Liebe Genossinnen und Genossen,

heute starten wir in den Plenarabschnitt Juni 2020.
Auch wenn wir in Niedersachsen zu weiteren Lockerungen im Kontext der Corona-Pandemie gekommen sind, bleibt das Virus ständiger Begleiter unseres Alltags. Mit Schrecken sehen wir, wohin missachtete Hygiene- und Abstandsregeln beispielsweise in der Fleischindustrie führen. Als SPD-Fraktion haben wir hier klare Kante gezeigt und wollen sowohl die Kontrollen in diesem Bereich intensivieren und die Wohnbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter verbessern. Es hat sich hier ein System entwickelt, das auf Ausbeutung der Arbeitnehmer angelegt ist. Hier müssen wir dringend ein Ende setzen.

Mit der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Stephan Weil unter dem Titel „Zusammen aus der Krise - ein Ausblick auf das zweite Halbjahr 2020“ wird weiterhin die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen ein zentrales Thema dieses Plenarabschnittes werden. Nach dem absolut notwendigen „Lockdown“ des gesellschaftlichen Lebens, wird – mit dem in zwei Wochen zu beschließenden zweiten Nachtragshaushalt 2020 – ein weiteres finanzielles Kraftpaket geschnürt, um die wirtschaftlich hart betroffenen gesellschaftlichen Bereiche weiterhin zu unterstützen.

Unsere Aktuelle Stunde zum Thema „Miteinander für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz – den niedersächsischen Weg gemeinsam gehen!“ stellt den Artenschutz in den Mittelpunkt der Diskussion. Diese von Umweltminister Lies gestartete Initiative unterstützen wir als Fraktion konsequent. Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlichster Lager im Bereich Umweltschutz und Landwirtschaft haben sich auf einen gemeinsamen Plan für die Gestaltung eines nachhaltigen Ökosystems in Niedersachsen geeinigt. Hinter dieser Einigung stehen noch nie dagewesene Investitionen in den Natur-, Arten und den Gewässerschutz. Wir zeigen hier im Landtag mit dem Niedersächsischen Weg und der Allianz für Artenschutz, dass viele unterschiedliche Interessen zusammengebracht werden können, wenn ein gemeinsames Ziel verfolgt wird und alle Beteiligten konstruktiv mitarbeiten. Uns geht es um die Sache und nicht um Populismus.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 9 Verbraucherschutz für Smartphone-Nutzer verbessern - Kostenfallen in Mobilfunkverträgen ein Ende setzen

(Drs. 18/4844; Abschließende Beratung)

In Deutschland beträgt die übliche Laufzeit von Mobilfunkverträgen 24 Monate. Einige wenige Provider bieten jedoch auch andere Laufzeiten an - beispielsweise 6 oder 12 Monate - oder geben gar keine Bindungsdauer vor. Verträge mit 24 Monaten Laufzeit werden in der Regel automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sollten sie vorher nicht oder nicht fristgerecht gekündigt worden sein. Zum Schutze der Verbraucher, bitten wir deshalb die Landesregierung, sich auf bundespolitischer Ebene unter anderem dafür einzusetzen, dass automatische Vertragsverlängerungen auf die Dauer von höchstens drei Monaten beschränkt werden, sofern die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages diesen gekündigt haben. Dabei sollten finanzielle Nachteile für Verbraucherinnen und Verbraucher durch tarifliche Preisaufschläge vermieden werden. Ebenfalls sollte ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher festgelegt werden, wenn in ihrem Wohnbereich im Zuge eines signifikanten Netzinfrastrukturausbaus eine deutlich bessere Netzabdeckung bzw. Übertragungsgeschwindigkeit realisiert werden kann.

TOP 11 Vorfahrt für grünen Wasserstoff - Regulatorische Hemmnisse beseitigen

(Drs. 18/5638; Abschließende Beratung)

Die Energiewende ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein Ziel von herausragender Bedeutung. Um dieses Ziel umzusetzen und den Übergang zu beschleunigen, ist eine sektorübergreifende Verknüpfung der Infrastrukturen Gas, Strom, Wärme, Industrie und Verkehr notwendig. Eine Technologie, welche über bedeutendes Potenzial im Bereich der Sektorenkopplung verfügt und den Gassektor mit den übrigen Sektoren verknüpfen kann, ist Power-to-Gas (PtG). Mit PtG ergeben sich neue Ausbau- bzw. Speichermöglichkeiten durch die Umwandlung von regenerativem Strom in synthetisches Methan bzw. „grünen“ Wasserstoff.

