Liebe Genossinnen und Genossen,
wir starten in den Plenarabschnitt Dezember 2018. Das letzte Plenum dieses Jahres steht im Zeichen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019. Wir wollen ein stabiles und innovatives Haushaltsgesetz 2019 beschließen und uns klar für Investitionen für eine gute Zukunft Niedersachsens starkmachen. Mit der politischen Liste haben wir zusätzlich klare sozialdemokratische Zeichen gesetzt und wir können stolz auf die Ergebnisse sein. Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Demokratiebildung stärken - Schulen beziehen Position für Demokratie und Menschenrechte“ möchten wir ein deutliches Zeichen für eine offene und tolerante Diskussionskultur in der Schule setzen. Dabei steht für uns fest, dass wir Lehrerinnen und Lehrern den Rücken stärken, die einen kritisch-konstruktiven Meinungsaustausch innerhalb der Schule leben. Dies ist ein Grundbaustein unseres Verständnisses von schulischer Demokratieförderung.

Gesetze der Landesregierung:

TOP 6 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

(Drs. 18/2227; Erste Beratung)

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung besagt, dass während des Übergangszeitraums (vom 30. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020) des Abkommens über den Austritt, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft weiterhin geführt werden.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 7 Einsetzung einer Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“

(Drs. 18/2012; Abschließende Beratung)

Die Sicherung der medizinischen Versorgung gehört zu den Kernelementen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Zielsetzung der Enquetekommission ist es daher, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der niedersächsischen Bevölkerung auch in Zukunft gesichert werden kann. Im Flächenland Niedersachsen stellen sich die Versorgungstrukturen in der hausärztlichen, fachärztlichen und stationären Versorgung regional sehr unterschiedlich dar. Insbesondere in ländlichen Gebieten wird es immer schwieriger, frei gewordene Kassenarztsitze neu zu besetzen.

Im Vordergrund der Enquetekommission stehen die Erarbeitung von Lösungsansätzen im Gestaltungs- und Ermessensbereich des Landes und der niedersächsischen Kommunen sowie der landesunmittelbaren Leistungserbringer und Kostenträger. Dabei ist der demografischeWandel, der medizinische Fortschritt und Möglichkeiten der zunehmenden Digitalisierung einzubeziehen. Landespolitische Spielräume zur sektorenübergreifenden Versorgung, die Gesundheitsregionen, sowie die verstärkte Einrichtung kommunaler und privater medizinischer Versorgungszentren sollen geprüft werden. Die Kommission soll auf das Jahr 2019 in ihrer Arbeit begrenzt werden, um noch in dieser Legislaturperiode mit der Umsetzung von Lösungsmöglichkeiten zu beginnen.

TOP 8 § 219 a StGB ersatzlos streichen - Frauenrechte stärken! (Drs. 18/2276; Abschließende Beratung)

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für die ersatzlose Streichung des § 219 a StGB auf Bundesebene einzusetzen. § 219 a StGB schränkt die Informationsmöglichkeiten über Schwangerschaftsabbrüche unbillig ein. Hiervon betroffen sind auch Ärztinnen und Ärzte, die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auslegen oder veröffentlichen. Gleiches gilt auch für die Bereitstellung von Adressen, beispielsweise in Beratungsstellen. Wir stellen uns gegen diese Bevormundung von Frauen, die sich in einer Notlage befinden. Wir wollen, dass sämtliche Informationen, die zu einer Entscheidungsfindung notwendig sind, frei zugänglich sind, und diejenigen, die solche Informationen zur Verfügung stellen, hierfür keine Sanktionen befürchten müssen. Abtreibungen sind in Deutschland generell verboten und nur unter ganz engen gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erlaubt. Zudem ist standesrechtlich, Ärztinnen und Ärzten u. a. anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung untersagt. Eines weiteren Schutzes durch § 219 a StGB, der kaum eine kriminalpolitische Relevanz hat, bedarf es daher nicht.

TOP 17 Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2019 (Drs. 18/1537; Abschließende Beratung)

Die folgenden Schwerpunkte des Haushalts 2019 zeigen die deutliche Handschrift der sozialdemokratischen Landesregierung auf:

• Keine Nettokreditaufnahmen, kein strukturelles Defizit, keine einmaligen Veräußerungserlöse und keine Rücklagenentnahmen.

