Liebe Genossinnen und Genossen,

nach knapp zweieinhalb Jahren rot-grüner Regierungszeit können wir gemeinsam feststellen: Niedersachsen boomt!

Nach den aktuellen Zahlen des NiedersachsenTRENDs sind sechs von zehn Niedersachsen (63 Prozent) und damit so viele wie nie zuvor zuversichtlich, was die Verhältnisse in unserem Land angeht. Ebenso viele Menschen sind zufrieden mit der Arbeit unserer Landesregierung. Auch das ist der beste Wert, den eine Landesregierung in den letzten 12 Jahren in der Umfrage erzielen konnte. Die Stimmung unter Rot-Grün ist also gut in Niedersachen!

Die gemessene Stimmung lässt sich jedoch auch mit Zahlen belegen: so ist die die Zahl der Erwerbstätigen ist in Deutschland und Niedersachsen weiter angestiegen. Der Rekord von 2013 wurde im vergangenen Jahr nochmals überboten. Nach dem Bericht des Statistischen Landesamtes waren in Niedersachsen im Jahr 2014 insgesamt knapp über 3,9 Millionen Personen erwerbstätig. Das waren 1,1 % mehr Erwerbstätige als im Vorjahr. Damit ist die Zahl in Niedersachsen wieder stärker gewachsen als im Bundesdurchschnitt (+0,9 %). Die Erwerbstätigkeit nahm in allen Bereichen der niedersächsischen Wirtschaft zu. Das sind Zahlen, die uns alle freuen.
Dies macht sich auch bei der Arbeitslosenstatistik bemerkbar: im Juni 2015 lag die Zahl gemäß den Angaben der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen bei nur noch 5,9 %.

Ein weiterer Beleg für die gute Lage in unserem Land ist die Zahl der Studierenden: Die Gesamtzahl der Studierenden in Niedersachsen hat sich von 177.571 im Wintersemester 2013/14 auf 192.143 im WS 2014/15 erhöht. Dies entspricht einer Steigerung um 8,2 %. Bei einem Vergleich der Gesamtstudierendenzahlen vom WS 2013/14 und WS 2014/15 unter den Bundesländern hat Niedersachsen damit den stärksten Anstieg bei den Studierendenzahlen zu verzeichnen: plus 8,5 % in Niedersachsen. Der Durchschnitt in Deutschland lag bei einem Plus von 3,1 %. Wir haben die Studiengebühren abgeschafft. Unsere Politik wirkt.
Zusätzlich hat Niedersachsen im Kalenderjahr 2014 in der Historie die höchste Studienanfängerzahl. Vergleicht man nur die Anfängerzahlen vom WS 2013/14 und WS 2014/15, ergibt sich ein Anstieg von 32.368 auf 33.781 und damit eine Steigerung um 4,4 %.

Auch die Entwicklung bei den Ganztagsschulen kann sich sehen lassen: Lag die Zahl der Schulen mit Ganztagsangebot im Jahr 2003 noch bei 156, so können wir heute 1647 Ganztagsschulen in unserem Land zählen.

Diese Entwicklung stimmt uns freudig und sie bestätigt uns in unserem Handeln. Daher haben wir auch unsere Aktuelle Stunde zum Thema „Niedersachen boomt!“ angemeldet.

Wir können selbstbewusst sagen, dass sich in diesen Zahlen auch die intensive Arbeit der vergangenen zweieinhalb Jahre in Regierungsverantwortung spiegelt. Wir haben aber noch einiges vor. In diesem Plenarabschnitt warten einige Gesetze und Anträge auf uns:


A. Gesetzesentwürfe

Zu Beginn dieses Plenarabschnitts werden wir unter

TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Drs. 17/3699) den Nachtragshaushalt 2015 beschließen.
Mit diesem Gesetz schaffen wir die landesrechtliche Grundlage für die Auszahlung von insgesamt 120 Millionen Euro Bundes- und Landesmitteln, um Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auszugleichen. Von den 120 Millionen Euro finanziert das Land unter dem Strich einen Betrag von 80 Millionen Euro. Dieser setzt sich zusammen aus 40 Millionen Euro, die das Land unmittelbar zur Verfügung stellt und den 80 Millionen Euro Bundesmitteln, die langfristig zur Hälfte vom Land mitfinanziert werden.

Zusätzlich stocken wir mit insgesamt 83 Millionen Euro die Finanzhilfen des Landes an unseren Tageseinrichtungen für Kinder auf. Die stetig steigende Nachfrage nach Plätzen in Krippen und der Tagespflege macht es erforderlich, dass wir hier zusätzliche Mittel bereitstellen.
Ein weiterer Punkt des Nachtragshaushaltes ist die Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrkräften. Mit dem Nachtrag stellen wir die Umsetzung des OVG-Urteils sicher. Damit stellen wir bereits zum Schuljahresbeginn 2015/2016 notwendigen Stellen zur Verfügung.

Den Nachtragshaushalt beraten wir gemeinsam mit

TOP 3 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern (Drs. 17/3697).



