Liebe Genossinnen und Genossen,

heute starten wir in das November Plenum 2020.

Die Novemberpogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 ist grauenhafter Bestandteil der Menschheitsgeschichte. Die Taten des nationalsozialistischen Regimes dürfen nie in Vergessenheit geraten. Auch über 80 Jahre später gilt, dass antisemitische, rassistische und menschenfeindliche Ideologien und Gedankenmuster keinen Platz in unserer Gesellschaft finden dürfen. Es darf keinen Nährboden für rechtsradikales und ausgrenzendes Gedankengut geben – populistische Parolen, Hass und Hetze dürfen in unserer Gesellschaft auf keinen Resonanzkörper stoßen.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Neonazis und Corona-Leugnern entschieden entgegentreten - Abstand halten zu Extremisten!“ stellen wir sehr deutlich dar, dass wir klare Kante gegen antidemokratische Taten, Strömungen oder Äußerungen zeigen! Wer Seite an Seite mit einschlägigen Rechtsextremisten auf Demos läuft, der muss sich auch bewusst sein, welche politische Aussage die einzelne Person damit zum Ausdruck bringt. Die aufgerufenen Aktionen der sogenannten „Querdenker“ an Niedersächsischen Schulen verurteilen wir aufs Schärfste. Wir lassen es nicht zu, dass krude Verschwörungstheorien und Corona-Leugnungen an unseren Schulen verbreitet werden. Gut, dass sich unser Kultusminister Grant Hendrik Tonne klar dagegen positioniert hat.

Der November 2020 ist für uns alle eine Bewährungsprobe, ob wir mit den eingeschlagenen Maßnahmen durch die Corona-Verordnung die zweite Infektionswelle brechen können. Dabei wird uns als Gesellschaft viel abverlangt und die Einschränkungen des persönlichen Alltags sind weitreichend. Sie sind jedoch absolut gerechtfertigt, wenn wir Abwägen zwischen eingeschränkten Freiheitsrechten und dem Schutz von Menschenleben.



TOP 18 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ in Naturschutz-, Gewässerschutz- und Waldrecht

(Drs. 18/7368; Abschließende Beratung)

„Der Niedersächsische Weg“ beschreibt eine bundesweit einmalige Vereinbarung, die Landesregierung, Landvolk, Landwirtschaftskammer sowie Natur- und Umweltverbände getroffen haben. In dem gemeinsamen Vertrag verpflichten sich alle Beteiligten zu großen Anstrengungen bei Natur- und Artenschutz, bei Biodiversität und beim Umgang mit der Ressource Landschaft. Denn der Natur-, Arten- und Gewässerschutz steht vor großen Herausforderungen. Durch verschiedene Einflüsse wie die Zerschneidung der Landschaft, die Intensivierung der Landnutzung oder auch anderweitig verursachte Veränderungen von Lebensräumen geht die Biodiversität zurück. Beispielhaft einige Ziele des aktuellen Gesetzesentwurfs:

  • Ziel zur Reduzierung der Versiegelung: bis 2030 auf 3 ha pro Tag, bis 2050 Netto-Null Neuversiegelung
  • Ziel Ökolandbau: bis 2025 10%, bis 2030 15%
  • Das Entfernen von Alleen, Baumreihen, naturnahen Feldgehölzen und sonstigen Feldhecken gilt als Eingriff und muss kompensiert werden
  • Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Landschaftsschutzgebieten, die ein Natura 2000-Gebiet sichern, und in Naturschutzgebieten auf Dauergrünland ist untersagt
  • Laubbaumanteil soll auf 65 % langfristig erhöht werden
  • Grundsätzlich keine Kahlschläge, keine flächendeckende maschinelle Bodenbearbeitung oder Mulchen
  • Einführung von Gewässerrandstreifen an Gewässern 1. Ordnung von 10 Metern, an Gewässern 2. Ordnung von 5 Metern und an Gewässern 3. Ordnung von 3 Metern.



TOP 19 b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sowie zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum

(Drs. 18/6975; Abschließende Beratung)

Die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und das neue Niedersächsische Gesetz zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (NES-WoG) sollen den Wohnungsbau in Niedersachsen stärken und somit der Wohnungsnot entgegenwirken. So kann auch ohne die Ausweisung von Neubaugebieten zusätzlicher Wohnraum in bereits erschlossenen Gebieten geschaffen werden. Dies soll ebenso wie die weiteren Maßnahmen zu einer Reduzierung der Baukosten führen. Zudem soll durch eine Angleichung der niedersächsischen Regelungen an die Musterbauordnung, eine leichtere Transparenz der Regelungen und eine damit einhergehende Vereinfachung der Rechtslage erfolgen. Mit der Typengenehmigung wird angestrebt, insbesondere den Bau von Mehrfamilienhäusern in der Genehmigungsphase zu beschleunigen und kostengünstiger zu bauen. Des Weiteren sind durch den Gesetzentwurf Erleichterungen für die Errichtung von Mobilfunkmasten und Ladestationen für Elektrofahrzeuge beabsichtigt, die teilweise auch der Anpassung an die Musterbauordnung dienen.



TOP 31 Personalvertretungsrechte ernst nehmen - für mehr Rechte freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk

(Drs. 18/7552; Abschließende Beratung)

Ein Viertel der Beschäftigten des NDR sind freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und produzieren einen überwiegenden Teil der Medienbeiträge. Als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sie von der Wahl der Personalvertretung jedoch ausgeschlossen und haben so weder Mitbestimmungs- noch Personalvertretungsrechte. In anderen Bundesländern ist dies anders. Daher bittet der Landtag die Landesregierung, eine Änderung dieses Zustandes zu erarbeiten, z. B. auch in Form einer offiziellen Freienvertretung. Dies soll mit den anderen Ländern abgestimmt werden, damit auch freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personalvertretungsrechte wahrnehmen können.



