Liebe Genossinnen und Genossen,

bevor ich Euch hier die wichtigsten Themen vorstelle, über die wir in den kommenden Tagen in Hannover beraten, will ich ein paar Sätze zum Mitgliederentscheid in unserer Partei sagen. Ich denke, nach den vielen Regionalkonferenzen und Veranstaltungen zum Koalitionsvertrag, kann man sagen, dass unsere Partei, durch die Maßnahme des Mitgliedervotums und die intensive Beteiligung daran, gewonnen hat.

Ich habe den Eindruck, dass wir schon lange nicht mehr so intensiv, engagiert und an Sachfragen orientiert debattiert und gearbeitet haben.Nun gilt es, das Mitgliedervotum zum Erfolg zu bringen. Wenn Ihr diesen Plenarbrief lest, müssten Eure Briefe – und die unserer Mitglieder - an den Parteivorstand bereits unterwegs sein. Und ich bin zuversichtlich, dass eine deutliche Mehrheit dem Koalitionsvertrag zustimmt. SPD, CDU und CSU ist ein Kompromiss gelungen. Wir konnten wichtige Punkte im Vertrag verankern. Einige Beispiele möchte ich erneut nennen: Mindestlohn in Höhe von 8,50 € ab 2015, Eindämmung von Leih- und Zeitarbeit, Eingrenzung von Werksverträgen – eine Debatte, die wir auch in Niedersachsen im Sommer engagiert geführt haben -, mehr Gleichberechtigung von Frauen durch ein Entgeltgleichheitsgesetz und eine gesetzliche Quote in Aufsichtsräten, die abschlagfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren (mit Zeiten der Arbeitslosigkeit), die Verbesserung der Renten für Erwerbsgeminderte und eine Mindestrente von rund 850 Euro für langjährig Versicherte mit niedrigen Einkommen! Zu den Erfolgen gehören auch die finanziellen Mittel für die dringend benötigten Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Ein weiterer Erfolg ist sicherlich die Entlastung der Bundesländer in Höhe von 6 Milliarden Euro, um den großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zu begegnen – auch wenn ich mir aus lan-despolitischer Perspektive die gänzliche Abschaffung des Kooperationsverbotes gewünscht hätte. Der Koalitionsvertrag ist ein Kompromiss, aber er ist auch eine Grundlage, um tatsächlich Verbesserungen in der Lebensqualität der Menschen in unserem Land zu erreichen. Diese Verbesserungen zu erreichen, war immer Ziel der Sozialdemokratie.

Zur zukünftigen Landes- und Regionalentwicklung


Zum 1. Januar 2014 nehmen die Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung ihre Tätigkeit
auf. Es ist ein wichtiger Schritt, um die regionale Landesentwicklung, wie wir sie immer eingefordert
und zugesagt haben, zum Erfolg zu führen.
Die Landesregierung hat u. a. hierfür heute die entsprechenden Entscheidungen getroffen und die
vier Landesbeauftragten benannt. Es handelt sich um Jutta Schiecke (Amt für regionale Landesentwicklung/
ArL Lüneburg), Karin Beckmann (ArL Leine-Weser), Matthias Wunderling-Weilbier (ArL Braunschweig) und Franz-Josef Sickelmann (ArL Weser-Ems).

Unsere Agenda fürs Plenum

Im Mittelpunkt des Plenarabschnitts steht die abschließende Beratung des Haushalts. „Erneuerung
und Zusammenhalt. Nachhaltige Politik für Niedersachsen“ – das ist der Titel des Koalitions3
vertrages von Bündnis 90/Die Grünen und unserer Partei, das ist die Leitlinie unseres politischen Handelns und dieser Gedanke ist Grundlage des Haushaltes. Schwerpunkte des Haushaltes sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes, in Infrastruktur, Bildung und Soziales. Dieser Haus-halt dokumentiert den Politik- und Paradigmenwechsel im Parlament und der Rot-Grünen Landes-regierung. Folgende politische Schwerpunkte und Änderungsvorschläge, die wir zusammen mit unserem Koalitionspartner erarbeitet und eingebracht haben, will ich noch einmal hervorheben:

Investitionen in Krankenhäuser: 4.000.000 € zur Strukturverbesserungen der Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum.

Mehrinvestitionen für Schienenverkehr: 1.000.000 € für Zuschüsse an Eisenbahnunternehmen des priv. Rechts.

Neubaumaßnahmen u. a. für Radwege: 4.000.000 € (Erhöhter Mitteleinsatz für den Neubau von Radwegen sowie für den Um- und Ausbau der Landesstraßen.)

Dorferneuerung: 2.000.000 € (Die Förderung der Dorferneuerung aus Landesmitteln zur Förderung privater Vorhaben ist zur Aufrechterhaltung und Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raumes.)

Schaffung von Wohnheimplätzen: 1.500.000 € (Investitionen im Wohnungsbau für die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende an Hochschulstandorten in Niedersachsen.)

