Hier meine Rede von gestern zum Nachlesen. Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Unfallzahlen reduzieren, elektronische Geräte am Steuer unterbinden. Eine Überschrift, wo man sagen kann, okay. Keiner ist gegen konstruktive Vorschläge für die Sicherheit auf unseren Straßen. Der Rest des Antrages taugt aber nur für die Papiertonne.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bevor die AFD Fraktion wieder in Ihre beliebte Opferrolle schlüpft, werde ich mich Punkt für Punkt mit diesem Antrag der Papiertonne auseinandersetzen.

Punkt 1: Dort heißt es, man solle die ‚jährliche Unfallstatistik‘ bundesweit erweitern und Verstöße gegen das Verbot zur Nutzung elektronischer Geräte im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO in die jährliche Unfallstatistik mit aufnehmen. Mit wenig Recherche hätte selbst die AFD Fraktion herausbekommen, dass die Länder längst beschlossen haben, das Unfallursachenverzeichnis zum 01.01.2021 zu erweitern. Dann wird auch zwischen Verstößen gegen § 23 Abs. 1 a und anderen Verstößen unterschieden. Damit ist die erste Forderung des Antrags erledigt.

Punkt 2 Ihres Antrages: Eine Werbekampagne entlang geeigneter Straßen, die die FahrzeugführerInnen auf Unfallgefahren durch eine ‚verbotswidrige Nutzung‘ elektronischer Geräte hinweisen soll. Auch das ist keine Innovation, weil es längst seit Mai 2014 die laufende Kampagne der Landesverkehrswacht gibt „Tippen tötet“ . Jede und jeder, der seitdem die niedersächsischen Autobahn oder Bundesstraßen benutzt hat, dürfte mit der Präventionskampagne durch die angebrachten Spannbänder in Berührung gekommen sein. Aber selbst wenn man nicht mit dem Auto unterwegs ist, gibt es Plakate der Kampagne in größeren niedersächsischen Städten wie Hannover, Braunschweig und Göttingen. Zudem wurden so genannte CityCards in Kneipen und Restaurants zum kostenlosen Mitnehmen verteilt, Filmspots auf YouTube geschaltet und auch auf der IdeenExpo 2015 war die Landesverkehrswacht mit genau dieser Präventionskampagne vertreten. Diese überaus erfolgreiche Kampagne wird gerade in diesem Jahr neu aufgelegt. Damit ist also auch die zweite Forderung des Antrags erledigt.

Anrede

Kommen wir nun zur dritten Forderung, die da lautet, Erhöhung der Kontrolldichte. Schon seit einigen Jahren verfolgt die Polizei in Niedersachsen den Schwerpunkt, intensivere Kontrollen von Verkehrsteilnehmenden durchzuführen. Im Jahr 2018 wurde begonnen, Kontrollen zur Ahndung von Verstößen gegen § 23 Abs. 1 a durchzuführen. Alle Dienststellen im Land wurden aufgefordert, zu Zwecken der Unfallprävention mehr Kontrollen durchzuführen. Es kam dabei nicht nur zu Kontrollen der Verstöße gegen das Verbot zur Nutzung elektronischer Geräte durch einzelne Dienststellen, sondern auch konzertierte, landesweite und länderübergreifende Kontrolltermine. Dabei wurde nicht nur der Einsatz von Personal gesteuert. Auch die Technik wurde optimiert, um für mehr Sicherheit auf den Straßen Niedersachsens zu sorgen. In Oldenburg lief ein Pilotprojekt mit einer GoPro-Kamera zur Aufdeckung von Verstößen von LKW-Fahrern so gut, dass es jetzt Landesweit ausgeweitet wird. Für dieses Jahr hat sich die Polizei in Niedersachsen das Thema Radverkehr als Schwerpunkt gesetzt. Ziel ist es, die hohen Unfallzahlen von Fahrradfahrern und Fahrradfahrerinnen deutlich zu reduzieren, um auch hier zukünftig mehr Sicherheit zu gewährleisten. Damit ist auch Ihre dritte Forderung des Antrags überholt.

Festzuhalten ist: Der AFD Antrag ist ein lächerlicher Trick, sich mit dem Thema Verkehrssicherheit einen bürgerlichen Anstrich zu verpassen. Nicht nur bei der Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss, sondern auch heute hier im Landtag, ist auch dem letzten klar geworden: Dies ist ein peinlicher Antrag, der in keinem Punkt etwas Neues fordert oder auf dem Weg bringt und ist daher einfach nur abzulehnen.

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