditionell für die abschließenden Haushaltsberatungen für das kommende Jahr 2020. Als regierungstragende Fraktion investieren wir weiterhin in die Zukunft des Landes und setzen die Leitlinien für ein starkes und innovatives Niedersachsen. Die sogenannte politische Liste trägt zudem eine deutliche sozialdemokratische Handschrift und trägt zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Soziale Sicherheit nicht nur zur Weihnachtszeit - Gerechte Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ wollen wir ein deutliches Zeichen für gute Arbeitsbedingungen und zugleich fairen Löhnen setzen. Nicht nur in der Vorweihnachtszeit kommen beispielsweise Paketbooten an ihre Arbeitsbelastungsgrenze. Hier gilt es weitere Verbesserungen zu erstreiten und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Zu den Gesetzen der Landesregierung

TOP 21 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020 - HG 2020 -)

(Drs. 18/4285; Abschließende Beratung)

TOP 22 Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2020

(Drs. 18/4486, Abschließende Beratung)

Mit einem Gesamtvolumen von rund 34,7 Milliarden Euro investiert die SPD-geführte Landesregierung weiterhin in die wichtigen Bereiche wie Bildung, Pflege, Innere Sicherheit, Mobilität, Umwelt sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes. Diese ausgewogene Balance zwischen Einhaltung der Schuldenbremse und innovativen Investitionen zeigt, wie verantwortungsvolles Handeln in Niedersachsen funktioniert.

Schwerpunkte des Entwurfes des Haushaltgesetzes 2020:

  • Finanzielle Absicherung der Schulgeldfreiheit für angehende Erzieherinnen und Erzieher
  • Verstetigung der 70 Vollzeiteinheiten in der Schulsozialarbeit
  • Verstetigung der 50 Stellen für pädagogische Mitarbeiter und die 50 Stellen für Schulsozialarbeiter an BBSen für den Ausbau von multiprofessionellen Teams
  • Strukturelle Erhöhung des BBS-Budgets um 7,5 Mio. € sowie die Finanzierung von 260 Planstellen für Lehrkräfte und 50 sozialpädagogischen Mitarbeitenden an BBSen
  • Verstetigung der Finanzhilfe für die Gedenkstättenstiftung

  • Einführung der Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe: Das Land stellt die Finanzierung des Schulgeldes für alle, die ab 2019 eine Ausbildung in Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie zum Atem-, Sprech- und Stimmlehrer machen, sicher. Für das Jahr 2020 werden hierfür 9,1 Mio. € bereitgestellt, die sich bis ins Jahr 2022 auf 18,8 Mio. € pro Jahr steigern werden.
  • Investitionsmilliarde in Krankenhäuser: das Land investiert in den Jahren 2019 bis 2022 mit den Mitteln des Bundes und den Kommunen jährlich rund 250 Mio. €. Hinzu kommt eine jährliche Pauschalförderung nicht-universitärer Kliniken von 115 Mio. €.

  • Jährlich 7 Mio. € für Sachausstattung sowie Aus- und Fortbildungen für die Polizei.
  • Für die kommenden 4 Jahre werden insgesamt Mittel in Höhe von 31,5 Mio. € für die IT-Sicherheit des Landes bereitgestellt.

  • Kluge und weitsichtige Investitionen in Klimaschutz unter Berücksichtigung der Sicherung von Arbeitsplätzen - vor allem in der Automobilbranche. Förderung von Ladeinfrastruktur, alternativer Antriebe und der Niedersächsischen Wasserstoffstrategie. Neben den 100 Mio. € aus der VW-Bußgeldzahlung, stehen weitere 40 Mio. € für innovative Vorhaben zur Verfügung.
  • Die Investitionen in die bestehende Infrastruktur wird auf jährlich 110 Mio. € erhöht. Das Sonderprogramm Ortsdurchfahrten wird mit 15 Mio. € weitergeführt sowie die Sanierung von Brücken forciert.

  • Das Förderprogramm „Zukunftsräume“ für Klein- und Mittelstädte wurde mit jährlich 2,5 Mio. € verstetigt.

