Liebe Genossinnen und Genossen,

in den vergangenen Wochen uns auch der Masterplan Ems 2050 sehr beschäftigt. Für ganz Niedersachsen und insbesondere für den Nordwesten des Landes ist ein Interessenausgleichzwischen Wirtschaft und Umwelt wichtig, wenn wir einerseits die Meyer-Werft in der Emsregion halten und gleichzeitig die Wasserrahmenrichtlinie einhalten wollen. Die Meyer-Werft erwirtschaftet etwa die Hälfte der Wertschöpfung der maritimen Wirtschaft Deutschlands.

Des Weiteren drohen EU-Vertragsverletzungsverfahren mit empfindlichen Strafen, wenn der Masterplan nicht zustande kommt. Zum Hintergrund: Im Januar wurde das Vertragswerk von Verantwortlichen aus der Stadt Emden, den Landkreisen Emsland und Leer, der Meyer Werft, dem World Wide Fund for Nature Deutschland (WWF), Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e.V. (BUND), dem Naturschutzbund Niedersachsen e.V. (NABU), der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, der Staatskanzlei sowie aus dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium auf den Weg gebracht. Damit der Vertrag gültig wird, muss noch der Landkreis Leer den Vertrag beschließen. Aufgrund des sehr hohen Engagements unserer Landesregierung bin ich sehr zuversichtlich, dass der Beschluss in der kommenden Woche zustande kommt.

Außerdem beraten wir diese Woche abschließend unseren Antrag „Wohnortnahe und flächendeckende Krankenhausversorgung auch in Zukunft sicherstellen – Krankenhausplanung neu ausrichten“. Wir werden in Niedersachsen in Zukunft eine/n Landesbeauftragte/n für Patientensicherheit einführen. Diese Funktion wird die Schnittstelle in der Landesregierung für alle Fragen der Patientenrechte sein. Wir wollen, dass PatientInnen ihre Rechte kennen und wollen helfen, dass diese auch wahrgenommen und durchgesetzt werden können. Neben dieser Funktion haben wir ja bereits beschlossen, dass an Niedersachsens Krankenhäusern Patientenbeauftragte ihre Arbeit zum Sommer 2015 aufnehmen sollen. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Menschen in Niedersachsen auch von der Einführung dieser Funktionen erfahren, um diese zu nutzen.

Flüchtlingspolitik ist eine nationale, gesamtstaatliche Aufgabe. Bund, Länder und Kommunen sind gefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine gute Integration der Flüchtlinge zu sorgen.

Dieser Aufgabe werden das Land und die Kommunen unter größten Anstrengungen gerecht. Aber die gemeinsamen Herausforderungen sind enorm. Die niedersächsischen Kommunen mussten zum Beispiel die Krankheitskosten im Jahr 2013 mit etwa 20 Millionen Euro ausgleichen. Die Abschaffung des AsylbLG würde die Kommunen entlasten, da die Abrechnung dann nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen würde. Damit würde der Bund endlich finanzielle Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen. Für Geduldete/Flüchtlinge würde dies im Rahmen der SGB-II-Regelungen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Arbeitsmarktförderungs-programme und damit den ersehnten Weg aus dem Transferleistungssystem eröffnen.

Die Flüchtlingskonferenz des Innenministers war richtig und wichtig. Mit Kommunen, Gewerkschaften, Kirchen, Fraktionen, Wohlfahrtsverbänden, Ehrenamtlichen wurde darüber beraten, wie unsere Gesellschaft die Herausforderung gemeinsam meistert und den Flüchtlingen hilft, schnell in Niedersachsen heimisch zu werden. Wer aus seiner Heimat vor Krieg, Bürgerkrieg und Verfolgung fliehen muss, hat einen Anspruch auf Schutz und Unterstützung. Zu einem menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen gehört, dass wir sie bei den ersten Schritten in unserem Land unterstützen - bei der Unterbringung, bei ersten Bildungs- und Sprachangeboten und im alltäglichen Leben. Gleichzeitig führt die demografische Entwicklung zu einer Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung und der Fachkräftemangel wächst, nicht nur im Bereich der Hochqualifizierten, sondern gerade auch im „einfach“ qualifizierten Bereich. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist langfristig auf allen Qualifikationsniveaus auch mit einem generellen Mangel an Arbeitskräften zu rechnen. Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen beraten wir diese Woche in erster Lesung unseren Antrag „Einwanderung zukunftsfähig gestalten - Kommunen entlasten“ (Drs.17/3124)

