Liebe Genossinnen und Genossen,

heute starten wir in das Dezember Plenum 2020.

Dieser letzte Plenarabschnitt des Jahres steht im Zeichen der Verabschiedung des Haushalts 2021.

Aufgrund unseres weitsichtigen Handelns, können wir feststellen, dass mit den beiden Nachtragshaushalten 2020 die notwendigen finanziellen Grundsteine gelegt wurden, um den Haushalt 2021 zu sichern.Wir sichern die gegebenen Strukturen und können trotz der historischen Kreditaufnahmen die angefangenen Projekte fortführen. Beispielhaft ist hier die Finanzierung des „Niedersächsischen Weges“ für mehr Umwelt-, Arten-, Wald- und Gewässerschutz hervorzuheben, die in konstruktiver Zusammenarbeit von allen betroffene Seiten erarbeitet wurde.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „100 Jahre Betriebsräte – mitbestimmte Unternehmen gehen stabiler und erfolgreicher durch die Krise!“ setzen wir ein deutliches Zeichen für die Wichtigkeit einer fairen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit in Unternehmen. Gerade in der Corona-Pandemie zeigt sich deutlich, dass Unternehmen, bei denen der Arbeitnehmerschutz eine große Rolle spielt, besser durch die Krise kommen und Arbeitsplätze somit auch erhalten bleiben. Wir unterstützen außerordentlich das auf Bundesebene entschiedene Verbot von Werkverträge in der Fleischindustrie. Starke Gewerkschaften und Betriebsräte sind auch weiterhin eine wichtige Säule im Kampf für gute Arbeitsbedingungen.

Wir müssen zur Bekämpfung der Pandemie noch weiter die strikten Kontaktbeschränkungen und die Einschnitte des sozialen Lebens durchhalten. Wir verlangen unserer Gesellschaft aktuell viel ab, doch können wir positiv auf das nächste Jahr blicken.Wenn wir die zweite Infektionswelle abgeflacht und einen Impfstoff flächendeckend bereitgestellt haben, ist es hoffentlich schnellstens möglich, dass wir zu einem „normalen“ Alltag zurückkehren können.

TOP 2 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HG 2021 -)

(Drs. 18/7175; Abschließende Beratung)

TOP 3 Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetz 2021

(Drs. 18/7357; Abschließende Beratung)

Der Haushaltsplan 2021 ist deutlich unter dem Aspekt der Corona-Pandemie zu betrachten. Die Pandemie hat dramatische medizinische, aber auch gravierende soziale und wirtschaftliche Folgen. Dies müssen wir auch finanziell abbilden. Auch wenn wir im internationalen Vergleich aktuell solide durch die Krise kommen, sind sowohl die medizinischen als auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie gewaltig.

Zusammengefasst geben wir 35,9 Milliarden Euro zum Erhalt der bestehenden Strukturen, für die Krisenbewältigung und zugleich für Investitionen in Zukunftsthemen aus.

Überblick der Schwerpunkte des Haushalts 2021:

• Finanzierung des „Niedersächsischen Wegs“. Aus dem ökologischen Bereich des Wirtschaftsförderfonds fließen insgesamt 380 Millionen Euro. Diese sind unterteilt in:

- 150 Mio. € Maßnahmenprogramm Klima und Klimafolgenanpassung

- 120 Mio. € Schutz von Natur, Arten und Gewässern sowie der Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen

- 110 Mio. € Waldschutzmaßnahmen und Anpassung der Wälder an den Klimawandel

• Erhöhung der Finanzierung der Kitabeitragsfreiheit um rund 50 Mio. € zur Entlastung der Kommunen

• Zusätzlich 31 Mio. € für Krippenausbau und 15 Mio. € für Kitaausbau

• Jährlich rund 300 Mio. € zur Finanzierung des schulischen Ganztagsbetriebs

• Strukturelle Erhöhung der Personalbewirtschaftung an BBSen um 7,5 Mio. € und einmalig weitere 3,5 Mio. €

• Kofinanzierung der Bundesmittel des DigitalPakt Schule

• Aktionsplan Ausbildung mit 18 Mio. € zur Folgenbekämpfung der Corona-Pandemie

• Fortführung Meisterprämie Handwerk mit 10 Mio. € und Meisterprämie für weitere Berufe außerhalb des Handwerks mit 2 Mio. €

• Investitionen in das Gesundheitswesen und in die Niedersächsische Krankenhauslandschaft

• Förderung des bezahlbaren Wohnraums

• Stärkung der Inneren Sicherheit durch zusätzliche Mittel für die Polizei mit 4 Mio. €

