Liebe Genossinnen und Genossen,
nach den Landtagswahlen am vergangenen Sonntag, bei denen wir uns insbesondere für Malu
Dreyer und die rheinland-pfälzische SPD gefreut haben, geht es heute in das reguläre Märzplenum.

In Niedersachsen geht für uns als Landtagsfraktion die Arbeit kontinuierlich weiter. Wir haben viele

Anträge und Gesetze zu beraten. Die Landesregierung hat richtigerweise die Corona-Verordnung

bereinigt. Gleichzeitig ist die Weiterentwicklung der Infektionszahlen aber besorgniserregend. Meine

Bitte ist, dass wir alle weiterhin achtsam vor dem Virus bleiben und uns dabei gegenseitig in dieser

Pandemie unterstützen. Ich bin weiter fest davon überzeugt, dass wir diese Krise gemeinsam

meistern können, wenn wir zusammenhalten. An dieser Stelle möchte ich noch einmal allen

Menschen danken, die dafür Sorge tragen, dass wir durch diese Zeit kommen: Pflegekräfte,

Ärztinnen und Ärzte, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, Erzieherinnen und Erzieher,

Lehrkräfte – und viele weitere Menschen bei uns in Niedersachsen und in der gesamten

Bundesrepublik.



Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 2 – Aktuelle Stunde: Sportvereine - Motoren für gesellschaftlichen Zusammenhalt und

Gesundheit! Zukunft des Vereinssports sichern und weiterentwickeln

2,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder sind in mehr als 9.400 Sportvereinen in ganz

Niedersachsen in unzähligen Sportarten engagiert – also rund jede und jeder Dritte in unserem

Land. Das Corona-Virus und seine Auswirkungen stellen uns alle weiterhin vor Herausforderungen.

Für mich und meine Fraktion steht fest, dass unsere Sportvereine mit ihrer großartigen Arbeit

weiterhin zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander beitragen. Die vielen

Ehrenamtlichen bringen uns mit ihrem großen Engagement ein Stück mehr Normalität in unseren

Alltag. Sportliche Bewegung ist gerade bei Kindern und Jugendlichen essentiell für die physische

und psychische Gesundheit. Meine Fraktion ist der festen Überzeugung, dass der Sport zudem

einen enormen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft leistet. So war in den

vergangenen Monaten aus guten Gründen in Niedersachsen die sportliche und körperliche

Betätigung unter Einhaltung der allgemeinen Vorgabe sowie der Hygiene- und Abstandsregeln an

der frischen Luft durchgängig erlaubt. In den letzten Wochen ist der Sportbetrieb Schritt für Schritt

wieder gelockert worden. Bei allen Maßnahmen hat der Gesundheitsschutz nach wie vor oberste

Priorität. Aber gerade der Breitensport sorgt nicht nur für eine gesündere Gesellschaft, sondern

überwindet Vorbehalte und fördert Menschen über alle gesellschaftlichen Schichten. Wir werden

unseren Fokus daher auch weiterhin auf den Sport in Niedersachsen richten.


TOP 3b – Entwurf eines Gesetztes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Nds.

Wohnraumschutzgesetz – NwoSchG)

(Drs. 18/6159; Abschließende Beratung)

Das Wohnraumschutzgesetz wird den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten geben, um

Mieterinnen und Mieter zu schützen und um gegen desolate Wohnverhältnisse vorgehen zu können,

wenn Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen. Gleichzeitig führen wir auch ein gesetzliches

Zweckentfremdungsverbot ein. Wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen die Kommunen ein

Satzungsrecht erhalten, mit dem sie die Umwandlung von knappem Wohnraum in

Ferienwohnungen sowie spekulative Leerstände und Abriss verhindern können.


TOP 4 – Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Nds. Rettungsdienstgesetztes

(Drs. 18/8095; Abschließende Beratung)

Das NRettDG soll zeitnah ergänzt werden, um vor allem für die kommunalen Träger des

Rettungsdienstgesetzes möglichst eine größere Rechtssicherheit bei der Beauftragung von

Hilfsorganisationen für die Erbringung von Leistungen des Rettungsdienstes zu erreichen. Dazu

bedarf es einer ausdrücklichen Regelung als Grundlage für die Beauftragung von Dritten, dass die

sowohl europarechtlich als auch national verankerte Bereichsausnahme zur Anwendung durch die

Kommunen gelangen kann. Weiterhin wird als zusätzliches Rettungsmittel der

Notarztkrankenwagen neben den dort bisher genannten aufgenommen und diese Bezeichnung

folgerichtig geschützt. Von den am Rettungsdienst Beteiligten, insbesondere den Rettungsdienst und Kostenträgern sowie den Hilfsorganisationen, wird seit Jahren eine Experimentierklausel für

das NRettDG für erforderlich erachtet, um durch mögliche Modellprojekte von Trägern des

Rettungsdienstes auf Änderungen in der Rettungsdienstpraxis schneller reagieren zu können, als

dies durch Rechtsänderungen möglich wäre.


TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der

Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege

(Drs. 18/8713; Erste Beratung)

Eines der wichtigsten Kernanliegen für die Sozialdemokratie seit ihrer Entstehung war stets die

Bildung – und zwar aus zwei Perspektiven. Einmal müssen wir dafür Sorge tragen, dass

Bildungsungleichheiten abgebaut werden. Kurz und knapp: Wir wollen, dass der Zugang zu Bildung

nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. 2018 haben wir die Elterngebühren abgeschafft –

das war ein Herzensprojekt von uns und eine Nettoentlastung für viele Menschen in Niedersachsen

oft von mehreren Tausend Euro im Jahr. Andererseits stehen wir als Sozialdemokratinnen und

Sozialdemokraten auch für das Engagement für mehr Qualität in der Bildung. Dazu haben wir die

dritte Kraft in der Krippe eingeführt. Nun arbeiten wir als SPD hart daran, damit wir bald einen

Stufenplan präsentieren können, der eine Perspektive für die dritte Fachkraft auch in der Kita

aufzeigt. Klar ist: Wir lassen von unserem Plan für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung nicht

ab.

TOP 8 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Landeswahlgesetztes und des Nds.

Kommunalwahlgesetzes

(Drs. 18/8647; Erste Beratung)

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die wahlrechtlichen Bestimmungen für die Wahl des

Niedersächsischen Landtages und für die Kommunalwahlen mit den wahlrechtlichen

Bestimmungen zur Bundestags- und Europawahl zu harmonisieren und in einigen Bereichen

fortzuentwickeln. Hierzu sollen Regelungen zur Landtagswahl und zu den Kommunalwahlen an die

aktuellen bundeswahlrechtlichen Regelungen angepasst werden. Mit diesem Gesetzentwurf sollen

nun im Wesentlichen die bundeswahlrechtlichen Regelungen zur Assistenz bei der Ausübung des

Wahlrechts übernommen und im niedersächsischen Landes- und Kommunalwahlrecht

entsprechend eingeführt werden. Gleichzeitig soll das Landes- und Kommunalwahlrecht an

praktische Erfahrungen angepasst und einige Regelungen im Niedersächsischen

Landeswahlgesetz (NLWG) und im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG)

fortentwickelt werden.


TOP 11 – Bericht der Enquetekommission “Sicherstellung der ambulanten und stationären

medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und

wohnortnahe medizinische Versorgung“

(Drs. 18/8650)


Ich freue mich, dass die Arbeit der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und3

stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und

wohnortnahe medizinische Versorgung“ mit der Veröffentlichung des vorliegenden Berichtes

höchst erfolgreich zum Abschluss kommt. Die Einsetzung der Kommission wurde am 10. Dezember

2018 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war deutlich, dass die

Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den demografischen Wandel, den

medizinischen Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung mittelfristig stark herausgefordert sein

würde. Doch erst die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie schnell sich die Leistungsund Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu einer Frage von existenzieller Bedeutung

entwickeln kann. Ich möchte allen Kommissionmitgliedern - sowohl den Abgeordneten als auch den

externen Sachverständigen - danken, die sich den Herausforderungen des wichtigen Themenfeldes

gestellt haben.


TOP 12 – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Neuregelung des Glückspielwesens

in Deutschland (Glückspielstaatsvertrag 2021)

(Drs. 18/8495; Abschließende Beratung)

Der geltende Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 tritt am 30. Juni 2021 außer Kraft.

Die Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer haben sich nach intensiven Verhandlungen als

Anschlussregelung für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2021 auf den Entwurf eines

Glücksspielstaatsvertrages 2021 einstimmig verständigt. Die Länder haben eine gemeinsame

Lösung erreicht und damit eine Zersplitterung der Glücksspielregulierung in Deutschland verhindert.

Ohne eine gemeinsame Lösung hätte es zu einem Nebeneinander von sehr engen Maßnahmen

wie einem Beibehalt des Internetverbots einerseits und einer sehr weitergehenden Liberalisierung

(Deregulierung) kommen können. Die neue Fassung enthält eine inhaltliche Weiterentwicklung der

Glücksspielregulierung in Deutschland, wobei die bisherigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrages

unverändert beibehalten werden. Zugleich soll es privaten Anbietern unter strengen Bedingungen

ermöglicht werden, bestimmte weitere – bislang in Deutschland verbotene – Online-Glücksspiele

anzubieten, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem

Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.


TOP 13 – Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Nds. Straßengesetztes

(Drs. 18/8585; Abschließende Beratung)

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit

Öffentlichkeitsbeteiligung im Anwendungsbereich des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG)

unter den Bedingungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus

sicherzustellen.