Weitere in diesem Plenum abschließend zu beratende Gesetze sind:

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes über das „Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen“ (Drs. 17/3448)
In Teilbereichen des Landeshaushalts ist festzustellen, dass Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen nicht im Jahr der Vereinnahmung, sondern erst in darauffolgenden Haushaltsjahren geleistet werden. Dieser Befund betrifft insbesondere die Verausgabung von EU-Mitteln sowie von Bundeszuweisungen im Bereich Verkehr nach dem Entflechtungsgesetz und dem
Regionalisierungsgesetz.

Gründe für die zeitversetzte Verausgabung dieser Drittmittel liegen u. a. darin, dass es sich hierbei auch um zweckgebundene Investitionsmittel für Infrastrukturvorhaben handelt, bei denen sich überjährig Mittelanforderungen ergeben. Zudem wird für EU-Mittel teilweise ein Vorschuss zu Beginn einer Förderperiode gewährt, der erst am Ende der Förderperiode durch geringere EU-
Zuweisungen wieder abgeschmolzen wird. Weiterhin zahlt die EU im Bereich EFRE und ESF EUMittel nicht auf Basis der mit Zuwendungsbescheid bewilligten projektindividuellen Fördersätze, sondern auf Basis der von der EU für das jeweilige Programm genehmigten Interventionssätze. Hierdurch kommt es zu teilweise wesentlich früheren Zahlungen der EU als im reinen Erstattungsverfahren auf Basis der tatsächlich ausgezahlten Mittel.

Das Sondervermögen hat daher in einem ersten Schritt zum Ziel, die unterjährig nicht für
Auszahlungen in Anspruch genommenen Ausgabeermächtigungen des Jahres 2014 aus EUMitteln sowie aus Bundeszuweisungen im Bereich Verkehr nach dem Entflechtungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz in Höhe der dafür bereits im Landeshaushalt vereinnahmten Mittel aufzunehmen und mehrjährig zur Bewirtschaftung bereit zu halten. Hierdurch werden eine Bildung und Übertragung von Ausgaberesten sowie eine hierfür zur Deckung erforderliche Bildung und Übertragung von Einnahmeresten aus nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen zur Aufnahme von Deckungskrediten vermieden.


TOP 7 Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (NKInvFG) (Drs. 17/3715)
Das Niedersächsische Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKInvFG) regelt die Weiterleitung der Mittel aus dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen des Bundes. Mit diesem Programm zur Investitionsförderung soll ein Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet geleistet werden.

Den finanzschwachen niedersächsischen Landkreisen und Gemeinden werden Mittel in Höhe von 327 540 500 Euro als Finanzhilfen pauschal in Form einer Investitionspauschale zur Verfügung gestellt. Die Kommunen werden verpflichtet, bei der Inanspruchnahme der Mittel in ihrer Gesamtheit 36 393 389 Euro als Eigenanteil zu investieren.

Die Mittel werden vollständig an die Kommunen weitergeleitet. Die Mittelverteilung orientiert sich an den auch vom Bund verwandten Bedürftigkeitsmerkmalen finanzschwacher Kommunen.
Hierbei wird ein Teilbetrag von etwa 4,6 % der Finanzhilfen in Höhe von 15 Millionen Euro dafür reserviert, den überproportional vom Abzug der Bundeswehr und der britischen Stationierungsstreitkräfte (Konversion) betroffenen Gemeinden eine angemessene Finanzhilfe für die notwendigen Investitionen zur Bewältigung dieser Herausforderung zur Verfügung zu stellen.

Daher beraten wir gleichzeitig unseren Antrag
TOP 8 Konversion nach dem Britenabzug bewältigen - niedersächsische Kommunen unterstützen (Drs 17/3740).

Ansonsten werden die Finanzhilfen zwischen der Kreisebene (Landkreise und kreisfreie Städte) und der Gemeindeebene (kreisfreie Städte, Gemeinden, soweit sie nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind und Samtgemeinden) hälftig aufgeteilt.

Für die Aufteilung unter den Kommunen wird ein Verteilungsschlüssel aus drei Kriterien gebildet. Dies sind die Anzahl der Einwohner jeweils zum 30. Juni des Jahres, die Höhe der Kassenkreditbestände der Kommunen zusammen jeweils zum 31. Dezember des Jahres sowie die Anzahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt. Für jedes Kriterium wurde der Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013 gebildet und dieser im Verhältnis zum jeweiligen Gesamtwert der Kreis- oder Gemeindeebene für jede Kommune als Prozentanteil errechnet. Mit dieser Vorgehensweise wird die vom Bund praktizierte Herangehensweise zur Verteilung der Mittel an die Länder übernommen.

