Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sowohl die Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss als auch die zahlreichen Stellungnahmen zum alten Antrag (der Drs. 18/3664) des Radwegebaubeschleunigungskonzepts konnten uns einen guten Überblick darüber geben, wie wir den Radverkehr in Niedersachsen in Zukunft weiter voranbringen können.

Die früheren Forderungen des Antrags wurden von der SPD und CDU mithilfe der neuen Beurteilungen zielführend überarbeitet. Wir wollen mit dem ÄA die dauerhafte und nachhaltige Erhöhung der Mittel für den Neubau und für die Sanierung der Radwege beschließen – und wir wollen damit an die bereits mit den letzten Haushalten auf den Weg gebrachten Erfolge für den niedersächsischen Radverkehr anknüpfen!

Durch jede vernünftig vorgenommene Verbesserung der Infrastruktur des Radverkehrs wird selbstverständlich auch der Anteil der Fahrradmobilität im niedersächsischen Mobilitätsmix erhöht. Diesen so genannten Modal Split für den Radverkehr zu steigern ist ein erklärtes verkehrspolitisches Ziel der SPD-Landtagsfraktion. Wir wollen mehr Nachhaltigkeit im niedersächsischen Straßenverkehr erreichen, und dafür sorgt der ÄA! Wir wollen aber auch nicht nur der Umwelt und der Energiewende zuliebe eine Verbesserung der Radinfrastruktur. Sie auszubauen bedeutet auch weniger Fahrradunfälle mit Todesfolge! Auch das ist unser Ziel, denn jeder Verkehrstote (und ich wiederhole mich in meinen Reden zum Thema) ist selbstredend einer zu viel!

Um den Radverkehr in die richtige Richtung zu entwickeln, haben wir uns also über die Punkte abgestimmt, die es dafür braucht.

Nehmen wir beispielsweise Punkt 4:

Wir möchten die Reform der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als einmalige Chance nutzen! Zwei regionale Geschäftsbereiche können hier miteinander kooperieren, um dann mit gebündeltem Fachwissen das Projekt Radwegebaubeschleunigung voranzubringen. Davon versprechen wir uns sowohl eine erhöhte Effizienz bei der Planung als auch eine viel höhere Priorisierung des Baus von Radwegen entlang von Landesstraßen.

Unter Punkt 5 des ÄA formulieren wir, dass unter Beachtung des vorhandenen Stellenplans pro Standort eine Verantwortliche oder ein Verantwortlicher beschäftigt werden soll, der oder die sich auf die Planung von Radwegen fokussiert. Dadurch sollen die schon 2016 priorisierten Lückenschlüsse entlang von Landesstraßen endlich umgesetzt/angegangen werden.

Unter Punkt 6 soll die dauerhafte Erhöhung von Mitteln für den Neubau und die Sanierung von Radwegen und Dienstleistungen Außenstehender (DILAU) geprüft werden, um den so wichtigen Lückenschluss im ländlichen Raum zu realisieren.

Auch die Grünen haben einen eigenen ÄA eingereicht. Dazu möchte ich noch drei Sätze sagen. Im Grunde genommen ist das der ÄA wie er bereits vorliegt, bloß dass die Grünen in ihrem Entwurf auf den Haushalt 2021 vorgreifen. Ich kann den Antrag der Grünen deshalb durchaus unterstützen, denn er deckt sich erstaunlich gut mit unserem Antrag. Wir sollten uns aber, liebe Grüne, lieber auf das Wesentliche fokussieren, und das ist der vorliegende ÄA, der sich in seiner Qualität von allem bisher zu dieser Drucksache vorliegenden abhebt!