• „VW-Milliarde“: 350 Millionen Euro für das Sondervermögen zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung in Niedersachsen; 350 Millionen Euro für das Sondervermögen für

Digitalisierungsmaßnahmen; Bis zu 100 Millionen Euro für die Kommunen zur Durchführung von Luftreinhaltemaßnahmen; 100 Millionen Euro zur Sanierung kommunaler Sportstätten sowie 100 Millionen Euro zur Tilgung von Altschulden.

• Zügige Umsetzung von Wahlversprechen.

• Über 1,2 Milliarden Euro Investitionen allein für die frühkindliche Bildung;

Elternbeitragsfreiheit für Kitas; 32,5 Millionen Euro für die Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung in die Kitas; Zum 1.8.2019 kommt die Schulgeldfreiheit für die Erzieherinund Erzieherausbildung; 75 Vollzeit-Lehrkräfte und 25 Vollzeit-Sozialpädagogen im Zuge des Förderprogramms „Schule Plus“, für Schulen mit erhöhten Betreuungsbedarf; Zur Stärkung der Multiprofessionalität an Förderschulen, kommt es zu einer Aufstockung bei 400 pädagogischen Mitarbeitenden von 80% auf 100% Stellen; 9,4 Millionen Euro für die Unterstützung der überbetrieblichen Bildungsstätten der Handwerkskammern Niedersachsen.

• Nachhaltige Finanzierung der 500 neugeschaffenen Stellen für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter sowie 250 Beschäftigungsmöglichkeiten in der Polizeiverwaltung; Neues Stellenhebungsprogramm; 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Digitalisierung für Investitionsfördermaßnahmen für die Digitale Verwaltung und Justiz sowie den Digitalfunk BOS.

• Mit einem Haushaltsvolumen von 4,4 Millionen Euro werden zusätzlich 88 Anwärterstellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie 150 Stellen für den Justizvollzug geschaffen.

• Trotz des Rückganges von geflüchteten Menschen kommt es zu einer Erhöhung des Personals der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen um 33 Vollzeiteinheiten im Verwaltungsvollzug, um vor allem die Polizei zu entlasten.

• Im Zuge der Digitalisierungsmilliarde wird der Ausbau des 5G-Netzes und die flächendeckende Versorgung mit glasfaserbasiertem Gigabit-Netz vorangetrieben.

• Erhöhung der Investitionen in Landesstraßen um 30 Millionen Euro auf insgesamt 115 Millionen Euro; Von dieser Summe werden 15 Millionen Euro in das Sonderprogramm Ortsdurchfahrten investiert.

• Für die kommenden 4 Jahre stellt das Land 27 Millionen Euro für präventive bauliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz im Binnenland bereit; Erhöhung des Ausgabenvolumens für den Naturschutz um 9,8 Millionen Euro auf insgesamt 39,9 Millionen Euro.

• In den nächsten vier Jahren werden jährlich etwa 250 Millionen Euro in den Ausbau von Krankenhäusern und für die Anschaffung von technischen Geräten investiert; Weiterförderung der Migrations- und Flüchtlingsberatung mit 10,5 Millionen Euro.

• Für die nächsten vier Jahre werden insgesamt 2,8 Millionen Euro für ein „Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft“ bereitgestellt.

• Zur Stärkung der guten Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und den Nordprovinzen der Niederlande werden knapp 7,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; Erhöhung der Förderung auf 108.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit der Europabüros der Ämter für regionale Landesentwicklung bezüglich einer aufklärenden Informationstätigkeit des Europäischen Informationszentrum (EIZ) zur Europawahl und zum Brexit. Über die „Politische Liste“ haben wir Folgendes erreicht:

• Zusätzlich 200 Stellen für Polizeianwärter*innen für 2,3 Millionen Euro.

• Einstieg in die Schulgeldfreiheit für Ergo- und Physiotherapeuten sowie Logopäden und Podologen ab dem 1.8.2019.

• 1,5 Millionen Euro für Modellprojekt zur Betreuung von Demenzerkrankten.