Bei der Bemessung des im Einzelfall jeweils zu leistenden kommunalen Eigenanteils haben steuereinnahmestarke Kommunen einen größeren Anteil als steuereinnahmeschwache zu leisten. Der Eigenanteil der steuereinnahmeschwächsten kommunalen Körperschaft beträgt jeweils nicht mehr als 5 Prozent und der der steuereinnahmestärksten Körperschaft nicht mehr als 15 Prozent. Bei der Berechnung der Steuereinnahmekraft wird der Durchschnittswert der amtlichen Statistik aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 zugrunde gelegt. Damit wird auch finanzschwachen Kommunen, die gegebenenfalls die zu erbringenden Eigenanteile durch Kredite zu finanzieren haben, eine Teilnahme am Programm ermöglicht.

Insgesamt darf der kommunale Eigenanteil der Kreis- und der Gemeindeebene jeweils 10 Prozent nicht unterschreiten. Die im Rahmen dieses Programms jeweils anfallenden Eigenanteile werden - auch mit Blick auf gegebenenfalls notwendig werdende Kreditaufnahmen - von der Kommunalaufsicht mitgetragen.

Damit wird eine unbürokratische und flexible Abwicklung der Pauschalzuweisungen an die Kommunen ohne unnötigen Verwaltungsaufwand und unter Wahrung der Vorgaben des Bundes ermöglicht. Zugleich wird den kommunalen Körperschaften ein größtmöglicher Spielraum bei der Verwendung der Mittel gewährt werden.


TOP 9 Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (Drs. 17/2709) als Fraktionsentwurf.
Anlass der Gesetzesänderung ist die flächendeckende Einführung von Patientenbeauftragten an niedersächsischen Krankenhäusern. Ziel ist an jedem Krankenhaus ein funktionierendes Beschwerdemanagement einzurichten, sodass die Anliegen von Patientinnen und Patienten stärker beachtet werden.

Die oder der Patientenbeauftragte ist Anlaufstelle für Anfragen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten im jeweiligen Krankenhaus. Sie oder er unterstützt Patientinnen und Patienten bei Problemen und Beschwerden gegenüber dem Krankenhaus, in dem sie behandelt werden. Die Patientinnen und Patienten sollen die Möglichkeit haben, in regelmäßigen Sprechstunden in den Krankenhäusern Kontakt mit den Beauftragten aufzunehmen und bestehende Fragen zu klären. Die Patientenbeauftragten arbeiten ehrenamtlich, sind unabhängig und nicht weisungsgebunden.


TOP 10 Entwurf eines Niedersächsischen Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (NKSpG) Darüber hinaus beschließen wir unsere Anträge (Drs. 17/2608)
Das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz des Bundes regelt die Zulassungsverfahren für die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (CO2) in unterirdischen Gesteinsschichten. In dem Gesetz sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen ein CO2-Speicher errichtet und betrieben werden kann. Grundsätzlich ist der räumliche Anwendungsbereich des KohlendioxidSpeicherungsgesetzes das gesamte Bundesgebiet. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wurde von mehreren Bundesländern gefordert, dass die Länder die Befugnis erhalten sollten, die Einlagerung von CO2 in ihrem Land untersagen zu können.

Mit dem jetzt zu beschließenden Gesetz wenden wir diese Länderklausel an. Von der Ausschlussmöglichkeit soll nach Analyse der Speichermöglichkeiten sowie gründlicher Abwägung der sonstigen Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte, der geologischen Besonderheiten der Gebiete und anderer öffentlicher Interessen bezogen auf das gesamte Staatsgebiet des Landes Niedersachsen Gebrauch gemacht werden.

Im Ergebnis führt die Abwägung für jedes definierte Gebiet dazu, dass die Speicherung von CO2 dort anderen Interessen gegenüber als nachrangig einzuordnen ist und die Einlagerung von CO2 in diesen Gebieten daher als unzulässig zu bestimmen ist.

Eine Speicherung von CO2 wird damit im gesamten Landesgebiet unzulässig.


TOP 11 Entwurf eines Gesetzes über die Stiftung „Technische Informationsbibliothek (TIB)“ (Drs. 17/3304) in Form der Beschlussdrucksache (Drs. 17/3851).
Die Technische Informationsbibliothek (TIB) wurde am 15. Juni 1959 durch Erlass des Kultusministeriums als nichtrechtsfähige Anstalt des Landes Niedersachsens an der Universität
Hannover errichtet. Seit dem 1. Januar 2003 wird die TIB als eigenständiger Landesbetrieb gemäß § 26 Abs. 1 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) geführt.

Die TIB ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft (WGL). Als WGL-Einrichtung wird die TIB regelmäßig durch den Senat der WGL evaluiert. Sowohl in der Evaluation 2004 als auch in der Evaluation 2011 empfahl der Senat der WGL, die Rechtsform der TIB zu ändern und sie in eine Stiftung öffentlichen Rechts des Landes Niedersachsen umzuwandeln. Mit der Umwandlung soll der TIB die für ihre Weiterentwicklung notwendige Autonomie und Gestaltungsfreiheit gegeben und ihr Verbleib in der WGL sowie die gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder gesichert werden. Die Fortführung der TIB als Stiftung des öffentlichen Rechts ermöglicht einen Personalübergang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter größtmöglicher Besitzstandswahrung.


