Liebe Genossinnen und Genossen,
wir starten in eine themenreiche und daher bunte Plenarwoche!

In der vorletzten Woche haben sich die Iren in einem Volksentscheid mit einer Mehrheit von 62 Prozent für die Einführung von Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren ausgesprochen. Mit dieser überraschenden Entscheidung hat sich auch in Deutschland ein Fenster für die vollständige Angleichung homosexueller Partnerschaften mit heterosexuellen Ehen geöffnet. Umfragen ergeben, dass auch eine Mehrheit der Deutschen für eine solche Angleichung ist und kein stichhaltiges Argument gegen eine Gleichbehandlung sehen. Daher hat die Landesregierung angekündigt, eine Initiative auf vollständige Gleichstellung in den Bundesrat einzubringen. Wir werden dieses Vorhaben unterstützen.

Am Montag dieser Woche unterrichtete die Niedersächsische Justizministerin den Ausschuss für Recht und Verfassung, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Niedersächsischen Generalstaatsanwalt wegen der Weitergabe von Informationen aus Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten und den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy eingestellt worden ist. Für uns ist damit die Affäre um die Weitergabe von Informationen aus Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Wir haben Einsicht in die Ermittlungsakten beantragt und wollen die Vorkommnisse weiter aufklären. Auch, wenn eine juristische Aufklärung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich erscheint, so müssen wir doch die politische Dimension dieser Staatsaffäre aufdecken. Wir werden jetzt die Akten sichten und anschließend beraten, mit welchen parlamentarischen Mitteln wir weiter vorgehen.

Die Flüchtlingspolitik war schon oft Thema im Niedersächsischen Landtag. Aber durch immer mehr Kriegs- und Krisengebieten in der Welt werden die dort lebenden Menschen gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Die Unterbringung und Versorgung dieser als Flüchtlinge zu uns kommenden Menschen ist eine der großen Herausforderungen, der wir uns als Landespolitik zurzeit zu stellen haben.

Neben dem Land leisten insbesondere die Kommunen einen großen Beitrag bei der Aufnahme dieser Menschen. Und dieser Beitrag geht manchmal über das eigentlich Leistbare hinaus. Das ist uns sehr bewusst und verdient hohe Anerkennung.

Das gleiche gilt für die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die im ganzen Land ein Ankommen der Flüchtlinge in unserem für sie fremden Land erst möglich machen. Auch diese Menschen leisten Großartiges! Sie leisten damit nicht nur einen nicht aufzuwiegenden Beitrag für die Menschen, die zu uns kommen, sondern auch einen besonderen Dienst an unserem Land. Auf diese beiden Akteure kommt es daher an, ob uns unter den herausfordernden Umständen eine „Willkommenskultur“ gelingt.

Letztlich, und das ist uns sehr bewusst, ist die Aufnahme von Flüchtlingen jedoch eine gesamtstaatliche Aufgabe. Wir begrüßen daher den engen Austausch, den die Landesregierung mit dem Kommunalen Spitzenverbänden in dieser Sache pflegt, so wie er am Montag erst wieder stattgefunden hat. Hier ist besonders unser Innenminister zu nennen, der immer wieder den Dialog sucht.

Uns freut es auch, dass die Landesregierung Ihre Anstrengungen noch einmal intensivieren wird und plant den Kommunen mehr Geld als bisher vorgesehen zur Verfügung zu stellen. Mit weiteren 40 Millionen Landesmittel für das Jahr 2015 und angenommenen 40.000 Flüchtlingen in unseren Kommunen entlasten wir diese mit zusätzlichen 1000 € pro Flüchtling. Zusammen mit den durch den Bund vorfinanzierten Geldern erhalten die Kommunen damit rechnerisch ca. 8200 € pro Flüchtling. Dies ist ein deutliches Signal der Landesregierung und unserer Regierungsmehrheit an die Kommunen. Wir werden daher diese Entscheidung in unserer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Flüchtlingen helfen, Kommunen entlasten – Bund und Länder müssen gemeinsam ihrer Verantwortung gerecht werden“ aufgreifen.

Zu den anstehenden Plenartagen:

Im Mittelpunkt dieses Plenarabschnitts wird unter

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (Drs. 17/3546) die Beratung und Verabschiedung unseres Bildungschancengesetzes stehen.

Dieses Gesetz sorgt für mehr Bildungsgerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler in unserem Land. Für dieses Gesetz haben wir zehn Jahre in der Opposition gekämpft, gestritten und gemeinsam Wahlkampf gemacht.

Kernpunkte der Schulgesetzreform sind: bessere Ganztagsschulen, Abitur wieder nach 13 Jahren an Gymnasien, Gleichberechtigung der Gesamtschulen und Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung für Grundschüler.

Unser neues Schulgesetz wird von den Verbänden ganz überwiegend positiv begleitet und entsprechend unterstützt. Die Kommunen können jetzt endlich selbst bestimmen, welche Schulformen angeboten werden. Die Gesamtschule als ersetzende Schulform ist eine Forderung aus zahlreichen Kommunen in Niedersachsen. Selbst CDU-Bürgermeister haben sich dafür eingesetzt. Darüber hinaus werden wir mit der Einführung des Abiturs nach 13 Jahren die Gymnasien als beliebteste Schulform stärken.

Das Gesetz ist in der Beratung von einem bisher beispiellosen Dialogprozess begleitet worden. Dabei haben wir erlebt, wie rückwärtsgewandt vor allem die CDU versucht, hat das Bildungs-Chancengesetz zu diskreditieren.

Abschließend beraten und beschließen wollen wir darüber hinaus unter

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (Drs. 17/3477)

Im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) wurde 2013 eine neue Fassung des § 33 c - Auskunftsverlangen - eingefügt. Anlass dieser Gesetzesänderung war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit dem das Gericht für die sogenannte Bestandsdatenauskunft eine qualifizierte fachrechtliche Rechtsgrundlage forderte.

Mit der Einfügung des neuen § 5 c wurde auch das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) an die oben erwähnten Anforderungen angepasst. Es wurde mit § 5 c eine landes-rechtliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die eine Befugnis zur Abfrage von Bestandsdaten der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde gegenüber den Telekommunikationsdienste-anbietern eigenständig und normenklar begründet.

In Artikel 5 des Änderungsgesetzes wurde eine Befristung für die Neufassung des Nds. SOG so-wie in Artikel 6 eine Befristung der Neufassung des NVerfSchG aufgenommen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Befristungen um ein Jahr verlängert werden.

TOP 7 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (Drs. 17/3000)

Wer einen Hund hält, hat nach NHundG vor Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes gegenüber der das zentrale Register führenden Stelle seinen Namen, seine Anschrift, das Geschlecht und das Geburtsdatum des Hundes, die Rassezugehörigkeit des Hundes oder, soweit feststellbar, die Angabe der Kreuzung und die Kennnummer des Hundes anzugeben. Die Aufgabe des Haltens des Hundes, das Abhandenkommen und den Tod des Hundes sowie Änderungen der Anschrift hat die Hundehalterin oder der Hundehalter gemäß NHundG innerhalb eines Monats gegenüber der das zentrale Register führenden Stelle anzugeben.

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 NHundG kann das Fachministerium eine juristische Person des Privatrechts mit deren Einverständnis durch Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag die Befugnis zum Führen des zentralen Registers verleihen, wenn die Beauftragte die Gewähr für eine sachgerechte Erfüllung der Aufgabe bietet.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, klarzustellen, dass im Falle einer Beauftragung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 die Beliehene ermächtigt ist, für die Entgegennahme und Bearbeitung einer Mitteilung nach § 6 Abs. 1 NHundG zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Verwaltungskosten in der in einer Gebührenordnung gemäß des Verwaltungskostengesetzes bestimmten Höhe zu erheben. Die Beliehene soll berechtigt sein, die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen.

Darüber hinaus beschließen wir unsere Anträge

TOP 18 Alternative Antriebstechnik fördern - Klimafreundliche Mobilität von morgen

(Drs. 17/3450)

Mit einem ganzen Schwung von Maßnahmen wollen wir die Elektromobilität in unserem Land fördern. Bis 2020 plant die Bundesregierung, 1 Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen. Bislang sind laut der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) nur rund 24 000 solcher Autos unterwegs. Im Jahr 2014 wurden 8 522 Elektroautos neu zugelassen. Eigentlich sollten es bereits 100 000 sein. Gerade einmal 0,35 % aller in Deutschland jährlich neu zugelassenen Fahrzeuge sind E-Fahrzeuge. Zwar nimmt Niedersachsen bei der Zulassung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb bundesweit einen Spitzenplatz ein, gleichwohl sind auch hierzulande viele Menschen noch nicht bereit, auf ein E-Auto umzusteigen. Neben höheren Anschaffungspreisen, die sich durch geringere Betriebskosten erst nach rund 200 000 gefahrenen Kilometern amortisieren, schrecken auch eine noch lückenhafte Infrastruktur und die geringe Reichweite von derzeit ca. 200 km vor dem Kauf ab. Gleichzeitig braucht die alternative Antriebstechnologie das Erreichen einer kritischen Masse, um sich durchsetzen zu können. Ein solcher Markthochlauf für Elektroautos kann über eine merkbar gesteigerte Anschaffung in öffentlichen und gewerblichen Fahrzeugflotten sowie im Rahmen von Car-Sharing-Initiativen gelingen. In Deutschland sind rund 3 Millionen Fahrzeuge in öffentlichen Fuhrparks und Flotten zugelassen. Hier bietet sich ein großes Potenzial für Elektromobilität. Im privaten Bereich kann eine Kaufprämie eine deutliche Ansatzsteigerung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ermöglichen.

