Liebe Genossinnen und Genossen,

heute starten wir in den Plenarabschnitt Oktober 2019.

Mit unserer Resolution „Terrorangriff in Halle – Antisemitismus und allen weiteren Formen von Menschenverachtung entschieden entgegentreten!“ setzen wir mit den demokratischen Fraktionen des Niedersächsischen Landtages ein gemeinsames Zeichen, dass wir geschlossen für eine weltoffene und tolerante Gesellschaft kämpfen. Auch 70 Jahre nach der Befreiung vom nationalsozialistischen Terrorregime kommt es wieder vermehrt zu antisemitischen Äußerungen und Übergriffen in Deutschland. Die SPD-Fraktion zeigt klare Kante gegen jegliche Art von Diffamierungen, Gewalt und verurteilen zudem die tödlichen Angriffe von Halle aufs Schärfste! Die Verrohung der Sprache im Alltag macht deutlich, dass Taten erst denkbar, dann sagbar und schließlich auch machbar werden. Wir müssen die sich hiergegen engagierende aktive Zivilgesellschaft weiterhin unterstützen und auch vor Übergriffen schützen, um den Fliehkräften innerhalb unserer Gesellschaft entgegenzuwirken.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „100 Jahre Volkshochschule - Lebenslanges Lernen als elementaren Bestandteil für den gesellschaftlichen Zusammenhalt auch zukünftig ermöglichen und attraktive Rahmenbedingungen erhalten“ wollen wir die Wichtigkeit der Förderung von Volkshochschulen als elementare Bausteine des Lebenslangen Lernens deutlich hervorheben. Gerade in Zeiten von Transformationsprozessen in der Arbeitswelt ist die wertvolle Arbeit von Volkshochschulen unerlässlich.

Zu den Gesetzen der Landesregierung

TOP 5 b) Entwurf eines Gesetzes über die Schuldenbremse in Niedersachsen

(Drs. 18/3258; Abschließende Beratung)

Die Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz und deren Umsetzung bis zum Jahre 2020 hat Auswirkungen auf den Niedersächsischen Landeshaushalt. Seit 2016 hat das Land keine neuen Schulden aufgenommen und seit 2019 wurden die Verpflichtungen der Schuldenbremse bereits voll umfänglich erfüllt. Durch diesen Gesetzesentwurf der Landesregierung mit der Verfassungsänderung und dem Ausführungsgesetz wird die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung des Grundgesetzes ermöglicht.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein Konjunkturmechanismus etabliert wird, der in konjunkturell schlechten Zeiten eine vorübergehende Kreditaufnahme erlaubt, die in konjunkturell guten Zeiten wieder zurückgeführt werden muss. Diese Regelung ist symmetrisch, sodass eine neue, zusätzliche strukturelle Verschuldung nicht entstehen darf. Im Konjunkturtief können aber vorübergehend Ausgaben kreditfinanziert werden, um eine nachhaltige Bereitstellung der öffentlichen Leistungen unabhängig vom konjunkturbedingten Auf und Ab der Steuereinnahmen zu gewährleisten. Des Weiteren wird eine Ausnahmeregelung des Grundgesetzes genutzt, um eine Kreditaufnahme in Krisenlagen durch Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen zu gewähren. Eine Soforthilfe kann in einem Umfang von bis zu 0,5 % des Haushaltsvolumens auch ohne eine Zweidrittelmehrheit durch den Landtag beschlossen werden.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 6 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)

(Drs. 18/4470; Erste Beratung)

Mit dem niedersächsischen Klimagesetz soll ein aktiver Beitrag zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaschutzziele geleistet werden. Zeitnah wird ein Klimaschutzprogramm äquivalent zum Verfahren im Bund auf den Weg gebracht, dass die Vorhaben mit konkreten Maßnahmen und Mitteln untermauern wird. Zentrales Element des Gesetzes ist, dass dem Klimaschutz nun Verfassungsrang eingeräumt wird. Weitere Forderungen sind, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken und bis zum Jahr 2050 wird eine Reduktion von 80 bis 95 Prozent angestrebt. Bis zum Jahr 2050 soll zudem die vollständige Umstellung der Energieversorgung in Niedersachsen auf erneuerbare Energien angestrebt werden.

