Liebe Genossinnen und Genossen,

heute starten wir in den Plenarabschnitt Mai 2019.

In den letzten Wochen haben wir, und in den kommenden Tagen werden wir, weiterhin einen intensiven Europawahlkampf für unsere sozialdemokratischen Ziele führen. Unsere volle Unterstützung gilt ebenfalls den Kandidatinnen und Kandidaten für die hauptamtlichen Wahlen vor Ort. Lasst uns gemeinsam in den Wahlkampfendspurt gehen und antieuropäischen Stimmungsmachern klare Kante zeigen. Wir stehen für ein solidarisches und friedliches Europa, welches nur gemeinsam stark sein kann.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Lernen mit digitalen Medien - so gestalten wir die moderne Schule der Zukunft“ möchten wir auf das immer wichtiger werdende Thema der Digitalisierung in Schulen eingehen. In der Schule kann der Grundbaustein für den richtigen und sensiblen Umgang mit Medien gelegt werden. Hierbei gilt es digitale Medien so zu nutzen, dass sie sinnvoll in den Unterricht eingebaut werden, sodass gut und abwechslungsreich gelernt werden kann. Dabei ist uns eine gute Balance zwischen der Nutzung von digitalen Medien und der persönlichen Beziehung sowie Interaktion in der Schule wichtig. Dies muss im Einklang stehen und sollte als Ergänzung betrachtet werden.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 4 Entwurf eines Reformgesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze

(Drs. 18/850; Abschließende Beratung)

Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) ist letztmalig im Jahr 2007 umfassender novelliert worden und wurde seither nur punktuell geändert. Seit 2007 hat sich ein vielfältiger Änderungsbedarf ergeben. Neben den zu berücksichtigenden Entwicklungen in der Rechtsprechung ergibt sich Änderungsbedarf insbesondere durch die aktuell bestehende Gefährdungslage, ausgelöst durch den islamistischen Terrorismus. Um die Anforderungen an die polizeilichen Aufgaben auch in Zukunft optimal erfüllen zu können, ist eine verfassungsrechtlich abgesicherte Erweiterung der polizeilichen Befugnisse zwingend erforderlich. Es ist die Aufgabe des Staates, für Sicherheit zu sorgen und Gefahren für die elementaren Rechtsgüter unserer Verfassung sowie Schäden Dritter abzuwehren. Dafür brauchen wir einen handlungsfähigen Rechtsstaat, der für neue Bedrohungen der Gegenwart auch mit adäquaten Instrumenten ausgestattet ist. Eine effektive und moderne Gefahrenabwehr gehört zu unserem sozialdemokratischen Sicherheitsbegriff dazu. Folgende Inhalte wurden im Gesetz neu verankert.

Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf wird die die Dauer einer Freiheitsentziehung bei bevorstehenden terroristischen Straftaten auf maximal 35 Tage festgesetzt. Bei nicht terroristischen Straftaten verbleibt es bei der Höchstdauer von 10 bzw. maximal 4 Tagen. Die Maßnahme des Einsatzes einer elektronischen Fußfessel dient in erster Linie der Abwehr terroristischer Straftaten. Die Anordnung einer Fußfessel ist grundsätzlich durch einen Richter zu erfolgen. Die polizeiliche Benutzung eines Tasers ist ausschließlich für Einsätze des Spezialeinsatzkommandos Niedersachsen zugelassen. Der Einsatz des Elektroimpulsgerätes wurde ausdrücklich auf die Fälle beschränkt, bei denen durch Gebrauch des Elektroimpulsgerätes die Anwendung von Waffen vermieden werden kann.

TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten

(Drs. 18/2461; Abschließende Beratung)

Die richterliche Entscheidung zu den Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten hat eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig gemacht. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt insbesondere, dass es bei einer Begrenzung von maximal vier Sonntagen bleibt, an denen eine Öffnung stattfinden darf. Die Entscheidungskompetenz hierüber, welche Sonntage gewählt werden, hat ausschließlich die örtliche Kommune. Mit dem Gesetz ist der Interessenausgleich zwischen arbeitsrechtlichen, kirchlichen und wirtschaftlichen Aspekten innerhalb der Koalition gelungen. Die SPD-Landtagsfraktion spricht sich deutlich gegen eine vorweihnachtliche Ladenöffnung an Adventssonntagen aus. Auch wollen wir den Palmsonntag unter besonderen Schutz stellen. Außerdem hat die SPD-Landtagsfraktion mit großer Mehrheit beschlossen, dass wie bisher auch kein einziger Adventssonntag für eine Öffnung freigegeben wird.

