Für alle Interessierten sind hier die zentralen Themen, Initiativen und Beschlüsse aus der Plenarwoche des Niedersächsischen Landtags vom 30.10. bis zum 1.11. zusammengefasst.

Vor dem Bericht über die wichtigsten Beschlüsse der vergangenen Plenarwoche, rückt hier eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Vordergrund, die für Niedersachsen sehr wichtig war.
Denn in der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichtshof über die Klage der Europäischen Kommission zum VW-Gesetz entschieden. Das Urteil stärkt die besondere Mitbestimmung bei Volkswagen und sichert den Einfluss des Landes Niedersachsen zum Wohle der Beschäftigten in den Werken im Land und in der Bundesrepublik. Die besondere Mitbestimmung und das Vetorecht von Aktionären mit mindestens 20 Prozent Anteil am VW-Konzern sind die Basis für den Erfolg des Konzerns und die Sicherheit der Arbeitsplätze in Niedersachsen und in der gesamten Bundesrepublik. Zufriedene Beschäftigte, die am Erfolg des Konzerns beteiligt werden, Arbeitnehmervertreter, die sich mit der Konzernspitze dafür einsetzen, dass die Werke in Niedersachsen dauerhaft gesichert sind und die jetzt durch das Urteil bestätigten Rechte des Landes Niedersachsen – das sind die entscheidenden Faktoren für die zukunftsfähige Entwicklung des Volkswagen-Konzerns und seiner Marken. Durch dieses Urteil haben wir in Niedersachsen die Möglichkeit und die Verantwortung die Automobilindustrie wettbewerbsfähig zu halten und sie nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien mitzugestalten.

Die wichtigsten Themen in der vergangenen Plenarwoche waren:

Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Mit diesem Gesetz haben wir eine neue Rechtsgrundlage für die Förderung von Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus geschaffen. Zum Hintergrund: Bislang ist die Zuweisung von Bundesmitteln für diese Zwecke im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes geregelt, das im Zuge der Föderalismusreform I außer Kraft getreten ist. Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Länder vom Bund stattdessen Ausgleichszahlungen nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz. Niedersachsen erhält vom Bund jährlich rund 130 Mio. Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Allerdings ist die Zweckbindung der Ausgleichszahlungen für verkehrliche Projekte vom Bund lediglich bis Ende des Jahres 2013 festgeschrieben. Ab 2014 bleibt lediglich eine investive Zweckbindung bestehen. Die Länder können also auch andere Investition mit den Bundesmitteln tätigen. Zum 31. Dezember 2019 stellt der Bund die Kompensationszahlungen sogar vollständig ein.
Auch nach 2013 sind Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur dringend nötig. Die Kommunen und Verkehrsunternehmen in Niedersachsen erhalten mit diesem Gesetz über das Jahr 2013 hinaus verlässliche Förderkriterien für die Finanzierung von Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus. Neben den bisherigen Fördermöglichkeiten sollen zum Beispiel auch Radverkehrsanlagen in kommunaler Baulast, Gemeindeverbindungsstraßen, Lärmschutzmaßnahmen an innerörtlichen Straßen und die Erneuerung von Schienenverkehrswegen gefördert werden können.

Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz

In diesem Plenum haben wir den Entwurf des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes abschließend beraten. Mit diesem Gesetz setzen wir ein zentrales Versprechen unseres Regierungsprogramms und der Koalitionsvereinbarung um. Wir setzen auch hierbei auf die Durchsetzung unseres Leitbildes von „guter und fair bezahlter Arbeit“. „Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass Auftragnehmer öffentlicher Aufträge Tariflöhne bezahlen müssen und zu menschenwürdigen Bedingungen arbeiten. Angesichts zunehmender Verwerfungen am Arbeitsmarkt durch Dumpinglöhne, Werkverträge und Leiharbeit war dieser Paradigmenwechsel überfällig “, betont unser Experte für Tarifpolitik der SPD-Landtagsfraktion, Ronald Schminke.

Die wichtigsten Inhalte des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes:

1 Das Gesetz gilt vom 1. Januar 2014 an unbefristet.
2 Das Gesetz gilt bei allen öffentlichen Aufträgen von Volumina ab 10000 Euro.
3 Neben der Tariftreue wird mit dem Gesetz ein vergaberechtlicher Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt.
4 Der ÖPNV wird erstmals mit in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen.
5 Ein paritätisch besetzter Beirat wird mit der Kontrolle der Vorgaben beauftragt.


