Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit diesem Gesetz soll die Investitionstätigkeit von Kommunen gefördert werden.

Dazu erklärt Sabine Tippelt „Uns vor Ort hilft der Beschluss der Landesregierung. Der Landkreis Holzminden erhält eine Investitionspauschale i.H.v. 2 394 464,35 Mio. Euro, die zusätzlich eines einen Eigenanteils i.H. v. 281 836,31 Tsd. Euro die Summe von 2 676 300,66 Mio. Euro ergibt.

Der Flecken Delligsen erhält eine Pauschale i.H.v. 113 943,49 Tsd. Euro, der Eigenanteil beträgt 9 347,16 Tsd. Euro, was in der Summe 123 290,65 Tsd. Euro ergibt.

Die Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf erhält eine Pauschale i.H.v. 244 451,81 Tsd. Euro. Plus Eigenanteil i.H.v. von 17 309,13 Tsd. Euro ergibt sich hier eine Summe von 261 760,94 Tsd. Euro.

Die Samtgemeinde Bodenwerder-Polle erhält eine Pauschale i.H.v. 217 414,63 Tsd. Euro. Plus Eigenanteil i.H.v. 17 961,46 Tsd. Euro ergibt sich eine Summe von 235 376,09 Tsd. Euro.

Die Samtgemeinde Boffzen erhält eine Pauschale i.H.v. 201 868,94 Tsd. Euro. Plus Eigenanteil i.H.v. 23 684,32 Tsd. Euro ergibt sich die Summe von 225 553,26 Tsd. Euro.

Am 12. Juni 2015 wurde im Bundesrat das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen vorgelegt und beschlossen, hiernach erhalten die Länder 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes. Auf Niedersachsen entfallen somit ungefähr 327 Millionen Euro, welche durch das Land an die Niedersächsischen Kommunen verteilt und weitergeleitet werden müssen. Erforderlich hierfür ist ein Landesgesetz, welches heute vom Kabinett auf den Weg gebracht worden ist. „Ich begrüße das zügige Vorgehen der Landesregierung, welche bereits jetzt den Entwurf für ein Niedersächsisches Kommunalinvestitionsfördergesetz auf den Weg bringt, damit die Gelder schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden können“, erläuterte Sabine Tippelt.

Nach dem Vorschlag der Landesregierung sollen die vorgegebenen Finanzmittel je hälftig auf die Kreis- und hälftig auf die Gemeindeebene verteilt werden. Die Verteilung erfolgt jeweils zu einem Drittel anhand der Kriterien Einwohner, Arbeitslosenquote und Kassenkreditbestand. „Somit ist sichergestellt, dass finanzschwache Kommunen mehr erhalten als finanzstärkere Kommunen. Das ist eine Frage der gerechten Verteilung“, unterstrich Sabine Tippelt.

Nach dem vorgelegten Gesetz gelten Kommunen nicht als als finanzschwach, wenn sie zwischen den Jahren 2011 und 2013 drei Jahre in Folge abundant gewesen sind.

Sabine Tippelt begrüßt ebenso, dass das Gesetz eine Spreizung bei der Aufbringung des Eigenanteils von fünf bis fünfzehn Prozent vorsieht. So könne gewährleistet werden, dass finanzschwache Kommunen einen noch geringeren Eigenanteil als die vom Bund geforderten zehn Prozent zu leisten haben.

Das Land Niedersachsen übernimmt alle Förderbereiche des Bundes. Dieses sind Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Konversion. Darüber hinaus gäbe es auch den Förderbereich Breitband, wenn es sich um ländlichen Raum handele. Hier schlägt Niedersachsen vor - in Anlehnung an die Definition aus dem ELER-Programm -, dass als ländlicher Raum das gesamte Landesgebiet außerhalb von Städten oder Gemeinden mit 75.000 oder mehr Einwohnerinnen und Einwohnern angesehen wird.

„Damit sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine zügige und unbürokratische Verteilung der Gelder an die Kommunen gewährleistet. Die Bundesmittel werden als Investitionspauschale in Form eines Budgets weitergeleitet. Somit haben unsere Kommunen größtmögliche Flexibilität“, zeigte sich Sabine Tippelt erfreut.