Das niedersächsische Klimagesetz setzt damit klare Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen, zum Schutz und Ausbau von Kohlenstoffspeichern sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das Land wird darüber hinaus Maßnahmen zum Klimaschutz, insbesondere die Erforschung und Entwicklung klimaschützender Technologien von der Grundlagenforschung über die angewandte Forschung bis zum Technologietransfer in den Markt, in einem technologieoffenen Ansatz, im Rahmen seiner Möglichkeiten fördern und unterstützen. Für den Bereich der Landesverwaltung wird bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der jährlichen Treibhausgasemissionen um 70 Prozent im Vergleich zu den Treibhausgasemissionen im Jahr 1990 angestrebt. Bis zum Jahr 2050 soll eine weitestgehend klimaneutrale Landesverwaltung erreicht werden.

TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen

(Drs. 18/3742; Abschließende Beratung)

Mit der Überführung des Leistungsrechts der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe in das Recht der Rehabilitation nach dem SGB IX wird es mehrere erhebliche strukturelle Umstellungen auf der Ebene der Rechtsbeziehungen zwischen Leistungsträgern und Leistungsberechtigten geben.

Das Finanzierungssystem, das sogenannte Quotale System, lässt sich deshalb so nicht weiterführen. Ebenso wenig wie die jetzigen Zuständigkeitsregelungen, weil durch das Bundesrecht die Unterscheidung zwischen ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe und stationären Leistungen der Eingliederungshilfe, aufgegeben wird. Diese Unterscheidung gibt es ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr.

Die Neuordnung der sachlichen Zuständigkeiten sehen wie folgt aus: Die Kostenträger bei der Ausführung der Leistungen nach dem SGB IX und nach dem SGB XII sind die örtlichen Träger für alle Leistungen an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und im Einzelfall darüber hinaus, solange eine Beschulung der Jugendlichen an einer allgemeinbildenden Schule andauert. Das ist die einzige Abgrenzungslinie bei der sachlichen Zuständigkeit, sodass das Land als überörtlicher Träger für alle anderen Leistungen (für alle anderen Personen) zuständig sein wird. In der Wirkung bedeutet dies, dass gegenüber den heutigen Regelungen die örtlichen Träger vom überörtlichen Träger die Zuständigkeit für Leistungen in teil- und vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege für Kinder und Jugendliche übernehmen. Für die ambulanten Leistungen in diesem Bereich sind die Kommunen ja heute schon zuständig.

Der überörtliche Träger übernimmt von den örtlichen Trägern die Zuständigkeit für die bisherigen ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe für alle und für die Leistungen der Hilfe zur Pflege für alle Volljährigen, und zwar auch über das 60. Lebensjahr hinaus. Das heißt, die Kommunalisierung der Altenhilfe wird beendet. Des Weiteren sollen das Einkommen und das Vermögen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern zukünftig nicht mehr angerechnet werden. Damit wird einer der größten Hinderungsgründe für eine Hochzeit genommen und der Weg zu mehr Gleichberechtigung geebnet.

TOP 23 b) Sicherheit in der Containerschifffahrt erhöhen - Havarien vermeiden - Umweltschäden vorbeugen

(Drs. 18/4558; Abschließende Beratung)

Die jüngsten Seeunfälle der GLORY AMSTERDAM und der MS ZOE verdeutlichen, dass zur Vermeidung von Schäden im Niedersächsischen Wattenmeer bestehende Regelungen überprüft und neue Weichenstellungen vorgenommen werden sollten. Es ist zu prüfen, ob die Vorschriften zum Laschen und Entlaschen an Bord oder die vorgegebenen Fahrtrouten verlässlich eingehalten werden und Verstöße strenger geahndet werden können. Der Vorschlag der Landesregierung, Container mit Gefahrgut und umweltunverträglichen Inhalten mit Peilsendern auszustatten, um sie schnell zu orten und zu bergen, ist zu begrüßen. Weiterhin ist zu begrüßen, dass das Ostsee-Modell mit einem an Land untergebrachten Boarding Team bei absehbar starkem Wellengang auch an der Nordsee Anwendung finden soll. Ergänzend sollte auch die Arbeit des Havariekommandos regelmäßig evaluiert werden. Dabei sollte die personelle und sächliche Ausstattung zuvorderst betrachtet werden. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob zur Vermeidung von sprachbedingten Missverständnissen eine Überarbeitung oder Ergänzung der „Standard Marine Communication Phrases“ bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO für Seeunfälle notwendig ist.

