Liebe Genossinnen und Genossen,

auch in dem vor uns liegenden Plenarabschnitt wird die Flüchtlingspolitik einen besonderen Stellenwert haben. Alle Politikebenen in unserem Land laufen in dieser Frage auf Hochtouren. Wir mussten viele Kommunen bei der Erstaufnahme um Amtshilfe bitten. Gleichzeitig schafft unsere Landesregierung Tausende weiterer Plätze in den landeseigenen Erst- und Notaufnahmeeinrichtungen.

Auf der Bundesebene wird der Streit zwischen CDU und CSU immer deutlicher. Die Bundeskanzlerin ist völlig isoliert. Eine Richtung ist bei den Unionsparteien lange nicht mehr erkennbar. Sie schwankt zwischen geschlossenen Grenzen und dem „Wir schaffen das“ der Kanzlerin. Diese hat als zusätzliche Erschwernis die Kompetenzen in der Flüchtlingspolitik zwischen Kanzleramt und Bundesinnenministerium zerteilt. Das Ergebnis sind täglich wechselnde und sich wiedersprechende Aussagen der beteiligten Minister. Krisenmanagement sieht anders aus.

Die Menschen haben eine klare Erwartungshaltung an die Politik. Sie wollen, dass wir Orientierung geben und klar sagen, wie es weiter gehen wird. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Zurzeit verwenden wir unsere ganze Kraft der Versorgung und Unterbringung der vielen Flüchtlinge. Die größere Aufgabe ist jedoch die Integration der vielen neuen Menschen in unsere Gesellschaft. Diese neue Aufgabe wird uns über lange Zeit sehr intensiv fordern. Weit über die laufende Wahlperiode hinaus.

Neben der Flüchtlingspolitik gibt es jedoch zahlreiche weitere Themen, die wir nicht aus den Augen verlieren: Wir schaffen nach elf Jahren wieder eine Landeszentrale für politische Bildung (TOP 37). Viel zu lange blieben viele gute Projekte in diesem Bereich unkoordiniert. Das werden wir jetzt ändern. Wir bauen die Ausbildungskapazitäten in der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz aus (TOP 41), damit unsere Freiwilligen Feuerwehren die notwenigen Lehrgänge absolvieren und qualifiziert ihren Dienst verrichten können.

Und wir bringen Niedersachen mit sozialdemokratischer Wirtschaftspolitik voran: Unserem Wirtschaftsminister Olaf Lies ist es gelungen, den jahrzehntelangen Streit um den Hafenhinterlandverkehr zu einem Ergebnis zu führen. Mit der sogenannten „Alpha-Variante“ gibt es einen Kompromiss, den alle Beteiligten mittragen. Der von Olaf durchgeführte Prozess ist ein Beispiel dafür, wie große Infrastrukturprojekte durchgesetzt werden können. Diesen Erfolg machen wir in unserer Aktuellen Stunde „Dialogforum Schiene Nord beendet planerischen Stillstand - neue Perspektiven für den Hafenhinterlandverkehr“ zum Thema.

Zu den Gesetzesentwürfen und unseren Initiativen:

A. Gesetzesentwürfe

TOP 3 Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drs. 17/4392)

Die Regierungschefinnen und die Regierungschefs der Länder haben vom 9. bis 28. September 2015 den Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet, der eine Regelung zur regionalisierten Werbung in bundesweiten Programmen zum Inhalt hat. Mit den vorgesehenen Veränderungen wird ausdrücklich klargestellt, dass Werbung Teil des Programms ist und regionalisierte Werbung in einem bundesweiten Programm nur dann zulässig ist, wenn das Recht des betroffenen Landes dies gestattet und eine gesonderte landesrechtliche Zulassung erteilt wird.

Die vorgesehene Regelung stellt es den einzelnen Ländern frei, ob sie für ihren Bereich regionalisierte Werbung in bundesweiten Programmen ermöglichen oder nicht. In Niedersachsen ist nicht daran gedacht, im Niedersächsischen Mediengesetz regionale Werbemärkte für bundesweite Veranstalter zu öffnen. Wir müssen die Zustimmung zum Staatsvertrag beschließen.

TOP 4 - 8 Entwurf von Gesetzen zur kommunalen Neuordnung

Mit den folgenden Gesetzen verändern wir die kommunale Struktur in Niedersachsen:

• Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Cadenberge, Landkreis Cuxhaven (Drs. 17/4474)

• Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Sibbesse, Landkreis Hildesheim (Drs. 17/4475)

• Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung der Gemeinde Lamspringe, Landkreis Hildesheim (Drs. 17/4476)

• Entwurf eines Gesetzes über die Neubildung des Fleckens Bruchhausen-Vilsen, Landkreis Diepholz (Drs. 17/4477)

• Entwurf eines Gesetzes über die kommunale Neuordnung der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz (Drs. 17/4528)

TOP 9 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen – Flüchtlingsunterbringungserleichterungsgesetz (Drs. 17/4429)

Niedersachsen ist seit Monaten Ziel einer großen Zahl von Flüchtlingen, die Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen. Die in dieser Größenordnung seit Bestehen des Landes ungekannte Zahl von Flüchtlingen, stellt das Land und seine Kommunen vor große humanitäre, administrative und finanzielle Herausforderungen. Ein wesentlicher Schwerpunkt stellt dabei die menschenwürdige Unterbringung der hier Schutz suchenden Personen dar. Angesichts des erheblichen Zulaufs von Flüchtlingen bedarf es daher einer deutlich größeren Anzahl und Kapazität von Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften des Landes und der Kommunen für Menschen, die als Asylberechtigte oder aus humanitären Gründen mittel- bis längerfristig in Deutschland bleiben werden.

Nach den bisherigen Erfahrungen gibt es bei der erforderlichen Schaffung bzw. Umrüstung von Gebäuden zu Erstaufnahmeeinrichtungen und Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen auch landesrechtliche Anforderungen, die einer schnellen und auch finanziell vertretbaren Umsetzung entgegenstehen. Um die Unterbringung der großen Zahl von Flüchtlingen in Niedersachsen gewährleisten zu können, soll daher für einen befristeten Zeitraum von geltenden Regelungen und Standards gezielt abgewichen werden können. Durch das Gesetz werden insbesondere landesrechtliche Regelungen im Bauordnungsrecht und im Denkmalschutzrecht für einen begrenzten Zeitraum bis Ende 2019 angepasst werden. Wir beschließen mit Änderungen in der Drs. 17/4476.

TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (Drs. 17/3869)

Als Folge der im Jahr 2007 ausgebrochenen Finanzmarktkrise forderten die Staats- und Regierungschefs der G20-Staaten im Rahmen der Gipfeltreffen 2009 in London und Pittsburgh eine weltweit nachhaltige Stärkung der Widerstandskraft des Bankensystems durch Erhöhung von Qualität, Quantität und internationaler Vergleichbarkeit der Eigenmittel sowie der Liquidität der Kreditinstitute. In Erfüllung eines entsprechenden Arbeitsauftrages der G20 veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 eine Empfehlung für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Kreditinstitute (Basel III). Basel III verfolgt das Ziel, die Widerstandskraft der Kreditinstitute gegenüber Schocks aus Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft zu stärken. Durch die Umsetzung ergibt sich nunmehr ein Änderungsbedarf in unserem Sparkassengesetz, dem wir mit unserem Beschluss nachkommen.

TOP 11 Entwurf eines Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule (Drs. 17/5432)

Mit diesem Gesetz der Landesregierung regeln wir die Folgekosten der Inklusion in unseren Schulen. Damit sollen im Rahmen der Konnexität den Kommunen die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dies hätte bereits mit Einführung der inklusiven Schule durch die frühere Landesregierung passieren müssen. Für bauliche Maßnahmen zahlt Niedersachsen danach ab dem Jahr 2015 jährlich 11,7 Millionen Euro an die Schulträger. Ab 2016 erhöht sich die Summe auf 20 Millionen Euro. Zusätzlich erhalten Schulträger, die gleichzeitig Träger der Jugendhilfe sind, freiwillige Leistungen in Höhe von 5,8 Millionen Euro für das Jahr 2015 und zehn Millionen Euro ab 2016. Diese Inklusionspauschale ist zunächst bis 2018 befristet.