• 2,5 Mio. € zusätzlich für den Brand- und Katastrophenschutz

• Förderung des ländlichen Raums und der sozialen Daseinsvorsorge Projekt „Zukunftsräume“ mit 4,5 Mio. €

• Ausbau von Radwegen

• Investitionen und Sanierung von Landesstraßen mit 110 Mio. €

• Investitionen in die digitale Infrastruktur

• Sondervermögen Universitätsmedizin

• Ausbau von Studienplätzen

• Stärkung der maritimen Wirtschaft mit 40 Mio. € für NPorts

Überblick und Schwerpunkte der sogenannten Politischen Liste der regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU mit einem Volumen von rund 20,5 Millionen Euro:

1. Stärkung des Ehrenamts, der Kultur und sozialer Einrichtungen mit 6,202 Mio. €:

• 1 Mio. € Investitionsförderung Wohnen im Alter

• Senioren- und Pflegestützpunkte, sowie Wohnberatung und neue Wohnformen mit 170.000 €

• 300.000 € Zuschüsse an Familienentlastende Dienste

• Erhöhung des Landesblindengeldes um 370.000 €

• 500.000 € zum Aufbau des 5. Kinderschutzzentrum

• Förderung der Special Olympics und Förderung von Integration im und durch den Sport mit 650.000 €

• 462.000 € Förderung des Ehrenamts – Ergebnisse der Enquetekommission umsetzen

• 80.000 € Erhöhung der Zuschüsse an die Aids-Hilfe

• Investitionsprogramm kleine und mittlere Kultureinrichtungen und Förderung von Spielstätten mit 2,5 Mio. €

• 150.000 Projektförderung Landesverband Kunstschulen

• Pilotprojekt Digitalisierung am Staatstheater Braunschweig mit 20.000 €

2. Stärkung der Kommunen und der ländlichen Räume mit 10,2 Mio. €:

• 4 Mio. € für die Aufstockung des Projekts „Zukunftsräume Niedersachsen“

• Aufstockung Richtlinie Qualität im Kita-Bereich für die dualisierte Ausbildung mit 750.000 €

• 1,5 Mio. € für einen höheren Mittelansatz zur Erhaltung der Landesstraßen

• 1,5 Mio. € für ein Fahrradmobilitätskonzept

• Beratung der Kommunen bei Konflikten in der Planung von Windkraftanlagen mit 200.000 €

• Unterstützung von Kommunen im Endlagerstandort-Suchprozess mit 600.000 €

• 850.000 € zur Förderung und Sicherung regionaler Wertschöpfung im ländlichen Raum

• Projektförderung Flächenmanagement zum Hochwasserschutz mit 200.000 €

• 200.000 € Pilotprojekt Abwasseraufbereitung - Mikroplastik

• Erhöhung Zuschuss LABÜN mit 250.000 €

• 150.000 € Förderung Tierschutz

3. Stärkung der Demokratie und des starken Staats mit 4,101 Mio. €:

• 300.000 € Erhöhung Projektmittel der Landeszentrale für Politische Bildung

• Stärkung der Politischen Bildung mit 990.000 €

• 200.000 € für die Erhöhung der Programmmittel: Polizeischutz für die Demokratie

• Initiative Arbeiterkind mit 75.000 €

• 1,336 Mio. € für die Sicherheit in Gerichten und StA

• Aufstockung Straffälligenhilfe mit 400.000 €

• 150.000 € Zuschüsse Landespräventionsrat zur Prävention von sexuellem Missbrauch

• 500.000 € zum Erwerb von Geräten, Programmen und Lizenzen zur Informationstechnik – Homeoffice

TOP 26 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NklimaG)

(Drs. 18/4839; Abschließende Beratung)

Mit dem niedersächsischen Klimagesetz soll ein aktiver Beitrag zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaschutzziele geleistet werden. Zu diesem Zweck wurde ein Klimaschutzprogramm äquivalent zum Verfahren im Bund auf den Weg gebracht, dass die Vorhaben mit konkreten Maßnahmen und Mitteln untermauert. Zentrales Element des Gesetzes ist, dass dem Klimaschutz nun Verfassungsrang eingeräumt wird. Weitere Forderungen sind, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken und bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität angestrebt wird. Bis zum Jahr 2040 soll zudem die vollständige Umstellung der Energieversorgung in Niedersachsen auf erneuerbare Energien angestrebt werden.

