Liebe Genossinnen und Genossen,

heute starten wir in den Plenarabschnitt September 2019.

Nach einer zum Teil turbulenten Sommerpause startet die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wieder voll durch. In dieser Plenarsitzung werden wir den Haushaltsplan für das Jahr 2020 in den Landtag einbringen, sodass wir uns nun wieder mitten in den Haushaltsberatungen befinden.
Mit Erleichterung hat die SPD-Fraktion die Entscheidung unseres Umweltministers Olaf Lies aufgenommen, der in der Sommerpause ein durchaus attraktives Jobangebot aus der Energiewirtschaft ausgeschlagen hat, um auch zukünftig ein wichtiges Mitglied im SPD-geführten Kabinett in Niedersachsen zu bleiben.

Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Rechtsextremismus als Gefahr für unsere Demokratie – Staat und Gesellschaft treten Rassismus und Rechtsextremismus entschlossen entgegen“ setzten wir ein deutliches Zeichen gegen die wieder verstärkt aufkommende Fremdenfeindlichkeit und zeigen klare Kante gegen rechte Parolen in unserer Gesellschaft. Wir, als demokratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter des Volkes, haben hierbei eine besondere Rolle – gerade in Zeiten des neu aufkommenden Rassismus – Haltung zu zeigen, Rückgrat zu beweisen und eine klare Abgrenzung zu antidemokratischen Machenschaften zu ziehen! Dass unsere Fraktion dieses Thema - 80 Jahre nach dem deutschen Überfall auf Polen – wieder in den Vordergrund rücken muss, zeigt, dass die Errungenschaften der Demokratie immer wieder neu verteidigt werden müssen. „Wehret den Anfängen“ wird von Tag zu Tag auch hier im Niedersächsischen Landtag immer mehr die notwenige politische Maxime.

Zu den Gesetzen der Landesregierung

TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz

(Drs. 18/4394; Erste Beratung)

Der Gesetzentwurf dient der Sicherung des Vertrauens sowohl der Verfahrensbeteiligten als auch der Öffentlichkeit in die religiöse, weltanschauliche und politische Neutralität der Justiz. Die Justiz ist als dritte Gewalt in besonderer Weise zur Neutralität verpflichtet. Das Grundgesetz verlangt, dass Richterinnen und Richter ihre Aufgaben in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit und Unparteilichkeit wahrnehmen. Zu den Kernpflichten der richterlichen Tätigkeit gehört es, sowohl den Verfahrensbeteiligten als auch dem Gegenstand des Verfahrens mit der gebotenen Distanz und Sachlichkeit zu begegnen und einseitige Parteinahmen sowie eine Beeinflussung durch sachfremde Erwägungen zu vermeiden.

Richterinnen und Richter müssen gegenüber den Verfahrensbeteiligten Neutralität wahren. Dieses Verlangen nach Unvoreingenommenheit und Neutralität der Richterinnen und Richter ist zugleich ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Gleiches gilt für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die im Bereich der Strafrechtspflege eine herausgehobene Aufgabe wahrnehmen und ebenfalls zur Objektivität verpflichtet sind, sowie für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, soweit diese ihnen übertragene richterliche oder staatsanwaltliche Aufgaben wahrnehmen.

TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes

(Drs. 18/4470; Erste Beratung)

Amtierende und ehemalige Mitglieder der Landesregierung, die beabsichtigen, innerhalb der ersten 18 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufzunehmen, müssen dies künftig der Landesregierung schriftlich anzeigen.

Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung ganz oder teilweise untersagen, soweit durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Die Untersagung soll in der Regel die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten; bei schwerer Beeinträchtigung öffentlicher Interessen kann eine Untersagung für die Dauer von bis zu 18 Monaten ausgesprochen werden. Für die Dauer einer Untersagung besteht in jedem Fall ein Anspruch auf Übergangsgeld. Die Entscheidung der Landesregierung ist in allen Fällen (Untersagung, teilweise Untersagung, Nichtuntersagung) durch Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt zu veröffentlichen.

TOP 15 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020 - HG 2020 -)

(Drs. 18/4285; Erste Beratung)

TOP 16 Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2020

(Drs. 18/4486, Erste Beratung)

Mit einem Gesamtvolumen von rund 34 Milliarden Euro investiert die SPD-geführte Landesregierung weiterhin in die wichtigen Bereiche wie Bildung, Pflege, Innere Sicherheit, Mobilität, Umwelt sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes. Diese ausgewogene Balance zwischen Einhaltung der Schuldenbremse und innovativen Investitionen zeigt, wie verantwortungsvolles Handeln in Niedersachsen funktioniert.

