Liebe Genossinnen und Genossen,

vor uns liegt der Plenarabschnitt Mai.
In diesem Plenum wird ein weiteres Wahlversprechen auf den Weg zur Umsetzung gebracht. Der Reformationstag soll als neuer Feiertag in Niedersachsen eingeführt werden. In den nächsten Wochen werden wir die parlamentarischen Beratungen anschließen.

Bundesweit riefen die Gewerkschaften zu den diesjährigen 1. Mai-Feiern unter dem Motto „Solidarität. Vielfalt. Gerechtigkeit.“ auf. Diesen Grundsätzen stimmen wir zu, denn nur bei fairen Löhnen und betrieblicher Mitbestimmung kann von guter Arbeit die Rede sein. In der sich rasant entwickelnden Arbeitswelt ist die entscheidende Frage, wie wir Arbeit in Zukunft aktiv mitgestalten.

Aus langer sozialdemokratischer Tradition ist die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften für uns ein besonderes Anliegen. Trotz der vielen arbeitsrechtlichen Errungenschaften, sind aktive Betriebsräte und geltende Tarifverträge in Unternehmen auch heute noch von großer Notwendigkeit, um z.B. den hart erkämpften gesetzlichen Mindestlohn auch wirksam umzusetzen.

Der Mindestlohn wirkt gegen Armut! – aber nur, wenn er auch umgesetzt wird.

In der Aktuellen Stunde werden wir uns intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung erhielten im Jahre 2016 ca. 2,2 Millionen Beschäftigte (ca. 8 %) keinen Mindestlohn. Dabei waren die Mindestlohn-Umgehungen

fünfmal so gering (3,2 %), wenn es einen Betriebsrat gab und Tarifbindung existierte, als ohne diese Errungenschaften (18,6 %). Betriebsräte und Tarifverträge schützen somit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Faire Löhne und gute Arbeit ist unser sozialdemokratischer Anspruch.

Gesetze der Landesregierung:

TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des niedersächsischen Datenschutzrechts (Drs. 18/548; Abschließende Beratung)

Das Land setzt mit dem Gesetz die EU-Datenschutzgrundverordnung um. Es gibt Kritik am Entwurf, da er ausgesprochen kurzfristig eingebracht wurde. Das Gesetz soll/muss bereits im Juni schlussberaten werden, um Strafen durch die EU zu vermeiden.

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (Drs. 18/827; Erste Beratung)

Die Landesregierung schlägt den Reformationstag als neuen Feiertag für Niedersachsen vor. Die anderen Nordländer haben den Reformationstag ebenfalls beschlossen oder stehen kurz davor.

TOP 7 Entwurf eines Gesetzes über das „Sondervermögen zur Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen“ und zur Änderung des Gesetzes über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ (Drs. 18/772; Erste Beratung)

Die Landesregierung stellt 500 Millionen aus dem Haushaltsüberschuss 2017 für das Sondervermögen Digitalisierung bereit, die insbesondere in den Netzausbau fließen sollen. Welche Maßnahmen darüber hinaus aus dem Sondervermögen finanziert werden können, soll mit dem Masterplan Digitalisierung geklärt werden. Das MW verfügt damit über erhebliche Mittel und Stellen. Weitere 300 Millionen Euro aus dem Haushaltsüberschuss sollen in die Sanierung der Universitätskliniken in Göttingen und Hannover fließen.

TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und anderer Vorschriften (Drs. 18/383; Abschließende Beratung)

Mit dem Gesetz wird die Auszahlung der Mittel für die Sanierung von Schulgebäuden im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms des Bundes („KIP 2") ermöglicht. Niedersachsens Kommunen können bis zum Jahr 2022 insgesamt rund 289 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung ihrer Schulinfrastruktur einplanen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 85 Prozent der Kommunen, die Schulträger sind (379 Städte, Landkreise und Gemeinden), von den Fördermitteln profitieren können.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 8b Einsatzort Zukunft - Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft zur Sicherstellung des Brandschutzes (Drs. 18/349; Abschließende Beratung)

Die Novellierung des Brandschutzgesetzes enthält zwei Kernmaßnahmen, die insbesondere auf Wunsch der Feuerwehrverbände aufgenommen werden. So soll ein Fonds eingerichtet werden, der eine bessere finanzielle Absicherung der Feuerwehrleute bei Folgeerkrankungen aus Einsätzen ermöglicht, die nicht als Arbeitsunfälle klassifiziert werden können. Außerdem wird eine flexible Altersgrenze von derzeit 63 auf 67 Jahre angehoben.

TOP 21 Entwurf eines Reformgesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze (Drs. 18/850; Erste Beratung)

Der Gesetzesentwurf verfolgt das Ziel, einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechtsschutz darzustellen. So wird sichergestellt, dass Niedersachsen auch weiterhin ein sicheres und freies Bundesland bleibt. Das Gesetz soll künftig die Bezeichnung „Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz“ (NPOG) tragen. Inhaltlich geht es um neue Befugnisse zur Straftatenverhütung, welches sich insbesondere auf die Verhütung terroristischer Straftaten bezieht.

