Liebe Genossinnen und Genossen,

vor uns liegt das Oktober-Plenum 2018.
In Niedersachsen haben wir vor einem Jahr bewiesen, dass die SPD auch in der heutigen Zeit eine Volkspartei ist, wenn sie glaubwürdig bleibt und den Menschen zeigt, dass sie ihre wirklichen Probleme ernstnimmt und Lösungen anbietet. Auch die Koalition in Berlin muss endlich zu einer konstruktiven Sacharbeit zurückkehren und den Eindruck der Dauerkrise mit guter Politik für die Menschen im Land widerlegen. Unsere Ministerinnen und Minister im Bund leisten gute Arbeit – Das Gute-Kita-Gesetz von Franziska Giffey oder die Rentengarantie unseres Arbeitsministers Hubertus Heil sind dafür nur zwei Beispiele.

Auf niedersächsischer Ebene wollen wir mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Ärztliche Versorgung flächendeckend sichern“ weiterhin unseren Fokus auf das uns so wichtige Feld der Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land legen. Wir möchten mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 die Studienplatzkapazität erhöhen, die Allgemeinmedizin im Studium stärken und Praktika im ländlichen Raum attraktiver machen. Auch die Landarztquote kann hier als ein Baustein und sinnvolles Instrument zur Stärkung des ländlichen Raumes genutzt werden. Wir sind uns sicher, dass langfristig neue Arbeitsformen auf dem Land geschaffen werden müssen, die z.B. im Sinne von Gemeinschaftspraxen und sektorenübergreifender Zusammenarbeit von ambulanten und stationären Sektoren Wirkung zeigen.

Gesetze der Landesregierung:

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes und weiterer Vorschriften

(Drs. 18/908; Abschließende Beratung)

Das bestehende Niedersächsische Krankenhausgesetz soll folgende Änderungen erhalten: In jedem Krankenhaus ist ein Fehlermeldesystem einzuführen. Meldungen, die auf eine besondere Gefährdung der Patientensicherheit schließen lassen, hat das Krankenhaus dem Fachministerium mitzuteilen und zu erörtern. Die Einführung eines Patientenfürsprechers für jedes Krankenhaus soll als Anlaufstelle für Beschwerden oder Anregungen und auch zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten, Angehörigen, Krankenhaus und des dort beschäftigten Personales dienen. In jedem Krankenhaus sind regelmäßig Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen durchzuführen, die das Ziel haben, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess hinsichtlich von Todesfällen sicherzustellen. Des Weiteren soll die Bildung einer Arzneimittelkommission sicherstellen, dass eine Arzneimittelliste geführt wird, auf der für den laufenden Verbrauch im Krankenhaus bestimmte Arzneimittel aufgeführt werden und dass das ärztliche sowie pflegerische Personal in Fragen der Arzneimittelversorgung und der Arzneimitteltherapiesicherheit beraten und unterstützt wird. In jedem Krankenhaus ist außerdem sicherzustellen, dass in ausreichender Zahl Apotheker als Stationsapotheker und Beratungspersonen für die Stationen eingesetzt werden. Des Weiteren hat jedes Krankenhaus ein Konzept zur Unterstützung des in der direkten Patientenversorgung tätigen Personals bei der Bewältigung berufsbezogener Belastungen zu erstellen und umzusetzen.

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

(Drs. 18/1369; Abschließende Beratung)

Mit dieser Novelle macht Niedersachsen bei der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) einen weiteren großen Schritt nach vorn. Mit der Möglichkeit, im Falle eines Ausbruchs der ASP den Elterntierschutz für Schwarzwild vorübergehend auszusetzen, geben wir der Landesregierung ein weiteres wichtiges Instrument an die Hand, um Niedersachsen bestmöglich auf einen Ausbruch dieser gefährlichen Tierseuche vorzubereiten. Ebenfalls muss die Nutria schon im Sinne des Deichschutzes stärker als bisher bejagt werden und wir werden deshalb prüfen, wie wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner eine Stärkung der professionellen Jagd erreichen können.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Abl. L 327 vom 2. Dezember 2016, S. 1-15) - RL (EU) 2016/2102

(Drs. 18/1055; Abschließende Beratung)

Mit diesem Gesetz möchten wir den barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen bei öffentlichen Stellen verbessern. Die Umsetzung wird den Zugang für Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, erleichtern. Insbesondere bei Neuanschaffungen, Erweiterungen und Überarbeitung ist die barrierefreie Gestaltung bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen.

TOP 11 Sicherheit für Rad- und Fußverkehr: Sichtfelderweiterung für Fahrerkabinen von LKW und Abbiegeassistenzsysteme verpflichtend einführen

(Drs. 18/1795; Abschließende Beratung)

Unfälle von Fahrzeugen mit Fußgängern und Radfahrern sind häufig von schweren Verletzungen und Todesfällen gekennzeichnet. Besonders kommt es im innerörtlichen Verkehr zu Abbiegeunfällen, die mit neuen Abbiegeassistenzsystemen eventuell vermieden werden können. Deswegen bittet der Landtag die Landesregierung unter anderem, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen schrittweise der Einbau autonom/selbstständig warnender, später auch selbsttätige bremsender Abbiegeassistenzsysteme, die Radfahrer und Fußgänger beim Abbiegen erkennen, vorgeschrieben wird.