Der Landtag bittet daher die Landesregierung, über den Bundesrat darauf hinzuwirken, dass die Abgaben- und Umlagensystematik auf eine sektorübergreifende Betrachtung ausgerichtet wird. Dies kann durch die Senkung der Abgaben und Umlagen (z. B. EEG-Umlage) auf den eingesetzten Strom und die Einführung einer CO2-Bepreisung zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen über alle Sektoren erfolgen. Des Weiteren soll der Ausbau eines Wasserstofftankstellennetzes inklusive vorgelagerter Infrastruktur durch eine flankierende Förderkulisse vorangetrieben sowie der Anteil von „grünem“ Wasserstoff und daraus erzeugter synthetischer Kraftstoffe im Kraftstoffmix erhöht werden.

TOP 23 Den Wirtschaftsfaktor Pferd stärken: Das Pferdeland Niedersachsen noch attraktiver gestalten

(Drs. 18/4838; Abschließende Beratung)

Pferdesport, Pferdetourismus und Pferdezucht haben in Niedersachsen eine große wirtschaftliche Bedeutung. Bis zu 70 000 Arbeitsplätze sind laut der Industrie- und Handelskammer Stade in Niedersachsen vom Wirtschaftsfaktor Pferd abhängig. Der Pferdetourismus und Pferdesport hat sich damit in Niedersachsen zu einem wichtigen Wirtschaftszweig entwickelt. Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung unter anderem, den Pferdetourismus in Niedersachsen zukünftig stärker in der Tourismusstrategie des Landes zu berücksichtigen und gemeinsam mit den Tourismusregionen zu prüfen, wie Angebote für Reiterinnen und Reiter mit und ohne Handicap in Niedersachsen gezielt beworben werden können sowie gezielter über die Fördermöglichkeiten zu informieren, die bereits für den Ausbau der pferdetouristischen Infrastruktur im Rahmen der Tourismusförderrichtlinie des Landes Niedersachsen bestehen.

TOP 24 Fluchtfolgenbekämpfung - Niedersächsische Partnerregionen in Afrika

(Drs. 18/6215; Abschließende Beratung)

Seit 2010 unterhält das Land Niedersachsen eine Projektzusammenarbeit mit dem afrikanischen Staat Tansania. Ziel dieser Kooperation ist es, einen Beitrag zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeit- und Entwicklungsziele zu leisten und Tansania bei der Entwicklung in wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Bereichen zu unterstützen. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die im letzten Haushalt bereitgestellten Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von 100 000 Euro in unserer Partnerregion Tansania zweckgebunden für Projekte zu nutzen, um die Qualifizierung von Kleinbauern zu fördern und die Entwicklung ländlicher Räume durch bessere Bildungschancen, die Sicherstellung einer verlässlichen Wasserversorgung und den Ausbau Erneuerbarer Energien zu stärken.

TOP 26 d) Wald im Wandel - Niedersächsische Wälder anpassen, schützen und als CO2-Senke nutzen

(Drs. 18/6229; Abschließende Beratung)

Der Wald sowie die Forstwirtschaft in Deutschland und Niedersachsen leisten einen besonderen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Der Erhalt der Produktivität der Wälder, ihre nachhaltige Bewirtschaftung und die Optimierung der Holzverwendung sind daher wichtige klimapolitische Ziele. Jedoch wird der Klimawandel selbst zu einer enormen Belastung für unsere heimischen Wälder. Der Landtag bittet die Landesregierung, sich weiterhin für die Erhaltung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen des Waldes sowie für einen gesunden Mischwald mit sinnvollen Anteilen von standortgemäßen sowie klimatoleranten Laub- und Nadelbäumen einzusetzen und ebenfalls eine Stärkung der Wald- und Forstwirtschaft Niedersachsens unter Würdigung des Klimawandels und der steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an Wald zu unterstützen. Des Weiteren soll eine weitere Öffnung des Waldes auf vorbelasteten Flächen für Windenergieanlagen ermöglicht werden.