TOP 20 Südniedersachsen stärken - gebündelte EU-Förderpolitik zum Erfolgsmodell machen (Drs. 17/3551)

Mit diesem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, bei der Umsetzung des beschlossenen Südniedersachsenprogramms sicherzustellen, dass innerhalb der neuen EU-Förderperiode bis 2020 einschließlich der Ko-Finanzierung ein zusätzliches Projektinvestitionsvolumen von mindestens 100 Millionen Euro in die Region Südniedersachsen fließt.

In der neuen EU-Förderperiode (2014 bis 2020) hat Niedersachsen rund 550 Millionen Euro weniger EFRE/ESF/ELER-Fördermittel aus Brüssel zur Verfügung als in der ausgelaufenen. Daher müssen diese Mittel besser und koordinierter als in der Vergangenheit und vor allem dort eingesetzt werden, wo sie den meisten Nutzen stiften.

Mit dem Südniedersachsenprogramm wird ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschafts- und Innovationskraft sowie zur Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge und Steigerung der Lebensqualität in Südniedersachsen geleistet. Südniedersachsen verfügt über vielfältige Initiativen engagierter Bürgerinnen und Bürger, über leistungsfähige Unternehmen und eine zukunftsweisende Wissenschaftslandschaft. Diese Potenziale gilt es zur Entwicklung der ganzen Region zu nutzen. Zusammen mit den Gebietskörperschaften und den regionalen Akteuren geht es sowohl um die Sicherung und Stärkung der Wirtschafts- und Innovationskraft der Region als auch um den Erhalt zukunftsfähiger und lebenswerter Städte und Dörfer im Rahmen der Daseinsvorsorge. Wir beschließen diesen Antrag in der von uns eingebrachten Form.

TOP 22 Soziales und ökologisches Wirtschaften in Niedersachsen stärken (Drs. 17/2886)

Mit diesem Antrag wollen wir auf die besondere Bedeutung der Genossenschaften für die niedersächsische Wirtschaft hinweisen sowie uns für eine weitere Förderung dieser Rechtsform einsetzen.

Wer sich solidarisch und gemeinwohlorientiert organisieren will, hat die Wahl, wie er sein Vorhaben rechtlich umsetzen will. Ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Genossenschaft oder aber vielleicht auch ein Verein die geeignete Rechtsform für das Vorhaben ist, entscheidet sich im Einzelfall individuell.

Die Rechtsform der Genossenschaft bietet den Vorteil, dass das Haftungsrisiko beschränkt ist und gleichzeitig die Gründungskosten relativ niedrig sind. Die regelmäßigen Prüfungen machen Genossenschaften zudem krisensicher - mit gerade einmal 0,1 % Insolvenzquote sind Genossenschaften mit Abstand stabiler als andere Unternehmensformen. Damit wächst das Vertrauen der Mitglieder, der Kunden und nicht zuletzt möglicher Kreditgeber. Wir beschließen auch hier in der von uns eingebrachten Form.

Neu werden wir einbringen die Anträge

TOP 29 Wirksame Resozialisierung von Inhaftierten ermöglichen! (Drs. 17/3554)

„Morgen sind sie wieder unsere Nachbarn“ - dieser Anspruch an die eigene Arbeit zieht sich wie ein roter Faden durch die Konzepte von Justizvollzugsanstalten, AJSD, Anlaufstellen der freien Straffälligenhilfe und vielen anderen Akteuren. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel einer nachhaltigen und wirksamen Resozialisierung und stoßen dabei auf Hemmnisse in der eigenen Prozesskette. Eine intensive Entlassungsvorbereitung mit Lockerungen, Bildungsangeboten und offenem Vollzug sowie die Vermittlung von Wohnung, Arbeit und dem Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen sind wichtige Bausteine der Resozialisierung.

Das Nebeneinander der unterschiedlichen Handlungsebenen soll besser aufeinander abgestimmt und zu einem Miteinander werden. Hier ist besonders der Wert einer Kontinuität mit festen Ansprechpartnern für eine gelingende Beziehungsarbeit wichtig. Wenn bisherige Brüche in der Entlassungsvorbereitung und im Übergangsmanagement deutlich minimiert werden, lassen sich verbesserte Bedingungen für ein Leben in Straffreiheit schaffen.

TOP 31 Sprachkurse für Flüchtlinge und Geduldete öffnen (Drs. 17/3543)

Asylsuchende und Geduldete haben bisher keinen Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs. Die Betroffenen verfügen in der Regel nicht über die finanziellen Mittel für einen regulären und kostenpflichtigen Deutschkurs und die Fahrtkosten zum Kursort, sie bleiben so von Teilhabe ausgeschlossen. Ohne Sprachvermittlung sind die Möglichkeiten einer Ausbildung oder Beschäftigung stark eingeschränkt.