Das niedersächsische Klimagesetz setzt damit klare Ziele zur Reduktion von Treibhausgasen, zum Schutz und Ausbau von Kohlenstoffspeichern sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das Land wird darüber hinaus Maßnahmen zum Klimaschutz, insbesondere die Erforschung und Entwicklung klimaschützender Technologien von der Grundlagenforschung über die angewandte Forschung bis zum Technologietransfer in den Markt, in einem technologieoffenen Ansatz, im Rahmen seiner Möglichkeiten fördern und unterstützen. Für den Bereich der Landesverwaltung wird bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der jährlichen Treibhausgasemissionen um 70 Prozent im Vergleich zu den Treibhausgasemissionen im Jahr 1990 angestrebt. Bis zum Jahr 2050 soll eine weitestgehend klimaneutrale Landesverwaltung erreicht werden.

TOP 42 Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts - Zuständigkeit der Amtsgerichte für Insolvenzverfahren im Flächenland Niedersachsen erhalten!

(Drs. 18/7830; Abschließende Beratung)

Der Landtag nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung das Insolvenzrecht umfassend novellieren will und weist darauf hin, dass die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen und Ergänzungen sich auch unmittelbar auf die niedersächsische Justiz auswirken. Besondere Relevanz hat die vorgesehene Änderung des § 2 Abs. 2 InsO (vgl. Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzentwurfs, BR-Drs. 619/20, S. 58). Der weiterhin geltende § 2 Abs. 1 InsO normiert, dass für Insolvenzverfahren ausschließlich das Amtsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Bisher konnten die Länder über § 2 Abs. 2 InsO weitere Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten bestimmen und die Bezirke der Insolvenzgerichte abweichend festlegen. Niedersachsen hat von dieser Dezentralisierungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, sodass es derzeit 33 Insolvenzgerichte gibt. Der Gesetzentwurf will diese Länderermächtigung zur Gerichtsorganisation in Insolvenzverfahren im Wesentlichen auf Verbraucherinsolvenzverfahren beschränken, sodass zukünftig 22 der bisher 33 Insolvenzgerichte keine Regelinsolvenzverfahren (Unternehmensinsolvenzen) mehr bearbeiten dürften. Der Landtag bittet die Landesregierung daher, sich gegenüber der Bundesebene für eine Streichung bzw. Anpassung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderung des § 2 Abs. 2 InsO mit dem Ziel einzusetzen, dass die Länder weiterhin die Zuständigkeit und die Standorte der Insolvenzgerichte bestimmen können.

TOP 45 c) Nachhaltige Hilfen für die Kultur- und Kreativbranche

(Drs. 18/7831; Abschließende Beratung)

Die anhaltende COVID-19-Pandemie stellt die Kultur- und Kreativbranche vor große Herausforderungen. Die großen kulturellen Institutionen stehen wirtschaftlich unter hohem Druck. Die Vielzahl an soloselbstständigen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern sowie der Beschäftigten in kulturnahen Berufen ist existenziell betroffen. Insbesondere unsere Künstlerinnen und Künstler sind es aber, die die für unsere Demokratie wichtigen Diskurse führen und damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Die Stützung und nachhaltige Hilfe der Kultur- und Kreativbranche ist deshalb nicht rein aus wirtschaftlichen und sozialen Interessen von großer Bedeutung; sie ist maßgeblich für den Erhalt unserer liberalen, demokratischen Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, zusammen mit dem Arbeitskreis der niedersächsischen Kulturverbände neue, auch digitale Veranstaltungsformate auszuloten und diese aktiv zu unterstützen. Dabei soll bedacht werden, möglichst vielen Menschen unabhängig von Gesundheit, Alter, Herkunft oder Wohnort ein breites kulturelles Angebot machen zu können. Weiter soll sichergestellt werden, dass Projektfördergelder, die in Aussicht gestellt, bewilligt oder schon ausgezahlt wurden, pandemiebedingt zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückgezahlt werden müssen. Ebenso soll die Situation der soloselbstständigen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstler im Dialog mit den entsprechenden Verbänden evaluiert werden, damit die Hilfen bei Fortdauer der COVID-19-Pandemie gegebenenfalls weitergeführt oder angepasst werden und die Arbeitssituation sowie die Lebensrealitäten berücksichtigt werden können. Ebenfalls soll sich das Land auf Bundesebene dafür stark machen, dass die Förderung über das Programm „NEUSTART KULTUR“ einfacher, übersichtlicher und bürokratieärmer gestaltet wird, um der Kultur- und Kreativbranche schnelle Hilfen zukommen zu lassen.