Liebe Genossinnen und Genossen,
wir starten in das letzte Plenum in diesem Jahr. Die nächsten Tage werden besonders von den Beratungen zum Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018 geprägt sein. Der Beschluss des Haushalts durch unsere rot-grüne Regierungsmehrheit wird dann ein historischer sein.

Wir werden der erste Landtag in der 70-jährigen Landesgeschichte sein, der einen Landeshaushalt ohne neue Schulden beschließen wird! Diese Entwicklung ist vor ein paar Jahren undenkbar gewesen.
Dank der umsichtigen Planung unseres Finanzministers Peter-Jürgen Schneider halten wir die Vorgaben der Schuldenbremse vor ihrem eigentlichen Inkrafttreten ein, ohne dass es zu Einschnitten bei den elementaren Aufgaben des Landes kommt. Wichtige Investitionen in die Zukunft des Landes nehmen wir ohne neue Schulden vor.
Geholfen hat uns bei diesem Erfolg neben dem niedrigen Zinsniveau, die hervorragende wirtschaftliche Lage unseres Landes, in der so viele Menschen wie nie zuvor einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können.
Mit dem Doppelhaushalt investieren wir gleichzeitig kräftig in die Zukunft. Mit einem Landesprogramm heben wir den Sanierungsstau unserer Krankenhäuser in einer Größenordnung vom 1,3 Milliarden auf. Wir haben die Schulsozialarbeit zur Landesaufgabe gemacht. Die Mittel für über 2000 zusätzliche Lehrkräfte stellen wir bereit. Wir haben einen Schwerpunkt auf die Bereiche Sicherheit und Zusammenhalt gelegt. Deshalb sehen wir 1000 Einstellungsmöglichkeiten für den Bereich Polizei vor und sorgen mit zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten für die Attraktivität des Polizeiberufs. Wir erhöhen das Landesblindengeld und schaffen mit 10 Millionen Euro pro Jahr ein eigenes Landesprogramm für Langzeitarbeitslose. Damit geben wir 1000 Menschen in Niedersachsen eine Chance auf berufliche Teilhabe. Wir investieren in bezahlbaren Wohnraum, insbesondere für Studentinnen und Studenten und schaffen damit die Voraussetzungen für erfolgreiche nächste Jahre.
Aktuelle Stunde:
Eine Rolle rückwärts dagegen hat die CDU auf ihrem Bundesparteitag gemacht. Hier beschlossen die Delegierten, dass die vor wenigen Jahren eingeführten Regelungen zur doppelten Staatsangehörigkeit rückgängig gemacht werden sollen. Die CDU hat sich hier vom Kurs ihrer Vorsitzenden und Kanzlerin abgewandt und von den Populisten am rechten Rand treiben lassen. Es gibt viele Menschen in Deutschland, die aus ganz unterschiedlichen Gründen eine Beziehung zu auswärtigen Staaten haben. Unter ihnen sind junge Menschen, die hier geboren sind, die Deutsche sind, deren Familie aber noch starke Wurzeln in ihre Heimatländer haben. Sollen diese Menschen sich zwischen ihrem Land und ihren Familien entscheiden müssen? Wir sind für die Beibehaltung der Regelungen zur doppelten Staatsangehörigkeit und werden den Beschluss der CDU daher in unserer Aktuellen Stunde „Doppelte Staatsangehörigkeit - keine Rolle rückwärts!“ zum Thema im Landtag machen. Vor den Haushaltsberatungen stehen noch folgende Gesetzesberatungen an:
TOP 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die LandwirtschaftskammerNiedersachsen (Drs. 17/6560)
Die bisherige gesetzliche Definition der Aufgaben der Landwirtschaftskammer und deren Finanzierung hat nach den Feststellungen des Landesrechnungshofes in der praktischen Umsetzung im Wesentlichen dazu geführt, dass keine klare Unterscheidung zwischen sogenannten freiwilligen und Pflichtaufgaben vorgenommen wurde. Im Ergebnis kofinanzierte das Land Aufgaben, die entweder von den Normen nicht erfasst wurden oder von der Landwirtschaftskammer allein hätten finanziert werden müssen. Mit dem Gesetzentwurf wird nunmehr eine klare Aufgabenzuordnung vorgegeben, in deren Rahmen künftig eine rechtssichere Aufgabenwahrnehmung ermöglicht werden soll. Eine auskömmliche Finanzierung wird zukünftig sichergestellt. Wir beschließen mit den Änderungen in der Drs. 17/7016.
TOP 5 Entwurf eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen (Drs. 17/5110)
Nach langer Diskussion beschließen wir über die Einrichtung einer Pflegekammer. Die Pflege erfährt durch die Gründung der Pflegekammer Niedersachsen eine deutliche Aufwertung. Diese Stärkung des Berufsstandes erfolgt auch im Interesse der Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Qualität in den Pflegefachberufen sowie mit der Überzeugung, dass eine Pflegekammer als Institution besser als bisher auf die zukünftigen Herausforderungen bezüglich der Pflegeausbildung, der Pflegepraxis und der Interessenvertretung der in der Pflege Beschäftigten reagieren kann. Wir beschließen mit den Änderungen in der Drs. 17/7005.
TOP 7 Stellungnahme des Landtags zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) (Drs. 17/7069)
In unserer Stellungnahme begrüßen wir die Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms durch die Landesregierung mit dem Ziel, die räumliche Gesamtplanung stets aktuell zu halten und die neuen Anforderungen an die räumliche Entwicklung im Zuge der Stärkung des Angebots der Daseinsvorsorge vor Ort, der Energiewende, des Klimaschutzes, des Erhalts der biologischen Vielfalt und der Stärkung leistungsfähiger und lebendiger ländlicher Räume vorausschauend zu gestalten. Wichtig ist auch die Streichung des Vorranggebiets Gorleben für ein atomares Endlager, die Begrenzung des Vorranggebiets Schacht Konrad bei Salzgitter und der Vorrangsicherung für die Y-Trasse. Die Aufnahme einer flächendeckenden Breitbandversorgung und der verbesserten Netzanbindung insbesondere des Offshore-Windparks ins LROP sind abschließend hervorzuheben.
TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes und der Allgemeinen Gebührenordnung (Drs. 17/6348)
Das zum 1. Februar 1992 in Kraft getretene Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) hat sich in der Praxis in seinen über zwei Jahrzehnten Geltungsdauer grundsätzlich bewährt. Es bildet die Grundlage für einen modernen, leistungsfähigen und zugleich wirtschaftlich arbeitendenRettungsdienst. Änderungsbedarf wird insbesondere durch das vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Notfallsanitätergesetz (NotSanG) erforderlich. Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter werden durch den neuen, in einer dreijährigen Ausbildung zu erlernenden, Beruf mittelfristig die derzeit überwiegend im Rettungsdienst tätigen Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, die lediglich eine zweijährige Ausbildung nach dem Rettungsassistentengesetz absolviert haben, als wichtigen Bestandteil des Rettungsdienstes ablösen.
TOP 10 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die
psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Drs. 17/6689)
Gemäß § 406 g Abs. 2 StPO werden die Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung sowie die Anforderungen an die Qualifikation und die Vergütung der psychosozialen Prozessbegleiterin oder des psychosozialen Prozessbegleiters in dem Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) vom 21. Dezember 2015 geregelt. In § 4 PsychPbG wird den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet zu bestimmen, welche Personen und Stellen für die psychosoziale Prozessbegleitung anerkannt werden sowie welche weiteren Anforderungen hierfür an Berufsausbildung, praktische Berufserfahrung, spezialisierte Weiterbildung und regelmäßige Fortbildungen zu stellen sind. Beides wird im vorliegenden Entwurf geregelt. Nach den intensiven Beratungen in den nächsten Tagen treten wir in eine kurze Weihnachtspause ein. Ich wünsche Euch und Euren Familien ruhige und besinnliche Feiertage und einen guten Start in das kommende Jahr!

Herzliche Grüße