Liebe Genossinnen und Genossen,

heute starten wir in den Plenarabschnitt Mai 2020.

Die diesjährigen Feiern zum 1. Mai waren alles andere als gewöhnlich und die traditionellen Kundgebungen und Demos auf der Straße konnten leider nicht stattfinden. Trotzdem war ich über die zahlreichen virtuellen Veranstaltungen begeistert. Sei es die klassische politische Ansprache, neue Interviewformate, Fotoaktionen, Konzerte oder künstlerische Darbietungen – alles klasse Aktionen, um den 1. Mai trotzdem gebührend zu feiern.

Mit der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Stephan Weil unter dem Titel „Ein neuer Alltag in Zeiten von Corona - Perspektiven für den Umgang mit dem Virus“ wird wieder einmal die aktuelle Entwicklung der Pandemie ein zentrales Thema dieses Mai-Plenums werden. Durch die neue Verordnung werden wir weitere Lockerungen auf den Weg bringen und Schritt für Schritt – unter strenger Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen – zum Alltag zurückkommen. Jedoch dürfen wir jetzt unsere gemeinsamen Errungenschaften im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus nicht aufs Spiel setzen. Damit wir am Ende erfolgreich sind müssen wir uns an diese Regelungen auch tatsächlich halten.

Unsere Aktuelle Stunde zum Thema „Pandemie, Klimawandel und veränderte Bedrohungslagen: Jetzt die Weichen für einen modernen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen stellen!“ möchten wir gerade in Zeiten der Corona-Pandemie die Wichtigkeit des Bevölkerungs- und Katastrophenschutz wieder in die öffentliche Wahrnehmung rücken. Der letzte Moorbrand in der Nähe von Meppen, das gesteigerte Waldbrandrisiko, das dritte drohende Dürrejahr in Folge, die Corona-Pandemie oder auch terroristische Risiken stellen große Herausforderungen dar. Diese Krisenszenarien zeigen uns deutlich, dass die Kompetenzen unserer anerkannten und zum großen Teil ehrenamtlichen Hilfsorganisationen künftig noch stärker zur Bewältigung von Krisen genutzt werden müssen. Die aktuellen teilweise massiven Liquiditätsausfälle, z.B. durch abgesagte Veranstaltungen, dürfen nicht dazu führen, dass die Bewältigung zukünftiger Katastrophenfälle nicht in Angriff genommen werden können. Für uns ist es ein besonderes Anliegen, dass sich Menschen, die sich für unser Land und den Schutz der Bevölkerung einsetzen, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben, sondern deren freiwilliges Engagement gefördert wird.

Zu den Gesetzen der Landesregierung:

TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Zuführungen an das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung und an das Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen sowie zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit Mitteln des Jahresüberschusses 2019

(Drs. 18/6350; Abschließende Beratung)

Bis zum Jahresende 2019 haben sich aufgrund der positiven Entwicklungen der Steuereinnahmen weitere finanzielle Handlungsspielräume ergeben. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 werden ca. 1,43 Mrd. Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt. Hiervon sollen 400 Mio. Euro wieder in das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ zurückgeführt werden. 480 Mio. Euro werden verwendet, um ein neu zu errichtendes „Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie“ auszustatten. Darüber hinaus werden dem Sondervermögen „Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen“ 169,5 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2020 durch Umbuchungen zugeführt. Der nach der Umbuchung verbliebene weitere Überschuss in Höhe von 380 Mio. Euro soll als Vorsorge z.B. für Klima-, Wald- und Artenschutz verwendet werden.

TOP 11 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Niedersächsisches Wohnraumschutzgesetz - NwoSchG)

(Drs. 18/6159; Erste Beratung)

Niedersächsische Mietwohnungen müssen künftig einen Mindeststandard erfüllen. In dem Gesetzentwurf wird beispielsweise eine ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung als eine Mindestausstattung einer Mietwohnung anvisiert. Die Wohnung soll außerdem Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung haben, eine Feuerstätte oder Heizungsanlage sowie eine Sanitäreinrichtung. Dabei muss die Ausstattung funktionsfähig und nutzbar sein. Bei Außenanlagen müssen insbesondere die Zugänge zu Wohngebäuden sowie, soweit vorhanden, Innenhöfe und Kinderspielflächen funktionsfähig und nutzbar sein.

