Liebe Genossinnen und Genossen,

vor uns liegt das Plenum des Septembers 2018.
Die aktuellen Geschehnisse in Chemnitz haben uns alle nachdenklich gemacht. Nachdenklich in dem Sinne, dass es auf der einen Seite zu klären gilt, wie es so weit kommen konnte, dass so viele Menschen ihren Hass auf Ausländerinnen und Ausländer öffentlich zur Schau stellen, ihre Maske fallen lassen und ihr Rassismus offenkundig wird. Auf der anderen Seite gilt es aufzuzeigen, wie wir dazu beitragen können, dass die große Mehrheit in unserer Gesellschaft, die für ein offenes und friedvolles Miteinander steht, mehr Gehör und Anerkennung erhält. Mit unserer Aktuellen Stunde zum Thema „Wehrhafte Demokratie in einer wachsamen Gesellschaft stärken“ solidarisieren wir uns mit der aktiven Zivilgesellschaft, die Tag für Tag dazu beiträgt, dass das friedliche und gute Zusammenleben in einer bunten Gesellschaft funktioniert.

Die Einbringung des Haushalts 2019 zeigt, dass wir tatkräftig in die Zukunft des Landes Niedersachsen investieren, anpacken und richtungsweisende Akzente setzen, um auch zukünftigen Generationen eine gute Grundlage für ihre Lebensgestaltung bieten zu können.

Allein in die frühkindliche Bildung wird über 1,2 Milliarden Euro investiert. Die zügige Einführung der Elternbeitragsfreiheit zeigt, dass wir unsere Wahlversprechen auf solide Beine stellen, damit wir diese auch wirklich umsetzen können. Um weiterhin gut qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher zu haben und Anreize für diesen Beruf zu schaffen, wird zum 1. August 2019 das Schulgeld für die Ausbildung abgeschafft und die Kosten vom Land Niedersachsen übernommen.

Durch die Änderung der Geschäftsordnung kommt es zu einer Stärkung der Minderheitenrechte im Niedersächsischen Landtag. Neue Regelungen sind, dass jedes Mitglied des Landtages innerhalb eines Kalendermonates bis zu zwei zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung geeignete Kleine Anfragen an die Landesregierung richten kann. Die Anfrage soll nicht mehr als drei Fragesätze erhalten und muss innerhalb von zwei Wochen durch die Landesregierung beantwortet werden.

Des Weiteren hat jede Fraktion das Recht, zur mündlichen Beantwortung in der Fragestunde des Landtages geeignete Kleine Anfragen zu stellen. Die Anfrage soll ebenfalls nicht mehr als drei Fragesätze enthalten und von überörtlicher Bedeutung sein. In jeden Tagungsabschnitt werden zwei Anfragen behandelt. Im Anschluss an die Beantwortung der Anfrage einschließlich der Zusatzfragen eröffnet die Präsidentin oder der Präsident die Aussprache. Jede Fraktion erhält vier Minuten Redezeit. Hat die Landesregierung im Rahmen der Behandlung der Anfrage einschließlich der Zusatzfragen und der Aussprache mehr als 15 Minuten Redezeit in Anspruch genommen, so erhält jede Fraktion eine entsprechende zusätzliche Redezeit.

Wir beginnen in diesem Tagungsabschnitt mit dem Thema „Sozialer Wohnungsbau in Niedersachsen“.

Gemeinsame Beratung von:

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019

(Drs. 18/1269; Erste Beratung)

TOP 4 Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetz 2019

(Drs. 18/1537; Erste Beratung)

Die folgenden Schwerpunkte des Haushalts 2019 zeigen die deutliche Handschrift der sozialdemokratischen Landesregierung auf:

  • Keine Nettokreditaufnahmen, kein strukturelles Defizit, keine einmaligen Veräußerungserlöse und keine Rücklagenentnahmen.
  • „VW-Milliarde“: 350 Millionen Euro für das Sondervermögen zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung in Niedersachsen; 350 Millionen Euro für das Sondervermögen für Digitalisierungsmaßnahmen; Bis zu 100 Millionen Euro für die Kommunen zur Durchführung von Luftreinhaltemaßnahmen; 100 Millionen Euro zur Sanierung kommunaler Sportstätten sowie 100 Millionen Euro zur Tilgung von Altschulden.
  • Zügige Umsetzung von Wahlversprechen.
  • Über 1,2 Milliarden Euro Investitionen allein für die frühkindliche Bildung; Elternbeitragsfreiheit für Kitas; 32,5 Millionen Euro für die Verlagerung der vorschulischen Sprachförderung in die Kitas; Zum 1.8.2019 kommt die Schulgeldfreiheit für die Erzieherin- und Erzieherausbildung; 75 Vollzeit-Lehrkräfte und 25 Vollzeit-Sozialpädagogen im Zuge des Förderprogramms „Schule Plus“, für Schulen mit erhöhten Betreuungsbedarf; Zur Stärkung der Multiprofessionalität an Förderschulen, kommt es zu einer Aufstockung bei 400 pädagogischen Mitarbeitenden von 80% auf 100% Stellen; 9,4 Millionen Euro für die Unterstützung der überbetrieblichen Bildungsstätten der Handwerkskammern Niedersachsen.
  • Nachhaltige Finanzierung der 500 neugeschaffenen Stellen für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter sowie 250 Beschäftigungsmöglichkeiten in der Polizeiverwaltung; Neues Stellenhebungsprogramm; 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Digitalisierung für Investitionsfördermaßnahmen für die Digitale Verwaltung und Justiz sowie den Digitalfunk BOS.
  • Mit einem Haushaltsvolumen von 4,4 Millionen Euro werden zusätzlich 88 Anwärterstellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie 150 Stellen für den Justizvollzug geschaffen.
  • Trotz des Rückganges von geflüchteten Menschen kommt es zu einer Erhöhung des Personals der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen um 33 Vollzeiteinheiten im Verwaltungsvollzug, um vor allem die Polizei zu entlasten.
  • Im Zuge der Digitalisierungsmilliarde wird der Ausbau des 5G-Netzes und die flächendeckende Versorgung mit glasfaserbasiertem Gigabit-Netz vorangetrieben.
  • Erhöhung der Investitionen in Landesstraßen um 30 Millionen Euro auf insgesamt 115 Millionen Euro; Von dieser Summe werden 15 Millionen Euro in das Sonderprogramm Ortsdurchfahrten investiert.
  • Für die kommenden 4 Jahre stellt das Land 27 Millionen Euro für präventive bauliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz im Binnenland bereit; Erhöhung des Ausgabenvolumens für den Naturschutz um 9,8 Millionen Euro auf insgesamt 39,9 Millionen Euro.
  • In den nächsten vier Jahren werden jährlich etwa 250 Millionen Euro in den Ausbau von Krankenhäusern und für die Anschaffung von technischen Geräten investiert; Weiterförderung der Migrations- und Flüchtlingsberatung mit 10,5 Millionen Euro.
  • Für die nächsten vier Jahre werden insgesamt 2,8 Millionen Euro für ein „Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft“ bereitgestellt.
  • Zur Stärkung der guten Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und den Nordprovinzen der Niederlande werden knapp 7,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; Erhöhung der Förderung auf 108.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit der Europabüros der Ämter für regionale Landesentwicklung bezüglich einer aufklärenden Informationstätigkeit des Europäischen Informationszentrum (EIZ) zur Europawahl und zum Brexit.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

(Drs. 18/1136; Abschließende Beratung)

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Verbesserungen bei der Barrierefreiheit vor, die auf einen Kompromiss zwischen den Behindertenverbänden und der Wohnungswirtschaft zurückgehen:

Bei Neubauten mit mehr als vier Wohnungen sollen künftig alle Wohnungen barrierefrei sein. Bislang war dies nur für die Wohnungen eines Geschosses erforderlich. Aufzüge sollen weiterhin in Gebäuden mit mehr als vier Obergeschossen zwingend erforderlich sein. Bei niedrigeren Gebäuden müssen Nachrüstmöglichkeiten vorgesehen sein. Zudem soll jede achte Wohnung eines Neubaus bei Bedarf rollstuhlgerecht sein. Lassen sich die rollstuhlgerechten Wohnungen ohne Aufzüge nicht stufenlos erreichen, müssen diese auch unabhängig von einem tatsächlichen Bedarf eingebaut werden. Weitere Neuerungen sollen die barrierefreie Gestaltung von Balkonen und Terrassen sowie die Schaffung von barrierefreien Einstellplätzen sein.