Weiterhin ändern wir in diesem Zuge auch das Niedersächsische Hochschulgesetz. Nachdem

sich der Landtag bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2021 entschieden hatte, die individuelle

Regelstudienzeit für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 oder Sommersemester

2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende um ein Semester zu verlängern, sieht die

Neufassung unter den dort genannten Voraussetzungen eine Verlängerung der individuellen

Regelstudienzeit um zwei Semester vor. Denn aus der Pandemie resultieren auch weiterhin

deutliche Modifizierungen und Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb der Hochschulen,

was Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Studierenden hinsichtlich einer zielgerichteten

Fortführung des Studiums haben kann. Deshalb ist es angemessen, die individuelle

Regelstudienzeit weiter zu erhöhen. Und zusätzlich wird eine Verordnungsermächtigung

geschaffen, um auf den weiteren Verlauf der Pandemie reagieren zu können. Dies ist ein starkes,

zukunftsorientiertes Signal und Ausdruck dafür, dass das Land die Sorgen und Wünsche der

Studierenden ernst nimmt.


TOP 17 – Norddeutschen Schiffbau stärken und zukunftsfest aufstellen

(Drs. 18/8275; Abschließende Beratung)

In Deutschland blickte die Schiffbauindustrie vor COVID-19 auf eine gute Entwicklung der Branche

mit steigenden Aufträgen, Umsätzen und Beschäftigung. Infolge der Pandemie sind große Teile des

Marktes innerhalb weniger Wochen zusammengebrochen. Die Folgen sind Kurzarbeit und

wirtschaftliche Unsicherheit. Unabhängig von den Folgen der Pandemie bestehen aktuell keine

fairen Wettbewerbschancen im internationalen Vergleich, da andere Werften staatlich

subventioniert oder sogar vollkommen in Staatshand sind. Um die Konkurrenzfähigkeit zu stärken

und im Wettbewerb um Innovation und Know-how weiterhin zu bestehen, ist eine intensive

Zusammenarbeit auf Bundesebene ebenso entscheidend wie der Zusammenhalt der4

norddeutschen Länder bei der zukünftigen Ausgestaltung der maritimen Wirtschaft. Als SPD wollen

wir erreichen, dass die Landesregierung zeitnah Gespräche mit betroffenen Schiffbauunternehmen,

den Zulieferern und weiteren Akteuren aus der maritimen Wirtschaft über die Zukunft und den Erhalt

der Arbeitsplätze an den niedersächsischen Standorten führt und gemeinsam mit den

Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern Lösungen entwickelt.


TOP 22 – Natur und Verbraucher schützen – den Imkerschein einführen

(Drs. 18/8731; Erste Beratung)

Immer mehr Menschen begeistern sich für das Imkern und wollen aktiv zum Schutz und Erhalt der

Bienen beitragen. Der Trend zu kleineren Imkereien mit nur einem oder wenigen Bienenvölkern

setzt sich dabei weiter fort. Trotz dieser enorm wichtigen Bedeutung ist die Imkerei aber kaum

geregelt und durch wenige Gesetze bestimmt. Jeder kann sich ein Bienenvolk kaufen und in den

Garten stellen. Der Hobbyimker benötigt keinerlei Genehmigung, um Bienenstöcke auf seinem

Grund aufzustellen, egal ob im Garten, auf der Garage, auf dem Dach eines Hochhauses oder auf

dem Balkon. Er muss die Imkerei nur anmelden. Bienenstöcke dürfen überall stehen, wo

Kleintierhaltung laut Bebauungsplan nicht ausdrücklich verboten ist. Auch für einen Schutzabstand

zum Nachbarn gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die

Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass für die Bienenhaltung ein

Imkerschein abgelegt werden muss, welcher das notwendige Mindestmaß an Sachkunde der

Bienenhaltung belegt.


TOP 26 – Einsatz künstlicher Intelligenz zur Suizidprävention und Verbesserung der

Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten

(Drs. 18/8729; Erste Beratung)

Bundesweit wird der Einsatz intelligenter Kameratechnik in einer Reihe von Projekten erprobt, so u.

a. auch im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen zur Suizidprävention. Durch eine

Beobachtung des Haftraums von suizidgefährdeten Gefangenen mittels ereignisgesteuerter

Kameratechnik sollen kritische Situationen, die auf ein Suizidgeschehen hindeuten, frühzeitig

erkannt werden. Im Alarmfall kann der Justizvollzugsbeamte sofort eingreifen und den

Suizidversuch unterbinden. Der Einsatz einer kameragestützten intelligenten Situations- und

Gegenstandserkennung ist auch bei Aufenthalten von Gefangenen im Freien im Rahmen

sogenannter Freistunden denkbar, um z. B. die Übergabe verbotener Gegenstände zwischen

Gefangenen oder das Entstehen einer körperlichen Auseinandersetzung frühzeitig erkennen zu

können.

Wir wollen im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Niedersächsischen Vollzugsgesetz die

rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz sogenannter künstlicher Intelligenz mittels

kamerabasierter Situations- und Gegenstandserkennung zur Suizidprävention und zur Erhöhung

der Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten schaffen. Weiterhin bitten wir das

Justizministerium, unverzüglich ein Ausschreibungsverfahren für ein Forschungsprojekt mit

geeigneten Anbietern vorzubereiten, sodass unmittelbar nach Inkrafttreten der gesetzlichen

Änderungen die innovative Technik in geeigneten Justizvollzugsanstalten erprobt werden kann.

Ich wünsche Euch ein erfolgreiches Plenum und bleibt gesund