TOP 28 Forderungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft

(Drs. 18/6476; Abschließende Beratung)

Mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft zum 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland eine wichtige institutionelle Führungsrolle. Am Wechsel zweier Förderperioden wird die EU nicht nur durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, sondern gleichzeitig durch den in weiten Teilen noch ungeregelten Brexit und die Herausforderungen des Klimawandels auf eine beispiellose Probe gestellt. In Bezug auf die Zukunftsfähigkeit der EU gilt es nun solidarische und umfangreiche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Dies vorausgeschickt, fordert der Landtag mit Blick auf die anstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Landesregierung auf, sich auf Länderebene, in der Europaministerkonferenz und im Ausschuss der Regionen bei der Beratung zum mehrjährigen Finanzrahmen dafür einzusetzen, dass die Beachtung des Rechtsstaatsprinzips auch in Zeiten der Pandemie-Bekämpfung konstitutives Element der EU-Mitgliedschaft und unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln der EU bleibt. Des Weiteren ist das Ziel zu verfolgen, dass alle jungen Menschen vor ihrem 25. Lebensjahr die Möglichkeit bekommen, mindestens zwei Wochen den Alltag in einem anderen europäischen Land mitzuerleben und in dieser Hinsicht die Mittel des Programms Erasmus+ auszuweiten. Weiter soll sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Überwindung der wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie im Rahmen eines umfangreichen europäischen Wiederaufbauprogramms unterstützt wird. Es soll sich auf Bundesebene dafür eingesetzt werden, dass durch eine europäische Selbstversorgung die Abhängigkeit der Bürgerinnen und Bürger der EU in der Arzneimittel- und Medizinprodukteversorgung von außereuropäischen Herstellern und Produktionsstandorten verringert wird.

TOP 29 b) Schreiben, Lesen und Rechnen als Grundkompetenzen in der Grundschule stärken

(Drs. 18/6735; Abschließende Beratung)

Schreiben, Lesen und Rechnen sind Grundfertigkeiten, die in der Schule erlernt werden. Sie sind unabdingbar für einen erfolgreichen Bildungsweg und legen den Grundstein für das spätere Berufsleben. Der Landtag bittet die Landesregierung, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, um die Vermittlung der Lernkompetenzen Lesen, Rechnen und Schreiben in der Grundschule zu stärken sowie Lehrkräfte dabei zu unterstützen, Lesestrategien zu vermitteln und dass Reflexionsvermögen der Sprachinhalte voranzubringen, damit sinnentnehmendes Lesen im Vordergrund steht und nicht allein die Lesefähigkeit.

TOP 32 Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern - Enquetekommission „Ehrenamt“ einrichten

(Drs. 18/6386; Abschließende Beratung)

Das Gemeinwesen in Niedersachsen wird maßgeblich von einer aktiven Zivilgesellschaft gestaltet. Für ein lebendiges, vielfältiges und solidarisches Bundesland ist das Ehrenamt daher unverzichtbar. Ehrenamtliche schaffen Chancen, stärken die Demokratie und verbinden Menschen miteinander. Ökonomische, soziale und gesellschaftliche Veränderungen stellen das Ehrenamt zunehmend vor Herausforderungen. Seit einigen Jahren ist eine verstärkte Individualisierung innerhalb der Gesellschaft zu beobachten. Sowohl eine zeitliche Verdichtung als auch die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse erschweren die Ausübung des Ehrenamts, sodass Zeitnot eine der Hauptursachen dafür ist, dass Menschen, die gern ehrenamtlich aktiv wären, ihrem Interesse nicht mehr nachkommen können.

Vor dem Hintergrund der technischen, sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen des 21. Jahrhunderts setzt der Landtag eine Enquetekommission „Ehrenamt“ mit den Zielen ein, Handlungsfelder für die drängenden Herausforderungen rund um das Ehrenamt zu erarbeiten, Maßnahmen zur Förderung und Stärkung des freiwilligen, gemeinwohlorientierten, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten Engagements vorzulegen, Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Ehrenamtsquote von Frauen und jungen Erwachsenen zu entwickeln sowie Maßnahmen und Gesetzesvorschläge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Mandat zu erarbeiten. Der Enquetekommission gehören 26 Mitglieder an: 15 Mitglieder des Landtages und 11 Sachverständige, die nicht Abgeordnete sind. Die Enquetekommission soll unter Einbeziehung der betroffenen Ministerien, der Landtagsfraktionen, der Wissenschaft und von Vereinen und Verbänden ihren Bericht bis zum 30.06.2021 abschließen und dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zuleiten.