TOP 26 Verantwortlichkeiten für Minderheiten innerhalb der EU-Kommission verbindlich regeln

(Drs. 18/3669; Abschließende Beratung)

Der Landtag begrüßt den Erfolg der europäischen Bürgerinitiative „Minority Safepack“, die den Minderheitenschutz auf EU-Ebene zum Inhalt und Ziel hat. Der Landtag bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene und gegenüber der EU dafür einzusetzen, dass bei der Europäischen Kommission verbindliche Verantwortlichkeiten für Minderheitenangelegenheiten geschaffen werden und alle Fragen, die den Schutz und die Rechte der Minderheiten in der EU betreffen, innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer EU-Kommissarin bzw. eines EU-Kommissars inhaltlich und organisatorisch gebündelt werden. Die Kommissarin bzw. der Kommissar soll für die Durchsetzung der im Rahmen der Grundrechtecharta zugesagten Minderheitenrechte und der verabredeten Standards für den Umgang mit Minderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten sorgen.

TOP 28 Schutz der Wildbienen verstärken

(Drs. 18/3665; Abschließende Beratung)

Der Rückgang der Insektenpopulationen schreitet bereits seit Jahrzehnten voran. Der Trend zu pflegeleichten Gärten und die zunehmende Verwendung von Schotter-, Splitt- und Kiesbeeten führen zu einer steigenden Versieglung von Flächen und zu einer weiteren Verringerung des Straßen- und Stadtgrüns sowie des Lebensraums von Insekten. Darüber hinaus heizen sich die Schotterflächen an warmen Tagen stark auf und führen, insbesondere in Wohngebieten und Städten, zu Hitzestaus sowie zu einer Verschlechterung des Klimas. Die Städte und Gemeinden sollten den bestehenden Rechtsrahmen ausschöpfen, um mithilfe des Bebauungsplans in zukünftigen Neubaugebieten den Anteil an Schottergärten zu verringern. Stattdessen sollten Flächenbesitzer und -nutzer angehalten werden, neben Kräutern vor allem auch auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Gartenanlagen mit heimischen Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.

Wir fordern die Landesregierung auf, zu prüfen, inwieweit bestehende niedersächsische Blühstreifen- und Agrarumweltprogramme optimiert werden können. Sich dafür einzusetzen, dass es zu einer deutlichen Reduzierung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des privaten Gebrauchs kommt. Des Weiteren soll der in Zusammenarbeit mit den Kommunen auf die negativen Auswirkungen von Schottergärten hingewiesen sowie der bestehende Rechtsrahmen ausgeschöpft werden, um die Entstehung sogenannter Schottergärten in Neubaugebieten einzudämmen.

TOP 40 Den Wirtschaftsfaktor Pferd stärken: Das Pferdeland Niedersachsen noch attraktiver gestalten

(Drs. 18/4838; Erste Beratung)

Pferdesport, Pferdetourismus und Pferdezucht haben in Niedersachsen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Bis zu 70 000 Arbeitsplätze sind laut der Industrie- und Handelskammer Stade in Niedersachsen vom Wirtschaftsfaktor Pferd abhängig. Der Pferdetourismus und Pferdesport hat sich damit in Niedersachsen zu einem wichtigen Wirtschaftszweig entwickelt.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung unter anderem, den Pferdetourismus in Niedersachsen zukünftig stärker in der Tourismusstrategie des Landes zu berücksichtigen und gemeinsam mit den Tourismusregionen zu prüfen, wie Angebote für Reiterinnen und Reiter mit und ohne Handicap in Niedersachsen gezielt beworben werden können sowie gezielter über die Fördermöglichkeiten zu informieren, die bereits für den Ausbau der pferdetouristischen Infrastruktur im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie des Landes Niedersachsen bestehen.

TOP 41 Verbraucherschutz für Smartphone-Nutzer verbessern - Kostenfallen in Mobilfunkverträgen ein Ende setzen

(Drs. 18/4844; Erste Beratung)

In Deutschland beträgt die übliche Laufzeit von Mobilfunkverträgen 24 Monate. Einige wenige Provider bieten jedoch auch andere Laufzeiten an - beispielsweise 6 oder 12 Monate - oder geben gar keine Bindungsdauer vor. Verträge mit 24 Monaten Laufzeit werden in der Regel automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sollten sie vorher nicht oder nicht fristgerecht gekündigt worden sein.

Zum Schutze der Verbraucher, bitten wir deshalb die Landesregierung, sich auf bundespolitischer Ebene unter anderem dafür einzusetzen, dass automatische Vertragsverlängerungen auf die Dauer von höchstens drei Monaten beschränkt werden, sofern die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages diesen gekündigt haben. Dabei sollten finanzielle Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher durch tarifliche Preisaufschläge vermieden werden. Ebenfalls sollte ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher festgelegt wird, wenn in ihrem Wohnbereich im Zuge eines signifikanten Netzinfrastrukturausbaus eine deutlich bessere Netzabdeckung bzw. Übertragungsgeschwindigkeit realisiert werden kann.