In erster Lesung beraten werden wir unter

TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
(17/3759) die Neufassung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes. Diese ist von uns bereits in der letzten Legislaturperiode gefordert worden. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht folgende Regelungen vor:

Bei Gestellungen und Zuweisungen zu einer Einrichtung außerhalb des Geltungsbereichs des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes soll das Wahlrecht, aber nicht die Wählbarkeit in der bisherigen Dienststelle im Hinblick auf das weiterhin bestehende Grundverhältnis bestehen bleiben.

Zur Verbesserung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sollen die Staffeln für die Mitgliederzahl der JAV erhöht und in Gesamtdienststellen soll die Bildung einer JAV auf der Ebene des Gesamtpersonalrats (GesamtJAV) vorgesehen werden.

Zur besseren Unterrichtung in finanziellen Angelegenheiten soll in Dienststellen mit in der Regel 200 Beschäftigten die Bildung eines Wirtschaftsausschusses auf Antrag des Personalrats nach dem Beispiel des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, das sich an die Regelung des Betriebsverfassungsgesetzes anlehnt, ermöglicht werden.

Die Mitbestimmungstatbestände des § 65 sollen erweitert werden. So soll z. B. die 2009 erfolgte
Einschränkung bei der Ablehnung von Sonderurlaub wieder zurückgenommen und die bei Umsetzungen eingeführte Kilometergrenze von 30 auf 15 reduziert werden. Befristungen von Arbeitsverträgen im Anschluss an ein zuvor befristetes Arbeitsverhältnis und die Ablehnung von Anträgen auf Teilnahme an der Telearbeit oder an mobilem Arbeiten sollen in die Mitbestimmungstatbestände aufgenommen werden.

Folgende Tatbestände der Benehmensherstellung sollen in die Mitbestimmungskataloge übernommen werden:
Kürzung der Anwärterbezüge oder der Unterhaltsbeihilfe,
Geltendmachung von Ersatzansprüchen, wenn die Beteiligung beantragt wird; die
Dienststelle hat auf das Antragsrecht rechtzeitig hinzuweisen,
Grundsätze der Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung,
Bestimmung des Inhalts von Beförderungsrichtlinien,
Bestimmung des Inhalts von Personalentwicklungskonzepten.

Bei einem Scheitern der Verhandlungen über eine Vereinbarung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften soll die Anhörung der zuständigen Personalvertretungen vor dem Erlass einer allgemeinen Regelung durch die Landesregierung vorgesehen werden.

Das bisher für die Schulpersonalvertretungen geltende Fachgruppenprinzip soll aufgehoben werden. Auf allen Ebenen der Schulpersonalvertretungen sollen auch die beiden Statusgruppen Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.

Die Ausnahmen von Mitbestimmungs- und Benehmensherstellungstatbeständen für öffentlichrechtliche Versicherungsunternehmen, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute sowie ihrer Verbände sollen reduziert werden.


B. Entschließungsanträge

In diesem Plenarabschnitt werden wir eine Reihe der von uns eingebrachten
Entschließungsanträgen abschließend beraten:


TOP 25 Bessere Verkehrsanbindung im Weserbergland sicherstellen (17/3855)
Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag der B 240-Initiative e. V. Holzminden festgestellt, dass die Region Holzminden trotz ihrer Strukturschwäche über große Entwicklungspotenziale verfügt, die sich aber aufgrund der schlechten Verkehrsanbindung nicht entfalten können.

Im Jahr 2008 forderten die Landkreise Holzminden und Hildesheim das Land auf, dass neben den bereits in Planung befindlichen Maßnahmen des vordringlichen Bedarfes (OU Negenborn, NordOst-Umgehung Eschershausen, OU Marienhagen) auch mit den Planungen von weiteren Maßnahmen begonnen wird. Im Jahr 2009 wurde zwischen dem Land und den Landkreisen Holzminden und Hildesheim eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der das Land auch die Planung der im weiteren Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen eingestuften Maßnahmen OU Eime, OU Weenzen, Verlegung südlich Fölziehausen bis Eschershausen und Westumgehung Eschershausen übernimmt. Die Landkreise tragen anteilig Planungskosten in Höhe von 1 Million Euro bzw. 0,5 Millionen Euro. Für die Finanzierung des Landesanteils in Höhe von 5 Millionen Euro wurden bzw. werden vom Land Sondermittel im Haushalt bereitgestellt.

Zur Sicherung bereits vorhandener, aber gefährdete arbeitsmarkt- und strukturpolitischer Bedingungen des Raums Holzminden ist eine Gewichtung a priori für die Maßnahmen im Zuge der B 64/B 240 notwendig, damit die Realisierung im Zeitraum bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann. Dazu ist dem Bund zu verdeutlichen, dass der Streckenzug B 64/B 240 nicht nur eine überregionale, sondern eine großräumige Verbindungsfunktion hat.

Mit diesem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich für die Umsetzung der Maßnahmen einzusetzen bzw. selbst für die Umsetzung zu sorgen.