• Förderung der Kommunalen Theater mit 3 Millionen Euro.

• Die Erhöhung der Förderung der Erwachsenenbildung um 3 %.

• 2,8 Millionen für die Grundförderung in der Lehrerausbildung.

• Wir sorgen für Arbeitsentlastung und schaffen 50 Stellen für pädagogische Mitarbeitende für multiprofessionellen Teams sowie 50 Stellen für BBS-Sozialarbeitende.

• Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit stellen wir zusätzlich 2,5 Millionen Euro ein.

• Wir sorgen für 35 Stelleneinstellungen im Bereich der Justiz.

• Der soziale Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist eines unserer Kernanliegen. Deswegen stellen wir 4 Millionen Euro für das Quartiersmanagement bereit.

TOP 23 b) Gesundheitsfachberufegesetz vorlegen - Schulgeldfreiheit sichern! (Drs. 18/2192; Abschließende Beratung)

Wir fordern die Landesregierung auf, zeitnah ein Gesundheitsfachberufegesetz vorzulegen, mit dem die Schulgeldfreiheit der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020 aufsteigend sichergestellt wird. Hiermit wollen wir ein deutliches Zeichen setzen und dem Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenwirken. Mit der politischen Liste haben wir für die Einstiegsfinanzierung sorgen können.

TOP 24 a) Hilfe für wohnungslose Menschen (Drs. 18/845; Abschließende Beratung)

Wir fordern mit diesem Antrag ein eigenes niederschwelliges Angebot in der Zuständigkeit des Landes für die Hilfesuchenden zu schaffen, die aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten (noch) nicht in der Lage sind, Maßnahmen nach dem SGB II anzunehmen bzw. durchzuhalten. Zur Entwicklung und Erprobung soll zunächst ein Modellprojekt durchgeführt werden. Dabei sollen die besonderen

Bedarfe wohnungsloser Frauen berücksichtigt und dementsprechend ein niedrigschwelliges Angebot auch für diese Zielgruppe geschaffen werden. Jobcenter sollen von der Ermächtigung Gebrauch machen, für die Gruppe der Wohnungslosen nach § 17 SGB II Leistungsvereinbarungen mit den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege zu schließen, da diese Gruppe nicht durch die bestehenden Regelinstrumente erreicht wird. Wir fordern innovative Projekte gegen Obdachlosigkeit zu fördern und dabei insbesondere die Einrichtung von Hygiene-Centern und Krankenwohnungen zu unterstützen, in denen Obdachlose sich bei Krankheit und nach einem Krankenhausaufenthalt auskurieren können.

TOP 30 Niedersachsen für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen stark aufstellen (Drs. 18/2016; Abschließende Beratung)

Infolge des Brexit ist mit Einnahmeausfällen in Höhe von ca. 12 bis 14 Milliarden Euro p. a. zu rechnen, die zu 50 Prozent durch Einsparungen gedeckt werden sollen. Gleichzeitig entsteht ein Mehrbedarf durch das Hinzukommen neuer Aufgabenfelder, z. B. Grenzsicherung, europäische Sicherheitspolitik, Migration und Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von ca. 10 Milliarden Euro p. a. Der Mehrbedarf soll finanziert werden durch Einsparungen und Umschichtungen (20 Prozent) sowie höhere Beitragsleistungen der Mitgliedstaaten. Die Kürzungen im Bereich der GAP-Mittel werden ganz konkrete Auswirkungen auf Niedersachsen haben, die es im Vorfeld abzumildern gilt. Der Landtag bittet die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der für Deutschland vorgesehene überproportionale Rückgang der Strukturfondsmittel, der Rückgang der GAP-Förderung und die ebenfalls beabsichtigte Absenkung der EU-Kofinanzierungssätze mindestens abgemildert werden, sodass Niedersachsen auch in Zukunft stark in die Strukturfondsförderung einbezogen und europäische Strukturpolitik in der Fläche sichtbar bleibt. Ebenfalls soll sich auf allen politischen Ebenen für eine schnelle Verwirklichung der Finanztransaktionssteuer eingesetzt werden.

Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen und wünsche Euch eine erholsame Weihnachtszeit!