Liebe Genossinnen und Genossen,
heute treffen wir uns zur regulären Februar-Plenarsitzung. Vor drei Wochen haben wir das letzte
Mal im außerordentlichen Plenum zusammen über die Corona-Pandemie debattiert und seitdem ist
einiges passiert.

Die Inzidenzwerte gehen erfreulicherweise zurück, was uns in unserer Politik
bestärkt. Dennoch haben wir immer noch Hotspots mit hohen Infektionsraten. Zudem müssen wir
uns darauf einstellen, dass Mutationen des Corona-Virus, die teils ansteckender sind als das
Ursprungsvirus, uns vor neue Herausforderungen stellen wird. Es ist deshalb richtig, dass der
Lockdown – auch wenn er schmerzhaft ist – bis zum 7. März weitergeführt wird. Meine herzliche
Bitte ist, dass wir weiterhin vorsichtig, umsichtig, aber auch konsequent sind. Den Stufenplan, den
die Landesregierung genau in diesem Geist vorgelegt hat, begrüße ich ganz ausdrücklich.
Niedersachsen ist damit wieder einmal in einer Vorreiterrolle und gibt eine klare Perspektive – auch
für eine eventuelle Verschlechterung der Lage. Das schafft in der jetzigen Phase der Pandemie
größtmögliche Verlässlichkeit.

Zum Thema Impfungen möchte ich betonen, dass trotz Startproblemen mittlerweile die Warteliste
schnell abgearbeitet wird. Weiterhin haben die Hersteller zugesagt, deutlich mehr Impfstoff zu
liefern. Das wird sich in der Impfquote stark niederschlagen, was eine sehr positive Nachricht ist.
Und: Unser Vorschlag, Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher in der Priorität weiter nach
oben zu rücken, kommt gut an. Auch die Bundeskanzlerin schwenkt jetzt auf unsere Linie ein. Mit
der vor kurzem vorgestellten 10-Punkte-Agenda schafft unser Kultusminister Grant Hendrik Tonne
flankierend dazu wichtige Unterstützungsmaßnahmen. Als einen wichtigen Punkt möchte ich das
freiwillige Testangebot für die Beschäftigten in Kita und Schule nennen. Die SPD-geführte
Landesregierung schafft mit diesem Angebot mehr Sicherheit in den Bereichen, in denen Distanz
nicht durchgehend praktikabel ist.

Mit unserer Aktuellen Stunde „Zukunftsräume Niedersachsen – lebendige und attraktive Klein- und
Mittelzentren stärken“ wollen wir ein erfolgreiches Projekt des Niedersächsischen Ministeriums für
Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung in den Fokus rücken. Das
aufgelegte Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ ist ein flächendeckender großer Erfolg und
richtet sich gezielt an niedersächsische Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und
Samtgemeinden in ländlichen Räumen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein
Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Wir wollen diesen erfolgreichen Weg fortsetzen und
flächendeckende wichtige Zukunftsprojekte weiter fördern.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 9 – Rechtliche Regeln für Tierhandel im Internet - Registrierungs- und Chip-Pflicht
einführen
(Drs. 18/6762; Abschließende Beratung)

Der illegale Handel mit Heim- und Wildtieren hat sich in den letzten Jahren verstärkt auf das Internet
verlagert. Tiere anonym und ohne Rückverfolgbarkeit anzubieten und zu verkaufen, ist auf vielen
Online-Verkaufsplattformen möglich und daher leider weit verbreitet. Gesetzliche Regelungen für
den Online-Handel mit Tieren gibt es nicht. Kontrollen führen die Online-Plattformen in eigenem
Ermessen durch, und strafrechtliche Konsequenzen sind aufgrund der mangelnden
Rückverfolgbarkeit kaum durchsetzbar. Somit sind die Tiere nicht vor der Missachtung von
Tierschutzstandards seitens des Handels geschützt. Wir wollen hier maßgebliche Änderungen wie
die Pflicht zur Identitätsprüfung und die Anbieterkennzeichnungspflicht erreichen, um die Umstände
nachhaltig zu verbessern.