Schwerpunkte der Einbringung des Haushaltgesetzes 2020:

  • Finanzielle Absicherung der Schulgeldfreiheit für angehende Erzieherinnen und Erzieher
  • Verstetigung der 70 Vollzeiteinheiten in der Schulsozialarbeit
  • Verstetigung der 50 Stellen für pädagogische Mitarbeiter und die 50 Stellen für Schulsozialarbeiter an BBSen für den Ausbau von multiprofessionellen Teams
  • Strukturelle Erhöhung des BBS-Budgets um 7,5 Mio. € sowie die Finanzierung von 260 Planstellen für Lehrkräfte und 50 sozialpädagogischen Mitarbeitenden an BBSen
  • Verstetigung der Finanzhilfe für die Gedenkstättenstiftung

  • Einführung der Schulgeldfreiheit für Gesundheitsfachberufe: Das Land stellt die Finanzierung des Schulgeldes für alle, die ab 2019 eine Ausbildung in Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie sowie zum Atem-, Sprech- und Stimmlehrer machen, sicher. Für das Jahr 2020 werden hierfür 9,1 Mio. € bereitgestellt, die sich bis ins Jahr 2022 auf 18,8 Mio. € pro Jahr steigern werden.
  • Investitionsmilliarde in Krankenhäuser: das Land investiert in den Jahren 2019 bis 2022 mit den Mitteln des Bundes und den Kommunen jährlich rund 250 Mio. €. Hinzu kommt eine jährliche Pauschalförderung nicht-universitärer Kliniken von 115 Mio. €.

  • Jährlich 7 Mio. € für Sachausstattung sowie Aus- und Fortbildungen für die Polizei
  • Für die kommenden 4 Jahre werden insgesamt Mittel in Höhe von 31,5 Mio. € für die IT-Sicherheit des Landes bereitgestellt.

  • Kluge und weitsichtige Investitionen in Klimaschutz unter Berücksichtigung der Sicherung von Arbeitsplätzen - vor allem in der Automobilbranche. Förderung von Ladeinfrastruktur, alternativer Antriebe und der Niedersächsischen Wasserstoffstrategie. Neben den 100 Mio. € aus der VW-Bußgeldzahlung, stehen weitere 40 Mio. € für innovative Vorhaben zur Verfügung.
  • Die Investitionen in die bestehende Infrastruktur wird auf jährlich 110 Mio. € erhöht. Das Sonderprogramm Ortsdurchfahrten wird mit 15 Mio. € weitergeführt sowie die Sanierung von Brücken forciert.

  • Das Förderprogramm „Zukunftsräume“ für Klein- und Mittelstädte wurde mit jährlich 2,5 Mio. € verstetigt.

  • Die von der SPD erkämpften 3 Mio. € für Kommunale Theater der letztjährigen Politischen Liste konnten verstetigt werden. Die Übernahme der Personalkostensteigerung von bis zu 1,5% wird durch das Land sichergestellt.

  • Mit der Forderung der Einführung einer jährlichen Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte, hat die SPD-Fraktion ein deutliches Zeichen für die Wertschätzung des Öffentlichen Dienstes gesetzt. In den jetzt vorgelegten Zahlen spiegelt sich eine gute soziale Komponente wieder. Bis einschließlich der Besoldungsgruppe A8 erhalten alle 920 € und alle höheren Besoldungsgruppen 300 €. Auch Anwärterinnen und Anwärter erhalten nun 150 €. Besoldungs- und Versorgungsempfänger mit Kindern erhalten 170 € bzw. 450 € (ab dem 3. Kind).
  • Zulage für die Besoldungsgruppe A12 für Lehrkräfte der Grund-, Haupt- und Realschulen: Zum neuen Schuljahr sollen diese Beamtinnen und Beamten monatlich 97,27 € mehr erhalten.

  • Der kommunale Finanzausgleich liegt jetzt bei rund 4,9 Milliarden € und wird im Jahr 2023 sogar auf 5,2 Milliarden € steigen. Somit erhalten die Kommunen in den kommenden Jahren rund jeden 3. Euro aus dem Landeshaushalt.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 21 Chancen der Künstlichen Intelligenz in Niedersachsen ausbauen, Anwendungen in den Zukunftsbranchen fördern

(Drs. 18/2582; Abschließende Beratung)

Im Wettbewerb um KI-Anwendungen und KI-Forschung liegt Europa gegenüber den USA und asiatischen Konkurrenten wie China und Südkorea deutlich zurück. Bis zum Jahr 2023 rechnet die Bundesregierung mit Wohlstandsgewinnen durch Künstliche Intelligenz im Volumen von 32 Milliarden Euro. Um dieses Ziel zu erreichen, soll Deutschland zu einem Vorreiter in der Erforschung von KI-Anwendungen werden.

Deswegen fordern wir, dass die Landesregierung unter anderen folgende Maßnahmen angeht: Die Unterstützung der niedersächsischen Hochschulen, insbesondere die Universitäten Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Osnabrück, bei der Stärkung der KI-Forschung, die Bildung grenzüberschreitender Netzwerke zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu fördern, bei der Ausschreibung von Digitalisierungsprofessuren Kompetenzen in den Bereichen Recht, Datensicherheit, Datenschutz und Ethik angemessen zu berücksichtigen sowie bei der Entwicklung von Strategien zur Cybersicherheit die besonderen Herausforderungen in den Bereichen Big Data und KI-Anwendungen stärker zu berücksichtigen.

