In der Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags wurde am Mittwoch die Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschlossen. Sabine Tippelt erklärt dazu: „Die Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen haben lange auf diesen Tag gewartet. Mit der Novelle des Brandschutzgesetzes setzen wir zentrale Verbesserungen und Forderungen der Feuerwehrverbände um.

So dürfen Mitglieder einer Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr zukünftig bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres aktiv sein, wenn dieser Wunsch vor Ort besteht. Insbesondere im ländlichen Raum stellt diese flexible Lösung einen wichtigen Beitrag zum Brandschutz dar.“

Eine weitere zentrale Forderung der niedersächsischen Feuerwehren war die Einrichtung eines besonderen Unfallfonds bei der Feuerwehrunfallkasse, die ebenfalls beschlossen wurde. „Auf diese Weise können wir die Kolleginnen und Kollegen bei den freiwilligen Feuerwehren noch besser absichern, weil zukünftig auch Gesundheitsschäden abgedeckt sind, die allein aus medizinischer Sicht keine Versicherungsfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen“, so Tippelt.

Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes wird zudem eine Strukturkommission eingesetzt, die unter der Leitung des Ministers für Inneres und Sport besondere Themen und Handlungsfelder im Bereich der Feuerwehren bearbeiten wird. Sabine Tippelt betont: „Die Ergebnisse dieser Kommission werden die Feuerwehren in Niedersachsen zukunftsfest machen. Sie werden in eine weitere Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes im Frühjahr 2020 einfließen“, erklärt die SPD-Politikerin aus Holzminden.