TOP 24 Angemessene Unterstützung der Betreuungsvereine für eine gute rechtliche Betreuung (Drs. 18/846)

Betreuungsvereine, deren Arbeit eine begrüßenswerte Alternative zur Entmündigung von Bürger-Innen darstellt, die ihre Rechtsangelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, erhalten Landesmittel. Diese sind in der Vergangenheit nicht hinreichend aufgestockt worden. Deshalb sind Betreuungsvereine bereits in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Hier wollen wir durch eine Mittelerhöhung gegensteuern. Darüber hinaus wollen wir uns gegenüber dem Bund - anknüpfend an die vom Bund initiierte rechtstatsächliche Untersuchung - für eine Erhöhung der Berufsbetreuervergütung einsetzen. Die heute geltenden Sätze wurden 2005 festgelegt. Damit stärken wir das Betreuungsangebot in Niedersachsen insgesamt, da durch eine Anpassung der Vergütung die Angebote von Berufsbetreuern und Betreuungsvereinen gleichermaßen gestärkt werden.

TOP 28 Chancen und Potenziale der Digitalisierung für Niedersachsen nutzen – Digitalisierungsprofessuren fördern (Drs. 18/159; Abschließende Beratung)

Wir begrüßen, dass das Land die Digitalisierung als Querschnitts- und Gestaltungsaufgabe begreift, bei dem der Wissenschaftsbereich eine zentrale Bedeutung hat. Wir fordern die Landesregierung auf, die Voraussetzungen für bedarfsgerechte Studienangebote zu Themenfeldern wie Data Science, Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit zu schaffen. Darüber hinaus neue Digitalisierungsprofessuren an ausgewählten niedersächsischen Hochschulen zu implementieren.

Top 31 Hilfe für wohnungslose Menschen (Drs. 18/845; Erste Beratung)

Wir fordern mit diesem Antrag ein eigenes niederschwelliges Angebot in der Zuständigkeit des Landes für die Hilfesuchenden zu schaffen, die aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten (noch) nicht in der Lage sind, Maßnahmen nach dem SGB II anzunehmen bzw. durchzuhalten. Zur Entwicklung und Erprobung soll zunächst ein Modellprojekt durchgeführt werden. Dabei sollen die besonderen Bedarfe wohnungsloser Frauen berücksichtigt und dementsprechend ein niedrigschwelliges Angebot auch für diese Zielgruppe geschaffen werden. Jobcenter sollen von der Ermächtigung Gebrauch machen, für die Gruppe der Wohnungslosen nach § 17 SGB II Leistungsvereinbarungen mit den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege zu schließen, da diese Gruppe nicht durch die bestehenden Regelinstrumente erreicht wird. Wir fordern innovative Projekte gegen Obdachlosigkeit zu fördern und dabei insbesondere die Einrichtung von Hygiene-Centern und Krankenwohnungen zu unterstützen, in denen Obdachlose sich bei Krankheit und nach einem Krankenhausaufenthalt auskurieren können.

TOP 35 Niedersachsens Landschaften und Bauernhöfe als Urlaubsraum – Tourismus im ländlichen Raum weiterentwickeln (Drs. 18/847; Erste Beratung)

Die generell wachsenden Qualitätsansprüche der touristischen Nachfrage machen auch vor dem ländlichen Tourismus nicht halt. Das betrifft insbesondere die Qualität der Infrastruktur, der Beherbergungsstätten und des Service, die Erwartungen an moderne Vertriebs- und Buchungsstrukturen sowie die konsequente Entwicklung zielgruppengerechter Angebote bei den Schwerpunkten Radfahren, Wandern, Gesundheit und Urlaub mit Kindern. Tourismus in ländlichen Räumen stellt sich als integratives Zusammenspiel verschiedener Produkt- und Themenbereiche dar. Mit dem Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, das Thema des ländlichen Tourismus noch stärker als bisher zu fördern.

TOP 36 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit dem Königreich der Niederlande weiter verbessern (Drs. 18/851; Erste Beratung)

Wir fordern im Interesse einer möglichst weitgehenden Anerkennung von Qualifikationen strukturiert zu prüfen, welche Hindernisse bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen aus den Niederlanden derzeit bestehen. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die wechselseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen dadurch erreicht oder erleichtert werden kann, dass Auszubildende - gegebenenfalls fakultativ - zusätzliche Ausbildungsmodule im jeweils anderen Land absolvieren werden. Wir fordern, deutsch-niederländische Kooperationsprojekte an Hochschulen und Universitäten nach dem Vorbild der European Medical School (EMS), Oldenburg/Groningen, zu intensivieren oder die Voraussetzungen für weitere solcher Kooperationen zu schaffen.

Ich freue mich auf die kommenden Tage!

Herzliche Grüße