TOP 35 Für ein vernünftiges Miteinander von Mensch und Wolf - Umsetzung am Beispiel des französischen Modells zum Wolfsmanagement in Deutschland

(Drs. 18/7832; Erste Beratung)

Der signifikante Anstieg der Wolfspopulation in den unterschiedlichsten Regionen Deutschlands führt zu neuen Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf sowie für das Miteinander von Menschen und Natur in den betroffenen Regionen. Insbesondere das Vordringen von Wölfen in dicht besiedelte Regionen und die vermehrten Übergriffe auf Nutztiere verstärken die Besorgnis innerhalb der örtlichen Bevölkerung und gefährden die Akzeptanz gegenüber dem Wolf. Um diese Akzeptanz gegenüber dem Wolf nicht zu gefährden, müssen die Sorgen und Ängste der Menschen im ländlichen Raum stärker berücksichtigt werden. Daher bedarf es einer wissenschaftlichen, datenbasierten, ideologiefreien und pragmatischen Herangehensweise hin zu einem effizienten Wolfsmanagement.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, die aktuelle Anzahl an Individuen aller in Deutschland lebenden Wölfe besser abzubilden und auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass anlehnend an die französische Methodik zur Wolfszählung die nationalen Monitoringstandards angepasst werden. Des Weiteren soll der Bund dazu aufgefordert werden, den Ländern auf Grundlage eigener Wolfsmanagementpläne ein Bestandsmanagement des Wolfsbestandes zu ermöglichen sowie einen entsprechenden Managementplan für Niedersachsen zu entwickeln. Der Wolf soll in das Niedersächsische Jagdgesetz aufgenommen werden und die Landesregierung sich weiterhin gegenüber der Bundesregierung für eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen aus der 1. Säule der GAP einsetzen.


TOP 38 Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts - Zuständigkeit der Amtsgerichte für Insolvenzverfahren im Flächenland Niedersachsen erhalten!

(Drs. 18/7830; Erste Beratung)

Der Landtag nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung das Insolvenzrecht umfassend novellieren will und weist darauf hin, dass die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen und Ergänzungen sich auch unmittelbar auf die niedersächsische Justiz auswirken. Besondere Relevanz hat die vorgesehene Änderung des § 2 Abs. 2 InsO (vgl. Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzentwurfs, BR-Drs. 619/20, S. 58). Der weiterhin geltende § 2 Abs. 1 InsO normiert, dass für Insolvenzverfahren ausschließlich das Amtsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat. Bisher konnten die Länder über § 2 Abs. 2 InsO weitere Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten bestimmen und die Bezirke der Insolvenzgerichte abweichend festlegen. Niedersachsen hat von dieser Dezentralisierungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, sodass es derzeit 33 Insolvenzgerichte gibt. Der Gesetzentwurf will diese Länderermächtigung zur Gerichtsorganisation in Insolvenzverfahren im Wesentlichen auf Verbraucherinsolvenzverfahren beschränken, sodass zukünftig 22 der bisher 33 Insolvenzgerichte keine Regelinsolvenzverfahren (Unternehmensinsolvenzen) mehr bearbeiten dürften. Der Landtag bittet die Landesregierung daher, sich gegenüber der Bundesebene für eine Streichung bzw. Anpassung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderung des § 2 Abs. 2 InsO mit dem Ziel einzusetzen, dass die Länder weiterhin die Zuständigkeit und die Standorte der Insolvenzgerichte bestimmen können.


TOP 43 Nachhaltige Hilfen für die Kultur- und Kreativbranche

(Drs. 18/7831; Erste Beratung)

Die anhaltende COVID-19-Pandemie stellt die Kultur- und Kreativbranche vor große Herausforderungen. Die großen kulturellen Institutionen stehen wirtschaftlich unter hohem Druck. Die Vielzahl an soloselbstständigen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern sowie der Beschäftigten in kulturnahen Berufen ist existenziell betroffen. Insbesondere unsere Künstlerinnen und Künstler sind es aber, die die für unsere Demokratie wichtigen Diskurse führen und damit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag leisten. Die Stützung und nachhaltige Hilfe der Kultur- und Kreativbranche ist deshalb nicht rein aus wirtschaftlichen und sozialen Interessen von großer Bedeutung; sie ist maßgeblich für den Erhalt unserer liberalen, demokratischen Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, zusammen mit dem Arbeitskreis der niedersächsischen Kulturverbände neue, auch digitale Veranstaltungsformate auszuloten und diese aktiv zu unterstützen. Dabei soll bedacht werden, möglichst vielen Menschen unabhängig von Gesundheit, Alter, Herkunft oder Wohnort ein breites kulturelles Angebot machen zu können. Weiter soll sichergestellt werden, dass Projektfördergelder, die in Aussicht gestellt, bewilligt oder schon ausgezahlt wurden, pandemiebedingt zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückgezahlt werden müssen. Ebenso soll die Situation der soloselbstständigen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstler im Dialog mit den entsprechenden Verbänden evaluiert werden, damit die Hilfen bei Fortdauer der COVID-19-Pandemie gegebenenfalls weitergeführt oder angepasst werden und die Arbeitssituation sowie die Lebensrealitäten berücksichtigt werden können. Ebenfalls soll sich das Land auf Bundesebene dafür stark machen, dass die Förderung über das Programm „NEUSTART KULTUR“ einfacher, übersichtlicher und bürokratieärmer gestaltet wird, um der Kultur- und Kreativbranche schnelle Hilfen zukommen zu lassen.