Ab Montag, den 14. Mai kann die „Meisterprämie" für das Handwerk in Höhe von 4.000 Euro von niedersächsischen Absolventinnen und Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk bei der NBank beantragt werden. Darüber informierte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann die Landesregierung in ihrer Sitzung.

Die Prämie richtet sich an diejenigen, die ihre Meisterprüfung auf Grundlage der Handwerksordnung (HwO) nach dem 1. September 2017 abgelegt haben oder dies noch bis spätestens 31. Dezember 2019 tun werden. Maßgeblich ist dabei das Datum des Prüfungszeugnisses. Voraussetzung: Wohnsitz oder Ort einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten müssen in Niedersachsen liegen.

Die Förderung wird komplett über die NBank abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt digital, dazu ist eine Registrierung auf der Website https://kundenportal.nbank.de/irj/portal erforderlich. Die NBank prüft die Anträge und ist für Bewilligung und Auszahlung zuständig.

„Die „Meisterprämie" für das Handwerk mit seinen zulassungspflichtigen Gewerben sei die richtige Antwort auf die sinkende Zahl von Meisterprüfungen und Betrieben“ freut sich Tippelt. Da Betriebsgründungen in den zulassungspflichtigen Gewerben an eine Meisterprüfung gebunden sind, sei die „Meisterprämie" ein gutes Instrument, um wieder zu mehr Handwerksbetrieben in Niedersachsen zu kommen. Zudem werde ein Anreiz für Nachwuchskräfte im Handwerk gegeben, sich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Prämie solle die Meisterausbildung attraktiver machen und sei zugleich eine Anerkennung für die bestandene Prüfung.

Bund, Länder und Handwerksverbände seien sich einig, dass die Meisterpflicht im Handwerk Bestand haben müsse. Gleichzeitig seien auch die finanziellen Anforderungen für eine Meisterausbildung hoch. Dies erscheine vielen Absolventinnen und Absolventen nicht ausreichend attraktiv.

„Bei der „Meisterprämie" handele es sich darüber hinaus um einen weiteren Schritt zu mehr Anerkennung für die berufliche Bildung“ ist sich Tippelt sicher. Die Attraktivität der Meisterausbildung und die der vielen anderen Aufstiegsfortbildungen könne nur nachhaltig gesteigert werden, wenn Aufstiegsfortbildung gebührenfrei sind. Dies sei auch wichtig für eine langfristige Fachkräftesicherung in Deutschland.

Um eine bundeseinheitliche Lösung für Gebühren- und Entgeltfreiheit sämtlicher Aufstiegsqualifikationen zu finden, hat die niedersächsische Landesregierung am 27. April 2018 eine Initiative in den Bundesrat eingebracht. Danach sollen die Gebühren für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen in allen Wirtschaftsbereichen und auch die Kosten für sämtliche Aufstiegsfortbildungen vollständig übernommen werden.