Am Samstag fand im Delligser Festsaal die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Delligsen statt. Neben Gästen anderer Vereine und aus der Politik, konnte Ortsbrandmeister Jürgen Otte über 70 aktive Mitglieder begrüßen. Unter den Gästen war traditionell auch die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt.

Insgesamt 41 Einsätze standen im Jahr 2018 zu Buche. Auf einige dieser Einsätze gab Jürgen Otte den Anwesenden einen kurzen Rückblick. Weiter führte er in seinem Bericht aus, dass die FFW Delligsen im Jahr 2018 insgesamt 12581 Stunden Dienst abhielt.

In ihrem Grußwort lobte Sabine Tippelt das große ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrmitglieder. Gleichzeitig nutzte sie die Gelegenheit ein wenig aus der Landepolitik zu berichten.

„Ihr wisst, dass für mich persönlich und für die SPD-geführten Landesregierung eine gute Ausstattung der Einsatzkräfte von großer Bedeutung ist. Auch im vergangene Jahr hat es wieder einige positive Neuerungen gegeben, über die ich an dieser Stelle natürlich auch berichten möchte.

Als erstes sei hier der „Zusätzliche Unfallfond zur besseren Absicherung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren“ genannt. Mit Stichtag 01.01.2019 wurde dieser eingeführt. Erleidet ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr einen Gesundheitsschaden, der durch ein äußeres Ereignis ausgelöst wurde, das im zeitlich und örtlichen Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst steht und der allein aus medizinischer Sicht kein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist, können zukünftig erforderliche Mehrleistungen damit trotzdem ausgezahlt werden (z.B. Archillessehnenabriss).

Wir sind eines der ersten Bundesländer, die dies jetzt im Brandschutzgesetz festgeschrieben haben. Damit sind die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren besser gegen Gesundheitsschäden versichert.

Darüber hinaus haben wir die Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben. Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren können jetzt ihren aktiven Dienst bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres fortsetzen. Sie können es, müssen es aber nicht. Diese Maßnahme ist gerade bei Feuerwehren im ländlichen Bereich ein Garant für die weitere Existenz der betroffenen Feuerwehren.

Gleichzeitig haben wir es auch ermöglicht, dass ein Antrag auf die Versetzung in die Altersabteilung bereits mit 55 Jahren und ohne die Angabe von Gründen möglich ist“, so Tippelt.

Insgesamt 41 Einsätze standen im Jahr 2018 zu Buche. Auf einige dieser Einsätze gab Jürgen Otte den Anwesenden einen kurzen Rückblick. Weiter führte er in seinem Bericht aus, dass die FFW Delligsen im Jahr 2018 insgesamt 12581 Stunden Dienst abhielt.

In ihrem Grußwort lobte Sabine Tippelt das große ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrmitglieder. Gleichzeitig nutzte sie die Gelegenheit ein wenig aus der Landepolitik zu berichten.

„Ihr wisst, dass für mich persönlich und für die SPD-geführten Landesregierung eine gute Ausstattung der Einsatzkräfte von großer Bedeutung ist. Auch im vergangene Jahr hat es wieder einige positive Neuerungen gegeben, über die ich an dieser Stelle natürlich auch berichten möchte.

Als erstes sei hier der „Zusätzliche Unfallfond zur besseren Absicherung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren“ genannt. Mit Stichtag 01.01.2019 wurde dieser eingeführt. Erleidet ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr einen Gesundheitsschaden, der durch ein äußeres Ereignis ausgelöst wurde, das im zeitlich und örtlichen Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst steht und der allein aus medizinischer Sicht kein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist, können zukünftig erforderliche Mehrleistungen damit trotzdem ausgezahlt werden (z.B. Archillessehnenabriss).

Wir sind eines der ersten Bundesländer, die dies jetzt im Brandschutzgesetz festgeschrieben haben. Damit sind die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren besser gegen Gesundheitsschäden versichert.

Darüber hinaus haben wir die Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben. Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren können jetzt ihren aktiven Dienst bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres fortsetzen. Sie können es, müssen es aber nicht. Diese Maßnahme ist gerade bei Feuerwehren im ländlichen Bereich ein Garant für die weitere Existenz der betroffenen Feuerwehren.

Gleichzeitig haben wir es auch ermöglicht, dass ein Antrag auf die Versetzung in die Altersabteilung bereits mit 55 Jahren und ohne die Angabe von Gründen möglich ist“, so Tippelt.