TOP 33 b) Verantwortung für den ländlichen Raum - Erhalt der Wertschöpfungskette Zucker sicherstellen

(Drs. 18/6340; Abschließende Beratung)

Der Rohstoff Zucker wird sowohl aus der Zuckerrübe wie auch aus dem Zuckerrohr gewonnen. In der europäischen Zuckerproduktion findet fast ausschließlich die Zuckerrübe Verwendung. Derzeit ist der globale, europäische und nationale Zuckermarkt durch Überkapazitäten geprägt. Daher befinden sich die Rübenpreise auf einem Tiefstand. Die gesamte Wertschöpfungskette des Zuckers ist in Niedersachsen von besonderer Bedeutung für die regionale Wirtschaftskraft sowie für die Erhaltung und Bereitstellung von Arbeitsplätzen. Der Landtag bittet die Landesregierung, eine Bundesratsinitiative zu initiieren mit dem Ziel, eine Bewertung moderner und zukunftsorientierter Züchtungsmethoden durchzuführen sowie sich für den Erhalt von Standorten und Arbeitsplätzen einzusetzen und, falls Werkschließungen unausweichlich sind, in Zusammenarbeit mit den Unternehmen, den Betriebsräten und den Gewerkschaften tragfähige Lösungen zu erarbeiten.

TOP 43 Forschung in Niedersachsen stärken - Lehren aus der Covid-19-Pandemie ziehen und handeln

(Drs. 18/6825; Erste Beratung)

Die weltweite Corona-Pandemie stellt Niedersachsen vor erhebliche Herausforderungen. Die Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben sind vielfältig und in ihrer Dauer nicht kalkulierbar. Solange die erfolgreiche medikamentöse Behandlung oder eine flächendeckende Impfung gegen das COVID-19-Virus nicht möglich sind, müssen wir die gemeinsamen Anstrengungen der Eindämmung fortsetzen werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, die Forschungsaktivitäten niedersächsischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen (u. a. zur Entwicklung eines Impfstoffes, von Medikamenten und Herstellung von Antikörpern) zu unterstützen und die Förderung bedarfsgerecht auszubauen sowie zu prüfen, wie im Rahmen der Pandemieprävention die Entwicklung und Bereitstellung kostengünstiger und verlässlicher Schnelltests unterstützt werden kann, um bereits in der ersten Verbreitungsphase das Infektionsrisiko signifikant zu mindern. Ebenfalls soll geprüft werden, wie niedersächsische Institutionen der Gesundheits- und Infektionsforschung sowie Unternehmen der Gesundheitswirtschaft in einem Infektionsnetzwerk Niedersachsen miteinander verbunden und in geeigneter Form gefördert werden können, um die Arbeit der geplanten Nationalen Anti-Virus-Allianz gewinnbringend zu unterstützen.

TOP 44 Kriminelle Familienclans in Niedersachsen konsequent bekämpfen

(Drs. 18/6761; Erste Beratung)

Der Landtag begrüßt die verstärkten Anstrengungen der Landesregierung bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen in Niedersachsen. Um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat zu stärken, muss seitens des Staates und seiner Behörden entschlossen und konsequent gegen kriminelle Clans und Clanstrukturen vorgegangen werden. Ziel ist es, Clankriminalität nicht erst ab der Schwelle zur Organisierten Kriminalität, sondern bereits deutlich darunter mit konsequenter Strafverfolgung zu bekämpfen, beginnend bei kleineren Ordnungswidrigkeiten über häusliche Gewalt und Betäubungsmitteldelikte bis hin zur Schwerkriminalität.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Justiz) und mit anderen bei der Bekämpfung von Clankriminalität relevanten Behörden (insbesondere Zoll, Ausländer- und Sozialbehörden, Steuerfahndung, Gewerbeaufsicht, Ordnungsämter und Bundesagentur für Arbeit) weiter auszubauen. Weiter soll bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zur Clankriminalität mit hoher Priorität geführt und angeklagt werden können. Sowie die Möglichkeiten zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in vollem Umfang anzuwenden und sich daneben gegenüber dem Bund zur effizienteren Vermögensabschöpfung bei Straftaten im Zusammenhang mit Clankriminalität für die Einführung einer Beweislastumkehr einzusetzen.

