Liebe Genossinnen und Genossen,

die CDU-Fraktion hat von der Möglichkeit des Art 21 Abs. 2 Satz 2 der Landesverfassung Gebrauch gemacht und einen Antrag auf Einberufung des Landtags gestellt. Die Sitzung findet an diesem Donnerstag statt. Wir sind uns alle einig: das Thema Flüchtlingspolitik ist ein sehr ernstes und wichtiges Thema. Wir hätten die gestellten Anträge der Opposition allerdings ebenso im regulären Tagungsabschnitt in der kommenden Woche beraten können. Daher habe ich den Antrag der CDU in einer ersten Reaktion als populistisch bezeichnet. Das Sonderplenum gibt aber nun unserer Landesregierung die Möglichkeit, ihre Pläne für die Bewältigung der mit dem Flüchtlingsstrom zusammenhängenden Herausforderungen ein paar Tage früher vorzustellen. Die Plenarsitzung wird daher mit der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten mit dem Titel „Flüchtlinge in Niedersachsen – Weltoffenheit schützen, Herausforderungen annehmen, Chancen nutzen“ beginnen. Stephan Weil wird dabei die aktuelle Situation in Niedersachsen und das bereits vorgestellte Maßnahmenpaket der

Landesregierung erläutern:

1. Vorziehen der ursprünglich für 2016 geplanten Auszahlung der Erstattungspauschalen an die Kommunen in Höhe von rund 180 Millionen Euro. Damit wird den Kommunen eine weitere Vorfinanzierung dieser Kosten erspart und eine erhebliche finanzielle Entlastung an dieser Stelle geschaffen.

2. In dem geplanten Nachtragshaushalt sollen 30 Millionen Euro für den Ausbau von Erstaufnahmeeinrichtungen veranschlagt werden. Die Kapazitäten der Landesaufnahmebehörde soll damit auf 16.000 Plätze bis Jahresende steigen.

3. Das Innenministerium bekommt außerdem zusätzlich 40 Millionen für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die der Flüchtlingsunterbringung dienen.

4. Finanzmittel im Umfang von rund 700 zusätzlichen Stellen für die Sprachförderung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen in Schulen für das laufende und kommende Haushaltjahr. Damit wird die Zahl der Sprachlernklassen nahezu verdoppelt. Zusätzlich werden Sprachförderkurse und Sprachförderunterricht dort ermöglicht, wo keine Sprachlernklassen eingerichtet werden können, Stellen für die schulische Sozialarbeit bereitgestellt und an den berufsbildenden Schulen besondere Berufsvorbereitung in Sprachförderklasse eingerichtet.

5. Im Bereich der Erwachsenenbildung sollen zusätzliche Sprachkurse eingerichtet werden, dafür sind weitere fünf Millionen Euro vorgesehen. Bis Ende 2016 sollen so ca. 40.000 Flüchtlinge erreicht werden. Zusätzlich werden Angebote gemacht, um Ehrenamtlichen ein Basiswissen für die Sprachvermittlung für Flüchtlinge zu vermitteln.

6. Im Sozialetat sollen über den Nachtragshaushalt zusätzliche sechs Millionen Euro bereitgestellt werden - fünf Millionen Euro für die Flüchtlingssozialarbeit und eine Million Euro für einen Sonderfonds für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe.

7. Noch im Jahr 2015 sollen zehn Stellen für Familienrichterinnen und -richter zur Bewältigung der steigenden Zahl von Vormundschaftsverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bereitgestellt werden. Der erforderliche Nachtragshaushalt wird voraussichtlich im Oktoberplenum eingebracht. Er ist die Antwort auf die Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik und das klare Signal, dass wir diese als starkes Land meistern werden. Es muss jedoch ebenfalls deutlich werden, dass wir einen solchen Kraftakt nicht oft werden stemmen können. Es muss daher eine Lösung für die fluchtauslösenden Konflikte gefunden werden. Zusätzlich müssen sich die Staaten der Europäischen Gemeinschaft auf eine faire Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Europas einigen. Daher haben wir eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Europa braucht eine solidarische Flüchtlingspolitik“ angemeldet.

Herzliche Grüße

Sabine Tippelt