Hält ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, soll ihn die Gemeinde durch Anordnung verpflichten können, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten und wiederherzustellen. Vorgeschlagen wird ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 50.000 Euro. Im äußersten Fall soll der Wohnraum auch für unbewohnbar erklärt und versiegelt werden können. Dann soll es Aufgabe des Vermieters sein, die Bewohnerschaft auf eigene Kosten anderweitig unterzubringen. Neben den baulichen Mindestanforderungen soll das Gesetz auch die Belegungsdichte von Mietwohnungen regeln. Jeder Bewohnerin und jedem Bewohner soll eine Mindestwohnfläche von zehn Quadratmetern zugebilligt werden.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 12 Rahmenbedingungen des Lkw-Verkehrs verbessern, Kontrollen verstärken und technische Möglichkeiten besser nutzen

(Drs. 18/1535; Abschließende Beratung)

Angesichts des zunehmenden Lkw-Verkehrs auf deutschen Fernstraßen soll die Landesregierung unter anderem beim Bund für die Schaffung zusätzlicher Lkw-Parkplätze an Bundesfernstraßen werben und Modellversuche z. B. zum sogenannten Kompaktparken ausbauen. Bei der Schaffung neuer Lkw-Parkplätze soll der länderübergreifende Austausch verbessern werden, um Benachteiligungen einzelner Bundesländer zu vermeiden. Das Land soll für einen weiteren Ausbau der Straßenverkehrstelematik eintreten und die Nutzung digitaler Parkleitsysteme für Lkw-Parkplätze unterstützen, um unnötige „Parkplatzsuchfahrten“ und damit verbundene Verletzungen der Lenk- und Ruhezeiten zu vermeiden.

TOP 14 Radwegebaubeschleunigungskonzept entwickeln - Radverkehr in Niedersachsen stärken

(Drs. 18/3664; Abschließende Beratung)

Um die konstante Weiterentwicklung des Fahrradverkehrs zu gewährleisten, bedarf es infrastrukturelle Voraussetzungen. Sanierungsbedürftige Radwege, Lücken im Radwegenetz und eine mangelhafte Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel schwächen die Attraktivität des Radverkehrs. Mit einem Radwegebaubeschleunigungskonzept können Impulse für eine Stärkung des Radverkehrs sowohl im städtischen Umfeld als auch im ländlichen Raum gesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, Prozesse beim Radwegebau, insbesondere bei der Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommune, zu entbürokratisieren und Lösungen für bestehende Herausforderungen darzustellen. Des Weiteren soll die Reform der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Chance genutzt werden, indem jeweils zwei regionale Geschäftsbereiche miteinander kooperieren, um gemeinsam das Projekt Radwegebaubeschleunigung mit gebündeltem Fachwissen gezielt und effizient umzusetzen und der Planung und dem Bau von Radwegen entlang von Landesstraßen eine noch höhere Priorität einzuräumen. Ebenfalls soll geprüft werden, auf welche Weise die Ticketpreise im SPNV für die Mitnahme von Fahrrädern kostengünstiger und möglichst nutzerfreundlich gestaltet werden können.

TOP 25 Gründungsfreundliches Niedersachsen: Start-ups und andere Gründungen nachhaltig noch attraktiver machen

(Drs. 18/6384; Erste Beratung)

Gründungen und insbesondere Start-ups sind für die Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft von grundlegender Bedeutung - das gilt erst Recht in Zeiten der Digitalisierung, sozialer Herausforderungen und des Klimawandels. Um die Rahmenbedingungen für Gründungen und die Attraktivität Niedersachsens als Innovationsstandort nachhaltig zu stärken, ist eine Zusammenarbeit von Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft von großer Bedeutung. Deswegen begrüßt der Landtag, dass die Landesregierung in diesen schwierigen Zeiten bis zu 5 Millionen Euro Soforthilfen für Start-ups bereitstellt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf junge Unternehmen zu überbrücken. Um Niedersachsen für Start-ups und anderen Gründungen nachhaltig noch attraktiver zu machen, wird die Landesregierung gebeten, sämtliche gründungsbezogenen Aktivitäten der Landesregierung ressortübergreifend noch besser zu bündeln. Die gebündelten gründungsbezogenen Aktivitäten der Landesregierung sind in die Strategien zur Digitalisierung, zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zur Regionalentwicklung sowie der Bekämpfung des Klimawandels einzubeziehen. Des Weiteren ist ergänzend zu prüfen, wie Gründungen, die gemeinnützig sind und/oder diejenigen Gründungen, die zur Lösung sozialer, pädagogischer und ökologischer Herausforderungen beitragen, stärker von den Finanzierungsmöglichkeiten profitieren können sowie weitere Veranstaltungen und Leuchtturm-Events für Start-ups durchzuführen bzw. zu unterstützen.

TOP 27 Wirtschaftsauskunfteien zu mehr Transparenz verpflichten

(Drs. 18/6385; Erste Beratung)

Wirtschaftsauskunfteien sind privatwirtschaftlich geführte Unternehmen zum Zweck der Sammlung und Weitergabe wirtschaftsrelevanter Daten über Privatpersonen und Unternehmen an Kundinnen und Kunden. Die verarbeiteten personenbezogenen Daten und die daraus errechneten Score-Werte bieten den berechtigten Empfängern/Vertragspartnern eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden. Ob jedoch ein ausgewiesener Score-Wert korrekt ermittelt und berechnet worden ist, können Verbraucher selbst nicht prüfen.