  • Die von der SPD erkämpften 3 Mio. € für Kommunale Theater der letztjährigen Politischen Liste konnten verstetigt werden. Die Übernahme der Personalkostensteigerung von bis zu 1,5% wird durch das Land sichergestellt.

  • Mit der Forderung der Einführung einer jährlichen Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte, hat die SPD-Fraktion ein deutliches Zeichen für die Wertschätzung des Öffentlichen Dienstes gesetzt. In den jetzt vorgelegten Zahlen spiegelt sich eine gute soziale Komponente wieder. Bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8 erhalten alle 920 € und alle höheren Besoldungsgruppen 300 €. Auch Anwärterinnen und Anwärter erhalten nun 150 €. Besoldungs- und Versorgungsempfänger mit Kindern erhalten 170 € bzw. 450 € (ab dem 3. Kind).
  • Zulage für die Besoldungsgruppe A12 für Lehrkräfte der Grund-, Haupt- und Realschulen: Zum neuen Schuljahr sollen diese Beamtinnen und Beamten monatlich 97,27 € mehr erhalten.

  • Der kommunale Finanzausgleich liegt jetzt bei rund 4,9 Milliarden € und wird im Jahr 2023 sogar auf 5,2 Milliarden € steigen. Somit erhalten die Kommunen in den kommenden Jahren rund jeden 3. Euro aus dem Landeshaushalt.

Über die sogenannte Politische Liste haben die regierungstragenden Fraktionen weitere Schwerpunkte gesetzt:

  • Diverse Fahrzeugbeschaffungen für den Brand- und Katastrophenschutz mit 3 Mio. €
  • Erhöhung der Sachmittel Polizei von 2,5 Mio. € und Beschaffung von ballistischen Schutzhelmen für 2,1 Mio. €
  • Erhöhung der Sportförderung von 650.000 €

  • Kinderschutzzentren mit 500.000 € und zusätzliche Frauenhausplätze für 400.000 €
  • Erhöhung der Förderung der Wohlfahrtspflege um 1,5 Mio. €
  • 1 Mio. € für das Wohnen und Pflege im Alter (Förderung von Wohngemeinschaften)

  • Erhöhung der Förderung der Erwachsenenbildung um 1,5 % auf 2,055 Mio. €
  • Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen von 2,5 Mio. €
  • Landeszentrale für Politische Bildung 280.000 €

  • Sicherung Unterrichtsversorgung BBS mit 7,5 Mio. €
  • Unterstützung und Ausweitung der Schulsozialarbeit um 50 Stellen mit 1,19 Mio. € sowie Unterstützung und Ausweitung multiprofessioneller Teams um 50 Stellen mit 1,19 Mio. €

  • Erhaltung der Landesstraßen mit 3 Mio. € sowie Neubau von Radwegen mit 4 Mio. €
  • Zentrum für Gute Arbeit und Mitbestimmung (ZegdAM) für 200.000 € sowie Gute Arbeit – Beratungsstellen für mobile Beschäftigte für 200.000 €
  • Förderung Maritime Wirtschaft mit 500.000 €
  • Erweiterung der Meisterprämie – Einführung Weiterbildungsprämie mit 600.000 €

  • Stärkung des Agrarinvestitionsförderungsprogramm mit 2,25 Mio. €
  • Investitionen in zusätzliche Güllelagerkapazitäten mit 2,25 Mio. €

  • Sanierung/Schaffung von Haftplätzen mit 1,5 Mio. €
  • Stärkung des Justizvollzugsdienstes mit 10 JVA-Beamten für 357.000 €
  • Bekämpfung Clankriminalität und Hate Speech (11 Staatsanwälte und 11 Beamte) mit einem Betrag von 1,136 Mio. €

  • Projektförderung zu Bekämpfung von Mikroplastik in Lebensmitteln mit 1,4 Mio. €
  • Förderung des Erhalts von artenreichem Grünland mit 750.000 €
  • Anschubfinanzierungen für Start-Impuls insbesondere für Quartiere im ländlichen Raum mit 400.000 €
  • Förderung von Projekten zur Speicherung von Wasser und zur Anreicherung der Grundwasserkörper mit 2,6 Mio. €