TOP 12 Vertreibung und Gewalt nicht vergessen – Leistung der Deutschen aus Russland anerkennen

(Drs. 18/1544; Erste Beratung)

Mit diesem Antrag bitten wir die Landesregierung, die historischen Leistungen der Deutschen aus Russland anzuerkennen, zu dokumentieren und dies beim Ausbau des Friedland-Museums in geeigneter Form zu berücksichtigen, das ehrenamtliche Engagement der Landesgruppe Niedersachsen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland nachhaltig zu unterstützen sowie eine Bundesratsinitiative zu prüfen, deren Ziel es ist, einen finanziellen Nachteilsausgleich bei den Rentenberechnungen für Spätaussiedler zu erreichen, um Altersarmut zu vermeiden.

TOP 13 Rahmenbedingungen des Lkw-Verkehrs verbessern, Kontrollen verstärken und technische Möglichkeiten besser nutzen

(Drs. 18/1535; Erste Beratung)

Angesichts des zunehmenden LKW-Verkehrs auf deutschen Fernstraßen soll die Landesregierung unter anderem beim Bund für die Schaffung zusätzlicher Lkw-Parkplätze an Bundesfernstraßen werben und Modellversuche z. B. zum sogenannten Kompaktparken ausbauen, bei der Schaffung neuer Lkw-Parkplätze den länderübergreifenden Austausch verbessern, um Benachteiligungen einzelner Bundesländer zu vermeiden sowie für einen weiteren Ausbau der Straßenverkehrstelematik eintreten und die Nutzung digitaler Parkleitsysteme für Lkw-Parkplätze zu unterstützen, um unnötige „Parkplatzsuchfahrten“ und damit verbundene Verletzungen der Lenk- und Ruhezeiten zu vermeiden.

TOP 18 Ehrenamt stärken – Datenschutz-Grundverordnung für Vereine handhabbar machen!

(Drs. 18/1536; Erste Beratung)

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt insbesondere Vereine vor große Herausforderungen, da diese zumeist ehrenamtlich organisiert sind. Mit dem Entschließungsantrag wollen wir den über 56.750 niedersächsischen Vereinen in Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbeauftragten helfen, die Anforderungen der DSGVO einzuhalten.

Zu diesem Zweck beauftragen wir die Datenschutzbeauftragte des Landes, die Vereine in Niedersachsen bestmöglich zu beraten und unter Einbindung des Datenschutzinstituts Niedersachsen zu schulen; im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit über Vereine den Grundsatz „Beratung vor Sanktion“ zu befolgen, z.B. bei einem Erstverstoß gegen die Datenschutzregeln für Vereine keine Bußgelder zu verhängen, sondern Hinweise und Beratung Vorrang zu geben.

Ziel muss es sein, den Vereinen anwenderfreundliche und konkrete Formulierungs- und Handlungsleitlinien an die Hand zu geben um mit der neuen Materie rechtssicher umgehen zu können. Zudem soll die Landesregierung auf Bundesebene für eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes eintreten, die Vereine, die vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragen werden, von der Verpflichtung befreit, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

TOP 24 Sicherstellung von qualifiziertem ärztlichen Fachpersonal im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

(Drs. 18/1532)

Mit dem Entschließungsantrag wollen wir dem Fachkräftemangel im öffentlichen Gesundheitsdienst mit einem Maßnahmenpaket entgegenwirken und dem ÖGD stärken. Zu den Aufgaben des ÖGD gehören z.B. Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und Prävention, der besondere Schutz von Menschen mit Behinderungen, Bedürftigen und sozial Benachteiligten sowie die Förderung der Kindergesundheit und Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen.

Die Wiederherstellung eines einheitlichen Ärztetarifs, die stärkere Verankerung des ÖGD in der medizinischen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Wiedereinführung der verpflichtenden Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an angebotenen Präventionsmaßnahmen in Schulen, sollen unteranderem als Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Stärkung des ÖGD unternommen werden.