Liebe Genossinnen und Genossen,
wir starten heute in den ersten Plenarabschnitt nach der Sommerpause. Ich hoffe, ihr habt Euch über den Sommer ein wenig erholen können.

Gleich zu Beginn der heutigen Plenarsitzung wird unser Ministerpräsident Stephan Weil eine Regierungserklärung mit dem Titel „Sicherheit durch innere Stärke“ abgeben. Er wird darin eine Zustandsbeschreibung für unser Land abgeben. Wir erleben, dass viele Menschen durch die starken Fluchtbewegungen im letzten Jahr sowie durch terroristische Akte in Deutschland und Europa verunsichert sind. Vielen ist jetzt bewusstgeworden, dass es eine 100prozentige Sicherheit nicht geben kann. Wir können uns in Niedersachsen auf gut vorbereitete und ausgestattete Polizistinnen und Polizisten verlassen. Mit unserer Politik stärken wir unsere Polizei. Sie bekommt die erforderliche Ausstattung sowie die notwendige Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit. Durch die zusätzlichen Einstellungen stärken wir darüber hinaus den Personalkörper.

Auf der anderen Seite geht es unserem Land so gut wie nie. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, die niedersächsische Wirtschaft ist stark, es gab noch nie so viele Plätze in Krippen, Kindergärten und Ganztagsschulen, noch nie gab es mehr Studierende an unseren Hochschulen. Die Landesregierung wird uns als Parlament mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2017/2018 einen Haushalt ohne neue Schulden vorschlagen. Das ist einmalig in der 70jährigen Geschichte unseres Landes. Trotzdem haben wir beispielsweise die Möglichkeit, den Sanierungsstau unserer Krankenhäuser um insgesamt 1,3 Mrd. Euro abzubauen, 10.000 neue Wohnungen zu schaffen, zusätzliche Polizistinnen und Polizisten einzustellen und unsere Kommunen mit einem Nachtragshaushalt von 630 Mio. Euro zu entlasten.

Wir haben die Aufgabe die Unsicherheit der Menschen ernst zu nehmen. Unsere Stärke verpflichtet uns, unser Land zusammenzuhalten. Wir müssen den Menschen Ängste nehmen und den positiven Weg auf dem sich unser Land befindet, aufzeigen. Unserem Land geht es gut. Das müssen wir immer wieder deutlich machen. Nur ein Land das zusammenhält kann seine Stärke auf Dauer halten. Auch beim Thema innere Sicherheit sind wir gut beraten, sorgsam vorzugehen. Die ständigen Rufe nach härteren Gesetzen, die Forderung nach Einsatz der Bundeswehr im Inneren sowie der Überbietungswettbewerb bei den Forderungen nach mehr Polizistinnen und Polizisten steigert nicht das Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Land. Wir müssen bedacht vorgehen und innere Sicherheit nicht nur simulieren. Wir stärken unsere Sicherheitsbehörden dort, wo es Sinn macht. Die innere Sicherheit ist bei uns und unserem Innenminister Boris Pistorius in guten Händen. Daher werden wir die Innenpolitik in unserer Aktuelle Stunde „Niedersachsen geht voran – Für eine starke und vernünftige Sicherheitspolitik“ zum Thema im Landtag machen.

Zu den Gesetzesentwürfen und Anträgen:

A. Gesetzesentwürfe

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (Drs. 17/5929)

Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz legt fest, dass die Haushalts- und Rechnungsführung der Wasser- und Bodenverbände durch die Prüfstelle beim Wasserverbandstag e. V. geprüft wird. Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat im Rahmen einer Prüfung zu dem Thema „Der Oldenburgisch- Ostfriesische Wasserverband und seine Rechtsaufsicht“ gefordert, die unabhängige Tätigkeit dieser Prüfstelle gesetzlich abzusichern. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wollen wir diese Absicherung vornehmen.

TOP 4 und 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2016 (Drs. 17/6042) und Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (Drs. 17/6043)

Mit dem Nachtragshaushalt stellen wir unserem Kommunen insgesamt 630 Mio. Euro zur Verfügung. Dazu erhöhen wir die Pauschale im Aufnahmegesetz auf 10.000 Euro und legen als Abrechnungsgrundlage das jeweils letzte Kalenderjahr fest. Die Pauschalen nach dem Aufnahmegesetz werden zukünftige somit nicht mehr auf Grundlage des Vorvorjahres, sondern auf Grundlage des Vorjahres abgerechnet. Gleichzeitig ziehen wir die Vorauszahlungen an die Kommunen für die Jahre 2017 und 2018 auf dieses Jahr vor.

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze (Drs. 17/6232)

Mit dem Gesetz soll unser Polizeigesetz umfassend novelliert werden und künftig die Bezeichnung „Gesetz über die Abwehr von Gefahren“ (NGefAG) tragen. Schon mit der Änderung der Gesetzesbezeichnung soll die Zielsetzung zum Ausdruck kommen, Regelungen für eine bürgernahe, qualifizierte und effektive Tätigkeit der

Gefahrenabwehrbehörden und der Polizei zu treffen. Insbesondere für den Bereich der Polizei soll die Bürgernähe gestärkt werden. Eine moderne und hochqualifizierte Polizei im demokratischen Rechtsstaat schützt die Bürgerinnen und Bürger und betreibt erfolgreich Gefahrenabwehr. Dieser Ansatz wollen wir mit dem neuen Gesetz zum Ausdruck bringen. Wir beraten mit dem Entwurf das modernste Polizeigesetz Deutschlands.

TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (Drs. 17/6233)

Mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen wird das Versammlungsrecht für die Polizei und die Versammlungsbehörden modernisiert. Zugleich sollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Die Änderungen tragen zu einer erhöhten Transparenz und Übersichtlichkeit des Gesetzes und der einzelnen Befugnisse und Maßnahmen bei. Diese Ziele werden mit dem Änderungsgesetz erreicht. Bestimmungen, die in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, sich aber als nicht erforderlich erwiesen haben, werden gestrichen. Der Gesetzesentwurf sieht die Abschaffung der Bannmeile rund um den Landtag vor.

B. Entschließungsanträge

TOP 24 c Verbesserungen bei der rechtlichen Betreuung (Drs. 17/5245)

Die rechtliche Betreuung ist für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können (§ 1896 BGB). Sie stellt sicher, dass Betroffene in allen rechtlichen Bereichen Entscheidungen treffen können und damit gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer ist bundesgesetzlich geregelt. Mit der vollständigen Neuregelung im Jahr 2005 wurden auch die heute geltenden Sätze festgelegt. Daher ist es nötig, diese Beträge auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dazu bereits eine rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag gegeben, um das Vergütungssystem der Berufsbetreuung im Hinblick auf die Höhe der Stundensätze und die jeweiligen zugrunde gelegten Stundenansätze untersucht werden soll. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung dazu auf, uns nach Vorliegen der Ergebnisse einen Vorschlag für die Verbesserung der Vergütung vorzulegen.

TOP 32 Rechtsreferendariat praxisnah und familienfreundlich gestalten (Drs. 17/6245)

Der juristische Vorbereitungsdienst - das Rechtsreferendariat - ist eine entscheidende Größe in der Ausbildung angehender Juristinnen und Juristen. Durch die Ausbildung in verschiedenen Stationen (Gericht, Staatsanwaltschaft, Behörde, Rechtsanwaltskanzlei, Unternehmen, Gewerkschaften u. Ä.) und die begleitenden Arbeitsgemeinschaften werden die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitert und vertieft. Darüber hinaus lernen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, diese Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch anzuwenden. An den zweijährigen Vorbereitungsdienst schließt sich die zweite Staatsprüfung an. Mit unserem Antrag wollen wir das Referendariat modernisieren und z.B. die Möglichkeit für ein Teilzeitreferendariat eröffnen.

TOP 33 Kinderarmut strukturell entgegenwirken: Familienleistungen reformieren und Teilhabe sicherstellen (Drs. 17/6246)

Obwohl der Staat jährlich einen dreistelligen Milliardenbetrag für Familienleistungen aufwendet, lebt bundesweit jedes fünfte Kind in Armut, etwa jedes Sechste ist von SGB-II-Leistungen (Hartz IV) abhängig. Auch in Niedersachsen sind demnach über 180 000 Kinder von Armut bedroht oder betroffen, vor allem Kinder aus Familien ohne Erwerbseinkommen oder mit Migrationshintergrund. Gut die Hälfte der Kinder stammt zudem aus Ein-Eltern-Haushalten. Arme und von Armut bedrohte Kinder erfahren materielle, kulturelle, gesundheitliche und soziale Einschränkungen und haben deutlich schlechtere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe.

Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass kurzfristig die Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket sowie für weitere Teilhabeleistungen erhöht, mittelfristig die SGB-II-Regelsätze für Kinder erhöht, die Anrechnung des Kindergeldes auf SGB-II-Leistungen entfällt und langfristig alle staatlichen Leistungen der Kinderförderung zu einer einheitlichen Kindergrundsicherung zusammengeführt werden.

TOP 34 Konsequent gegen gefährliches Verhalten im Straßenverkehr (Drs. 17/6247)

Laut Verkehrsunfallstatistik sind auf Deutschlands Straßen im Jahr 2015 insgesamt 3 475 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet worden. Das sind fast 100 Opfer mehr als 2014. Damit hat sich die Statistik zum zweiten Mal in Folge verschlechtert. Das macht deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund den Vorstoß unseres Innenministers, die Bußgelder für die oben genannten Gesetzesverstöße deutlich anzuheben. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung der entsprechenden Bußgelder einzusetzen und dabei die angedachte Staffelung nach Einkommenshöhe weiter zu prüfen.

TOP 35 Einrichtung einer Muttermilchbank in Niedersachsen (Drs. 17/6257)

Muttermilch stellt nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand für Neugeborene und Säuglinge die beste Nahrungsform dar. In den vergangenen Jahren hat sich parallel zur medizinisch notwendigen Versorgung von Frühchen und kranken Neugeborenen mit Muttermilch ein zum Teil lukrativer privater Muttermilchmarkt im Internet entwickelt. Fachverbände, Kommissionen, Ärzte und Hebammen warnen dringend vor den Risiken und möglichen gesundheitlichen Folgen privat verkaufter Muttermilch. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, eine der Kinderkliniken mit dem Level 1 dabei zu unterstützen, modellhaft eine Muttermilchbank einzurichten und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der private Handel mit Muttermilch soweit rechtlich möglich unterbunden wird.

Ich freue mich auf diesen Plenarabschnitt!