Mit dem „Jahresbauprogramm 2020 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden" fördert das Niedersächsische Wirtschaftsministerium die kommunale Straßeninfrastruktur. Seit dem Jahr 2018 stehen dafür jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung. Nun steht fest, welche kommunalen Projekte mit dem Jahresbauprogramm 2020 gefördert wer-den können – dies sind in diesem Jahr alle förderfähigen, baureifen, von den Kommunen angemeldeten Vorhaben.

Auch der Landkreis Holzminden kann durch die Förderung geplante Straßenbauvorhaben realisieren.

Insgesamt 81 neue kommunale Straßenbauvorhaben sollen im kommenden Jahr mit Zuschüssen in Höhe von über 19 Millionen Euro gefördert werden. Die 81 Projekte haben ein Fördervolumen von über 50 Millionen Euro, verteilt über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei über 95 Millionen Euro. Bereits laufende Vorhaben sollen im Jahr 2020 mit knapp 56 Millionen Euro bezuschusst werden. Der Landkreis Holzminden kann sich über die Bezuschussung von zwei Straßenbauvorhaben freuen. Sowohl der Ausbau der K23 bei der Ortsdurchfahrt in Heinrichshagen und der Ausbau der K24 bei der Ortsdurchfahrt Breitenkamp werden bezuschusst. Für die K23 gibt es eine Zuwendung von 146.000 Euro aus Hannover, für die K24 sind es 390.000 Euro. Darüber zeigte sich die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt (SPD) hocherfreut: „Das Jahresförderprogramm greift den Kommunen beim Ausbau und Instandhalten der Infrastruktur unter die Arme. Das ist ein wichtiges Programm, weil es die Kommunen wie unserem Landkreis Holzminden bei Straßenbauverfahren deutlich entlastet.“

Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsministeriums kann die Bausubstanz und die Leistungsfähigkeit von Straßen und Brücken verbessert werden. Beim verkehrsgerechten Ausbau von vorhandenen Straßen handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder die Neuordnung des Straßenraumes zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern. Auch der Neu- oder Ausbau von Radwegen an kommunalen Straßen, sowie weitere investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs können bezuschusst werden. Weiterhin ist eine Förderung der Errichtung von Lichtsignalanlagen und Kreisverkehrsplätzen, die Beseitigung von Unfallschwerpunkten, Maßnahmen zur Schulwegsicherung, Vorhaben zur Verkehrssteuerung und der Aus- bzw. Neubau von Nebenanlagen an Landes- oder Bundesstraßen und die technische Sicherung von Bahnübergängen mit den Mitteln des Jahresbauprogramms möglich.