TOP 27 Flächendeckende Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher in Niedersachsen weiterentwickeln (Drs. 17/3718)
Die letzte Bestandsaufnahme von Versorgungs- und Betreuungsangeboten für schwerstkranke Kinder hat vor mehr als zehn Jahren in Niedersachsen stattgefunden. Anlass war eine Entschließung vom 13.06.2001 (Drs. 14/2567), die auf Initiative unserer Fraktion beschlossen wurde. Die in diesem Zusammenhang vom MS erstellte und erstmalig im August 2001 herausgegebene Broschüre „Hilfen für Familien mit kleinen Kindern in Niedersachsen“ ist zuletzt im Juli 2003 aktualisiert worden. Vor diesem Hintergrund ist zur Weiterentwicklung der Angebote dringend eine regelmäßige Aktualisierung der Bestandsaufnahme im Rahmen des Landespflegeberichts geboten. Nur eine aktuelle Bestandsaufnahme, gibt Aufschluss darüber, ob es bei der Versorgung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher noch Verbesserungsbedarf gibt. Der Landespflegebericht wird alle fünf Jahre erstellt, der nächste ist für 2015 geplant.

Großen Verbesserungsbedarf gibt es z. B. im Bereich der Kurzzeitpflegeangebote für schwer- und schwerstbehinderte Kinder. Hier gilt es die nur unzureichenden Angebote in Niedersachsen entsprechend des Bedarfs auszubauen.

Insbesondere mit den Bundesländern Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ist eine länderübergreifende Zusammenarbeit notwendig. Im Bereich der Palliativversorgung gibt es allerdings noch große Defizite. Diese müssen zur Vermeidung von Doppelstrukturen behoben werden.

Im Jahr 2002 wurde ein „Runder Tisch“ zur Verbesserung der Situation schwer kranker Kinder und ihrer Familien eingerichtet. Er hat seitdem die Aufgabe, eine Bewertung der bestehenden Versorgungssituation vorzunehmen, zu ermitteln, welche Beratungs- und Versorgungsangebote zu optimieren, auf- oder auszubauen sind und die Landesregierung hinsichtlich der Förderung von Einzelmaßnahmen zu beraten. An dem Runden Tisch sind alle maßgeblichen Institutionen und Organisationen auf Seiten der Leistungsanbieter und der Kostenträger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kinder-und Jugendhospizarbeit und Zusammenschlüsse betroffener Eltern beteiligt.
Leider hat der Runde Tisch in den letzten Jahren nur sehr unregelmäßig getagt. Zur Weiterentwicklung der Versorgung und Betreuung für schwerstkranke Kinder und Jugendliche ist ein Fortbestehen jedoch von großer Bedeutung. Er soll daher reaktiviert werden.


TOP 29 Sicherung der Existenzgrundlagen von Werkstätten für behinder-te Menschen und vergleichbaren Einrichtungen (Drs. 17/3720)
Arbeit und Beschäftigung haben in unserer Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert. Mit einer Erwerbstätigkeit wird nicht nur die materielle Existenz abgesichert, sondern hierüber werden auch soziale Rollen und gesellschaftliche Anerkennung definiert. Menschen mit Behinderungen haben es in unserer Gesellschaft immer noch schwerer, einen Beruf zu erlernen und ihn auszuüben, sie sind daher auch häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erfüllen in diesem Zusammenhang eine zentrale Funktion. Sie sind Einrichtungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben.

Für diese Aufgabe erhalten sie einen umsatzsteuerrechtlichen Nachteilsausgleich durch den Gesetzgeber. Um den Anspruch auf Inklusion einlösen zu können, haben die WfbM innovative Beschäftigungsangebote auch außerhalb der klassischen Produktion entwickelt. Nach § 39 SGB IX werden in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen „Leistungen erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der Betroffenen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern“. Diese Vorschrift fordert die Werkstätten gerade zur Teilnahme am Marktgeschehen auf, um die behinderten Menschen so nah wie möglich an den ersten Arbeitsmarkt heranzubringen und wenn möglich zu integrieren. Durch die UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird diese Vorgabe deutlich verstärkt. Allerdings wird dieser Funktionswandel bisher umsatzsteuerrechtlich nicht berücksichtigt.
Um die Vielfältigkeit der Teilhabe- und Beschäftigungsangebote in Werkstätten und beim Übergang in den inklusiven Arbeitsmarkt zu erhalten, müssen auch diese Dienstleistungen umsatzsteuerrechtlich gewürdigt werden.


TOP 30 Sprachkurse für Flüchtlinge und Geduldete öffnen (Drs. 17/3543)
Asylsuchende und Geduldete haben bisher keinen Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs. Die Betroffenen verfügen in der Regel nicht über die finanziellen Mittel für einen regulären und kostenpflichtigen Deutschkurs und die Fahrtkosten zum Kursort, sie bleiben so von Teilhabe ausgeschlossen. Ohne Sprachvermittlung sind die Möglichkeiten einer Ausbildung oder Beschäftigung stark eingeschränkt.