Nicht zugelassen werden dürfen Öffnungen für Palmsonntag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und die Adventssonntage sowie für die staatlich anerkannten Feiertage und den 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt. In einer Gemeinde darf die Öffnung gemeindeweit für höchstens sechs Sonntage je Kalenderjahr zugelassen werden; dabei darf die Höchstzahl der Öffnungen in jedem Ortsbereich vier Sonntage nicht überschreiten. Ist eine Gemeinde als Ausflugsort anerkannt, so erhöht sich die Höchstzahl auf acht Sonntage. Ist nur ein Ortsbereich als Ausflugsort anerkannt, so gilt diese höhere Höchstzahl nur für diesen Ortsbereich. Die Öffnung darf für höchstens fünf Stunden täglich zugelassen werden, die außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen sollten.

Darüber hinaus hat sich die SPD-Landtagsfraktion im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten dafür eingesetzt, dass die Verkaufszeiten an Silvester sowie an Heiligabend begrenzt werden. An diesen Tagen dürfen die Läden zukünftig nur bis 14 Uhr öffnen.

Im Ergebnis bestehen folgende Öffnungsmöglichkeiten pro Gemeinde:

  • grundsätzlich vier Öffnungen für das Gemeindegebiet,
  • in Ausflugsorten acht Öffnungen,
  • zusätzlich zwei Öffnungen pro Gemeinde für unterschiedliche Ortsbereiche im vollen Ermessen der Gemeinde.

TOP 23 Ambulante Pflege sichern - Tarifvertrag Soziales zügig realisieren

(Drs. 18/3663; Erste Beratung)

Durch den demografischen Wandel innerhalb der Gesellschaft wird der Bedarf an „Pflege“ perspektivisch steigen. Deswegen muss die pflegerische Versorgung langfristig sichergestellt werden. Der Pflegeberuf muss attraktiver werden, was sowohl die finanzielle Ausstattung als auch die gesellschaftliche Anerkennung und insbesondere gute Arbeitsbedingungen beinhaltet.

Die zentrale Forderung ist hierbei, dass die Arbeitnehmervertretungen, die privaten, kommunalen und freigemeinnützigen Pflegeanbietern sowie die Sozialhilfeträger gemeinsam in einen erneuten Dialog treten und auf eine schnelle Realisierung eines Tarifvertrages Soziales in der Altenpflege in Niedersachsen hinwirken. Der Bund wird des Weiteren aufgefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, um eine auskömmliche Finanzierung der Wegpauschalen durch die Pflegekassen umzusetzen. Nach Abschluss des Tarifvertrags Soziales soll gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung hingewirkt werden.

TOP 24 Radwegebaubeschleunigungskonzept entwickeln - Radverkehr in Niedersachsen stärken

(Drs. 18/3664; Erste Beratung)

Niedersachsen ist Fahrradland Nr. 1. Um die konstante Weiterentwicklung des Fahrradverkehrs zu gewährleisten, bedarf es infrastrukturelle Voraussetzungen. Sanierungsbedürftige Radwege, Lücken im Radwegenetz und eine mangelhafte Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel schwächen die Attraktivität des Radverkehrs. Mit einem Radwegebaubeschleunigungskonzept können Impulse für eine Stärkung des Radverkehrs sowohl im städtischen Umfeld als auch im ländlichen Raum gesetzt werden. Eigeninitiativen von Bürgerinnen und Bürgern zum Bau von Radwegen gilt es dabei gezielt zu fördern. Um den Radverkehr attraktiver zu gestalten, sind insbesondere bei der Verknüpfung von Rad- und Bahnverkehr Verbesserungen zu erzielen. So sind z. B. im niedersächsischen Schienenpersonenverkehr bisher keine relationsbezogenen Ticketkäufe für die Mitnahme eines Fahrrades möglich. Doch auch die Verbindung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr muss mit Konzepten wie Bike&Ride und Park&Ride verbessert werden.

Wir fordern die Landesregierung auf, ein Radwegebaubeschleunigungskonzept zu entwickeln, das die bürokratischen Prozesse beim Radwegebau, insbesondere bei der Zusammenarbeit von Bund, Land und Kommune, verbessert und Lösungen für bestehende Herausforderungen darstellt. Eine dauerhafte Erhöhung von Mitteln für den Neubau und für die Sanierung von Radwegen zu prüfen, um den Lückenschluss im ländlichen Raum zügig zu vollziehen. Sich für eine bessere Einbindung des Fahrradverkehrs in kommunale Verkehrskonzepte (z. B. Park&Ride, Bike&Ride, Ladesäulen für E-Bikes und Abstellanlagen für Fahrräder) einzusetzen sowie bei der Mittelvergabe für den Neubau und die Sanierung von Radwegen Strecken, die der Verknüpfung zu SPNV- und ÖPNV-Verkehrsmitteln dienen, verstärkt berücksichtigen. So soll neben Ballungsräumen insbesondere auch der ländliche Raum gestärkt werden.

TOP 25 Schutz der Wildbienen verstärken

(Drs. 18/3665; Erste Beratung)

Der Rückgang der Insektenpopulationen schreitet bereits seit Jahrzehnten voran. Ganz besonders gilt dies für Wildbienen, die als Bestäuber wertvoll für unser heimisches Ökosystem sind. Aus einer aktuellen repräsentativen Marktforschung der Gesellschaft für Konsumforschung geht hervor, dass 15 % der deutschen Vorgärten versiegelt sind. Der Trend zu pflegeleichten Gärten und die zunehmende Verwendung von Schotter-, Splitt- und Kiesbeeten führen zu einer steigenden Versieglung von Flächen und zu einer weiteren Verringerung des Straßen- und Stadtgrüns sowie des Lebensraums von Insekten. Darüber hinaus heizen sich die Schotterflächen an warmen Tagen stark auf und führen, insbesondere in Wohngebieten und Städten, zu Hitzestaus sowie zu einer Verschlechterung des Klimas. Die Städte und Gemeinden sollten den bestehenden Rechtsrahmen ausschöpfen, um mithilfe des Bebauungsplans in zukünftigen Neubaugebieten den Anteil an Schottergärten zu verringern. Stattdessen sollten Flächenbesitzer und -nutzer angehalten werden, neben Kräutern vor allem auch auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Gartenanlagen mit heimischen Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.

Wir fordern die Landesregierung auf, zu prüfen, inwieweit bestehende niedersächsische Blühstreifen- und Agrarumweltprogramme optimiert werden können. Sich dafür einzusetzen, dass es zu einer deutlichen Reduzierung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen des privaten Gebrauchs kommt. Des Weiteren soll der in Zusammenarbeit mit den Kommunen auf die negativen Auswirkungen von Schottergärten hingewiesen sowie der bestehende Rechtsrahmen ausgeschöpft werden, um die Entstehung sogenannter Schottergärten in Neubaugebieten einzudämmen.

TOP 31 Europas Zukunft mitgestalten und das Europäische Parlament stärken: Europawahlen am 26. Mai 2019 - Wählen gehen!

(Drs. 18/3670; Erste Beratung)

Dieser interfraktionelle Antrag soll die Bedeutung der bevorstehenden Europawahl deutlich hervorheben. Die Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit können nicht im nationalstaatlichen Klein-Klein gefunden werden. Internationale Konflikte, die damit verbundenen Migrationsbewegungen, der Schutz des Weltklimas oder die gerechte Besteuerung von global agierenden Konzernen mit ihren hochmobilen Kapitalströmen - all das sind Themen und Probleme, die nur gemeinsam angegangen und gelöst werden können. Nur eine starke und handlungsfähige Europäische Union als Staatenverbund kann den Herausforderungen einer globalisierten und digitalisierten Welt jenseits von nationalen Grenzen begegnen.

TOP 33 Junge Menschen fit machen für Europa! Europabildung in Niedersachsens Schulen stärken

(Drs. 18/3668; Erste Beratung)

Die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union spielt für Deutschland eine bedeutende Rolle und ist insbesondere für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen von existentieller Bedeutung. Damit bereits junge Menschen von den vielen Vorteilen der europäischen Integration profitieren und sie als Mehrwert schätzen lernen, sollten alle Kinder und Jugendlichen so früh wie möglich an Europabildung teilhaben, internationale Erfahrung sammeln, eine Idee für den europäischen Einigungsprozess entwickeln und sich reflektiert mit ihm auseinandersetzen. So erfahren sie selbst, was die europäische Zusammenarbeit so besonders macht. Internationale Erfahrungen sollten allen jungen Menschen offenstehen, unabhängig von Schulform, Bildungshintergrund, individuellen Fähigkeiten oder ökonomischen Voraussetzungen. Um Europa zu erfahren, verdienen junge Menschen Unterstützung und Beratung bei der Bewältigung des finanziellen oder organisatorischen Aufwands. „Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu aufwendig, zu strenge Vorgaben“ dürfen keine Gründe mehr sein, die Schulen davon abhalten, an den verschiedenen Programmen teilzunehmen. Schulen und Lehrkräfte müssen dabei unterstützt werden, Austauschaktivitäten im Rahmen des Unterrichts anzubieten und für diese zu werben.

Der Landtag bittet deswegen die Landesregierung, die Verbreitung des EU-Programms eTwinning, der Gemeinschaft für Schulen in Europa, zu fördern, indem Schulen verstärkt über die Möglichkeiten einer Teilnahme an virtuellen europäischen Schulpartnerschaften informiert und bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden. eTwinning ist Teil des umfassenden EU-Programms „Erasmus+“, bei dessen Nutzung Schulen insgesamt stärker unterstützt werden solle. Das Programm „Europa macht Schule“ soll stärker an allen Schulen im Land beworben werden, um Menschen im Sinne des europäischen Gedankens zusammen zu bringen sowie Schulen aller Schulformen dazu zu ermutigen, sich zur Europaschule weiterzuentwickeln.

Ich wünsche Euch eine erfolgreiche Plenarwoche!