„Heute ist ein guter Tag für Kinder, Eltern und Kommunen in Niedersachsen. Mit der vorliegenden Einigung über die genaue finanzielle Ausgestaltung der Gebührenfreiheit an den Kindergärten ab August 2018 gibt es nur Gewinner.

Zuallererst die Kinder, weil es nicht länger vom Geldbeutel ihrer Eltern abhängt, ob sie den Kindergarten besuchen können. Zweitens die Eltern, weil sie um zum Teil mehrere hundert Euro im Monat entlastet werden. Und zum dritten gewinnen auch die Kommunen, weil sie wie angekündigt einen ausgesprochen fairen Ausgleich für den Wegfall der Elternbeiträge erhalten werden.“

Sabine Tippelt begrüßt die getroffene Vereinbarung und bedankt sich ausdrücklich bei Kultusminister Grant Hendrik Tonne für seine umsichtige Verhandlungsführung, die immer auf einen Kompromiss ausgerichtet war, mit dem alle Beteiligten gut leben können. Durch die Einrichtung des Härtefallfonds in Höhe von 48 Millionen Euro wird keine Kommune im Regen stehen gelassen: Zusammen mit den 20 Millionen Euro für die Kindertagespflege und weitere Mittel für die Dynamisierung der Personalkosten wird in den nächsten Jahren sogar annährend die von den Kommunen geforderte Zweidrittelquote des Landesbeitrags bei der Finanzierung der Kindergartenbetreuung erreicht.

Hintergrund:

Das Gesamtpaket wird über Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ finanziert und setzt sich im Zeitraum 01.08.2018 – 31.07.2022 wie folgt zusammen:

Das Land sichert nach 2022 die vereinbarten 58 Prozent unabhängig von einer Unterstützung des Bundes gesetzlich ab. In den kommenden drei Jahren setzt das Land für die Erhöhung auf 55 Prozent eigene Mittel ein. Dafür sichert das Land gegenüber dem ursprünglichen Angebot in Höhe von 52 Prozent zusätzlich jährlich aufwachsend bis zu 45 Millionen Euro zu. Für die weiteren prozentualen Steigerungen bis 58 Prozent im Jahr 2021 setzt das Land zunächst die vom Bund für eine Beitragsfreiheit in Aussicht gestellten Mittel ein.

Darüber hinaus werden Bundesmittel in Höhe von 48 Millionen Euro für einen „Härtefall-Fonds“ bereitgestellt. Aus diesem können Kommunen, die trotz des Ausgleichs besondere Ausfälle erleiden, erforderlichenfalls auf Antrag zusätzliche Mittel erhalten. Zudem wurde vereinbart, dass auch Angebote der Kindertagespflege beitragsfrei gestellt werden können, wenn diese den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz absichern. Hierfür stehen ebenfalls aus Bundesmitteln 20 Millionen Euro zur Verfügung. „Härtefall-Fonds“ und Kindertagespflege werden über Förderrichtlinien und damit über ein Antragsverfahren umgesetzt.

Als Ausgleich für Tarifsteigerungen der Beschäftigten in Kindertagesstätten gewährt das Land den Kommunen im Rahmen einer Zuwendungsrichtlinie zusätzlich 115 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Dieser Betrag kommt einer Dynamisierung der Personalkosten um einen zusätzlichen Prozentpunkt auf 2,5 Prozent gleich. 61 Millionen Euro stehen darüber hinaus für Qualitätsverbesserungen und Investitionen in den Kindertageseinrichtungen bereit. Damit können stundenweise Personalaufstockungen ebenso ermöglicht werden wie der weitere Ausbau von Betreuungsplätzen.