Wir fordern die Landesregierung in unserem Antrag daher auf, Ihren Einsatz auf Bundesebene für eine Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete sowie für die Sicherstellung der Kinderbetreuung während der Kursteilnahme und die Erstattung der Fahrtkosten fortzusetzen, und sich auf Bundesebene für eine Aufstockung der finanziellen Mittel zur Durchführung der berufsbezogenen Deutschkurse einzusetzen.

Weiter sollen sich die Arbeitsagenturen auch der Flüchtlinge und Geduldeten annehmen und, in Bezug auf die Arbeitsmarktöffnung ab dem dritten Monat, auch Sprachfördermaßnahmen in die Arbeitsmarktinstrumente für diesen Personenkreis integrieren.

Die Landesregierung soll sich weiter dafür einzusetzen, dass alle Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement oder Ad-hoc-Aufnahmen vollen Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogener Sprachförderung erhalten

Die 9. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder am 19./20. März 2014 hat gefordert, allen Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement oder Ad-hoc-Aufnahmen vollen Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogener Sprachförderung zu gewähren. Dieser Forderung wird durch unseren Antrag Nachdruck verliehen.


TOP 33 Kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige einführen (Drs. 17/3716)
Ende des Jahres 2013 lebten rund 525.000 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Niedersachsen, davon etwa 280.000 aus Nicht-EU-Staaten, also sogenannte Drittstaatsangehörige. Das 18.Lebensjahr hatten davon wiederum ca. 200.000
Drittstaatsangehörige vollendet.

Anders als Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ist es Drittstaatsangehörigen auch nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland verwehrt, das Zusammenleben politisch mitzugestalten, da sie nicht einmal auf kommunaler Ebene an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen dürfen. Dieser Teil unserer Bevölkerung ist von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Zu unserem Politik- und Gesellschaftsbild gehört allerdings, dass alle Menschen in Niedersachsen die Chance erhalten sollen, sich aktiv an der Gestaltung ihres Wohn- und Lebensumfeldes zu beteiligen.

Mit diesem Antrag wird die Landesregierung daher aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein kommunales Wahlrecht für alle dauerhaft hier lebenden Menschen einzusetzen und zu diesem Zweck eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Artikels 28 Abs. 1 des Grundgesetzes mit dem Ziel, den Ländern die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts zu ermöglichen, zu unternehmen. In einem zweiten Schritt soll nach Änderung des Grundgesetzes im oben genannten Sinne eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) angestoßen werden.


TOP 35 Seenotrettung jetzt - Konsequenzen aus Flüchtlingskatastrophen auf dem Mittelmeer ziehen (Drs. 17/3442)
Die Frontex-Mission „Triton“ ist kein Ersatz für das seit Oktober 2014 beendete italienische Seenotrettungsprogramm „Mare Nostrum“. Dies zeigt sich vor allem in den in letzter Zeit noch einmal verstärkt auftretenden Todesfällen. Seit Jahresbeginn sind mehr als 1.800 Menschen auf der Flucht im zentralen Mittelmeer ums Leben gekommen. Bei der bisher tödlichsten Katastrophe in der Nacht vom 18. April 2015 starben 900 Schutzsuchende 130 Kilometer vor der libyschen Küste, weil Hilfsschiffe nicht rechtzeitig eintrafen. Mit unserem Antrag fordern wird daher den Bund und die EU auf, eine europäische Initiative zur Seenotrettung auf dem Niveau des italienischen Programms „Mare Nostrum“ zu starten. Gleichzeitig sollen weitere legale und geschützte Einreisemöglichkeiten geprüft und an einer friedensfördernden Strategie in den Herkunfts- und Transitländern gearbeitet werden


TOP 40 Bürgerenergie in Niedersachsen nicht stoppen: Akteursvielfalt erhalten, gesellschaftliche Akzeptanz sichern, regionale Wertschöpfung befördern (Drs. 17/3735)
Mit diesem Antrag wollen wir zusammen mit unserem Koalitionspartner sicherstellen, dass kleine, lokale und kommunale Akteure bei der Ausgestaltung der Energiewende nicht aus dem Markt verdrängt werden. Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Ausschreibungen dürfen regional verankerte Projekte nicht benachteiligen. Dezentralität, Akteursvielfalt und Bürgerbeteiligung sichern die nötige Akzeptanz für Klimaschutz und Energiewende. Denn dort wo Bürgerinnen und Bürger, Stadtwerke und regionale Unternehmen den Ausbau der Erneuerbaren aktiv mitgestalten und finanziell an den Chancen der Energiewende beteiligt sind, wird Akzeptanz und Unterstützung befördert.