  • Weitere Mittel für das Projekt Zukunftsräume Niedersachsen und soziale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum mit 3,75 Mio. €

  • Übernahme der Kosten der Pflegekammer mit 6 Mio. €
  • Agrarinvestitionsförderungsprogramm über 12 Mio. €
  • Pflegedienstzulage im Maßregelvollzug mit 150.000 €

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 16 Einhaltung von Tariftreue- und Vergaberichtlinien - Kontrollen intensivieren

(Drs. 18/5078; Abschließende Beratung)

Flankierend zur Gesetzesänderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung begrüßt der Landtag das Bestreben des Bundes, durch die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Kontrolle des Mindestlohns für Gerechtigkeit und Ordnung am Arbeitsmarkt zu sorgen. Des Weiteren hält der Landtag jedoch auch die vertragliche Kontrolle bei der Ausführung öffentlicher Aufträge für geboten. Aufgrund dessen fordert der Landtag die Landesregierung auf, die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Kontrollen durch die Vergabestellen des Landes mit dem Ziel zu überprüfen, den hohen Kontrollerfordernissen stärker gerecht zu werden sowie sich mit der Bitte an den Bund zu wenden, die Kontrolle von Mindestentgelten insbesondere auf niedersächsischen Baustellen weiter zu intensivieren.

TOP 29 Wiedereinführung der Meisterpflicht - ein starkes Signal für Niedersachsen, Deutschland und Europa

(Drs. 18/5075; Abschließende Beratung)

Das deutsche Handwerk verfügt mit der Meisterpflicht über ein Instrument für mehr Ausbildung, weniger Jugendarbeitslosigkeit, höhere Wettbewerbsfähigkeit und Qualitätssicherung. Die Meister-verpflichtung ist wichtige Grundlage zur Stärkung der qualifizierten Ausbildung der Jugendlichen im dualen System. Der Meisterbrief ist darüber hinaus die ideale Basis für ein nachhaltiges und erfolgreiches Unternehmertum und gelebten Verbraucherschutz.

Aufgrund dessen begrüßt der Landtag, den Beschluss des Bundeskabinetts vom 9. Oktober 2019 zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf aktuell zulassungsfreien Handwerken. Des Weiteren ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit ihrer Initiative die vorhandenen Spielräume zur Erweiterung und Anwendung der bestehenden Schutzzielbestimmungen ausnutzt und damit ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk setzt. Der Landtag bittet die Landesregierung, weitere Chancen zu nutzen, die akademische und berufliche Bildung als gleichwertige Berufsperspektiven gesellschaftlich anzuerkennen und als gleichwertig darzustellen, sowie sich dafür stark zu machen, dass die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehören die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option, spätestens mit der vorgesehenen Evaluierung der Gesetzesänderung in fünf Jahren gegebenenfalls auch eine Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk zu erfahren.

TOP 30 Netzbau-Offensive für ländliche Räume starten und Mobilfunkförderung vorantreiben, damit alle Niedersachsen in gleicher Weise von der Digitalisierung profitieren können

(Drs. 18/5077; Abschließende Beratung)

Zwischen den Regionen und Kommunen in Niedersachsen bestehen viele Unterschiede. Während es Gebiete gibt, die sich im Umfeld großer Städte oder Industriezentren sehr positiv entwickeln, bedürfen entlegene, strukturschwache und durch den demografischen Wandel benachteiligte Regionen stärkerer politischer Unterstützung. Als Garant für die Zukunfts- und Wirtschaftsfähigkeit ländlicher Räume dient der Ausbau einer flächendeckenden Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur. Für die ländlichen Regionen und gerade in dünn besiedelten Gebieten muss der Ausbau mit breitbandiger Infrastruktur weiter zügig vorangetrieben werden. Hierbei sind Kooperationen beim Netzausbau von zentraler Bedeutung. Der Landtag bittet aufgrund dessen die Landesregierung, sich bei der Bundesregierung und der europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Einhaltung der Versorgungsauflagen der Frequenzversteigerung 2019 entsprechend den festgeschriebenen Zwischenschritten sichergestellt und der Nichteinhalt hart sanktioniert wird, jeder Diskriminierung von Marktteilnehmern durch finanzielle Sanktionen begegnet werden kann. Des Weiteren soll unter Beteiligung der Bundesnetzagentur bis Ende des Jahres 2019 ein Gesamtkonzept zum Mobilfunknetzausbau erarbeitet und dabei ein Entwicklungspfad deutlich gemacht werden, wie der Netzausbau gerade für die ländlichen Regionen weiter ausgestaltet und ein wirksames und dauerhaftes Monitoring realisiert werden kann.