Weiterentwicklung der Gesundheitsregionen für eine wohnortnahe, leistungsfähige und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung in Niedersachsen

Ziel unseres Entschließungsantrages ist, dass Niedersachsen stärker als bisher eine neue und vor allem nachhaltige Politik der Gesundheitsversorgung verfolgt. Zahlreiche Krankenhäuser im Land, vor allem kleine Häuser, arbeiten unter schwierigsten Bedingungen am Rande der Wirtschaftlichkeit. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum sicher zu stellen, denn zum Beispiel Ärztinnen wollen nicht aufs Land wegen der schlechteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zeitnah und wohnortnah – das ist die Herausforderung der Gesundheitsversorgung im Flächenland Niedersachsen.
Bisher gibt es drei „Zukunftsregionen Gesundheit“ in den Landkreisen Wolfenbüttel, Emsland und Heidekreis, die durchweg positiv über ihre Erfahrungen berichten: Es gibt eine bessere Verzahnung der medizinischen Einrichtungen, die in den vergangenen Jahren nebeneinanderher gearbeitet haben. Das ist auch unser Ziel für die angestrebten weiteren Gesundheitsregionen. Es ist beabsichtigt, hierfür im Haushalt 600.000 Euro für 2014 bereitzustellen, um weitere Gesundheitsregionen zu entwickeln. 400.000 Euro werden wir für die Förderung von Hausarztpraxen auf dem Land zur Verfügung stellen.

Erarbeitung eines Landestourismuskonzeptes

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen wird die Landesregierung in den kommenden Monaten ein Landestourismuskonzept erarbeiten. Mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen ist der entsprechende Antrag in diesem Plenum verabschiedet worden. Darin wird unter anderem klargestellt, dass in Zukunft noch stärker als bisher darauf geachtet werden muss, dass Tourismus auch unter den Voraussetzungen von Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit stattfinden muss. Darüber hinaus wird der Tourismusmarketing Niedersachsen GmbH zukünftig eine noch zentralere Rolle zukommen. Sie wird den Akteuren im Tourismus als 100-prozentige Landesgesellschaft in allen Fragen des Tourismus – speziell in Fragen der Innovation und Zukunftsfähigkeit – ein starker Partner sein. Auch hierfür haben wir mit unserem Antrag den Grundstein gelegt. Darüber hinaus haben wir noch einmal unserer Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tourismus Nachdruck verliehen.

Landes- und Regionalentwicklung

Die Regionalpolitik unserer Landesregierung zielt darauf ab, dass zukünftig alle Regionen des Landes gleichwertige Chancen für eine eigenständige und nachhaltige Entwicklung erhalten. Das war ein zentraler Bestandteil unseres Regierungsprogramms und ist Bestandteil unserer Koalitionsvereinbarung. Mit der derzeit stattfindenden Ausgestaltung der Operationellen Programme für die kommende EU-Förderperiode (2014-2020) schaffen wir die Basis dafür, dass eine gerechte, ausgewogene und auf die tatsächlichen regionalen Bedarfe zugeschnittene Förderpolitik entsteht. Ziel der neuen Regionalpolitik ist es, die EU-Mittel künftig schwerpunktmäßig dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden und wo sie zugleich die größtmögliche Wirkung entfalten. Dafür brauchen wir ein handlungsfähiges Management in der Fläche.
Die Landesregierung beabsichtigt, zum 01.01.2014 vier Landesbeauftragte für Regionale Landesentwicklung einsetzen. Zur Schaffung einer handlungsfähigen Verwaltung in der Fläche werden die Aufgaben der bisherigen Regierungsvertretungen und der bisherigen Ämter für Landentwicklung, der Domänenämter und der Moorverwaltung des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung (LGLN) in den künftigen Ämtern für Regionalmanagement in Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg zusammengeführt. Diesen Ämtern werden die Landesbeauftragten vorstehen. Damit sind die wesentlichen, für die Regionalentwicklung bedeutsamen Aufgabenbestände an einer Stelle gebündelt, und es ist die administrative Grundlage geschaffen, ressortübergreifende regionale Entwicklungskonzepte und Förderprojekte gemeinsam mit den regionalen Partnern vor Ort zu initiieren, zu koordinieren, zu bündeln und umzusetzen.
Die ersten regionalen Zukunftskonferenzen der Landesregierung haben bereits stattgefunden. Die Neuaufstellung der Regionalentwicklung gelingt nicht mit einem Beschluss über Nacht. Es ist ein Prozess, der auch Zeit in Anspruch nimmt und der nur im engen und weiterhin stattfindenden Dialog und Austausch mit allen Akteuren zum Erfolg geführt werden kann. Für uns bleibt das Ziel gleichwertiger Entwicklungsperspektiven für die unterschiedlichen Teile Niedersachsens.