TOP 24 Die gute Idee eines „Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte“ mit Leben füllen - Einsatzkräfte nicht im Stich lassen

(Drs. 18/2902; Abschließende Beratung)

Immer häufiger werden Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte während ihrer Tätigkeit Opfer von Gewalt, Beleidigungen und Übergriffen. Diese unerträglichen Straftaten müssen konsequent angezeigt werden. Dabei dürfen diejenigen, die Menschen in Not geholfen haben, als Zeugen vor Gericht nicht allein gelassen werden. Die Retter und Helfer werden oftmals von gegnerischen Anwälten hart attackiert. Deshalb sollte jedem in dieser belastenden Situation anwaltlicher Beistand ermöglicht werden. Die Landesregierung wird vor diesem Hintergrund gebeten, sich in die Diskussion um die konkrete Ausgestaltung eines „Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte“ unter Einbindung der in Niedersachsen tätigen Hilfsorganisationen nun aktiv auf Bundesebene einzubringen und für schlanke Verfahren sowie eine unbürokratische Handhabung zu streiten.

TOP 25 40 Jahre Erfolgsgeschichte - Niedersächsische Jugendwerkstätten nachhaltig stärken

(Drs. 18/2580; Abschließende Beratung)

Junge Menschen in schwierigen Lebenslagen, die aufgrund ihrer schulischen, persönlichen oder sozialen Situation besondere Unterstützung benötigen, werden in den niedersächsischen Jugendwerkstätten betreut. Ein Großteil der Finanzierung ergibt sich aus Fördermitteln der EU, die im nächsten EU-Haushalt zur Disposition stehen könnten. Die prioritäre Förderung von Jugendwerkstätten ist Ausdruck ihrer unverzichtbaren Notwendigkeit und elementarer Bestandteil der sozial- und jugendpolitischen Agenda niedersächsischer Landespolitik. Jugendwerkstätten haben eine über 40-jährige Erfolgsgeschichte in Niedersachsen vorzuweisen, die es gilt, nachhaltig fortzuschreiben. Die Koalitionsfraktionen bekennen sich in ihrem Koalitionsvertrag zur erfolgreichen Arbeit der Jugendwerkstätten und betonen, dass Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Center auch ab 2021 Priorität haben werden.

TOP 37 „Häuser des Rechts“ sind schon jetzt ein Erfolgsmodell!

(Drs. 18/4487; Erste Beratung)

Die Errichtung von „Häusern des Jugendrechts“ ist ein wichtiges justizpolitisches Vorhaben. An den Projektstandorten sollen gleichberechtigte Kooperationsgemeinschaften von Staatsanwaltschaften, Polizei, Jugendgerichtshilfen, Jugendämtern und Amtsgerichten entstehen.

Der Landtag begrüßt die Umsetzung des Modellprojekts „Haus des Jugendrechts“. Bereits jetzt sind Kooperationsverträge in dieser Sache geschlossen worden für die Standorte Göttingen, Salzgitter und Osnabrück. Des Weiteren soll die Landesregierung die Einrichtung von „Häusern des Jugendrechtes“ fortsetzen, eine Matrix für die fachliche Bewertung der Arbeit der „Häuser des Jugendrechtes“ im laufenden Betrieb erarbeiten sowie mit der fachlichen Beurteilung der Arbeit der „Häuser des Jugendrechtes“ ein Jahr nach der Arbeitsaufnahme aller Modellprojekte beginnen.

TOP 43 Fake-Shops bekämpfen und nationales IT-Gütesigel etablieren - digitale Sicherheitslücken schließen

(Drs. 18/4488; Erste Beratung)

In den vergangenen Jahren sind sogenannte Fake-Shops, gefälschte Internetseiten angeblicher Versandhändler, professioneller und authentischer geworden. Verbraucher beschweren sich zunehmend, dass diese Fake-Shops bei flüchtiger Betrachtung nur schwer erkennbar sind und die Identifizierung gefälschter Seiten zum Teil mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist. Teilweise sind sie exakte Kopien real existierender Websites. Sie wirken auf den ersten Blick seriös und lassen daher beim Käufer selten Zweifel an ihrer Authentizität aufkommen. Auf ein Gütesiegel wie z. B. „Trusted Shops“ kann die Verbraucherin oder der Verbraucher ebenfalls nicht vertrauen, da Fake-Shops die entsprechenden Logos widerrechtlich kopieren und diese auf der gefälschten Seite platzieren können.

Die Landesregierung soll sich im Bund dafür einsetzen, dass Bildungsangebote für digitale Aufklärung ausgebaut und erweitert werden. Es soll eine zentrale Ansprechstelle etabliert werden, an die sich Geschädigte sowie auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) wenden können, um gezielt gegen die Fake-Shops vorzugehen. Des Weiteren sollen die bereits existierenden Gütesiegel durch ein Verfahren ergänzt werden, mit welchem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher leicht die Rechtmäßigkeit des Siegels prüfen kann.

Herzliche Grüße