TOP 44 Den Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Interessen durchsetzen

(Drs. 18/5198; Abschließende Beratung)

In Niedersachsen werden seit Jahrzehnten Erdgas und Erdöl gefördert. Bisher wird ein Teil des niedersächsischen Erdgases und Erdöls in Trinkwasserschutzgebieten gefördert. Für neue Bohrungen in einem Wasserschutzgebiet ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bisher nicht in jedem Fall verpflichtend vorgeschrieben. Für Menschen, Tiere und Pflanzen ist das Wasser jedoch die wichtigste Ressource zum Überleben und daher besonders schützenswert. Der Landtag begrüßt vor diesem Hintergrund, dass der Bundesgesetzgeber sowohl die Erdgasfördermethode Fracking als auch die Verpressung von Lagerstättenwasser in Wasserschutzgebieten ausgeschlossen hat sowie dass die Landesregierung den möglichen Zusammenhang zwischen der Häufung hämatologischer Krebserkrankungen und einer Wohnortnähe zu Erdgasförderstätten im Dialog mit Betroffenen Bürgern schnellstmöglich aufklärt. Des Weiteren fordert der Landtag die Landesregierung auf, einen Zwischenbericht zum Stakeholder-Dialog vorzulegen, den Dialog fortzusetzen und dem Landtag zeitnah wirksame Maßnahmen vorzuschlagen, wie der Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung noch besser umgesetzt werden und wie die Bevölkerung künftig vor Erdbeben geschützt werden soll.

Ich wünsche Euch eine erfolgreiche Plenarwoche und eine erholsame Weihnachtszeit!

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Soziale Sicherheit nicht nur zur Weihnachtszeit - Gerechte Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ wollen wir ein deutliches Zeichen für gute Arbeitsbedingungen und zugleich fairen Löhnen setzen. Nicht nur in der Vorweihnachtszeit kommen beispielsweise Paketbooten an ihre Arbeitsbelastungsgrenze. Hier gilt es weitere Verbesserungen zu erstreiten und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Zu den Gesetzen der Landesregierung

TOP 21 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020 - HG 2020 -)

(Drs. 18/4285; Abschließende Beratung)

TOP 22 Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2020

(Drs. 18/4486, Abschließende Beratung)

Mit einem Gesamtvolumen von rund 34,7 Milliarden Euro investiert die SPD-geführte Landesregierung weiterhin in die wichtigen Bereiche wie Bildung, Pflege, Innere Sicherheit, Mobilität, Umwelt sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes. Diese ausgewogene Balance zwischen Einhaltung der Schuldenbremse und innovativen Investitionen zeigt, wie verantwortungsvolles Handeln in Niedersachsen funktioniert.

Schwerpunkte des Entwurfes des Haushaltgesetzes 2020:

  • Finanzielle Absicherung der Schulgeldfreiheit für angehende Erzieherinnen und Erzieher
  • Verstetigung der 70 Vollzeiteinheiten in der Schulsozialarbeit
  • Verstetigung der 50 Stellen für pädagogische Mitarbeiter und die 50 Stellen für Schulsozialarbeiter an BBSen für den Ausbau von multiprofessionellen Teams
  • Strukturelle Erhöhung des BBS-Budgets um 7,5 Mio. € sowie die Finanzierung von 260 Planstellen für Lehrkräfte und 50 sozialpädagogischen Mitarbeitenden an BBSen
  • Verstetigung der Finanzhilfe für die Gedenkstättenstiftung

  • Einführung der Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe: Das Land stellt die Finanzierung des Schulgeldes für alle, die ab 2019 eine Ausbildung in Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie zum Atem-, Sprech- und Stimmlehrer machen, sicher. Für das Jahr 2020 werden hierfür 9,1 Mio. € bereitgestellt, die sich bis ins Jahr 2022 auf 18,8 Mio. € pro Jahr steigern werden.
  • Investitionsmilliarde in Krankenhäuser: das Land investiert in den Jahren 2019 bis 2022 mit den Mitteln des Bundes und den Kommunen jährlich rund 250 Mio. €. Hinzu kommt eine jährliche Pauschalförderung nicht-universitärer Kliniken von 115 Mio. €.

  • Jährlich 7 Mio. € für Sachausstattung sowie Aus- und Fortbildungen für die Polizei.
  • Für die kommenden 4 Jahre werden insgesamt Mittel in Höhe von 31,5 Mio. € für die IT-Sicherheit des Landes bereitgestellt.

  • Kluge und weitsichtige Investitionen in Klimaschutz unter Berücksichtigung der Sicherung von Arbeitsplätzen - vor allem in der Automobilbranche. Förderung von Ladeinfrastruktur, alternativer Antriebe und der Niedersächsischen Wasserstoffstrategie. Neben den 100 Mio. € aus der VW-Bußgeldzahlung, stehen weitere 40 Mio. € für innovative Vorhaben zur Verfügung.
  • Die Investitionen in die bestehende Infrastruktur wird auf jährlich 110 Mio. € erhöht. Das Sonderprogramm Ortsdurchfahrten wird mit 15 Mio. € weitergeführt sowie die Sanierung von Brücken forciert.

  • Das Förderprogramm „Zukunftsräume“ für Klein- und Mittelstädte wurde mit jährlich 2,5 Mio. € verstetigt.

  • Die von der SPD erkämpften 3 Mio. € für Kommunale Theater der letztjährigen Politischen Liste konnten verstetigt werden. Die Übernahme der Personalkostensteigerung von bis zu 1,5% wird durch das Land sichergestellt.

  • Mit der Forderung der Einführung einer jährlichen Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte, hat die SPD-Fraktion ein deutliches Zeichen für die Wertschätzung des Öffentlichen Dienstes gesetzt. In den jetzt vorgelegten Zahlen spiegelt sich eine gute soziale Komponente wieder. Bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8 erhalten alle 920 € und alle höheren Besoldungsgruppen 300 €. Auch Anwärterinnen und Anwärter erhalten nun 150 €. Besoldungs- und Versorgungsempfänger mit Kindern erhalten 170 € bzw. 450 € (ab dem 3. Kind).
  • Zulage für die Besoldungsgruppe A12 für Lehrkräfte der Grund-, Haupt- und Realschulen: Zum neuen Schuljahr sollen diese Beamtinnen und Beamten monatlich 97,27 € mehr erhalten.

  • Der kommunale Finanzausgleich liegt jetzt bei rund 4,9 Milliarden € und wird im Jahr 2023 sogar auf 5,2 Milliarden € steigen. Somit erhalten die Kommunen in den kommenden Jahren rund jeden 3. Euro aus dem Landeshaushalt.

Über die sogenannte Politische Liste haben die regierungstragenden Fraktionen weitere Schwerpunkte gesetzt:

  • Diverse Fahrzeugbeschaffungen für den Brand- und Katastrophenschutz mit 3 Mio. €
  • Erhöhung der Sachmittel Polizei von 2,5 Mio. € und Beschaffung von ballistischen Schutzhelmen für 2,1 Mio. €
  • Erhöhung der Sportförderung von 650.000 €

  • Kinderschutzzentren mit 500.000 € und zusätzliche Frauenhausplätze für 400.000 €
  • Erhöhung der Förderung der Wohlfahrtspflege um 1,5 Mio. €
  • 1 Mio. € für das Wohnen und Pflege im Alter (Förderung von Wohngemeinschaften)

  • Erhöhung der Förderung der Erwachsenenbildung um 1,5 % auf 2,055 Mio. €
  • Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen von 2,5 Mio. €
  • Landeszentrale für Politische Bildung 280.000 €

