Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag mit dem Entwurf eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2020 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus auf den Weg gebracht. „Die Sicherung der Gesundheit der Bevölkerung steht an erster Stelle. Die Niedersächsische Wirtschaft braucht schnell unsere Unterstützung. Um dafür unsere Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, werden wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sehr kurzfristig erweitern“, erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers die Notwendigkeit.

1,4 Milliarden Euro sollen im Einzelplan „Allgemeine Finanzverwaltung“ zusätzlich zur Verfügung gestellt werden können, um die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten. Ebenso sollen auch finanzielle Soforthilfen sowie Entschädigungen zur Unterstützung der Wirtschaft geleistet werden. Den betroffenen Ressorts werden auf begründeten Antrag die Mittel zugewiesen. Zudem wird der Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro erhöht.

Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit, dass der Niedersächsische Landtag eine außergewöhnliche Notsituation auf Grund der Auswirkungen des Corona-Virus erklärt.

Soweit möglich sollen die Maßnahmen im Ergebnis aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2019 finanziert werden. Da dieser aber noch nicht vollzogen ist, erfolgt eine technische Überbrückung durch die Inanspruchnahme akut nicht benötigter Ansätze aus dem Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung. Zudem wird der Landtag gebeten, nach den Regeln der Niedersächsischen Schuldenbremse eine ergänzende Kreditaufnahme zu ermöglichen.

Es ist erforderlich durch schnelle Entscheidungen für die Bereitstellung der notwendigen Mittel zu sorgen, um handlungsfähig zu sein und keine wertvolle Zeit zu verlieren. „Angesichts der unvorhergesehenen Herausforderungen ist es wichtig, Verantwortung zu übernehmen. Wir handeln schnell und entschlossen“, so Hilbers.

Der Entwurf des Nachtrages soll nach den Vorstellungen der Landesregierung bereits am 20. März 2020 unter Verzicht auf die 1. Lesung direkt in Sondersitzungen der beteiligten Ausschüsse des Landtages beraten werden. Bereits in der Plenarsitzungswoche vom 25. bis 27. März 2020 könnte der Landtag den Nachtragshaushalt beschließen.

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Die Corona-Krise führt bundesweit zu wirtschaftlichen Auswirkungen. Um davon unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen schnell steuerliche Erleichterungen einzuräumen, unterstützt Hilbers bundesweite Anpassungen für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen für von den Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern sowie für die unkomplizierte und schnelle Herabsetzung von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: „Sobald als möglich werden die Niedersächsischen Finanzämter die Erleichterungen pragmatisch anwenden. Beispielsweise sollen in diesen Fällen auch zinsfreie Stundungen vereinbart werden können“, stellte Hilbers in Aussicht.

Bürgschaften

Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Davon profitieren können nahezu alle Branchen, Angehörige freier Berufe und Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen. Kreditbürgschaften haben sich als Mittel zur Krisenbewältigung bewährt. Das Land setzt hier ein starkes Zeichen und erhöht seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro. Damit schnelle Hilfe gewährleistet ist, werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet.

„Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung“, erklärte Hilbers.