TOP 12 Entwurf eines Gesetzes über die „Stiftung Zukunftsfonds Asse“ (AsseStG) (Drs. 17/4350)

Zwischen 1967 und 1978 wurden in der Schachtanlage Asse II, einem ehemaligen Salzbergwerk bei Remlingen im Landkreis Wolfenbüttel, radioaktive Abfälle eingelagert bzw. entsorgt. Seit 2009 ist das Bundesamt für Strahlenschutz für den Betrieb der Schachtanlage zuständig. Es soll die radioaktiven Abfälle nach Möglichkeit zurückholen und die Schachtanlage anschließend unverzüglich stilllegen. Dies wird nach jetzigem Planungsstand noch mehrere Jahrzehnte dauern. Der Bund trägt die Verantwortung für die nukleare Entsorgung und ihre Folgen. Entsprechend kündigte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks bei einem Besuch der Schachtanlage im März 2014 an, gegenüber der betroffenen Region für einen gewissen finanziellen Nachteilsausgleich zu sorgen. Um mit diesen Mitteln einen dauerhaften Mehrwert zu erzielen, sollen sie vor Ort in die regionale Landesentwicklung investiert werden. Für die langfristige Verzahnung von Geldgeber (Bund), den Zuständigen für die regionale Landesentwicklung (Land) und den kommunalen Akteuren mit ihren besonderen Kenntnissen, wollen wir mit diesem Gesetzesentwurf eine entsprechende Stiftung errichten. Wir beschließen mit Änderungen in der Drs. 17/4533).

TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes (Drs. 17/4540)

Ziele unseres Gesetzentwurfes sind die Stärkung der Bürgersender in Bezug auf Zulassungsdauer und Finanzierung, die Stärkung der Stellung der Rundfunkveranstalter gegenüber den Betreibern analoger Kabelnetze, die Verschärfung der an die Zulassung der kommerziellen lokalen und regionalen Rundfunk zu stellenden Vielfaltskriterien, die Herstellung von mehr Vielfalt durch die Änderung der Zusammensetzung der Versammlung der Niedersächsischen. Landesmedienanstalt, die Schaffung von mehr Transparenz im Hinblick auf die Entscheidungen der Landesmedienanstalt, insbesondere deren Versammlung und die Ausrichtung der Film- und Medienförderung auf mehr kulturelle Vielfalt. Wir beraten in erster Lesung.

B. Anträge

Neben den Gesetzesentwürfen werden wir wieder eine Reihe weiterer Initiativen beraten, viele davon in letzter Lesung. Neu oder erstmals im Plenum beraten werden wir:

TOP 29 Sicherstellung einer unabhängigen Patientenberatung (Drs- 17/4505)

Seit 2011 sind die Krankenkassen laut § 65b SGB V zur Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung verpflichtet. Der entsprechende Auftrag dazu wird alle fünf Jahre durch den GKV-Spitzenverband vergeben, der jedoch keinen Einfluss auf Inhalt oder Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Patientenberatung auch weiterhin unabhängig, neutral und kostenfrei bleibt und eine regionale Erreichbarkeit gewährleistet ist. Dazu soll sie sich für eine Änderung der Vergabemodalitäten in § 65 b SGB V einzusetzen mit dem Ziel, dass Ausschreibungsverfahren und Mittelvergabe an eine unabhängige Institution übergehen, die nicht selbst Gegenstand der Beratungstätigkeit ist.

TOP 37 „Demokratie braucht politische Bildung“ - Niedersachsen braucht wieder eine Landeszentrale für politische Bildung! (Drs. 17/4526)

Am 1. September 1954 wurde in Niedersachsen die Landeszentrale für Heimatdienst gegründet, aus der später die Landeszentrale für Politische Bildung hervorgegangen ist. Geprägt von den schmerzhaften Erfahrungen des Nationalsozialismus sollten die Voraussetzungen für eine wehrhafte Demokratie unter dem Leitmotto „Demokratie braucht Demokraten“ geschaffen werden. Friedrich Ebert hatte als erster Reichspräsident der Weimarer Republik mit diesen prägnanten Worten die notwendige Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Demokratie deutlich gemacht.