Wir fordern die Landesregierung in unserem Antrag daher auf, Ihren Einsatz auf Bundesebene für eine Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete sowie für die Sicherstellung der Kinderbetreuung während der Kursteilnahme und die Erstattung der Fahrtkosten fortzusetzen,

und sich auf Bundesebene für eine Aufstockung der finanziellen Mittel zur Durchführung der berufsbezogenen Deutschkurse einzusetzen.

Weiter sollen sich die Arbeitsagenturen auch der Flüchtlinge und Geduldeten annehmen und, in Bezug auf die Arbeitsmarktöffnung ab dem dritten Monat, auch Sprachfördermaßnahmen in die Arbeitsmarktinstrumente für diesen Personenkreis integrieren.

Die Landesregierung soll sich weiter dafür einzusetzen, dass alle Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement oder Ad-hoc-Aufnahmen vollen Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogener Sprachförderung erhalten

Die 9. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder am 19./20. März 2014 hat gefordert, allen Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement oder Ad-hoc-Aufnahmen vollen Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogener Sprachförderung zu gewähren. Dieser Forderung wird durch unseren Antrag Nachdruck verliehen.

Fraktionsübergreifend haben wir unter

TOP 30 Zukunft des Elbe-Seitenkanals in sicheres Fahrwasser bringen - zeitgemäße Schiffbarkeit jetzt im Bundesverkehrswegeplan 2015 absichern! (Drs. 17/ 17/3553) einen Antrag eingebracht, mit dem wir die Bedeutung des ESK hervorheben und die Zukunft dieser Wasserstraße absichern wollen.

Denn die Verlagerung von Güter- und Schwerlastverkehren auf die Binnenwasserstraßen ist im Sinne einer ökologisch verantwortlichen Wirtschaft ein wichtiger Schritt, der nicht nur geplant, sondern realisiert werden muss.

Ein zukunftsfähiger und moderner Ausbau des Elbe-Seitenkanals sowie der zugehörigen Schleusen-/Schiffshebeeinrichtungen und der mit ihm verbundenen Regionen und Unternehmen ist von elementarer Bedeutung, um die genannten Ziele zu erreichen. Sichere Perspektiven für Unternehmen können durch geeignete politische Maßnahmen geschaffen werden. Hierzu zählt das Bekenntnis der Bundesregierung zu ihren eigenen Forderungen für eine Umverteilung des Güterverkehrs auch auf die Wasserstraßen. Der Ausbau des Elbe-Seitenkanals stellt einen wichtigen Beitrag und Baustein bei der zukünftigen Bewältigung des Hafenhinterlandverkehrs dar. Für einen zukunftsfähigen Ausbau des ESK liegen bereits erste Planungen vor. Es besteht die Gefahr, dass durch Verzögerungen Planungskompetenzen und Erfahrungen verloren gehen oder abgezogen werden könnten. Dies darf nicht geschehen und muss durch eine unmittelbare und kontinuierliche Fortführung der Planungen am ESK langfristig gesichert werden.

Unser Koalitionsvertrag mit Bündnis90/Die Grünen hat der Entwicklung des ländlichen Raumes eine herausragende Rolle eingeräumt. Insbesondere einer strategisch orientierten Politik, die „den Potenzialen der ländlichen Räume Rechnung trägt“ misst der Koalitionsvertrag eine besondere Bedeutung zu. In diesem Sinne haben wir vereinbart, „Regionen neue Gestaltungsperspektiven“ zu eröffnen. Der Koalitionsvertrag hat sich beispielsweise zum Ziel genommen, den öffentlichen Nahverkehr weiterzuentwickeln und dabei die Bedeutung der Regionen des Landes hervorgehoben. Der Koalitionsvertrag besagt zudem, dass die rot-grüne Koalition „Städte und Gemeinden bei der Aufstellung von integrierten Stadtentwicklungsstrategien“ unterstützt und eine Politik verfolgt, die den „regionalen Unterschieden in den niedersächsischen Städten und Gemeinden“ Rechnung trägt. Darüber hinaus enthält der Koalitionsvertrag konkrete Verabredungen, wie die EU-Förderkulisse im Interesse der Regionen und für eine perspektivische Entwicklung der ländlichen Räume weiterentwickelt wird.

Wir werden daher die Entwicklung des ländlichen Raumes und die bisherigen Erfolge der Landesregierung in diesem Bereich zum Gegenstand unserer Mündlichen Anfrage mit der Fragestellung „Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um ihrem Anspruch gerecht zu werden, die Gestaltungsspielräume der ländlichen Räume zu erweitern?“ machen.

Ich freue mich auf diesen intensiven Plenarabschnitt!