Wer als Privatperson durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten ist, kann jetzt eine kurzfristige Unterstützung erhalten. Die dafür notwendige Richtlinie tritt in Kürze in Kraft. Anträge können voraussichtlich ab der kommenden Woche gestellt werden.

Welche Hilfe gibt es?

  • Ist – etwa beim Hausrat – ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden, soll eine Soforthilfe von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt gewährt werden.
  • In besonders akuten Notlagen kann ausnahmsweise auch eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden.
  • Auch können in besonderen Härtefällen Schäden, die weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden. Die Hilfen müssen grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden.