Sabine Tippelt (MdL) und Gabriele Lösekrug-Möller (MdB) informieren sich in der Wohngeldstelle von Stadt und Landkreis Holzminden

Seit dem 1. Januar 2009 sind mit der Wohngeldreform wesentliche Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Das Wohngeld wurde deutlich erhöht und erreicht nun mehr Menschen, insbesondere Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen und Rentnerinnen und Rentner.

Die Leistungsverbesserungen können sich sehen lassen. Haushalte, die bisher im Durchschnitt rund 90 Euro Wohngeld im Monat erhalten, bekommen etwa 140 Euro. Außerdem sind mehr Haushalte wohngeldberechtigt. Das Kernstück der Reform ist - vor dem Hintergrund gestiegener Energiepreise - die Einbeziehung von Heizkosten in das Wohngeld. Daneben werden einheitliche Höchstbeträge für Mieten und Belastung unabhängig vom Baualter eingeführt und zusätzlich um 10 % erhöht. Damit wird auch ein Beitrag zur Vereinfachung des Wohngeldes geleistet. Außerdem wurden die Tabellenwerte um 8 % erhöht.

Für Wohngeldempfänger im Landkreis Holzminden informiert Dezernentin Anja Krause mit den Mitarbeitern der Wohngeldstelle über die aktuellen Zahlen:

Bereits in den letzten Monaten des vergangenen Jahres stieg die Zahl der Leistungsempfänger stark an. Grund dafür war der neue eigene Wohngeldanspruch von Kindern in Bedarfsgemeinschaften. Für den gesamten Landkreis Holzminden ergab dies einen Zuwachs von 50%. Ab Januar 2009 hat es einen weiteren Anstieg gegeben, sodass eine Verdreifachung der Antragszahlen (Januar 08 70; Januar 09 228) vorliegt.

Dazu Gabriele Lösekrug-Möller: Ich hoffe, dass tatsächlich mehr Personen in den Vorteil der Gewährung von Wohngeld kommen und dass durch den Wegfall der Alterklassen bei der Bewertung der Wohnung auch eine Vereinfachung beim Bearbeiten eintritt. Trotzdem bezweifele ich, dass mit dem vorhandenen Personal diese Antragsflut zu bewältigen ist.

Auch die Landtags- und Kreistagsabgeordnete Sabine Tippelt macht sich Sorgen. Sie weiß um die restriktive Personalpolitik in Holzminden. Sie wird sich dafür einsetzen, dass beim Landkreis angemessen aufgestockt wird. Wir brauchen qualifiziertes Personal für diese Aufgabe; mit Befristungen kommen wir nicht weiter.

Fazit: Ein verbessertes Leistungsgesetz bringt auch Holzmindenern mehr Wohngeld. Sie sollten im Zweifel durch einen Antrag ihren Anspruch prüfen lassen. Denn: Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch.

Wohngeldstelle
v.r.n.l. Bernd Gill, Elisabeth Dang á Mira, Sabine Tippelt, Gabriele Lösekrug-Möller, Janitha Riedel, Marie-Luise Niegel und Burkhard Woitczyk.