TOP 41 „Fracking“ - Sicherheit für Mensch und Umwelt geht vor! (Drs. 17/2896)
Die Debatte um „Fracking“ beschäftigt uns bereits seit längerer Zeit. Im Mittelpunkt der kritischen Debatte steht dabei die Erdgasförderung aus Lagerstätten im Schiefergestein. Von namhaften Umweltwissenschaftlern wird diese Erdgasförderung aus Lagerstätten im Schiefergestein als nicht verantwortbar abgelehnt, da die Risiken eines weitreichenden Einsatzes der Fracking-Technik derzeit nicht geklärt sind. Mit diesem Antrag schließt sich der Landtag dieser kritischen wissenschaftlichen Position an und lehnt die Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas (unkonventionelle Vorkommen) entschieden ab, da eine Gefährdung des Grundwassers nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann. Gleichzeitig wird begrüßt, dass die Landesregierung grundsätzlich bei Vorhaben zur Förderung von Erdgas eine
Umweltverträglichkeitsprüfung fordert und damit die bisherige Genehmigungspraxis erheblich verbessert. Mit diesem Antrag wird ferner ein Katalog mit Forderungen an die Landesregierung formuliert. Unter anderem wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Bundesrecht der gegenwärtigen Unverantwortbarkeit der Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten umfassend Rechnung trägt und dies auch für Probebohrungen gilt.


TOP 42 Klimaschutzziele verbindlich festschreiben - ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen (Drs. 17/829)
Niedersachsen ist das einzige Bundesland ohne Klimaschutzgesetz. CDU und FDP haben in der zurückliegenden Wahlperiode dieses Thema sträflich vernachlässigt. Mehr als der Austausch von Ministeriumsbezeichnungen ist nicht passiert.
Dabei ist Handeln auf den unterschiedlichen politischen Ebenen dringend gefordert. Aktuelle
Berichte des Weltklimarates (IPCC – International Panel on Climate Change) und des PotsdamInstituts für Klimafolgenforschung (PIK) zeigen ganz klar, dass der Klimawandel schnell voranschreitet und sehr teurer wird. Deswegen müssen wir politisch handeln: Mit diesem Entschließungsantrag machen wir uns auf den Weg, diesen Punkt umzusetzen!


TOP 43 Klimaschutz voranbringen, Europäischen Emissionshandel reformieren, faire Rahmenbedingungen für die Industrie schaffen, kosteneffiziente Energiewende fördern
(Drs. 17/1756)
Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag für die Weiterentwicklung der europäischen Klima- und Energieziele vorgelegt. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 40 % reduziert werden, im Vergleich zum Basisjahr 1990. Der Anteil erneuerbarer Energien soll auf 27 % ausgebaut, die Energieeffizienz um 27 % gesteigert werden. Das Ziel für den Ausbau der Erneuerbaren soll jedoch nur auf EUEbene und nicht je Mitgliedstaat verbindlich gelten, für die Steigerung der Energieeffizienz ist lediglich eine unverbindliche Zielvorgabe vorgesehen.
Derzeit geht vom Europäischen Emissionshandel nicht die vorgesehene Lenkungswirkung aus.
Mit diesem Antrag machen wir Vorschläge, wie sich das in Zukunft ändern kann.



TOP 44 Den Müll im Meer nachhaltig reduzieren (Drs. 17/1756)
Der Umfang und die Auswirkungen des Eintrags von Müll in die Nordsee sind bekannt: Jährlich werden rund 20 000 t Abfälle in die Nordsee eingetragen, die zu rund drei Vierteln aus Kunststoffen oder Styropor bestehen. Ebenfalls bekannt sind die Auswirkungen des Plastikmülls auf die Meeresumwelt: Seevögel verspüren durch Plastikteile im Magen ein permanentes Sättigungsgefühl, das bis zum Verhungern der Tiere führt. In den Mägen der zwischen 2002 und 2006 entlang der Nordseeküste gesammelten toten Eissturmvögel befanden sich im Durchschnitt 32,4 Müllteile. Weitgehend unerforscht, jedoch nicht weniger problematisch sind nach Einschätzung des Alfred-Wegner-Instituts Mikroplastikpartikel im Meer, die sowohl über die Flüsse direkt eingetragen werden als auch durch den Zerfall größerer Kunststoffteile entstehen. Diese Partikel werden vom Zooplankton aufgenommen, sorgen dort für Veränderungen der Organismen und gelangen über die Nahrungskette auch in Fische und Meeressäuger.
Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der Europäischen Union (Richtlinie 2008/56 EG) formuliert das Ziel, bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen. Für die deutsche Nordsee kommt die am 30.05.2012 vom Bund-Länder-Ausschuss Nord- und Ostsee vorgelegte Anfangsbewertung des Umweltzustandes der deutschen Nordsee zu dem Ergebnis, dass dieses Ziel bisher bei weitem nicht erreicht ist. Maßnahmen und Forderungen zur nachhaltigen Reduzierung von Müll im Meer sind Gegenstand des vorliegenden Antrages.