Mit unserem Antrag Wirtschafts- und Finanzkriminalität wirksam bekämpfen! (Drs. 17/3103) treiben wir den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität weiter voran. Die Wirtschaftsund Finanzkrise, die zumindest teilweise auch auf kriminelles Verhalten beteiligter Manager zurückzuführen ist, hat ebenso wie mehrere Korruptionsskandale großer deutscher Unternehmen und Banken eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die gegenwärtigen rechtlichen Instrumente zur Ahndung solcher Verbrechen und Vergehen nachgebessert werden müssen. Gleichzeitig müssen bestehende rechtliche Möglichkeiten konsequent angewandt werden. Mehrere prominente Fälle von Steuerhinterziehung haben gezeigt, dass der Weg der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen zur konsequenten Verfolgung von Steuerhinterziehung fortgesetzt werden muss. Zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität muss, solange es kein eigenes Unternehmensoder Verbandsstrafgesetz in Deutschland gibt, das Ordnungswidrigkeitsgesetz verschärft und angepasst werden. Bereits jetzt gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, Unternehmen, die fortgesetzt kriminelle Handlungen begehen, den Betrieb zu untersagen. Weitere konkrete Maßnahmen debattieren wir im Rahmen unserer Vorschläge diese Woche im Plenum.

Ein weiterer zu debattierender Antrag im März ist unsere Initiative Klimaschutz voranbringen, Europäischen Emissionshandel reformieren, faire Rahmenbedingungen für die Industrie schaffen, kosteneffiziente Energiewende fördern (Drs. 17/3104). Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag für die Weiterentwicklung der europäischen Klima- und Energieziele vorgelegt. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 40 % reduziert werden, im Vergleich zum Basisjahr 1990. Der Anteil erneuerbarer Energien soll auf 27 % ausgebaut, die Energieeffizienz um 27 % gesteigert werden. Das Ziel für den Ausbau der Erneuerbaren soll jedoch nur auf EU-Ebene und nicht je Mitgliedstaat verbindlich gelten, für die Steigerung der Energieeffizienz ist lediglich eine unverbindliche Zielvorgabe vorgesehen. Derzeit geht vom Europäischen Emissionshandel nicht die vorgesehene Lenkungswirkung aus. Mit diesem Antrag machen wir Vorschläge, wie sich das in Zukunft ändern kann. Innerhalb der Sozialdemokratie wird seit über 10 Jahren regelmäßig über das „Kopftuch“ an Schulen diskutiert. Und wie ihr wisst, ist die Debatte über das Kopftuch seit Anfang des Jahres auch ein aktuelles Thema in Niedersachsen. Nun hat sich am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht deutlich mit 6:2 Stimmen gegen ein pauschales Verbot des Kopftuches an öffentliche Schulen ausgesprochen. Ein generelles Verbot sei deshalb verfassungswidrig, weil es gegen den Grundsatz der Religionsfreiheit verstoße. Drei Tatsachen sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben:

1) Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebots zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

2) Mit dem Beschluss wurde entschieden, „dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist“ und dass „von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.“

3) Werden äußere religiöse Bekundungen durch Pädagoginnen und Pädagogen in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule zum Zweck der Wahrung des Schulfriedens und der staatlichen Neutralität gesetzlich untersagt, so muss dies für alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen grundsätzlich unterschiedslos geschehen.

Vor diesem Hintergrund werden wir die Folgen für die niedersächsischen Schulen und mögliche Änderungen im Niedersächsischen Schulgesetz, ebenso wie den geplanten Vertrag mit muslimischen Verbänden ausführlich und intensiv in der Fraktion beraten.

Ich freue mich auf einen interessanten Plenarabschnitt.