TOP 16 Angemessene Unterstützung der Betreuungsvereine für eine gute rechtliche Betreuung

(Drs. 18/1869; Abschließende Beratung)

Betreuungsvereine unterstützen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Rechtsangelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Für ihre Arbeit erhalten sie nun eine Aufstockung der Landesmittel. Diese sind in der Vergangenheit nicht hinreichend angehoben worden. Hier wollen wir nun entgegensteuern. Darüber hinaus wollen wir uns gegenüber dem Bund - anknüpfend an die vom Bund initiierte rechtstatsächliche Untersuchung - für eine Erhöhung der Berufsbetreuervergütung einsetzen. Die heute geltenden Sätze wurden 2005 festgelegt. Mit dem Antrag stärken wir das Betreuungsangebot in Niedersachsen insgesamt, da durch eine Anpassung der Vergütung die Angebote von Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen gleichermaßen gestärkt werden.

TOP 29 Carsharing und Elektromobilität voranbringen - Öffnungsklauseln für innerstädtische Parkplatzbewirtschaftung gestalten

(Drs. 18/1853; Erste Beratung)

Die Nachfrage nach Carsharingangeboten wächst insbesondere in städtischen Lagen spürbar. Gleichzeitig sorgen der Rückbau von Parkraum sowie die Innenverdichtung mit Wohnraum für eine weitere Zuspitzung des Parkplatzmangels. Mit dem am 1. September 2017 in Kraft getretenen Carsharinggesetz hat der Bund die Grundlage für eine landesrechtliche Regelung geschaffen, um Nutzungskonflikte zwischen Anwohnerfahrzeugen und Carsharing-Fahrzeugen rechtssicher zu klären. Aufgrund dessen bittet der Landtag die Landesregierung, ein Landescarsharinggesetz vorzulegen, das unter anderem die Regelungen für Sondernutzungserlaubnisse zugunsten des stationsgebundenen Carsharings anpasst, die Berücksichtigung umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe (z.B. Förderung der Elektromobilität) berücksichtigt sowie bei der Definition von Carsharingangeboten neben Unternehmen und Genossenschaften auch ehrenamtliche Vereine aufnimmt.

TOP 32 Spitzenforschung in Niedersachsen stärken - Universitäten bei der Exzellenzstrategie unterstützen!

(Drs. 18/1852; Erste Beratung)

Niedersachsens Universitäten zählen zu den besten Deutschlands. Dies zeigt auch die Auswahl von sechs niedersächsischen Excelenzclustern. Die Fördermittel aus der Exzellenzstrategie werden entsprechend in der erforderlichen Höhe durch Landesmittel gegenfinanziert. Der Landtag bittet die Landesregierung unter anderem, die niedersächsische Bewerbung für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten bestmöglich zu unterstürzen sowie gemeinsam mit den Hochschulen darauf hinzuwirken, dass diese ihr Profil in Bezug auf zukunftweisende Forschungsfelder schärfen und sich verstärkt an nationalen und internationalen Auswahlwettbewerben beteiligen. Ebenfalls sollen Nachfolgeprogramme zum Hochschulpakt, zum Qualitätspakt Lehre und das Personalgewinnungsprogramm für Fachhochschulen sowie der Pakt für Forschung und Innovation im Landeshaushalt abgesichert und auf eine dauerhafte Verstetigung der Bundesmittel hingewirkt werden.

TOP 34 Arbeitsplätze in der Windenergiebranche sichern - gesetzliche Rahmenbedingungen verbessern

(Drs. 18/1849; Erste Beratung)

Niedersachsen ist das Windenergieland Nr.1 und dies soll auch so bleiben. Erneuerbare Energien sind ein wichtiger Wirtschaftszweig und ihre Nutzung für die Durchführung der Energiewende von Unabdingbar. Der Windenergie kommt bei der Stromerzeugung aus regenerativer Energie eine besondere Bedeutung zu. Zusätzliche Bedarfe für Strom aus erneuerbaren Energien entstehen durch den Ausbau der Sektorenkopplung, also um auch in den Sektoren Wärme und Mobilität eine stärkere Durchdringung mit erneuerbaren Energien zu erreichen. Ziel der Sektorenkopplung muss sein, den gesamten produzierten erneuerbaren Strom zu nutzen. Neben dieser inhaltlichen Ausrichtung begrüßt der Landtag, dass sich die Landesregierung in Gesprächen mit Enercon klar für den Erhalt von Arbeitsplätzen bei Enercon und ihren sogenannten Zulieferunternehmen einsetzt. Die Landesregierung muss sich weiter gegenüber der Bundesregierung für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Windkraftbranche positionieren.

TOP 36 Digitalisierung in der Landwirtschaft fördern - kostenfreien Zugang zu präzisen Korrekturdiensten ermöglichen

(Drs. 18/1851; Erste Beratung)

Die meisten Betriebe in der niedersächsischen Landwirtschaft nutzen bereits GPS-Lenksysteme. Die Genauigkeit der GPS-Steuerung reicht für viele Anwendungen jedoch nicht aus, sodass Landmaschinen ein zusätzliches Korrektursignal, das sogenannte RTK-Korrektursignal, benötigen. Dieses Korrektursignal ermöglicht es, dass sich das Fahrzeug mithilfe einer automatischen Lenktechnik im Gelände und auf dem Acker mit einer Toleranz von weniger als 2 cm manövrieren lässt. Die Nutzung dieser amtlich zur Verfügung gestellten Daten unterliegt jedoch einer Gebührenordnung. Daher fordert der Landtag die Landesregierung auf, den satellitenbasierten Korrekturdienst kosten- und gemeinfrei zur Verfügung zu stellen, um auch die Digitalisierung in der Landwirtschaft zu fördern.