Neu werden wir einbringen die Anträge

TOP 53 Diskriminierung in Sicherheitsbehörden entgegentreten (Drs. 17/3838)
Auch in Niedersachsen haben in der Vergangenheit Vorfälle dazu beigetragen, eine Verunsicherung von Migrantinnen und Migranten hervorzurufen. Durch „verdachtsunabhängige Moscheekontrollen“ in der vergangenen Legislaturperiode und die Veröffentlichung von „Islamisten-Checklisten“ haben die niedersächsischen Sicherheitsbehörden bei den Menschen mit Migrationshintergrund an Vertrauen eingebüßt. Auch die zuletzt medial in den Fokus geratenen Misshandlungsvorwürfe zum Nachteil von Flüchtlingen haben dieses unterstützt.

Daher gilt es, zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz in den Sicherheitsbehörden bestehende Strukturen und Konzepte weiter fortzuentwickeln. Die Verfehlungen aus der Vergangenheit müssen kritisch aufgearbeitet werden. Um das Vertrauen zu verfestigen und um eine langfristige Dialogkultur auf Augenhöhe zu etablieren, müssen Ergebnisse und Ansätze sowie Konzepte für die Zukunft dargelegt werden. Zur Stärkung einer offenen und modernen Migrationsgesellschaft soll eruiert werden, ob neben den „Islam-Checklisten“ und den „verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen“ weitere diskriminierende Praktiken angewendet wurden, oder ob Vorfälle ähnlich den Misshandlungsvorwürfen oder den Fehlern im Rahmen der NSU-Ermittlungen vorgekommen sind.


TOP 54 Digitaler Binnenmarkt in Europa: Chancen für Niedersachsen nutzen! (Drs. 17/ 3839) Der digitale Binnenmarkt bietet enorme Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft in Europa und Niedersachsen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bestehende Hürden beim Handel und Datenaustausch und somit auch hohe Kostenschwellen abgebaut werden. Dies betrifft insbesondere die Roaming-Kosten in der mobilen Kommunikation. Laut aktuellen Berichten ist die Umsetzung dieses ersten notwendigen Schrittes für einen digitalen EU-Binnenmarkt allerdings in Gefahr: Da-nach gibt es Bestrebungen innerhalb des Europäischen Rates, die Abschaffung der Roaming-Gebühren nicht vollständig umzusetzen. Dies kann aus niedersächsischer Sicht nur abgelehnt wer-den. Ziel muss ein digitaler Binnenmarkt vollständig ohne Roaming-Gebühren sowie weitere Han-dels- und Datenübermittlungshürden sein.


TOP 55 Zehn Jahre in Folge Neonazis in Bad Nenndorf: Niedersachsen gemeinsam und entschieden gegen Geschichtsrevisionismus und rechte Propaganda (17/3859)
Seit 2006 veranstalten Neonazis regelmäßig im August einen geschichtsrevisionistischen sogenannten Trauermarsch im Kurort Bad Nenndorf im Landkreis Schaumburg. Aufhänger dieser Veranstaltungen ist dabei für sie das im Ortskern gelegene Winklerbad, in dem der britische Militärgeheimdienst nach dem zweiten Weltkrieg ein Verhörgefängnis für ehemalige, hochrangige Angehörige des Naziregimes unterhielt. Unter anderem war dort mit Oswald Pohl der Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes und damit der Hauptverantwortliche für das nationalsozialistische KZ-System inhaftiert. Die Neonazis instrumentalisieren das Gebäude als geschichtsrevisionistisches Symbol und versuchen in diesem Kontext, die historische deutsche Schuld am Verbrechen des Holocaust zu relativieren.
70 Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus ist es unsere besondere Verantwortung, in der deutschen Gesellschaft jeder Relativierung der historisch einmaligen Verbrechen des Holocaust entschieden entgegenzutreten. Dies wollen wir mit der vorliegenden Entschließung tun.


TOP 56 Beschäftigungssicherung bei der Continental AG in Niedersachsen (18/3860)
Die Continental AG mit Sitz in Hannover hat im Juni angekündigt, dass der ContiTech Standort in Salzgitter mit ca. 200 Beschäftigten geschlossen werden soll. Am Standort Salzgitter sind offenbar die Festlegungen über die Schließung des Betriebes und den Sozialplan bereits getroffen. Am Continental Teves-Standort Gifhorn mit über 1 600 Beschäftigten sollen Hunderte von Arbeitsplätzen von Fachkräften abgebaut werden. Der Betriebsrat in Gifhorn und die IG Metall erklären, dass in den Gesprächen von Continental angekündigt wurde, dass weit über 600 Arbeits- und Ausbildungsplätze entfallen sollen. Das Unternehmen will die Zahl in der Öffentlichkeit nicht bestätigen.

Die Continental AG mit Hauptsitz in Hannover ist das zweitgrößte niedersächsische Industrieunternehmen und hat neben der Verantwortung für alle ihre Standorte gerade für die niedersächsischen Standorte eine beschäftigungspolitische Verantwortung. Entsprechend der wirtschaftlichen Stärke muss ein Unternehmen diese Verantwortung auch wahrnehmen. Mit unserem Antrag fordern wir die Continental AG auf, dieser Verantwortung nachzukommen.

Ich freue mich auf diesen intensiven Plenarabschnitt!