  • Sicherung Unterrichtsversorgung BBS mit 7,5 Mio. €
  • Unterstützung und Ausweitung der Schulsozialarbeit um 50 Stellen mit 1,19 Mio. € sowie Unterstützung und Ausweitung multiprofessioneller Teams um 50 Stellen mit 1,19 Mio. €

  • Erhaltung der Landesstraßen mit 3 Mio. € sowie Neubau von Radwegen mit 4 Mio. €
  • Zentrum für Gute Arbeit und Mitbestimmung (ZegdAM) für 200.000 € sowie Gute Arbeit – Beratungsstellen für mobile Beschäftigte für 200.000 €
  • Förderung Maritime Wirtschaft mit 500.000 €
  • Erweiterung der Meisterprämie – Einführung Weiterbildungsprämie mit 600.000 €

  • Stärkung des Agrarinvestitionsförderungsprogramm mit 2,25 Mio. €
  • Investitionen in zusätzliche Güllelagerkapazitäten mit 2,25 Mio. €

  • Sanierung/Schaffung von Haftplätzen mit 1,5 Mio. €
  • Stärkung des Justizvollzugsdienstes mit 10 JVA-Beamten für 357.000 €
  • Bekämpfung Clankriminalität und Hate Speech (11 Staatsanwälte und 11 Beamte) mit einem Betrag von 1,136 Mio. €

  • Projektförderung zu Bekämpfung von Mikroplastik in Lebensmitteln mit 1,4 Mio. €
  • Förderung des Erhalts von artenreichem Grünland mit 750.000 €
  • Anschubfinanzierungen für Start-Impuls insbesondere für Quartiere im ländlichen Raum mit 400.000 €
  • Förderung von Projekten zur Speicherung von Wasser und zur Anreicherung der Grundwasserkörper mit 2,6 Mio. €

  • Weitere Mittel für das Projekt Zukunftsräume Niedersachsen und soziale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum mit 3,75 Mio. €

  • Übernahme der Kosten der Pflegekammer mit 6 Mio. €
  • Agrarinvestitionsförderungsprogramm über 12 Mio. €
  • Pflegedienstzulage im Maßregelvollzug mit 150.000 €

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 16 Einhaltung von Tariftreue- und Vergaberichtlinien - Kontrollen intensivieren

(Drs. 18/5078; Abschließende Beratung)

Flankierend zur Gesetzesänderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung begrüßt der Landtag das Bestreben des Bundes, durch die Bekämpfung von Schwarzarbeit und die Kontrolle des Mindestlohns für Gerechtigkeit und Ordnung am Arbeitsmarkt zu sorgen. Des Weiteren hält der Landtag jedoch auch die vertragliche Kontrolle bei der Ausführung öffentlicher Aufträge für geboten. Aufgrund dessen fordert der Landtag die Landesregierung auf, die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Kontrollen durch die Vergabestellen des Landes mit dem Ziel zu überprüfen, den hohen Kontrollerfordernissen stärker gerecht zu werden sowie sich mit der Bitte an den Bund zu wenden, die Kontrolle von Mindestentgelten insbesondere auf niedersächsischen Baustellen weiter zu intensivieren.

TOP 29 Wiedereinführung der Meisterpflicht - ein starkes Signal für Niedersachsen, Deutschland und Europa

(Drs. 18/5075; Abschließende Beratung)

Das deutsche Handwerk verfügt mit der Meisterpflicht über ein Instrument für mehr Ausbildung, weniger Jugendarbeitslosigkeit, höhere Wettbewerbsfähigkeit und Qualitätssicherung. Die Meister-verpflichtung ist wichtige Grundlage zur Stärkung der qualifizierten Ausbildung der Jugendlichen im dualen System. Der Meisterbrief ist darüber hinaus die ideale Basis für ein nachhaltiges und erfolgreiches Unternehmertum und gelebten Verbraucherschutz.