Der Landtag bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass privatwirtschaftliche Auskunfteien dazu verpflichtet werden, den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Antrag offenzulegen, welches Konsumverhalten einen negativen oder positiven Einfluss auf den Score-Wert hat, welche wesentlichen Merkmale bei der Berechnung des Score-Wertes eingeflossen sind und wie diese gewichtet wurden. Des Weiteren sollen privatwirtschaftliche Auskunfteien dazu verpflichtet werden, die aufgrund unzutreffender Daten bzw. bestrittener Angaben falsch berechneten Score-Werte auf Beantragung der Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich neu zu berechnen und diese ihnen unaufgefordert und kostenlos zu übermitteln sowie den Score-Wert unabhängig von gender-, ethno- und geospezifischen Faktoren zu berechnen.

TOP 28 Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern - Enquetekommission „Ehrenamt“ einrichten

(Drs. 18/6386; Erste Beratung)

Das Gemeinwesen in Niedersachsen wird maßgeblich von einer aktiven Zivilgesellschaft gestaltet. Für ein lebendiges, vielfältiges und solidarisches Bundesland ist das Ehrenamt daher unverzichtbar. Ehrenamtliche schaffen Chancen, stärken die Demokratie und verbinden Menschen miteinander. Das ehrenamtliche Engagement gehört daher zu den konstitutiven und lebendigen Elementen unserer Demokratie. Ökonomische, soziale und gesellschaftliche Veränderungen stellen das Ehrenamt zunehmend vor Herausforderungen. Seit einigen Jahren ist eine verstärkte Individualisierung innerhalb der Gesellschaft zu beobachten. Damit einhergehend sind erhöhte Anforderungen an Flexibilität und Mobilität feststellbar. Sowohl eine zeitliche Verdichtung als auch die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse erschweren die Ausübung des Ehrenamts, sodass Zeitnot eine der Hauptursachen dafür ist, dass Menschen, die gern ehrenamtlich aktiv wären, ihrem Interesse nicht mehr nachkommen können. Auch die Doppel- bzw. Dreifachbelastung durch Beruf, Familie und Engagement schränkt Ehrenamtliche, insbesondere in der sogenannten Rush-Hour des Lebens (zwischen 25 und 40 Jahren) stark ein. Hiervon sind zu allererst Frauen betroffen mit der Folge, dass sie größtenteils im Ehrenamt unterrepräsentiert sind.

Vor dem Hintergrund der technischen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen des 21. Jahrhunderts setzt der Landtag eine Enquetekommission „Ehrenamt“ mit den Zielen ein, Handlungsfelder für die drängenden Herausforderungen rund um das Ehrenamt zu erarbeiten, Maßnahmen zur Förderung und Stärkung des freiwilligen, gemeinwohlorientierten, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten Engagements vorzulegen, Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Ehrenamtsquote von Frauen und jungen Erwachsenen zu entwickeln sowie Maßnahmen und Gesetzesvorschläge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Mandat zu erarbeiten. Die Enquetekommission soll unter Einbeziehung der betroffenen Ministerien, der Landtagsfraktionen, der Wissenschaft und von Vereinen und Verbänden ihren Bericht bis zum 30.06.2021 abschließen und dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zuleiten.

TOP 29 Niedersachsen mit einem effizienten Wassermanagement für die Zukunft wappnen

(Drs. 18/6391; Erste Beratung)

Eine zukunftsfähige Wasserwirtschaft erfordert, dass jederzeit Wasser in einwandfreier Qualität und ausreichender Quantität verfügbar ist. Dank der hohen mittleren Niederschlagsmengen hat Niedersachsen grundsätzlich kein Problem mit verfügbarem (Trink-)Wasser. Der zu beobachtende Klimawandel führt zu einer zeitlichen und räumlichen Verschiebung von Niederschlagsereignissen und kann somit regional zu Engpässen führen. Es gilt daher, nachhaltige Strategien zu entwickeln, damit Wasser an jedem Ort in Niedersachsen auch weiterhin in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Die trockenen Sommermonate 2018 und 2019 haben jedoch gezeigt, dass Nutzungskonkurrenzen um die Ressource Wasser im Rahmen von Entscheidungen über Wasserrechte für Entnahmen zu öffentlichen, privaten und gewerblichen Zwecken zunehmen werden. Eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressource ist nur über einen ganzheitlichen Ansatz möglich, der die Bedürfnisse aller Beteiligten angemessen berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Wasserrückhalt im Binnenland während der Wintermonate zu verbessern. Des Weiteren soll die Förderung für den Bau technischer Anlagen wie Talsperren, Speicherbecken und Zisternen geprüft und Trinkwasserverbände dabei unterstützt werden, ortsnahe bzw. dezentrale Wasserversorgungsstrukturen zu stärken und gegebenenfalls den Bau von Trinkwasserfernleitungen als mögliche weitere Option zu prüfen. Weiter soll die Gründung von Beregnungsverbänden sowie wassersparende Beregnungstechniken gefördert und durch entsprechende Agrarförderungen unterstützt werden.