Die Neufassung sieht unter anderem Erleichterungen bei Umbaumaßnahmen vor. Dadurch werden Regelungen vereinfacht und Bauverfahren beschleunigt.

Umbaumaßnahmen:

- Absenkung gesetzlicher Standards (Fokus nur noch auf Standardsicherheit Brandschutz)

- Vereinfachungen für alle Gebäudeklassen (ausgenommen sind Sonderbauten, z.B. Schulen oder Krankenhäuser)

- Mitteilungs- statt Genehmigungsrecht

Neubaumaßnahmen:

- Keine Pflicht mehr zur Einreichung von Einstellplätzen für Autos beim Wohnungsbau

- Grenzabstände sollen verringert werden (für bessere Bebaubarkeit von Grundstücken)

- Baumaßnahmen zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen sollen erleichtert werden („Innovationsklausel“)