Über mehrere Jahrzehnte wurde in der Landeszentrale für politische Bildung wertvolle Arbeit für das Land geleistet. Es wurden politische Bildungsangebote für Hunderttausende Niedersachsen gemacht. Sie war über alle Parteiengrenzen hinweg ein akzeptiertes Instrument für Demokratie, Teilhabe und Bürgerbeteiligung.

Die Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung in Niedersachsen war eine tiefe Zäsur der Ignoranz dieser Leistung und wurde massiv von Gewerkschaften, Bildungsverbänden, Schulen und der Bevölkerung kritisiert. Die Schließung nahm der Landeszentrale die Chance auf eine notwendige Reform, die durchaus angebracht gewesen wäre. Die Schließung hinterließ eine Lücke, die mit keiner Übergangslösung vollständig geschlossen werden konnte. Mit unserem Antrag wollen wir eine neue Landeszentrale auf den Weg bringen.

TOP 41 Gute Ausbildung für Niedersachsens Feuerwehren (Drs. 17/5423)

Die niedersächsischen Feuerwehren bilden den Mittelpunkt der Brand- und Katastrophenbekämpfung. Damit sie ihre wichtige Aufgabe erfüllen können, ist eine gute Ausbildung notwendig. Die bauliche Situation der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) in Celle Scheuen soll daher in zwei Abschnitten verbessert werden. Durch diese Maßnahmen und die Verbesserung der Attraktivität der Arbeitsplätze an der NABK wird die Lehrgangsbedarfsdeckung stufenweise gesteigert. Mit unserem Antrag unterstützen wir die entsprechenden Vorhaben der Landesregierung.

TOP 42 Freies WLAN in Niedersachsen: Freifunk unterstützen, Bürgernetze ausbauen! (Drs. 17/4524)

Die Möglichkeit der freien, dauerhaften und vor allem mobilen Internetnutzung gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Die flächendeckende Versorgung Niedersachsens mit schnellen Internetverbindungen ist eine entscheidende Zukunftsaufgabe. Neben den lokalen Breitbandverbindungen spielen dabei mobile Drahtlosverbindungen ins Internet eine immer wichtigere Rolle. Drahtlose lokale Netzwerke (WLAN - Wireless Local Area Network) sind ein Teil der Telekommunikationsinfrastruktur und bieten einen dezentralen, kabellosen Zugang zum Internet. Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass Rechtssicherheit für diesen Bereich bestehen bleibt, die Kommunen in Niedersachsen in geeigneter Weise über die Möglichkeiten des Freifunks als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements informieren werden sowie Freifunkinitiativen in den kommenden Jahren auch direkt beim Aufbau einer zukunftsfähigen WLAN-Infrastruktur unterstützen werden.

TOP 43 Prävention und Intervention gegen Diskriminierung, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Ideologien der Ungleichwertigkeit - ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus (Drs. 17/4541)

Mit diesem Antrag unterstützen wir die Landesregierung, die durch einen interministeriellen Arbeitskreis dem Problem der extremen Rechten und der verbreiteten gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Niedersachsen offensiv mit der Erarbeitung eines Landesprogramms gegen Rechtsextremismus begegnet. Als Folge daraus werden konkrete Schritte zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in der Begegnung mit der extremen Rechten und in der Unterstützung und Stärkung der Betroffenen rechtsmotivierter Gewalt folgen. Mit diesem Landesprogramm werden zukünftig die Aktivitäten gegen Rechtsextremismus sowie die Unterstützung der Zivilgesellschaft zur Förderung einer demokratischen Kultur und gegen Rechtsextremismus gebündelt und die benötigten Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Ich freue mich auf intensive Beratungen!

Herzliche Grüße