Unterstützung für Kommunen:: Land Niedersachsen gewährt dem Landkreis Holzminden erneut Bedarfszuweisungen in Höhe von 7,5 Mio. Euro

Das Land Niedersachsen unterstützt im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 32 Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Für diese Kommunen sind im laufenden Antragsverfahren Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 70,1 Mio. Euro vorgesehen. Dabei handelt es sich um sogenannte Bedarfszuweisungen.
Diese Bedarfszuweisungen dienen den Kommunen zur Deckung aufgelaufener Fehlbeträge aus den Vorjahren in ihren kommunalen Haushalten. Ein solcher Fehlbetrag entsteht immer dann, wenn die Erträge eines Haushaltsjahres nicht ausreichen, um die Aufwendungen einer Kommune zu decken. Durch die vorgesehenen Bedarfszuweisungen werden diese aufgelaufenen Fehlbeträge vermindert und die Liquidität verbessert.
Die örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt erläutert die Hintergründe: „Die Haushaltslage in den niedersächsischen Kommunen ist weiterhin angespannt. Besonders finanzschwache Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise waren gefordert, da hier vor dem Hintergrund hoher Kostensteigerungen vermehrt Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden mussten.“
Der Landkreis Holzminden hat aufgrund seiner schwierigen finanziellen Situation in den letzten Jahren immer wieder Bedarfszuweisungen erhalten. 2023 waren es 10 Mio. Euro, in 2024 und 2025 wurden 7,5 Mio. Euro zugewiesen.
Tippelt freut sich über diese anhaltende Unterstützung: „Für die Zukunft des Landkreises ist diese erneute finanzielle Unterstützung des Landes ein wichtiges Signal. Auf Landesebene werden unsere großen Herausforderungen anerkannt, dafür setze ich mich auch weiterhin ein.“
Zum Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldete Kommunen gewährt, damit diese ihre Finanzkraft stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Gebietskörperschaften im Wesentlichen um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen erhalten ausschließlich Kommunen, die ihre Bereitschaft, ihre Haushalte eigenständig zu konsolidieren, in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.
Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich in diesem Jahr auf Beträge zwischen 180.000 Euro für die Gemeinde Lamspringe im Landkreis Hildesheim und jeweils 7,5 Mio. Euro für die Städte Salzgitter und Wilhelmshaven sowie den Landkreis Holzminden.