Aufgrund dessen begrüßt der Landtag, den Beschluss des Bundeskabinetts vom 9. Oktober 2019 zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf aktuell zulassungsfreien Handwerken. Des Weiteren ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit ihrer Initiative die vorhandenen Spielräume zur Erweiterung und Anwendung der bestehenden Schutzzielbestimmungen ausnutzt und damit ein starkes Signal für Qualität und Qualifikation im Handwerk setzt. Der Landtag bittet die Landesregierung, weitere Chancen zu nutzen, die akademische und berufliche Bildung als gleichwertige Berufsperspektiven gesellschaftlich anzuerkennen und als gleichwertig darzustellen, sowie sich dafür stark zu machen, dass die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht. Hierzu gehören die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option, spätestens mit der vorgesehenen Evaluierung der Gesetzesänderung in fünf Jahren gegebenenfalls auch eine Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk zu erfahren.

TOP 30 Netzbau-Offensive für ländliche Räume starten und Mobilfunkförderung vorantreiben, damit alle Niedersachsen in gleicher Weise von der Digitalisierung profitieren können

(Drs. 18/5077; Abschließende Beratung)

Zwischen den Regionen und Kommunen in Niedersachsen bestehen viele Unterschiede. Während es Gebiete gibt, die sich im Umfeld großer Städte oder Industriezentren sehr positiv entwickeln, bedürfen entlegene, strukturschwache und durch den demografischen Wandel benachteiligte Regionen stärkerer politischer Unterstützung. Als Garant für die Zukunfts- und Wirtschaftsfähigkeit ländlicher Räume dient der Ausbau einer flächendeckenden Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur. Für die ländlichen Regionen und gerade in dünn besiedelten Gebieten muss der Ausbau mit breitbandiger Infrastruktur weiter zügig vorangetrieben werden. Hierbei sind Kooperationen beim Netzausbau von zentraler Bedeutung. Der Landtag bittet aufgrund dessen die Landesregierung, sich bei der Bundesregierung und der europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Einhaltung der Versorgungsauflagen der Frequenzversteigerung 2019 entsprechend den festgeschriebenen Zwischenschritten sichergestellt und der Nichteinhalt hart sanktioniert wird, jeder Diskriminierung von Marktteilnehmern durch finanzielle Sanktionen begegnet werden kann. Des Weiteren soll unter Beteiligung der Bundesnetzagentur bis Ende des Jahres 2019 ein Gesamtkonzept zum Mobilfunknetzausbau erarbeitet und dabei ein Entwicklungspfad deutlich gemacht werden, wie der Netzausbau gerade für die ländlichen Regionen weiter ausgestaltet und ein wirksames und dauerhaftes Monitoring realisiert werden kann.

TOP 44 Den Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Interessen durchsetzen

(Drs. 18/5198; Abschließende Beratung)

In Niedersachsen werden seit Jahrzehnten Erdgas und Erdöl gefördert. Bisher wird ein Teil des niedersächsischen Erdgases und Erdöls in Trinkwasserschutzgebieten gefördert. Für neue Bohrungen in einem Wasserschutzgebiet ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bisher nicht in jedem Fall verpflichtend vorgeschrieben. Für Menschen, Tiere und Pflanzen ist das Wasser jedoch die wichtigste Ressource zum Überleben und daher besonders schützenswert. Der Landtag begrüßt vor diesem Hintergrund, dass der Bundesgesetzgeber sowohl die Erdgasfördermethode Fracking als auch die Verpressung von Lagerstättenwasser in Wasserschutzgebieten ausgeschlossen hat sowie dass die Landesregierung den möglichen Zusammenhang zwischen der Häufung hämatologischer Krebserkrankungen und einer Wohnortnähe zu Erdgasförderstätten im Dialog mit Betroffenen Bürgern schnellstmöglich aufklärt. Des Weiteren fordert der Landtag die Landesregierung auf, einen Zwischenbericht zum Stakeholder-Dialog vorzulegen, den Dialog fortzusetzen und dem Landtag zeitnah wirksame Maßnahmen vorzuschlagen, wie der Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung noch besser umgesetzt werden und wie die Bevölkerung künftig vor Erdbeben geschützt werden soll.

Ich wünsche Euch eine erfolgreiche Plenarwoche und eine erholsame Weihnachtszeit!