
25. April 2023: Portal für private Haushalte zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht-leitungsgebundene Energieträger wird freigeschaltet
Ab dem 4. Mai können diese Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Die Hilfe ist für Privathaushalte vorgesehen, die mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden dann 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis.
Die Beantragung ist ab dem 4. Mai hier möglich, vorher kann die Entlastungshöhe bereits berechnet werden: https://serviceportal.hamburg.de/Hamburg.../Service/Entry...
Weitere Infos gibt es beim Wirtschaftsministerium hier: https://www.mw.niedersachsen.de/.../minister-lies...
