Die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt stellt zufrieden fest, dass das Niedersächsische Gleichstellungsministerium im Rahmen seiner frauenspezifischen Arbeitsmarktprogramme eine neue Förderrunde für das Programm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt" (FIFA) startet. Dafür stehen über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren etwa 3 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Auch wenn die Erwerbstätigenquote von Frauen in Niedersachsen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist, ist sie nach wie vor niedriger als die der Männer. Und fast Zweidrittel der erwerbstätigen Mütter - unabhängig vom Alter ihrer Kinder - sind teilzeitbeschäftigt. Auch der Anteil von Frauen an ausschließlich geringfügig Beschäftigten ist überproportional hoch. Der aktuelle Gender Pay Gap liegt in Niedersachsen bei 20%, Frauen verdienen in Niedersachsen pro Stunde im Durchschnitt 20% weniger als Männer. Und die Rentenlücke (Gender Pension Gap) beträgt bei den eigenen Alterssicherungseinkommen sogar mehr als 50%.

„Frauen sollen sich in allen Lebensphasen beruflich entwickeln und in allen Branchen und auf allen Ebenen gleichberechtigt arbeiten können. Der Gender Pay Gap und der daraus resultierende Gender Pension Gap sind inakzeptabel", stellt Tippelt fest. „Frauen müssen die Möglichkeit haben, so zu arbeiten, dass sie wirtschaftlich unabhängig sein können. Das ist auch wichtig für eine eigenständige finanzielle Absicherung im Alter."

Ziel des aktuellen Förderaufrufs ist die berufliche Weiterentwickelung von Frauen. Bildungsträger, Kommunen, Kammern und Verbände sind aufgefordert, Maßnahmen zu initiieren, die die zentralen Ziele der niedersächsischen Gleichstellungspolitik unterstützen und helfen, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig Fuß fassen. Besondere Zielgruppen und inhaltliche Schwerpunkte sind:

  • Frauen mit Zuwanderungsgeschichte,
  • alleinerziehende Frauen,
  • Frauen in Handwerk und Technik sowie
  • der Erwerb digitaler Kompetenzen.

Projekte können für erwerbslose wie für beschäftigte Frauen beantragt werden.

Die finanzielle Unterstützung während der zweijährigen Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel maximal 50% der förderungsfähigen Ausgaben.

Weitere Informationen finden sich im Förderaufruf und in der Förderrichtlinie auf der Internetseite der Niedersächsischen Förderbank NBank unter http://www.nbank.de sowie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter https://www.ms.niedersachsen.de/themen/gleichberechtigung_frauen/frauen_wirtschaft/fifaintegration/fifa---foerderung-der-integration-von-frauen-in-den-arbeitsmarkt-14226.html.

Projektträger können ihre Förderanträge bis zum 31. Mai 2018 bei der NBank (http://www.nbank.de) stellen.