28 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen erhalten 2018 Bedarfszuweisungen in Höhe von 43,54 Millionen Euro. Darunter ist auch die Samtgemeinde Boffzen, wie die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt mitteilt: “Ich freue mich, dass Boffzen insgesamt 490.000 Euro an Bedarfszuweisungen erhält“.

Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um ihre Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen.

Insgesamt hatten 51 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2018 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller beläuft sich auf rund 1,168 Milliarden Euro und liegt damit um rund 107 Millionen. Euro unter dem Vorjahreswert.

Der überwiegende Anteil der Bedarfszuweisungen in diesem Jahr geht an Kommunen, die bereits in den vergangenen Jahren auf Bedarfszuweisungen angewiesen waren. Erstmalig in einem Bedarfszuweisungsverfahren begünstigt werden können in diesem Jahr die Städte Bad Pyrmont und Munster, sowie die Samtgemeinde Boffzen.

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.