TOP 12 – c) Tiere schützen - Tiertransporte vermeiden

(Drs. 18/7551; Abschließende Beratung)

Laut des Berichts des EU-Agrarausschusses werden bei Tiertransporten häufig Mängel festgestellt.
Gerade an heißen Tagen kommt es immer wieder zu Überschreitungen der vorgegebenen
Innenraumtemperaturen im Transporter. Um den Transport tierschutzgerecht zu gestalten, darf eine
Innenraumtemperatur von 30 + 5°C nicht überschritten werden. So kann einer schnellen
Überhitzung oder Austrocknung - neben ausreichendem Wasserangebot - entgegengewirkt werden.
Bis 2013 gab es durch die Subventionierung von Tiertransporten ein kontrolliertes Netz an
Raststationen für Tiertransporte. Diese wurden kontrolliert und mussten in den Transportwegen
nachgewiesen werden. Dies ermöglichte, das Einhalten der Fahrt- und Ruhezeiten. Nach dem
Auslaufen dieser Subventionen ist auch das über Jahre aufgebaute Netz an Stationen zerfallen. Für
einen ordnungsgemäß durchgeführten Transport ist es jedoch essentiell, dass funktionierende
Versorgungsstationen vorhanden sind. Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich dafür
einzusetzen, dass zeitnah die EU-Tierschutztransportverordnung novelliert und auf die Bedürfnisse
der Tiere angepasst wird.

TOP 17 – d) Für ein vernünftiges Miteinander von Mensch und Wolf - Umsetzung am Beispiel
des französischen Modells zum Wolfsmanagement in Deutschland

(Drs. 18/7832; Abschließende Beratung)

Um die Akzeptanz gegenüber dem Wolf nicht zu gefährden, müssen die Sorgen und Ängste der
Menschen im ländlichen Raum stärker berücksichtigt werden. Daher bedarf es eine wissenschaftliche, datenbasierte, ideologiefreie und pragmatische Herangehensweise hin zu
einem effizienten Wolfsmanagement. Es ist weiterhin von entscheidender Bedeutung, dass für das
Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Untergrenze für den gesunden
Erhaltungszustand der Wolfspopulation festgelegt wird. Dies ermöglicht es den entsprechenden
staatlichen Institutionen, frühzeitig regionale Managementstrukturen zu etablieren und zu
gegebenem Anlass effizient eingreifen zu können. Durch die Definition einer Untergrenze und die
Ausarbeitung entsprechender Managementpläne kann die legale und nachhaltige Regulierung der
Wolfspopulation sowie die Einbindung der örtlichen Bevölkerung in die Bewirtschaftungsprozesse
die gesellschaftliche Akzeptanz von Wölfen im ländlichen Raum deutlich erhöhen.

TOP 20) Gewalt gegen Kinder: Kinderschutz weiterentwickeln - Beratung stärken!

(Drs. 18/5640; Abschließende Beratung)

Der Kinderschutz in Niedersachsen sieht sich einem Knäuel aus unterschiedlichen Zuständigkeiten
und Schnittstellen gegenüber. So erschweren z. B. unterschiedliche Auswahlkriterien für
Pflegefamilien die passende Zuteilung und effektive Begleitung der Familien. Die Aktivitäten im
Bereich der Prävention und Intervention im Kinderschutz sind auf der Grundlage des zu
entwickelnden landesweiten Standards voranzutreiben. Kinderschutz ist ein dynamisches und zu verstetigendes Angebot, damit ein gesundes Aufwachsen für Kinder und Jugendliche durch den
Staat gewährleistet ist. Wir schlagen ein großes Bündel von Maßnahmen vor und bitten die
Landesregierung, hier entschieden tätig zu werden.