TOP 50 Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen - Präventionsarbeit verbessern, Täter konsequent verfolgen!

(Drs. 18/6824; Erste Beratung)

Der Landtag stellt fest, dass sexueller Missbrauch von Kindern konsequenter und effektiver bekämpft werden muss. Ebenfalls muss die Vernetzung zwischen den Strafverfolgungsbehörden, dem Landespräventionsrat und Jugendämtern, Schulen, Kinderärzten und Mädchenhäusern ausgebaut werden. Der bestehende Rechtsrahmen und die Maßnahmen der Behörden und der weiteren Akteure zur Prävention sind zu optimieren. Den betroffenen Kindern und Jugendlichen sind möglichst umfassende Hilfen zu gewähren. Zu einer umfassenden Präventionsarbeit gehört auch, potenziellen Tätern rechtzeitig therapeutische Hilfe anzubieten.

Die personelle und technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden ist weiter zu verbessern. Um Kindesmissbrauch aufdecken und strafrechtlich ahnden zu können, müssen auch Vorgänge in der digitalen Welt stärker als bisher in den Fokus genommen werden. Die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet spielt eine zentrale Rolle. Hier muss der Staat intensiver als bisher handeln und die IT-Ausstattung der Behörden weiter verbessern. Daneben sind die geltenden Verjährungsregeln, bestehende Strafbarkeitslücken und der bestehende Strafrahmen bei Kindesmissbrauch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

TOP 52 Umsetzung der Inklusion an Niedersachsens Schulen verbessern

(Drs. 18/6823; Erste Beratung)

Die von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention hat das Ziel, das Menschenrecht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen. Sie geht von dem Kerngedanken aus, dass die Rahmenbedingungen in der Gesellschaft so zu entwickeln sind, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit teilhaben können. Bei der Umsetzung der Inklusion an den niedersächsischen Schulen ist der Blick auf die individuellen Entwicklungschancen eines jeden Kindes zu richten. Das Wohl des Kindes ist das zentrale Element einer Pädagogik der Vielfalt und Ermutigung. Der Landtag fordert aufgrund dessen die Landesregierung auf, die inklusive Schule weiterzuentwickeln und die Schulen wirksam bei ihrer Umsetzung zu unterstützen sowie Rahmenbedingungen zu definieren, unter denen die gemeinsame Beschulung aller Schülerinnen und Schüler und insbesondere die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit ihren unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gelingen kann. Es soll ein Konzept zur Weiterentwicklung des beruflichen Bildungssystems zu einem inklusiven System mit dem Ziel vorgelegt werden, allen Jugendlichen geeignete Wege in eine Berufsausbildung sowie in die Arbeitswelt zu eröffnen. Weiter soll ein Gesamtkonzept für ein innovatives und bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungssystem entwickelt sowie die Lehrerbildung anhand der Erfordernisse der inklusiven Schule weiterentwickelt werden.

TOP 53 Niedersachsen nach Corona genießen und erleben! Tourismus, Freizeitwirtschaft und Gastronomiegewerbe unterstützen und Perspektiven eröffnen

(Drs. 18/6826; Erste Beratung)

Die Tourismuswirtschaft ist ein niedersächsischer Leitmarkt und entscheidender Motor auch für das gesamte Gastgewerbe. In vielen Regionen ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und mit 293 000 Erwerbstätigen (Stand 2015) und in Verbindung mit dem Gastgewerbe einer der größten Wirtschaftsbereiche in unserem Bundesland. Dem jahrelangen Höhenflug folgte der gesamten Gastgewerbebranche durch die Corona-Pandemie der unverschuldete Fall in akute Liquiditätsschwierigkeiten. Dadurch sind mehrere hunderttausend Arbeitsplätze in der Branche stark gefährdet. Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung, die Marketingstrategie zur Revitalisierung der Tourismusbranche in Niedersachsen auszubauen und eine überregionale Image- und Werbekampagnen zu initiieren. Des Weiteren soll sich für eine Fondslösung für Unternehmen der Tourismusbranche auf Bundesebene eingesetzt werden, bei der sich der Bund bereit erklärt, die derzeitig anfallenden Rückforderungen für nicht angetretene Reisen zu übernehmen. Ebenfalls soll ein ergänzendes Investitionsprogramm für die touristische Infrastruktur aufgelegt werden, um sie nachhaltig und attraktiv für die Zukunft auszubauen.