Inklusive Krippen: 1.500.000 € (Qualitätsoffensive inklusive Krippen (Weiter & Fortbildung) .

800.000 €: Unterstützung der Inklusion an den Schulen (Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schüler mit Defiziten bei der emotionalen und sozialen Entwicklung (ES) im Rahmen der Inklusion.)

1.900.000 €: Blindengeld (Das Landesblindengeld für Personen nach Voll-endung des 25. Lebensjahres wird zum 01.04.2014 von 265 auf 300 Euro erhöht.)

1.000.000 €: Wohnen und Pflege im Alter (Förderung von Handlungsstrategien, Investitionen und Herstellung von Wahlfreiheit beim Wohnen und der Pflege im Alter.)

600.000 €: Förderung der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen (Förderung der ca. 30 bestehenden, unabhängi-gen Erwerbsloseninitiativen.)


500.000 €: Maßnahmen zur Suchtbekämpfung (Weiterentwicklung der Suchtprävention mit dem neuen Schwerpunkt stoffungebundene Suchtformen (Fachstelle Mediensucht "return", Alkoholsucht), Aufklärungsarbeit zu den Gesundheitsgefahren psychotropher Substanzen, Ausweitung der psychsozialen Begleitung von Substituierten.)


110.000 €: Projekte zur Prävention im Bereich Pädophilie (Weiterförderung des Pädophilie-Hellfeldprojektes an der UMG und des Dunkelfeldprojekts an der MHH.)

45.000 €: Mädchenhäuser (Die Landesmittel für die drei Mädchenhäuser in Hannover, Osnabrück und Oldenburg werden erhöht.)

100.000 €: Anti-Aggressionstraining (Maßnahmen im Zuge der Jugendgerichtshilfe.)

200.000 €: Projektförderung freie Theater (Projektförderung freie Theater, insbesondere im ländlichen Raum.)

200.000 €: Beschwerdestelle Polizei (Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für alle Bürgerinnen und Bürger.)

300.000 €: Präventionsmaßnahmen gegen Rechts, Teil 1 (Fortsetzung des Projektes Löschangriff gegen Rechts sowie die Entwicklung eines eigenständi-gen Landesprogrammes gegen Rechts.)

114.000 €: Präventionsmaßnahmen gegen Rechts, Teil 2 (Fortsetzung des Projektes "Prävention durch Aufklärung gegen Rechtsextremismus und für Courage (PARC)")

313.000 €: Willkommenskultur in Erst-aufnahmeeinrichtungen (Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Einrichtungen der Landesaufnahmebehörde.)

200.000 €: Selbstorganisation von Migranten (Die landesweit tätigen Migrantenselbstorganisati-onen erhalten eine Förderung vom Land.)

100.000 €: Kriseninterventionszentrum für Flüchtlinge (Neben der Einrichtung eines Netzwerks für trau-matisierte Flüchtlinge wird der Aufbau eines Trauma- und Kriseninterventionszentrums für Flüchtlinge angegangen.)

500.000 €: Umsetzung Tierschutzplan (Mittel zur Deckung des Forschungsbedarfs zur Umsetzung Tierschutzplan.)

300.000 €: Endlagerkommission (Fachliche Zuarbeit und Gutachten für Niedersachsen.)

400.000 €: Moorschutz (Verstärkung der Gestaltungs- und Regenerationsarbeiten in landeseigenen Mooren.)

Zu den Haushaltsberatungen gehört - auch wenn es sich um einen eigenständigen Tagesordnungspunkt handelt - der Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines „Sondervermögens zum Abbau des Investitionsstaus durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen“. Auf unsere Initiative investiert das Land Niedersachsen von 2014 an bis zum Ende der Wahlperiode insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für Infrastruktur wie Landesstra-ßen und energetische Sanierung von Landes-Liegenschaften. Wir haben zu Zeiten der abgewähl-ten CDU/FDP-Regierung den Zustand unserer Landesstraßen und der Landesliegenschaften zu Recht kritisiert. Der Rechnungshof hat der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung jahrelang vorgeworfen, sie lasse Landesvermögen verrotten. Wir arbeiten jetzt den Investitionsstau ab!
Selbstverständlich werden neben den Haushaltsberatungen und der Verabschiedung des Haus-haltes noch weitere abschließende Beratungen von Entschließungsanträgen und Gesetzentwürfen, die von uns bzw. unserer Landesregierung eingebracht wurden, auf der Tagesordnung stehen. Hierzu gehören unter anderem:

• Entschließungsantrag „Weiterentwicklung der Gesundheitsregionen für eine wohnortnahe, leistungsfähige und sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung in Niedersachsen“

• Entschließungsantrag „Damit Niedersachsen am Zug bleibt - Zukunft der Regionalisie-rungsmittel sichern“

• Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge

• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde

• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentli-chen Gesundheitsdienst und zur Änderung von Zuständigkeitsverordnungen

• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten

• Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs-, kommunalwahl- und beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften